Gasflamme
Bild: Valerii Vtorhyhin / GettyImages

Unerfreuliche Post erhielten die Gaskunden der gas·de Versorgungsgesellschaft mbH (Marken Grünwelt Energie und gas·de) diese Woche. Die Firma teilte mit, dass die Kunden bereits seit 3. Dezember vom Grundversorger beliefert werden. Schätzungsweise 400.000 Kunden sind betroffen, auch solche, deren Vertrag erst wenige Monate lief.

Wir hatten in diesem Jahr bereits über Kündigungen durch Gaslieferanten berichtet, so durch Immergrün oder die Deutsche Energiepool. Gas·de spricht in dem Schreiben an seine Kunden zwar von einer „Kündigung“ – streng genommen ist die Lage für das Unternehmen viel schlimmer: Es darf nämlich kein Gas mehr über das öffentliche Netz liefern. Denn dazu braucht es einen Vertrag mit der Trading Hub Europe (THE).

Diese private Kontrollinstanz der Netzgesellschaften achtet darauf, dass sich die eingespeisten Gasmengen mit den aus dem Netz entnommenen die Waage halten. Kauft ein Lieferant nicht entsprechend ein oder verstößt in anderer Weise gegen den Vertrag, darf die THE kurzfristig kündigen. Genau das ist gas·de passiert. Auf die Bitte von Finanztip um Stellungnahme hat der Anbieter bis Redaktionsschluss nicht reagiert.

Wenn Du einen Gasvertrag mit gas·de hattest, solltest Du nun die folgenden Dinge tun: Lies Deinen Gaszähler ab und übermittle gas·de oder dem Messstellenbetreiber den Zählerstand. Rechne aus, wie hoch die Gaskosten bis 2. Dezember waren und vergleiche die Summe mit Deinen gezahlten Abschlägen. Dafür vergleichst Du Deinen aktuellen Zählerstand mit dem aus Deiner letzten Abrechnung und multiplizierst die verbrauchten Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis, der im Vertrag steht. Dazurechnen musst Du dann noch den Grundpreis für die entsprechenden Monate.

Hast Du mehr Abschläge gezahlt als Gas verbraucht, buche die letzte Lastschrift zurück. Dann bist Du auf der sicheren Seite, falls die Firma in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Bis 13. Januar 2022 solltest Du die Schlussrechnung erhalten.

Hat Dich der Grundversorger noch nicht angeschrieben und seine Preise mitgeteilt, kannst Du diese auf seiner Internetseite abrufen. Was in 40 großen Städten verlangt wird, haben wir in einer Übersicht aufgelistet. Prüfe dann, ob Du einen Vertrag mit niedrigeren Preisen findest. Nutze dazu gern unseren Gasrechner. Bis 2. März 2022 befindest Du dich in der Ersatzversorgung mit Gas. Diese endet, sobald Du einen neuen Gasvertrag abschließt. Kündigen brauchst Du nicht.

Gas·de gehört wie auch die Stromio GmbH (Strommarke Grünwelt Energie) der Universal Utility International GmbH & Co. KG. 2019 hat die Firma einen Gewinn von rund 60 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Tarife von gas·de sind uns immer wieder als nicht gewinnbringend aufgefallen. Dann haben wir sie in unserem Gasrechner nur für einen „jährlichen Wechsel“ angezeigt.

Seit April 2021 haben wir die Tarife ununterbrochen aus der Standardansicht aussortiert – auch die Grünwelt-Tarife von Stromio. Während sich gas·de bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant abgemeldet hat, sind Stromio und eine dritte Firma der Gruppe, die Grünwelt Wärmestrom GmbH, weiterhin als Energielieferanten tätig.

Aktualisierung vom 22. Dezember 2021:

Der Stromio GmbH haben die vier Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Deutschland am 21. Dezember die Bilanzkreisverträge gekündigt. Seit 22. Dezember 2021 darf Stromio keinen Strom mehr über das öffentliche Netz vertreiben. Die Kunden werden nunmehr im Rahmen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Dieser wird die Kunden vermutlich in den nächsten Tagen anschreiben und die Preise in der Ersatzversorgung mitteilen.

