Frau im Homeoffice
Bild: Demircudic / GettyImages

Gehörst Du hingegen zu den Millionen Menschen, bei denen der Arbeitgeber vergangenes Jahr angeordnet hat, dass sie wegen Corona von zuhause arbeiten sollen? Wenn Du dafür einen separaten Raum hast, den Du mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt, ist die Sache klar: Dann kannst Du in Deiner Steuererklärung normalerweise bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen; für das Corona-Jahr 2020 möglicherweise sogar deutlich mehr. Dazu musst Du aber strenge Voraussetzungen erfüllen. Details findest Du im Ratgeber Arbeitszimmer.

Hast Du nur eine kleine Wohnung und kannst gerade mal am Küchentisch oder in einer Zimmerecke arbeiten? Auch ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gibt es für 2020 und 2021 eine Möglichkeit: die neue Homeoffice-Pauschale. Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5 Euro als Tagespauschale geltend machen. Diese ist auf 120 Tage begrenzt, so dass Du pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen kannst. Die Pauschale soll Deine Mehrkosten etwa für Strom und Heizung ausgleichen.

Allerdings wird sie mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Daher profitierst Du nur davon, wenn Deine Werbungskosten insgesamt über 1.000 Euro liegen. Außerdem darfst Du an solchen Tagen auch keine Fahrtkosten geltend machen. Am besten notierst Du Dir, an welchen Tagen Du zuhause arbeitest und an welchen Du zum Betrieb fährst.

 

Zum Ratgeber


Tenhagens Corona-Podcast


Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

17 Kommentare

  1. Mitte 2020 wurde ich schwanger, mitten in der Pandemie. Hatte seine Vor- und Nachteile bin ich ehrlich. Home Office hat mir da aber super in die Karten gespielt, vor allem nach der Schwangerschaft. Drei Jahre später, arbeite ich immer noch im Home Office. Das einzige, was mich an dem ganzen Konzept gestört hat, war die fehlende Ausstattung. Mein neuer Arbeitgeber ist mir da aber sehr entgegengekommen und hat Laptop, Bildschirm und Kamera gestellt. Nach meiner Schwangerschaft hatte ich auch starke Rückenschmerzen, die durch das stundenlange Sitzen auch verstärkt wurden. Da hat mir eine Freundin dann aber eine ergonomische Tastatur und Maus ausgeliehen, hat eine Zeit lang gedauert um sich daran zu gewöhnen, aber mittlerweile geht es nicht ohne. Ich habe mir dann auch beim HJH Office einen Computerstuhl gekauft, macht das Sitzen einfach sehr viel angenehmer und unterstützt auch aufrechtes Sitzen (einen Buckel will ich nämlich nicht haben mit Mitte 20). Ich glaube Home Office ist nicht für jeden was, aber es hat seine Vorteile, wenn man lernt, damit umzugehen.

  2. Was ist aber mit :Und sie geht sogar noch einen Schritt weiter: Wer ausschließlich oder zeitlich überwiegend wegen der Corona-Pandemie im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet hat, kann seine Arbeitszimmerkosten sogar unbegrenzt geltend machen, ohne die 1.250-Euro-Grenze beachten zu müssen. – Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 9.7.2021 (Az. IV C 6 – S 2145/19/10006 :013).

    Wie kann man es dann abrechnen, wenn man ein Arbeitszimmer hat, gilt hier dann nicht mehr bis zu 1250 € , sondern „Die Sonderregelungen gelten für die »Zeit der Corona-Pandemie«. Darunter versteht die Finanzverwaltung derzeit den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2021“.

  3. Ich hoffe, ich kann mit der Homeoffice-Pauschale auch Betriebskosten von der Steuer absetzen. Oder gilt dies nur für Selbständige? Ich arbeite im Homeoffice und musst dafür ein Zimmer anders einrichten.

  4. Ich bin unterjährig in eine größere Wohnung umgezogen und konnte mir ab dann ein Arbeitszimmer einrichten.
    Bei der Steuererklärung hat nun das Finanzamt abgelehnt, dass ich für die Zeit vor dem Umzug die Home-Office-Pauschale ansetze und nach dem Umzug die Kosten des Arbeitszimmer. Die Begründung lautet, dass nur entweder die Pauschale oder das Arbeitszimmer abgesetzt werden kann. dies gilt auch bei unterjährigem Umzug wodurch ein Arbeitszimmer entsteht.

    Aus meiner Sicht ergibt dies überhaupt keinen Sinn, da ich ja keinerlei Kosten doppelt abziehen möchte, sondern nur die jeweils mögliche Variante. So sind quasi die absetzbaren Kosten sehr stark vom Umzugsdatum abhängig und haben nicht wirklich mit der Realität zu tun.

    Gibt es hierzu Erfahrungen anderer User oder Hinweise ob diese Auslegung meines Fianzamts richtig ist.

    Ich freue mich auf Antworten.

    1. mache gerade unsere Steuer und werde es ebenso angeben, da wir genau Mitte des Jahres in ein Haus gezogen sind. Bin gespannt was unser Finanzamt dazu sagt.

    2. „…Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;“
      So der Gesetzestext in § 4 (5) Nr. 6b EStG
      Also ich würde mich da mit dem FA streiten. Die Bedingung „liegt kein A-Zi vor“ war vor dem Umzug unstrittig gegeben. Ergo kann bis zu diesem Tag auch die HO-Pauschale geltend gemacht werden. Dort steht auch nicht, dass die Wahlentscheidung A-Zi oder HO-Pauschale nur einheitlich für das komplette Kalenderjahr getroffen werden kann. Was die Tante vom Amt erzählt ist, wie so oft, leider nur Dummenfang, bzw. der dreiste Versuch dazu.
      Ein Einspruch ist das Ding auf jeden Fall wert. Der kostet nix. Dann hast Du sicherlich mind. 2 Monate Zeit, mit Geschick eher 1/2 Jahr (immer zeitnah auf Rückfragen antworten) bis die Einspruchsentscheidung kommt um zu googlen was die Finanzgerichte dazu schon entschieden haben.

