Reisende
Bild: Clara-Margais, iStock.com

[Die erste Fassung ist vom 27. September 2019, die letzte Aktualisierung vom 16. Juli 2020.]

Die Pleite von Thomas Cook hatte im September 2019 Hunderttausende Urlauber schockiert. Während die Fluggesellschaft Condor gerettet werden sollte, mussten die deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften Insolvenz anmelden. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt – das gilt für die Marken Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin.

Das Insolvenzverfahren ist seit dem 27. November 2019 eröffnet für die deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften. Wir haben die Ereignisse im Finanztip-Blog begleitet. Uns erreichten viele Fragen von Lesern, die sich um ihren Urlaub und ihr Geld sorgten, aber wir bekommen auch heute noch Fragen zur Abwicklung der Insolvenz. Die wichtigsten Fragen beantworten wir noch einmal hier und aktualisieren diesen Blog-Beitrag laufend:

1. Was passiert mit unserer gebuchten Reise?

Die Absagen erfolgten Stück für Stück: Zunächst hatte Thomas Cook alle Reisen bis zum 31. Oktober abgesagt. Mitte Oktober wurden dann alle Reisen, die bis zum 31. Dezember 2019 starten sollten, auch gestrichen. Mitte November folgte dann die finale Absagewelle: Auch alle Reisen im Jahr 2020 wurden abgeblasen.

2. Von wem und wie bekomme ich mein Geld erstattet?

Die gute Nachricht: Sie bekommen Ihr Geld zurück, denn Pauschalreisende sind grundsätzlich durch eine Insolvenzversicherung geschützt. Einen Teil von der Zurich-Versicherung (17,5 Prozent) und den Rest vom Staat. Die versicherte Summe 110 Millionen Euro bei Zurich reichte nicht aus, um alle Anzahlungen in voller Höhe zu erstatten. Deshalb erstattet der Versicherer nur einen Teil von Ihrem Reisepreis.

Anmeldung bei Kaera
Thomas Cook weist darauf hin, dass betroffene Kunden ihre Ansprüche über den Dienstleister Kaera anmelden sollen. Legen Sie dafür die Buchungsbestätigung vor, den Sicherungsschein und den Nachweis, dass Sie bereits bezahlt haben. Das funktioniert über ein Online-Formular. Dazu haben Sie 30 Minuten Zeit; wer länger braucht, muss die Seite neu laden.

Rund 220.000 Betroffene haben bei Kaera ihre Forderungen angemeldet, die sich insgesamt auf 287,4 Millionen Euro belaufen. Daraus ergibt sich eine vorläufige Quote von 17,5 Prozent, teilte die Zurich mit.

Anmeldung bei der Bundesregierung
Die Bundesregierung kündigte am 11. Dezember 2019 an, die Haftung für die fehlende Insolvenzabsicherung zu übernehmen. Sie zahlt die Differenz zwischen Ihrer Forderung und dem, was sie von der Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben.

Rückbuchungen von Lastschriften oder Chargeback-Zahlungen sind auf die Ausgleichszahlung anzurechnen. Da die Zurich 17,5 Prozent Ihrer Forderung ersetzt, müsste der Staat die restlichen 82,5 Prozent erstatten.

Wichtig: Sie können Ihre Ansprüche nur bis zum 15. November 2020 anmelden!

Nutzen Sie dazu das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung zu beantragen. Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, können ihre Erstattung über die Website des Insolvenzverwalters beantragen: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Wer von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen ist, kann die Rest-Erstattung hier einfordern: https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de. Wollten Sie mit der Tour Vital Touristik GmbH verreisen, finden Sie das Erstattungsformular hier: https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de.

Bis Ende Juni 2020 sind rund 57.000 Anträge eingegangen, teilte die Bundesregierung Anfang Juli mit. Sie rechnet allerdings damit, dass insgesamt rund 200.000 Betroffene Ansprüche geltend machen können. Wer noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt hat, sollte dringend aktiv werden.

Anmeldung beim Insolvenzverwalter
Betroffene müssen ihre Forderung auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, auch wenn Sie sich bereits bei Kaera gemeldet haben. Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge und beides ist nach Mitteilung des Justizministeriums Voraussetzung dafür, dass Sie vom Staat die Differenz erstattet bekommen.

Die Anmeldung zur Insolvenztabelle funktioniert online über ein Gläubigerportal. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Insolvenzverwalter in diesem Video. Haben Sie bei der Thomas Cook International AG gebucht, finden Sie Informationen zur Anmeldung von Forderungen beim Notariat Hoefe in der Schweiz. Auch Pauschalreisende, die von der Pleite der Tour Vital Touristik GmbH  betroffen sind, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln, anmelden. Nur dann bekommen Sie die Differenz ersetzt.

Flugzeug
Bild: Marcel Kusch, dpa

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Geht Chargeback auch bei Pauschalreisen?

Bei der Insolvenz von Air Berlin oder Niki machten viele Verbraucher gute Erfahrungen mit dem sogenannten Chargeback. Sie konnten über das Kreditkartenunternehmen die Zahlungen für ausgefallene Flüge zurückbuchen lassen.

Bei Pauschalreisen geht das nicht ohne Weiteres. In den Bedingungen von Mastercard steht zum Beispiel, dass Chargeback nur funktioniert, wenn das Sicherungsunternehmen nicht zahlt oder nicht in voller Höhe erstattet (Mastercard, Seite 62 ff.; Visa-Regeln, Seite 676 ff.) Das bedeutet, Sie müssen sich zunächst an den Kundengeldabsicherer, also an die Zurich wenden und einen Erstattungsantrag stellen.

Eine erfolgreiche Zahlungsreklamation über Chargeback ist dann möglich, wenn die Zurich eine Erstattung ganz oder teilweise ablehnt.

