Tipps & Tricks

Gasrechnung zu hoch? Das Jobcenter kann Dir helfen!

Wenn Du durch eine hohe Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, kannst Du Dich durch Hartz IV unterstützen lassen – auch wenn Du berufstätig bist. So geht’s.

Veronika Schmalzried
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2021 ist für viele hoch. Aber: Wer durch eine Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann im Monat der Zahlungsfälligkeit, also vorübergehend, Hartz IV-Leistungen in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Haushalte, die bisher kein Hartz IV empfangen haben.

Was heißt das konkret?
Hier ein Beispiel, das uns Finanztip-Leser Lars zugeschickt hat: Lars ist alleinstehend, zahlt eine Warmmiete von 400€ (inkl. Heizkosten) und verdient 1.200€ netto im Monat. Normalerweise hätte er keinen Anspruch auf Grundsicherung, da sein Einkommen sein Existenzminimum (Regelbedarf Alleinstehende: 449€ + Wohn­kos­ten: 400€) um 351€ übersteigt.

Im Oktober muss Lars plötzlich eine Nebenkostennachzahlung von 900€ leisten. Nur im Monat Oktober würden damit seine Wohn­kos­ten auf 1.300€ steigen und sich sein Bedarf auf 1.749€ erhöhen – bei 1.200€ Nettoeinkommen. Damit hätte er für diesen Monat Anspruch auf mind. 549€ Hartz-IV-Leistungen (ohne Freibeträge fürs Einkommen gerechnet).

Ganz wichtig: Der Zeit­punkt des Antrags
Der muss nämlich pünktlich gestellt werden: Genau in dem Monat, in dem die Nachzahlung laut Rechnung fällig ist – bei Lars wäre das im Oktober. Später ist nicht möglich. Aktuell profitieren Antragsteller übrigens von einer Regelung, die seit Beginn der Corona-Krise und noch bis 31.12.2022 gilt: Beim Antrag wird nicht die „Angemessenheit der Wohn­kos­ten“ geprüft. Normalerweise wäre die nämlich entscheidend dafür, ob der Anspruch besteht. Dank der aktuellen Regel werden die Wohn­kos­ten aber in den ersten zwei Jahren nicht angeschaut – für diesen einmaligen Anwendungsfall ist ihre Höhe also irrelevant. Außerdem wird aktuell auch Dein Vermögen nicht angerechnet, solange Du als alleinstehende Person kein „erhebliches Vermögen“ besitzt – also nicht mehr als 60.000€.

Auch Rentner können entlastet werden
Auch als Rentner kannst Du beim Sozialamt einen Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen, wenn Du durch eine einmalige hohe Heizkostennachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.

Übrigens: Einer Ratenzahlung solltest Du nicht zustimmen, wenn Dein Energieversorger Dir das für die Nachzahlung vorschlägt. Das empfiehlt auch Christoph Krüßmann, Berater beim Stromspar-Check der Caritas in Konstanz in der taz. Denn dann gibt es ggf. keinen Monat, in dem Du unter die Bedarfsgrenze fällst – Leistungen vom Jobcenter bekommst Du dann nicht. Wir empfehlen grundsätzlich auch: Statt hohe monatliche Abschläge zu zahlen, leg (sofern möglich) lieber etwas Geld aufs Tagesgeldkonto zurück und bezahl Forderungen dann auf einen Schlag.

 

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