Harter Kampf für Mieter

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Mietpreisbremse
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Wenn in Berlin Union und SPD über eine neue Bundesregierung verhandeln, tun sie gut daran, auch über die Mietpreisbremse nachzudenken. Denn eine Kammer des Berliner Landgerichts hält das Gesetz in der aktuellen Form für verfassungswidrig. Es hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Anfang Dezember hatte das Münchner Landgericht die Verordnung zur Mietpreisbremse in Bayern in einem konkreten Fall für unwirksam erklärt. Damit wird es für Mieter in Bayern noch schwerer, gegen den üblichen Mietwucher vorzugehen.

Das sind zwei üble Nachrichten für Mieter. Unsere Empfehlung, der Dienstleister wenigermiete.de, hat nun angekündigt, gegen den Freistaat Bayern für eine betroffene Münchner Familie auf Staatshaftung zu klagen. Weil Bayern die Verordnung nicht ordentlich aufgesetzt habe, gingen 390.000 Haushalte leer aus, die im Schnitt 200 Euro zu viel Miete zahlten.

Solange die Karlsruher Richter die Bedenken des Landgerichts Berlin aber nicht bestätigt haben, können Mieter weiter gegen Vermieter klagen. Wir empfehlen, das nur bei vorhandener Rechtschutzversicherung zu tun oder mit einem Rechtsdienstleister, der das Prozessrisiko trägt.

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Matthias Urbach
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Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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