Da mittlerweile klar ist, dass die Zurich 17,5 Prozent ersetzt, müssen die Banken für den Restbetrag von 82,5 Prozent das Chargeback-Verfahren einleiten. So erklärt es zum Beispiel Barclay-Card. Auch die ING erklärt ausführlich, wie deren Kunden am besten vorgehen. Nach der Zahlung durch Kaera haben Pauschalreisende 60 Tage Zeit, um das Chargeback-Verfahren anzustoßen.

Haben Sie bereits eine Erstattung Ihrer Kreditkartenzahlungen erhalten, können Sie von staatlicher Seite keine Erstattung mehr bekommen. Eine Ausgleichszahlung entfällt auch, wenn Sie per Lastschrift gezahlt haben und Ihre Bank die Beträge wieder zurück gebucht hat, erläutert die Bundesregierung.

Einige Pauschalreisende teilten uns mit, dass sie das Geld über die Kreditkarte zurückbekommen haben. Dann meldete sich aber das Reisebüro und verlangte nochmal Zahlung des Reisepreises mit dem Argument, die Reisenden müssten die Entschädigung bei der Bundesregierung beantragen. Der Reisevermittler hat nach unserer Einschätzung allenfalls Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr, aber nicht auf den Reisepreis. Vorsorglich sollten Betroffene in diesen Fällen aber auch die Erstattung bei der Bundesregierung beantragen.

4. Was, wenn ich nur ein Hotel über Thomas Cook gebucht habe?

Die Absicherung durch die Zurich Versicherung gilt nur für Pauschalreisen. Haben Sie über Thomas Cook nur ein Hotel gebucht, hilft sie nicht. Dennoch haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann über das Chargeback-Verfahren des Kartenunternehmens womöglich Geld zurückholen. Chargeback greift, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, die mit Kreditkarte bezahlt wurde. Lassen Sie sich dafür vom Hotel bestätigen, dass es Sie als Gast nicht akzeptiert, und leiten Sie das an Ihre Bank weiter. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Viele unserer Leser haben nach den Pleiten der Fluglinien Air Berlin und Germania auf diesem Wege erfolgreich Geld zurückgeholt!

Melden Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an, denn vor jedem Chargeback müssen Sie einen Klärungsversuch unternommen haben. Der Kontaktversuch mit dem Insolvenzverwalter ist also Voraussetzung für die Erstattung durch das Kreditkartenunternehmen. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Wer mit Paypal bezahlt hat, kann über den Käuferschutz von Paypal gehen.

5. Was passiert mit meinem Condor-Flug?

Die Bundesregierung und das Land Hessen haben Condor einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro für sechs Monate zugesagt. Die Fluggesellschaft sagte, damit könne der Flugbetrieb wie geplant weiterlaufen. Angesichts der Corona-Pandemie hat Condor mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Weitere Kredite sind im Gespräch.

Wenn Flugreisende jetzt einen gebuchten Flug stornieren, aus Angst er könnte nicht stattfinden, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückzahlung von der Insolvenzversicherung. Wie bei jedem anderen stornierten Flug können Sie aber unter Umständen Teile des Ticketpreises zurückfordern. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Flugstornierung.

6. Bleiben Reisegutscheine von Thomas Cook gültig?

Reisebüros von Thomas Cook haben Gutscheine ausgestellt. Die Büros gehören zur Thomas Cook Vertriebs GmbH. Die hat bisher zwar noch keinen Insolvenzantrag gestellt, aber damit ist ebenfalls zu rechnen. Mit dem Gutschein haben Sie einen Anspruch gegen das Unternehmen. Falls das Unternehmen kein Geld mehr hat, dann können Sie die Gutscheine nicht mehr einlösen. Sie können Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Das funktioniert über das Gläubigerportal beim Insolvenzverwalter hww. Machen Sie sich aber nicht viel Hoffnung, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen. Die Bundesregierung hat Geld nur für Pauschalreisende in Aussicht gestellt.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

89 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich konnte meine Reise bei Bucher Reisen am 15.10.2019 wegen der Thomas Cook Insolvenz nicht antreten.
    Bis ich mein Geld von der Bundesregierung(BR) bekam, dauerte es bis M. Juni 2021!
    Vor laufender TV Kamera im Nov. 2019 versprachen Scholz & Merkel, Geld für die geschädigten Kunden durch die nicht Umsetzung der EU-Richtlinien bis spätesten Feb. 2020!
    Thomas Cook konnte die Versicherungssumme(bei der Zürich Vers.) von 110 Miliionen selbst festlegen! (EU weit einzgartiger Vorgang)
    Die Hürden die von der BR aufgebaut wurden, um zu meinem Geld nach der Auszahlung des Insolvenz Geldes, (2. Zahlung M- Juni 2020) waren gewaltig. Die FREIWILLIGE Zahlung der BR erfolgte im Juni 2021!,
    Es reichte z.B. nicht die 7 Seiten mit Unterschrift, sondern man musste die kompletten Unterlagen ~20 Seiten! (ich 2 mal) zurücksenden, in denen immer wieder stand, dass diese Zahlung auf freiwilliger Basis geschehe, was objektiv unrichtig ist!
    Im Juni 2021 bekam ich von der Insovenzverwaltung ein Schreiben, dass sich die Ausschüttung nochmals erhöhte! (3. Mal) die natürlich an die BR floß!
    Mich würde deshalb interessieren, wieviel es wegen der aufgebauten Hürden überhaupt geschafft hatten zu ihrem Geld zu kommen! – Anfrage an die BR?
    Ich schätze nicht mehr als 50%! – eine skandalöse Vorgehensweise!

