Stromzähler
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„Grüner Strom zu einem günstigen Preis und freundliche Kundenbetreuung – für immergrün! selbstverständlich.“ So wirbt der Stromanbieter 365 AG, der hinter der Marke „immergrün!“ steht, um neue Kunden. Günstig war sein Tarif aber nur im ersten Jahr, musste ein Leser von Finanztip erfahren. Nachdem er zunächst 23,5 Cent pro Kilowattstunde gezahlt hatte, kletterten seine Kosten im zweiten Vertragsjahr auf unverschämte 38,4 Cent.

Eine Chance, der Preiserhöhung zu entgehen, hatte unser Leser nicht. Er erfuhr erst nachträglich davon – aus seiner Abrechnung. Immergrün hatte ihm die Vertragsänderung weder per Brief noch per E-Mail vorab mitgeteilt. Einen Login zum Kundenportal im Internet hatte sich unser Leser nicht eingerichtet.

Ein Stromversorger ist gesetzlich verpflichtet, über eine Preiserhöhung zu informieren, bevor sie greift. Und er muss auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Denn bei jeder Änderung des Stromvertrags haben Sie das Recht, diesen sofort zu kündigen.

Hält ein Strom- oder auch Gasanbieter diese Regeln nicht ein, ist die Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie dann der Abrechnung und fordern Sie eine Neuberechnung auf Basis der alten Preise. Finanztip hat die Geschäftsführung der 365 AG um Stellungnahme zu dem Fall gebeten. Bis Redaktionsschluss haben wir keine Antwort erhalten.

Nachtrag vom 9. Januar 2019:

Im neuen Jahr erhielt unser Leser gute Nachrichten von Immergrün: Der Versorger reagierte am 7. Januar 2019 auf seine Beschwerde und bot ihm an, alle drei vergangenen Preiserhöhungen zurückzunehmen und eine neue Abrechnung über den gesamten Belieferungszeitraum zu den ursprünglich geltenden, niedrigeren Preisen zu erstellen. Zudem räumte Immergrün dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Januar 2019 ein. Unser Leser hat das Angebot angenommen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Immergrün oder der 365 AG gemacht? Teilen Sie Ihre Erlebnisse in der Community.

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Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

4 Kommentare

  1. Am 16.05.18 erhielt ich ein PDF, überschrieben mit
    Verbrauchsabrechnung Rechnungs-Nr.: RESxxxx
    weiter heißt es:
    Ihr Guthaben 125,24 €
    Ihr Rechnungsguthaben wird zeitnah Ihrem Konto gutgeschrieben.
    Ihr monatlicher Abschlag beträgt zukünftig 67,00 € und ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.
    Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisinformationen zu Ihrem Stromliefervertrag finden Sie auf den
    folgenden Seiten.
    Die nächste Abschlagszahlung ist am 01.06.2018 fällig.

    Seite 2!:
    Sparen Sie 3-fach Arbeitspreis 01.07.2018 22,51 26,79 Cent/kWh
    Sparen Sie 3-fach Grundpreis 01.07.2018 21,85 26,00 Euro/mtl.

    Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis spätestens 30.06.2018 zu
    kündigen. Hierzu nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeit: service@immergruen-energie.de oder 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln

    Anmerkung: weder existiert eine Gegenüberstellung des alten i. H. v. 5,67 Grundpreises zum neuen i. H. v. 26,- ! Euro, noch wird darauf hingewiesen, dass der Abschlag sich ab 01.07.19 auf 80,- Euro beläuft. Im Gegenteil, oben wird explizid auf 67.- hingewiesen … Ich halte das für unlauter, den Versuch von Täuschung und Übervorteilung. Wie sehen Sie das? Können Sie helfen? Kann man da noch etwas rückfordern oder den Vertrag vorfristig kündigen?

    1. Sehr geehrte/r Th. Haller,
      nach § 41 Abs. 3 EnWG muss eine Preiserhöhung transparent und verständlich sein. Ist das nicht der Fall, können Sie die Firma auffordern, eine neue Abrechnung nach den alten Preisen zu erstellen und begründen, dass die Preiserhöhung mangels Transparenz und Verständlichkeit unwirksam war.
      Viele Grüße
      Ines Rutschmann

  2. Ich habe heute (06.06.2019) zufällig erfahren, dass angeblich am 20.07.2018 eine Mitteilung erfolgt sei, nach der der Grundpreis ab dem 31.08.2018 – also exakt 6 Wochen vor dem Eintritt der Erhöhung – von 6,83 € auf 25,00 € angehoben worden sei. Das wären statt 81,91 € im Jahr plötzlich 300,00 € im Jahr. Eine solche Email ist hier nicht eingegangen. Ich habe sofort zum Vertragsablauf gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Das Netz ist voll von Eintragungen über dieses unseriöse Geschäftsgebaren. Auffällig: 1. jedes Jahr heißen die Tarife anders, so dass eine aktuelle Preisüberprüfung des eigenen Tarifes nicht möglich ist; 2. kein einziger der aktuell angebotenen Tarife hat einen Grundpreis von mehr als 13,99 € im Monat

  3. Scheint ein gewohntes Verhalten bei der Firma zu sein. Sieht man ebenfalls auch an Bewertungen überall im Netz.

    Ich musste meinerseits heute ebenfalls feststellen, dass die Grundgebühr still und heimlich verdreifacht wurde. Auf Nachfrage wurde mir nur ein auf Dezember datiertes Dokument zugesendet, welches ich vorher nie erhalten habe.

    Ich hoffe nur das solches Geschäftsgebahren sich irgendwann rächt.

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