Telefonat
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Den Handyvertrag zu kündigen, ist meist eine gute Idee. Mit der Zeit werden die Angebote auf dem Markt immer günstiger und besser. Weil die Anbieter uns Kunden aber gerne weiter im teuren Tarif behalten wollen, haben sie sich zwei Fallen ausgedacht.

Erste Falle: Die Rückrufbitte. Nachdem Du gekündigt hast, kommt zwar ein Brief vom Anbieter, aber der fordert Dich auf, nochmal anzurufen. Angeblich gäbe es noch offene Fragen zu klären. So hat es zum Beispiel Mobilcom-Debitel bei einem Kunden gemacht, der sogar ausdrücklich eine Kontaktaufnahme untersagt hatte. Gegen dieses Gebaren hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun erfolgreich geklagt.

Fakt ist: Deine Kündigung ist wirksam, sobald sie beim Anbieter eingeht. Eine Bestätigung ist nicht nötig – wenn auch wünschenswert. Wichtig: Du musst im Zweifel nachweisen können, dass die Kündigung ankam. Ob der Ordner „gesendete Mails“ vor Gericht ausreicht, ist unklar. Auf Nummer sicher gehst Du mit einem klassischen Einwurfeinschreiben. Oder Du beauftragst einen Kündigungsdienst wie Aboalarm.

Zweite Falle: Die „Kündigungsvormerkung“. Einige Mobilfunkgesellschaften bieten im Online-Bereich eine „Vormerkung“ an. Aber Achtung: Das ist keine wirksame Kündigung – sondern eher eine Beruhigungspille für Dich. Und schnell ist die Frist verpasst, um tatsächlich zu kündigen.

Unser Tipp: Kündige ganz normal – und ruhig auch schon ein paar Monate zu früh. Das schadet gar nichts. Und oft kriegst Du von ganz allein ein besseres Angebot.

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Daniel Pöhler
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Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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