    MfG

  2. Hallo, wir haben für unsere Mexico Reise sehr viel Geld bezahlt!!! Haben bei Thomas Cook nur Hotel und Transfer (Flughafen/Hotel und zurück) gebucht.

    Nun soll es keine Pauschalreise sein ????
    Wieso werden Unterschiede zwischen Pauschal und nicht Pauschal gemacht??? So etwas darf es überhaupt nicht geben!!! Wir haben unsere Reise vollständig bezahlt, Thomas Cook hat das Geld genommen, aber keine Leistung erbracht!!! Thomas Cook hat uns betrogen!!! Wer zahlt uns jetzt 3611,- Euro nebst Zinsen zurück ???? Vertrauen in die Reisebranche haben wir definitiv nicht mehr. Weiss jemand Rat oder kennt einen sehr guten Anwalt?

  3. Hallo, wir haben für unsere Mexico Reise sehr viel Geld bezahlt!!! Haben bei Thomas Cook nur Hotel und Transfer (Flughafen/Hotel und zurück) gebucht.

    Nun soll es keine Pauschalreise sein ????
    Wieso werden Unterschiede zwischen Pauschal und nicht Pauschal gemacht??? So etwas darf es überhaupt nicht geben!!! Wir haben unsere Reise vollständig bezahlt, Thomas Cook hat das Geld genommen, aber keine Leistung erbracht!!! Thomas Cook hat uns betrogen!!! Wer zahlt uns jetzt 3611,- Euro nebst Zinsen zurück ???? Vertrauen in die Reisebranche haben wir definitiv nicht mehr. Weiss jemand Rat oder kennt einen sehr guten Anwalt?

  4. Habe meinen Antrag am 08.05.2020 abgegeben und dieser steht heute am 16.02.2021 immer noch auf Prüfung.
    Das ist eine Frechheit – an wen kann ich mich wenden?

    1. Hotline: 036160667012
      Man muss zwar lange warten, wird dann aber freundlich beraten bzw. die fragen werden beantwortet.
      Man benötigt die Reiseauftragsnummer.

  5. Guten Tag, ich hoff ich darf das Thema nochmals aufgreifen – aus, für mich, aktuellem Anlass:
    Ich habe bereits in 05/2019 Flüge bei der Condor Flugdienst GmbH, damals noch Teil der Thomas Cook Gruppe, gebucht. Die Flüge wurden von der Condor storniert. Direkt nach Erhalt der entsprechenden Nachricht habe ich die LBB als ausgebende Stelle meiner VISA Karte darüber informiert, dass ich ein Chargeback beabsichtige. Mir wurde mitgeteilt, dass ich erst „alle andern Möglichkeiten“ das Geld von Condor zu bekommen ausschöpfen muss. Habe ich dann auch. Im Oktober 2020 hat dann die entsprechende Gläubigerversammlung dem (Insolvenz-)Plan zugestimmt – ich soll 0,1% erhalten. In meinem Fall 4,98€.
    Das habe ich der LBB mitgeteilt und um das Chargeback gebeten. Nach „nur“ 2,5 Monaten hat man mir jetzt mitgeteilt, dass ein Chargeback gar nicht möglich sei, da Zahlungen mit der Kreditkarte hier eine „Zahlungsanweisung“ darstellen, keine „Lastschrift“. Ich kann aber gar nicht anders online Flüge buchen, soweit ich weiss. Ist das tatsächlich relevant? In den Visa Bestimmungen kann ich dazu nichts finden.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und einen guten Rutsch ins Jahr 2021!

  6. Hallo es ist schon sehr schade das Gutscheine die man von Neckermann bekommen hat weil die Urlaubsreise nicht so verlaufen ist wie es sein sollte gar keine Berücksichtigung findet zb Bundesregierung was soll man machen….vielleicht gib’s ja auch noch andere Kunden mit dem Anliegen…

  7. Ich konnte tatsächlich ein Chargeback über Visa veranlassen. Im März hatte ich dann die komplette Summe zurück. Nun kam die böse Überraschung. Das Geld wird im Juni zurückbelastet. Angeblich wurden Fristen überschritten. Die Visa hat dann Einspruch eingelegt. Woraufhin dann behauptet wurde, dass Unterlagen unvollständig wären. Die Mercedes-Bank, die mir die Visa-Karte zur Verfügung stellt, sagt ganz klar, dass keine Fristen verstrichen sind und auch alle Unterlagen vollständig waren. Jedoch ist es angeblich so, dass man sich nach zwei Versuchen nur noch juristisch wehren kann. Mir wurde gesagt, dass hier oft zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister bewusst mit diesen falschen Behauptungen agieren. Stimmt das tatsächlich? Dann wäre man ja solchen Machenschaften ausgeliefert. Ich werde das Geld jetzt über den Bund zurückfordern, da ein Rechtsstreit wohl Jahre dauern würde.

    1. Uns geht es genau so, von Kaera bis 04.07.2020 immer noch kein Geld. Chargeback wird abgelehnt weil Kaera noch nicht gezahlt der Bund will ein Ergebnis Chargeback voher zahlt er nicht und alle haben die Daten von Thomas Cook erhalten.
      Viel Spass auf der Bund Seite mit den 25 Seiten ausdrucken, unterschreiben, einscannen und alle Seiten zurück senden, als pdf
      Bei diesem groß angelegten B.. wird alles getan um nicht zahlen zu müssen.