 

Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Stromio GmbH werde nicht mehr von der Bundesnetzagentur als Stromlieferant geführt. Richtig ist, dass die Stromio GmbH auf eigenen Wunsch nicht mehr in der von der Bundesnetzagentur öffentlich zugänglichen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Deutschland aufgeführt wird.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

8 Kommentare

  1. In gewisser Weise ist ja auch der Finanztip-Newsletter für diese Misere verantwortlich. Indem permanent auf irgendwelche Schnäppchen und Deals verwiesen wird, ohne das Grundproblem anzugehen: Die sog. Liberalisierung des Marktes, bei welchen grundlegende Ressourcen wie Energie, Wasser etc. privatisiert werden. Und dubiose Firmen oder Personen an der Energiebörse herumzocken.

    Der Konsument soll sich permanent damit beschäftigen, irgendwelche Preise zu vergleichen oder neue Tarife abzuschließen etc.
    Leider sind auch wir auf diese Vergleichsrechner hereingefallen (welche in diesem Prozess natürlich auch verdienen), und so hat sich eine scheinbare Ersparnis in einen Bumerang verwandelt, bei welchem wir fast froh sein müssen, dass unser Grundversorger (ENSO) uns einen neuen Tarif gegeben hat, welcher „bloß“ das Doppelte des alten beträgt.
    Natürlich haben wir auch noch keine Schlussabrechnung von gas.de bekommen, was natürlich daran liegen dürfte, dass wir mit einer Rückerstattung rechnen konnten.
    Vor ein paar Tagen kam übrigens in den Medien die Meldung, dass u.a. gas.de „ihr“ Gas gewinnbringend an Großhändler verkauft hätte, anstatt die eigenen Kunden zu beliefern.
    Gibt es hier neue Entwicklungen bzw. Möglichkeiten von Sammelklagen etc?

  2. Leider habe ich auch im Oktober einen Vertrag bei gas.de abgeschlossen, zum 2.12 wurde dieser Vertag rückwirkend von denen gekündigt. Auf Ihrer Empfehlung habe ich den Abschlag vom November zurück gebucht. Gestern kam ein Schreiben von Gas.de das ich diesen Abschlag doch zahlen solle, plus die Bank Gebühr von 5,90€.
    Soll man dieses Schreiben jetzt einfach Ignorieren?

    Am 13.01 würde mir laut dem Vertrag auch noch ein Sofortbonus von 226€ zustehen, kann ich diesen schon abschreiben?

  3. Wir haben ein ähnliches Problem wie Horst. Nach unserer Berechnung haben wir einen Abschlag in Höhe von 63,- € zu viel gezahlt. Leider konnten wir den letzten regulären Abschlag von November nicht mehr zurückbuchen, sondern nur den von gas.de berechneten „Restabschlag“ für Dezember. Nun haben wir vom Unternehmen ein Schreiben erhalten, dass wir diesen Betrag plus Rückbuchungskosten bis zum 24. Dezember zurückzahlen müssen. Wir sind verunsichert, was wir machen sollen!

  4. Der Finanztipempfehlung entsprechend, habe ich meine letzte Lastschrift (Nov.21) rückgängig gemacht. Nun bekomme ich heute schriftlich die Aufforderung, den Betrag plus Rückbuchungskosten der Bank (5,90 €) bis 20.12.21 zu entrichten, da ja bis 2.12. geliefert worden und die „“Forderung“ damit rechtens sei. Ich habe bisher rd. 1000 € an Grünwelt gezahlt, nach meiner Rechnung liegen Grundgebühr und verbrauchte kwh zusammen bei etwa 800,-€ -anteilige Neukundenboni nicht berücksichtigt. Den erhaltenen Sofortbonus (260,-) habe ich außer Acht gelassen, da die Kündigung nicht meinerseits veranlasst ist (lt. Bestellbestätigung).
    Ist das in Ordnung so?