      1. „…kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag…“
        Das deutet wohl eher darauf hin, dass man die Wahlentscheidung HO-Pauschale oder A-Zi sogar täglich neu treffen kann. Darauf würde ich die Tante vom Amt hinweisen, nötigenfalls auch das Finanzgericht.

  5. @C. keinesfalls! Der Ansatz einer Pauschale schließt immer den Ansatz tatsächlicher Kosten aus und umgekehrt! Ich glaube, das ist auch hier so! Könnt ihr ja auch im Beitrag des Herrn Kirschner lesen! 😉
    @Chris und seb: Einfach in der Anlage N entsprechend eintragen!

  6. Ich finde diese Regelung völlig aus der Zeit gefallen. Wer braucht in digitalen Zeiten noch ein komplettes, abschließbares Arbeitszimmer? In wer hat in Zeiten der Wohnungsnot überhaupt den Platz und das Geld dafür? In der Realität ist eine Ecke im Wohn- oder Schlafzimmer mit Schreibtisch für Laptop und Monitor so wie ein hoffentlich ergonomischer Stuhl nicht nur maximal machbar, sondern meistens auch ausreichend. Gerade auch für diejenigen, die nur ein paar Tage in der Woche zuhause arbeiten oder regelmäßig ein paar Stunden am Tag, ist ein eigenes Zimmer, das den Rest der Zeit ungenutzt ist, totaler Luxus. Dieses Gesetzt sollte dringen angepasst werden.

    1. Hallo Lisa, ich denke so pauschal kann man das nicht sagen, da verschiedene Berufe unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Auch die familiäre Situation kann eine Rolle spielen, sodass ein abgetrenntes Zimmer Sinn macht. In den meisten Fällen sprechen wir hier wahrscheinlich vom sog. „mobilen Arbeiten“. Hier stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz in einem Büro o.Ä. zur Verfügung. Der AG erlaubt dem AN jedoch in einem bestimmten Umfang von zu Hause zu arbeiten. D.h. ein Arbeitszimmer (falls vorhanden) wird in diesen Fällen unter normalen Umständen ohnehin nicht berücksichtigt, da es einen Arbeitsplatz im Unternehmen gibt. Ein AN, der sich in einer solchen Situation ein eigenes Arbeitszimmer gegönnt hat, ist also nur durch die Sondersituation „Pandemie“ in der Lage, dieses Zimmer auch steuerlich geltend machen zu können – aber auch nur, wenn sein AG explizit ein Verbot zur Nutzung der eigentlichen Büros ausgesprochen hat.

  7. Durch die Pandemie musste ich mir auch ein Home-Office einrichten. Mir war nicht bewusst, dass man 5 Euro als Tagespauschale in der Steuererklärung geltend machen. Ich hoffe, mein Steuerberater kann mich dahingehend noch weiter beraten. Sicherlich gibt es noch weitere Dinge, die damit im Zusammenhang stehen.

  8. Guten Tag!

    Ich konnte in den vergangenen Jahren mein Arbeitszimmer entsprechend der Vorgaben geltend machen. Nun habe ich im Jahr 2020 (und auch 2021) vermehrt komplett im Homeoffice gearbeitet und somit dieses Arbeitszimmer auch intensiver genutzt (Strom/Gas). Meine Recherchen zeigen bis jetzt jedoch, dass man sich entscheiden muss, ob man das Arbeitszimmer „normal“ angibt oder die Homeoffice-Pauschale nutzt, die in meinen Augen zusätzlich „fair“ wäre, da man in dem Raum eben länger gearbeitet hat.
    Wäre es in der Steuererklärung möglich, an den Tagen, in denen man im Homeoffice war, die Pauschale anzusetzen und diese z.B. 30 Tage anteilsmäßig beim Arbeitszimmer herauszurechnen. Rechnet man nämlich den Betrag, den ich wie üblich fürs Arbeitszimmer angeben kann, auf einen einzelnen Tag um, so ist die Homeoffice-Pauschale (5 €) höher, was die vermehrte Nutzung dann teilweise ausgleichen würde.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

  9. Hallo,

    wie ist das wenn es bei mir im Jahr 2020 „gemischt“ war.
    Also ich von Jan-Juni mit dem Zug gependelt bin, 2/Woche davon Home Office gemacht habe und für diese Zeit die Home Office Pauschale (5€/Tag) ansetzten möchte.
    Von Juli-Dezember hingegen 3-4 Tage Home Office gemacht habe und in dieser Zeit mein Büro zuause als Arbeitszimmer absetzen möchte?
    Das Finanzamt hat mir die Home Office Pauschale jetzt aberkannt und nur das Arbeitszimmer anerkannt.

  10. Für folgende Frage finde ich nirgends eine Antwort:
    Die Ehefrau nutzt ihr Arbeitszimmer. Der Ehemann hat keins und will die Homeofficepauschale.
    Wie geht das?

  11. Vielen Dank für diesen Beitrag über das Absetzen der Homeoffice-Pauschale. Gut zu wissen, dass man bis zu 1.250 Euro pro Jahr in der Steuererklärung als Werbungskosten für das Home-Office absetzen kann. Seit letzem Jahr bin ich fast ausschließlich im Home-Office und möchte das in meiner diesjährigen Steuererklärung gern geltend machen.

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.