  8. Hallo zusammen,
    ich habe eine Einzelleistung (Thomas Cook Hotelbuchung) per AMEX-Kreditkarte angezahlt. Aufgrund der Insovenz konnte Thomas Cook seine Dienstleistungsverpflichtung nicht erfüllen.
    American Express weigert sich nun meine Anzahlung in Höhe von zu erstatten.
    Kann ich bei der nächsten Kreditkartenabrechnungen diesen Betrag nicht einfach von meiner Rechnung abziehen bzw. mit der Hauptforderung verrechnen?
    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
    Mit freundlichem Gruß
    M. Kreutz

  9. Hallo,

    besteht die Möglichkeit die Thomas Cook Reisebestätigung erneut anzufordern? Das Reisebüro hat diese nicht mehr…
    Wäre dankbar über eine Rückmeldung.

  10. Hallo zusammen. In Zeiten von Corona gibt es fast keine anderen Themen. Allerdings hat mich die Thomas Cook Pleite mal wieder auf ein anderes Thema zurückgebracht. Ich habe diese Woche von meinem Kreditkartenunternehmen (Mastercard) 82,5% erstattet bekommen. Die restlichen 17,5% sollten dann ja von Kaera erfolgen.
    Nun stellt sich für mich eine brennende Frage. Die Insolvenz kam 5 Tage, nachdem das Kreditkartenunternehmen die Rechnung gestellt hat. Ich habe damals (bis heute) natürlich nicht gezahlt, da bereits damals bekannt war, dass Mastercard über das Chargeback-Verfahren aufkommt. Wer kommt für die Zinsen auf?
    Ich habe mittlerweile 349,76 € Zinsen angehäuft. Muss das Mastercard übernehmen?

    Über euren Rat wäre ich euch sehr dankbar.

  11. Hallo zusammen, mich würde mal interessieren mit welcher Begründung nur Pauschalreisende auf Grund des Sicherungsscheins in den Genuss der Rückerstattung kommen. Kunden, die nur den Flug oder das Hotel gebucht haben, müssten gleichermaßen abgesichert sein. Wir hatten mit 8 Personen ein Hotel in Österreich gebucht und haben meiner Meinung nach auf Grund des Insolvenzverfahrens und der damit verbundenen Stornierung seitens Thomas Cook ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung. Dass unser Staat solche unterschiedliche Verfahrensweisen zulässt und Mitbürger mit finanziellen Verlusten im Stich lässt, kann ich nicht nachvollziehen. Spätestens jetzt muss reagiert werden und die Klauseln gehören geändert.

  12. Hallo, auch ich würde gerne meinen Senf dazugeben. Finde es sehr fragwürdig ob jeder 2.te sein Geld erhalten hat. Laut Medien werden die etwas „komplizieren“ Fälle geprüft. Wir hatten eine Pauschalreise nach Thailand die komplett abgesagt wurde. Über 2000€ weg. Wir haben sofort alles eingereicht und bis heute gab es kein einzigen Cent. Frage mich ernsthaft wer dann unkompliziert ist?

    1. Auch wir haben bis heute keinen Cent vom Insolvenzverwalter bekommen, obwohl wir rechtzeitig alle Unterlagen eingereicht haben. Auf unsere Schreiben, wann wir das Geld bekommen, haben wir nie eine Antwort erhalten

      1. Von der Zurich Kaera kam eine Mail, ich solle Unterlagen (Beweis der Zahlung der Reise vom September / Kontoauszug) nachreichen weil sie das so nicht anweisen können. Ich habe bereits im September 2019 die Kontoauszüge eingereicht. Jetzt Anfang Juli 2020 nochmal erneut nachgereich (nach Anfrage) und bis heute weder Antwort noch iwas bekommen. Kaera reagiert weder auf Emails noch gehen sie ans Telefon und der Online Status sagt immer noch, dass ich Unterlagen nachreichen soll. Unverschämt wie hier mit unser aller Geld umgegangen wird…. Und ohne deren Geld können wir die staatliche Hilfe nicht berantragen. Ein Teufelskreis 🙁

  13. Uns hat es mit der geplanten Sansibar-Reise für Ostern getroffen – im Januar bekamen wir Post, dass die Bankverbindung für die Rückzahlung nicht angegeben wurde in unserer schriftlichen Rückforderung (was Quatsch ist, ich hatte alles komplett ausgefüllt). Also nochmal angegeben – und bis heute (!) keine Rückmeldung von Kaera……. Langsam werde ich so richtig sauer. Hatten im Oktober erneut Sansibar gebucht und da muss ich jetzt langsam die Restsumme zahlen. Wäre schön, wenn ich meine Anzahlung endlich erhalten würde. Hat jemand nen Plan, wo ich mich telefonisch oder schriftlich hin wenden kann, um mal nach zu forschen ???????? Das wäre echt klasse. Ich weiß so leider nicht mehr weiter 🙁 !!!!!

  14. Servus alle zusammen, ich habe gerade bisschen die Kommentare gelesen.. Ich sehe dass es nicht nur mir so geht und dass ich nicht der einzige bin wer das Geld noch wartet.. Ich habe am 21.09.19 für mich und meine Frau 2 Flitterwochen Urlaub nach Thailand gebucht. Anfangs Oktober sollte die Reise stattfinden, aber es wurde alles abgesagt.. Also gleich nach der Insolvenz Meldung habe ich meine Versicherung mit Kaera Ag abgeschlossen.. Jetzt sind es schon mehr als 5 Monate und ich habe keine Infos bekommen und auch kein Geld.. Mir würde gesagt dass ich bis Ende Februar meine 17,5 Prozent ausbezahlt bekomme aber es ist schon März und ist nix passiert.. Langsam verliere ich die Nerven von warten.. Wenn es geht um eine Zahlung die ich tätigen muss, dass muss sofort sein. Aber wenn es kommt dass mir jemand zahlen muss dann ist das egal kann ich warten.. Ich wollte fragen ob da ne Möglichkeit gibt auch dass Geld für meine 12 Tage Urlaub die ich verloren habe zu bekommen und wie läuft das ?? MfG Elvis

  15. Hallo, heute ist der 28.02.2020. Unser geplatzter Urlaub war Mitte Oktober. Wir haben sofort eine Schadensmeldung abgegeben. Heute stöberte ich im Netz nach neusten Infos zum Thema Insolvenz Thomas Cook. Angeblich hat jeder 2. bereits seine Rückzahlung bzw. einen Teil zurück bekommen. Wir nicht, vielleicht meldet sich mal jemand,der das Geld zurückbekommen hat, welches Schreiben kam aus. Mich ärgert, dass die Geschädigten keine neusten Infos über Mails bekommen oder einen Hinweis auf den Schadenslinks. Beim Eintragen meiner Schadensnummer bei Karea kommt nur : Kein Eintrag enthalten!
    Schön wäre,wenn wenigstens ein Bearbeitungsstand zu sehen wäre.
    Wem geht es auch so?