    Originalauszug Gas.de von heute: „….Wir möchten Sie informieren, dass der Abschlag für den Monat November berechtigt ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Sie einschließlich bis zum 02.12.2021 beliefert haben.
    Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf die Rücklastkosten in Höhe von 5,90 Euro bestehen müssen, da wir diese selbst an Ihre Hausbank bereits erstattet haben. Die Rücklastkosten wurden durch die Zurückbuchung verursacht.
    Die Berechnung der Rücklastschriftkosten ist ein automatisierter Bankprozess und wird von jeder Bank mit verschiedenen Gebühren intern an uns weitergeleitet.
    Gern haben wir Ihren Zählerstand vom 07.12.2021 an Ihren zuständigen Netzbetreiber Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG übermittelt.
    Auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GeLi Gas (Marktprozesse zum Lieferantenwechsel bei Erdgas) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den vom zuständigen Netzbetreiber gemeldeten Endzählerstand heranzuziehen.
    Bitte beachten Sie, dass eine Schlussrechnung erst erstellt werden kann, wenn der Netzbetreiber uns den Zählerstand bestätigt.
    Der Netzbetreiber hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach Lieferende in der Regel 28 Tage Zeit, uns den Zählerstand mitzuteilen. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, werden wir umgehend Ihre Schlussrechnung unaufgefordert erstellen. ……“

  5. Was bedeutet das, wenn man Strom über die Grünwelt Wärmestrom GmbH bezieht? Ist das total unabhängig und weiterhin zu empfehlen? Oder sollte man hier auch wechseln?

  6. Gas.de hat angekündigt, im Rahmen der Endabrechnung zustehende Guthaben und Neukundenboni auszuzahlen. Angesichts eines Stammkapitals von 10 Mio. Euro und des bestehenden Gewinnabführungsvertrages (der immer auch eine Verlustübernahme beinhalten muss) mit der Muttergesellschaft Universal Utility spricht einiges dafür, dass gas.de diese Zusage erfüllen kann (und muss).

    Vor diesem Hintergrund könnte es sein, dass gas.de die Voraussetzungen zur Kündigung des Bilanzkreises durch die Trading Hub Europe bewusst herbeigeführt hat, um diese Kündigung als „Ausrede“ für die „Kündigung“ ihrer Kundenverträge verwenden zu können. Das „ausdrückliche Bedauern“ dieser „Kündigungen“ scheint mir daher wenig glaubwürdig.

    Bemerkenswert ist, dass derzeit die normalerweise „teuren“ Tarife der Ersatz- und Grundversorgung gebietsabhängig teilweise (z.B. bei der rhenag) günstiger sind als alle anderen von Verivox oder Check24 angebotenen Tarife.

    Außerdem dürften gute Chancen bestehen, Mehrkosten bis zum Ablauf einer mit gas.de vereinbarten Mindestlaufzeit als Schadensersatz geltend zu machen und mangels Insolvenz auch zu realisieren.

  7. @ Metin Aydin: der Grundversorger liefert stets das Gas (wie beim Strom auch). Daher ist der Wechsel dort A. bekannt und B. der Wegfall des neuen Anbieters auch.
    Technisch bleibt eh alles wie bisher, kaufmännisch wird dagegen “umgestellt”. Erfolgt kein Wechsel zu einem weiteren neuen Anbieter, berechnet zukünftig der Grundversorger.
    Allerdings ist der Grund für den “ganze Aufwand” des Anbieterwechselns der Preisunterschied zwischen dem (meist teueren) Grundversorger und dem alternativ Anbieter.

  8. Hallo,

    ich habe meinen Vertrag bei der Vattenfall zum Ablauf diesen Jahres gekündigt und mich für den Anbieter Grünwelt Energie entschieden. Was passiert in diesem Falle? Ich gehe davon aus, dass auch ich nicht mit Gas beliefert werde. Darf ich in dieser Konstellation noch bei der Vattenfall bleiben oder soll ich direkt zu meinem Grundversorger vor Ort?

    Für einen kleinen Tip wäre ich dankbar 🙂

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