Schon früh an die Betriebsrente denken
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Gute Nachricht für alle, die über den Betrieb fürs Alter vorsorgen wollen: Für Angestellte, die 2019 eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren und dafür Teile ihres Gehalts verwenden, muss der Chef 15 Prozent des Beitrags zuschießen. 15 Prozent – das ist weniger, als der Arbeitgeber an Sozialabgaben einspart, wenn Sie Teile Ihres Bruttos umwandeln. Trotzdem haben Arbeitgeber in den Jahren zuvor viel zu selten etwas zum Beitrag dazugegeben.

Der neue Pflichtzuschuss ist deshalb so wichtig, weil sich für viele Sparer erst dadurch die Betriebsrente lohnen kann. Noch besser ist es, der Chef legt etwas mehr drauf – 20 Prozent oder gar die Hälfte. Beginnen Sie in diesem Jahr eine neue Anstellung und wird Ihnen angeboten, betrieblich vorzusorgen, haken Sie gleich nach, wie hoch der Zuschuss ist. Aber auch für alle anderen, die bislang keinen Vertrag geschlossen haben, ist es ein guter Anlass für einen neuen Anlauf.

Wichtig: Für bestehende Betriebsrenten-Verträge – etwa im Rahmen einer Direktversicherung oder Pensionskasse – wird der Zuschuss vom Chef leider erst ab 2022 verpflichtend. Es kann aber sicher nichts schaden, bereits jetzt an die Tür zu klopfen.

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Sara Zinnecker
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Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

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