  16. Hallo, wir haben nur einen Flug über tommes cook gebucht und trotz in dem Vertrag Pauschalreisen steht sollen wir kein Geld wieder bekommen? Warum nicht? 1400€ Die einfach weg sind wo man lange für gespart hat!

  17. Hallo,

    wie meinem „Vorschreiber“ ist es bei uns ähnlich. Reise kurz vor bekanntwerden der Insolvenz vollständig bezahlt ~3600€ . Außer den üblichen „BlaBla“-Schreiben und der Mitteilung der Quote von 17,5 % nichts wieder gehört. Eine Aussage, „Bis Mitte Februar werde die Forderungen ausgezahlt“ ist eher nicht zutreffend. Darüber hinaus protzige Medien-Termine seitens des Versicherers ( diese Regulierung werde nicht merklich im Jahres-Ergebnis der Versicherung sichtbar sein) ist einfach nur frech, wenn man nach genereller Feststellung nicht in der Lage ist zumindest diesen Betrag zeitnah auszuzahlen. Wäre schön mal eine Stellungnahme oder Abwicklungs-Vortschitt zu bekommen.
    Was auch sehr interessant erscheint , ist die Tatsache das seit dieser Zeit weiterhin mit gleicher Gesetzeslage verfahren wird und eine Änderung nicht in Sicht ist. Auch die Versicherer wären ja in der Lage die Konditionen/Versicherungsbedingungen zu ändern ….

  18. Hallo, wir haben am 5. Juli 2019 eine Reise bei Bucher Reisen gebucht. Leistungsbeginn der Reise am 23. September 2019, also genau dem Tag an dem Thomas Cook in die Pleite ging. Für unsere Reise haben wir eine nicht unerhebliche Summe von knapp 3000 Euro bezahlt. Unsere Ansprüche bei der KAERA AG haben wir am 1. Oktober 2019 geltend gemacht. Eine Eingangsbestätigung mit einer Auftragsnummer unserer Schadensmeldung haben wir umgehend per E-Mail erhalten.
    Jetzt haben wir den 11. Februar 2020 und wir haben seit dem nichts wieder von der KAERA gehört. Wann werden endlich die Auszahlungen von 17,5 % von der KAERA getätigt? Und wann hört man endlich was von unserem Staat, wie es mit der Auszahlung der restlichen Prozente weitergeht? Geduld ist jetzt nicht mehr gerade unsere Stärke und wir hätten gern eine Antwort!
    Es wurde mitgeteilt, dass eine Auszahlung vom Staat unkompliziert ablaufen soll. Es kam weiterhin ein Schreiben, das man die Forderungen ebenso beim Insolvenzverwalter einreichen soll. Das haben wir getan, wobei von daher wohl keine Rückerstattung zu erwarten ist. Wie langen sollen wir noch warten? Wir haben mühsam auf diesen Urlaub gespart. Wann können wir endlich unser Geld erwarten? Mittlerweile ist Bucher Reisen wieder im Geschäft. Für die geht es weiter aber für uns NOrmalverbraucher nicht. Wir würden gern unseren Urlaub für den Sommer planen. Unsere 3000 Euro würden wir dafür gern mit einplanen!!!!! Es wäre schön, wenn hier mal jemand antwortet! Bei der KAERA geht nie jemand ans Telefon. E-Mail gibt es nicht! Kundenfreundlich ist was anderes!

  19. Hallo,
    Ende Mai haben wir für Oktober 2019 den Anzahlungsbetrag geleistet. Der Rest wurde noch wenige Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz eingezogen. Der Schaden wurde der KAERA dann gemeldet. Wir erhielten jetzt einen Rückbelastungsbetrag von VR Payment (Gesamtsumme der Rückbelastung minus 17,5%) gemeldet, vorbehaltlich eines Widerspruchs der Gegenseite.
    Allerdings wurde der schon vor Monaten geleistete Anzahlungsbetrag nicht dabei berücksichtigt. Ist das richtig, bzw. kann man das noch ergänzen lassen?

  20. Hallo Leute , habt ihr noch Lust zu warten.
    Das ist nur Zeit schinderei von der Versicherung,wir sollte mit einer Demo etwas Druck machen ,genug ist genug .
    Wenn die 4 Monate auf Ihre Prämie warten müssten , dann wäre Polen offen.
    Auch die Regierung erst gross tönen und dann kommt nichts mehr ,ist das so schwer.

    1. Hallo, ich habe auch die Schnauze gestrichen voll, bis jetzt nur die 17,5 Prozent von der Versicherung erhalten. Von schnell und Unbürokratisch bis heute nichts gemerkt, und niemand steht für den scheiss grade. Lasst und eine Demo starten, kann mir jemand sagen wie ich dad ins rollen bringen kann, genug ist genug und geduld habe ich auch keine mehr

  21. Muss man beim Insolvenzverwalter die gesamte Forderung anmelden, auch wenn Kaera die Quote von 17,5 % bereits erstattet hat? Die Quote wurde vorbehaltlich festgelegt, wenn man die verringerte Forderung angibt und Kaera einen Teil zurückfordert , würde man ggf. auf diesem Teil der Forderung sitzenbleiben, sofern nicht der Reisepreis beim Insolvenzverwalter angemeldet wurde, oder?

    1. Ja, man soll den Gesamtbetrag angeben und der Insolvenzverwalter berücksichtigt dann die Gutschrift von Kaera entsprechend der entgültigen Quote.

      Ich frage mich aber, ob man auch eigene Rückreisekosten zur Insolvenztabelle anmelden muss oder nur die entgangenen Reisetage. Und ob ich dabei die Quote selber ausrechnen muss (z.B. Rückreise nach 4 von 10 Tagen –> 40%)?

  22. Ich warte aktuell auch auf die Erstattung zuerst von Zürich dann von der Bundesregierung. Ich war zur Zeit der Insolvenz im Ausland und musste auf eigene Kosten zurückreisen (Zürich war zum Zeitpunkt des Rausschmiss aus dem Hotel stundenlang nicht erreichbar).

    Das heißt, dass ich nicht wie die Leute, die von Zürich direkt heimgeholt wurden, für die Rückreisekosten auch nur 17,5% erhalte. Jetzt macht mich stutzig, dass von diesem Fall keine Rede beim BMJV ist. Wäre schade, wenn ich doch noch Staatshaftungsklage einreichen müsste, nur weil das BMJV diesen Fall nicht berücksichtig…

  23. Hallo zusammen,

    wir gehören auch zu den Leuten, die auf die Entschädigung der Bundesregierung warten. Gibt es hierzu schon Neuigkeiten, wie man die Gelder beantragen kann, bzw. wo???

    Falls nicht, ist absehbar, wann die Bundesregierung die Informationen zur Verfügung stellt?

    Viele Grüße

    Bernd

  24. Hallo,
    ich habe von der Rechtsanwältin ein Schreiben mit dem Code zur Anmeldung für dieses Portal bekommen:

    thomas-cook.insolvenz-solution.de/…

    Könnten Sie bitte prüfen, ob es tatsächlich der mit KAERA abgestimmte Regelungsweg ist?
    Danke für die Rückmeldung!
    Freundliche Grüße

    1. Das ist richtig. Sie sollten Ihre Forderung über das Gläubigerportal anmelden, auch wenn Ihnen das doppelt vorkommt. Die Abwicklung des Versicherungsfalls übernimmt KAERA für die Zurich, das Insolvenzverfahren übernimmt hww. Haben Sie bereits eine Erstattung bekommen, sollten Sie dennoch Ihre Forderung in voller Höhe zur Insolvenztabelle anmelden.

  25. Ich bekam mittels Chargeback die Beträge der reklamierten Buchungen zurück erstattet. Allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Wie lange gilt der Vorbehalt bzw. ab wann ist die Rückbuchung definitiv?

    1. Das würde mich auch interessieren.

      Und wenn mir Kaera das Geld auch noch erstattet, wem zahle ich dann das zu viel erstattete Geld zurück. Kreditkarte 100 %, Kaera 17.5 %?

  26. Hallo,

    Welche Möglichkeit haben Kunden, die nur einen Flug gebucht haben und nicht über Kreditkarte bezahlt haben?

    1. Sie haben nur eine Einzelleistung gebucht und können nicht vom besonderen Schutz des Pauschalreiserechts profitieren. Da hilft nur das, was wir unter Ziffer 4 erklärt haben. Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Aber die Chancen etwas zurück zu bekommen sind nicht besonders hoch. Ich gehe derzeit auch nicht davon aus, dass Sie vom Staat etwas bekommen, der ja nur einspringt, weil im Gesetz eine Deckelung bei 110 Mio enthalten ist, die so wahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.

  27. Hallo,
    im Oktober konnten wir eine bei Neckermann gebuchte Reise nicht antreten, meldeten uns gleich bei Kaera und haben alle Unterlagen eingereicht. Heute nun erreicht uns ein Schreiben des Insolvenzvertreters mit der Ansage, dass man eineForderungsanmeldung machen muss. Ist das so, oder reicht die Anmeldung bei Kaera?

    1. Das würde mich auch interessieren. Zusätzlich würde mich noch interessieren ob ich auf jeden Fall das Chargeback Verfahren einleiten soll. Trotz Zusage der Bundesregierung.
      Vielen Dank

  28. Hallo möchte Endlich mein Geld haben 4.500euro wäre ich das Thomas Cook schuldig geblieben hätte das Unternehmen mich auch gejagt bis sie das Geld hätten .Snfabg Dezember und wann .Wann fangen die Zürcher Versicherung an mit dem Auszahlen

  29. Neckermann hat mir schriftlich mitgeteilt, dass unsere gebuchte Reise im Januar/Februar 2020 definitiv nicht stattfindet. Die Anzahlung wurde kurz nach der Buchung über meine VISA Card eingezogen. Die Restzahlung soll am 22.12.19 erfolgen. Dürfen Neckermann oder der Insolvenzverwalter diesen in unerheblichen Restbetrag noch von meinem Konto abbuchen ?

    1. Nein. Der Insolvenzverwalter darf keine Restzahlungen von bereits gebuchten, aber abgesagten Reisen über die Kreditkarte mehr einziehen. Sie sollten aber unbedingt Ihre Buchungen über die Kreditkarte kontrollieren und ggf. wieder zurückbuchen lassen.

  30. Wir hatten 14 Tage vor Reisebeginn (23.09.2019) bei Bucher-Reisen gebucht. Auf der Reisebestätigung wurde angegeben, dass sich auf der letzten Seite der Reisesicherungsschein befindet, was nicht der Fall war. Man konnte ihn nicht ausdrucken. Leider haben wir bei Bucher-Reisen nicht nachgehakt.
    Verfällt unser Anspruch nun gänzlich ?

  31. Unsere Restzahlung ist an dem Montag erfolgt, wo Thomas Cook die Insolvenz gemeldet hat und die eigentlich nicht mehr geschäftsfähig waren.Trotzdem haben die die Gelder angenommen.
    Ist das denn erlaubt? Hätte man in diesem Fall noch andere Wege zu klagen?

  32. TourVital auch insolvent! Die Meldung darüber erhalte ich nicht von Tschibo über die wir gebucht haben, sondern von TourVital.
    Und natürlich nach Ablauf der 6-Wochenfrist, um eine Anzahlung nicht mehr rückbuchen lassen zu können. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Da werden Mitte September noch Zahlungen von TourVital angefordert, obschon sie sicherlich wussten, dass Ende September der Insolvenzantrag gestellt wird…. ätzend sowas!

  33. Ich glaube dass fünf Reiseveranstalter dürfe n nicht mit einem Versicherungsschein auskommen, wenn ich fünf Autos habe dañ sind alle versichert und nicht die erste versichert und anderen fahren so mit. Jeder Veranstalter sollte auf 110 Mio versichert sein oder nach Eu Recht Pauschalreisen müssen 100% abgesichert sein PLUS Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Zürich Versicherung kassiert von jedem Reisenden aber auszahlen wollen die nicht. Und die jenigen die bereits im Urlaub sind sollen auch in die Quote teilnehmen.

  34. Ich habe im September Reisegutscheine über 200 Euro gekauft, aber nicht in einem Reisebüro, sondern Online was nicht die Thomas Cook Vertriebs GmbH ist. Was kann ich in dem Fall machen?

    1. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat auf seiner Website mitgeteilt, dass sie derzeit noch rechtlich prüfen, wie sie mit den Gutscheinen verfahren wollten. Sie hoffen immerhin, kurzfristig eine Lösung herbei führen zu können. Was das allerdings bedeutet, ist unklar.

  35. Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist das nur 110 Mio zur verfügung stehen sollen. Auf unserem Reisesicherungsschein stand als Veranstalter „Bucher-Reisen und Öger-Tours“. Ich vermute bei Neckermann, Air Marin usw. stehen auch immer die einzelnen Marken/Töchter auf dem Sicherungsschein. Aus meiner Sicht müssten für jede Tochter 110Mio zur Verfügung stehen und die Zurich versucht möglichst billig aus dem Versicherungsfall rauszukommen…….

    1. Für die Höchstgrenze ist nicht der jeweilige Veranstalter entscheidend, sondern der Versicherer. Laut § 651r Abs. 3 Satz 3 BGB kann der Versicherer (also die Zurich) seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Mio Euro begrenzen. Es geht also um eine absolute Summe pro Geschäftsjahr, auf die die Zurich ihre Haftung beschränken durfte. Es stehen nicht für jede Tochtergesellschaft die 110 Mio zur Verfügung.

  36. 4. Was, wenn ich nur ein Hotel über Thomas Cook gebucht habe?

    Das zu diesem Punkt Gesagte, ist genau bei uns der Fall!

    Wir haben daraufhin unserer Bank das notwendige Formular, die schriftliche Stornierungsmeldung von Neckermann sowie die Info mitgegeben, dass es uns nicht mehr möglich war, die Angelegenheit mit Neckermann zu klären. Dem ersten Schreiben unserer Hausbank (Postbank) mussten wir ein zweites Schreiben folgen lassen, aber dann wurde uns, unter Vorbehalt, das Geld zurückgebucht.

    Und Heute?
    Da schreibt uns die Postbank:

    „leider hat es im laufenden Insolvenzverfahren „Thomas Cook“ eine Änderung gegeben. Wir benötigen, um unser Chargeback-Recht weiterhin wahrnehmen zu können:…“
    Den Nachweis eines Klärungsversuchs (Mail, Schreiben etc.) mit dem Insovenzverwalter.

    Das ist so ähnlich, wie die Aufforderung Nachts die Sonne zu fotografieren! Das man für eine Hotelübernachtung beim Insolvenzverwalter nichts zu erwarten hat, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen!
    Auf welcher Rechtsgrundlage werden hier eigentlich nachträglich die Bedingungen derart verändert, dass wir als die Geschädigten, diese nicht mehr erfüllen können?

  37. Hallo, zum Thema Chargeback folgende Info.
    Ich habe dieses über meine Degussa Mastercard Firmenkarte angemeldet (noch nicht durchgeführt da nicht alle Bedingungen = Ablehnungs-/Zahlungsbescheid Kaera fehlt).
    Es gilt jetzt folgendes zu beachten. Entweder die Zurich bezahlt teilweise – dann kann man den Rest des Reisepreises zurück buchen lassen. Achtung: Denkt dran, wenn ihr, wie ich schon komplett gezahlt habt, auch die Anzahlung mit einberechnen zu lassen! Zahlt die Zurich nicht innerhalb von 60 Tagen ab Datum der Bestätigung das ihr den Reisepreis über Sicherungsschein angefordert habt (Mail von Kaera), kann man komplett zurück buchen lassen! Bei mir allerdings nur die 80% Restzahlung, da die Buchung der Anzahlung zu lange her ist (6 Wochen Frist).
    Das heißt das man im Gegensatz zu mancher Meinung hier, so schnell wie möglich Ansprüche bei Kaera anmelden sollte, was auch gesetzlich so vorgesehen ist.
    Noch eins. Laut Gesetz soll der Versicherer zeitnah den kompletten Reisepreis erstatten. Anschließend kann der Versicherer evt. Beträge zurück fordern, wenn die 110 Mio überschritten wurden – für mich als Kreditkartenzahler ist es nur gut das Zurich das nicht tut, da dann kein Chargeback mehr möglich wäre (Frist verstrichen, wenn Zurich Monate später Geld zurück fordern würde!).

  38. wo für hat man eine Reise Versicherung ohne eigen Beteiligung abgeschlossen wenn doch nichts erstattet wird? Hauptsache man bezahlt bei jeder Reise eine Menge Geld an die Versicherung und wenn es drauf ankommt ist man der dumme. Das ist doch alles Mist. Dann kann man sich dem nächst die Versicherung doch sparen. Ich glaube nicht das alle eine abschließen das weiß ich aus meinen anderen Urlauben. Wenn man sich mit Leuten unterhält sind es vielleicht 30% die dieses tun. Also was ist das Ende vom Lied am besten man schließt keine Versicherung ab!

  39. Also das hier nur der Zeitpunkt des Insolvenzantrag als zugehöriges Geschäftsjahr zählen soll, ist mir auch unverständlich! Wenn dann wieder die Rede davon ist: „Die Thomas-Cook-Unternehmen haben darüber hinaus mitgeteilt, dass sie ab 1.12.2019 wieder operativ tätig sein“ Also gibt es noch ein weiteres Geschäftsjahr und somit auch nochmal Geld oder? Ich warte jedenjalls noch bis zum 01.11 mit meinem Antrag auf Erstattung. Wir wären eh erst am 17.12 geflogen und somit ist der „Verlust“ ja eigentlich auch noch gar nicht entstanden. Meine Anzahlung ist weg – übrigends meine Reise läuft immer noch online bei weg.de und bei Neckermann: Ihre Fuerteventura Reise beginnt in 55 Tagen!! Kann man die eigentlich auf Vortäuschen falscher Tatsachen verklagen? Immerhin wurden uns mal 161 Tage Vorfreude versprochen!

  40. Mein Reisesicherungsschein ist auf Bucher und Ögir-Reisen ausgestellt, nicht auf Thomas Cook. Dem Augenschein nach für einen Laien sind damit Bucher und Ögir-Reisen unabhängig von Thomas Cook versichert. Damit sollte für diese Reisegesellschaften ein eigener 110 Millionen Deckel gelten

    1. Zu diesem Thema würde mich eine juristische Expertise interessieren. In meinem Sicherungsschein steht das dieser für den Reiseveranstalter Bucher Reisen und Öger Tours GmbH gilt und gemäß BGB auf 110 Mio. Euro gedeckelt ist. Darin steht nirgends, dass die 110 Mio für die ganze Thomas Cook Group sich bezieht. Ich würde auch sagen, die 110 Mio Euro sind nur für Pauschalreisen des Reiseveranstalter Bucher Reisen und Öger Tours GmbH gegen zu rechnen und nicht mit allen Pauschalreisenden der anderen Cook Gesellschaften wie Thomas Cook Touristik GmbH etc.

  41. Hallo zusammen,
    heute ist mir mein Antrag vom 30.09.19 auf Rückerstattung der Reisekosten von Kaera bestätigt worden.

    Kaera will erst auszahlen,wenn die Quote feststeht. Die Kürzung soll dann alle betreffen.
    Ausserdem sind dort laut Kaera alle Kosten(Rückholer,Erstattungsansprüche Gestrandeter,alle Ersatzansprüche) aus dem Topf zu begleichen.

    Dieses steht doch im grassem Gegensatz zu den Themen,die hier behandelt werden.
    Sollte die Zahlung erst im November erfolgen, wird dies doch ein Fall für die Gerichte.

    Die Frage ist doch,was man tun kann in dieser Situation.Wir werden doch allein gelassen
    Gesetze werden einfach nicht befolgt.Verbraucherzentralen aüßern sich nicht zu Thomas
    Cook. Wir können im Moment nur abwarten.Wir sollten uns aber als Gruppe gegen alle
    Widerstände zusammentun und uns wehren

  42. Petition für Insolvenz-Geschädigte

    Allen Geschädigten der Insolvenz möchte ich das Unterschreiben der Petition über OPENPETITION „Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges-Geschädigte“ und über AVAAZ „Thomas Cook Pleite: Die Politik hat geschlafen – ich verlange, dass der Bund bezahlt!“ empfehlen.

  43. Man sollte auch gleich diese hinterlistige Versicherung verklagen.
    Auf meinem Sicherungsschein steht nur Öger und Bucher Reisen und nicht alle Reiseunternehmen in DE!!!
    Wäre das so zu lesen gewesen, hätte ich mich vielleicht noch extra abgesichert. Nun habe ich 7300€ verloren und meine drei Kinder sind mega enttäuscht.
    Manche Menschen würden für dieses Geld Amok laufen.
    Und wie kann es sein, dass der Staat Condor als gesundes Unternehmen aus der Insolvenzmasse nimmt? Auch da fliegt mein Geld nun munter weiter durch den Himmel.

    Ich hab sooo einen Hals auf diesen Drecksstaat!! Nach den Insolvenzen der letzten Jahrzehnte ist nix passiert.

  44. Wir haben in einem deutschen Reisebüro eine Pauschalreise bei Neckermann Reisen Schweiz gebucht. Die Reise ist storniert, aber voll bezahlt. Beim deutschen Dienstleister Kaera kann zurzeit keine Forderung eingereicht werden, da für die Schweiz noch kein Formular bereitgestellt wird. Unser Reisebüro kann momentan auch nicht helfen. Wer weiß mehr?

  45. Unsere Pauschalreise soll am 8. Januar 2020 beginnen (Neckermann).
    Muss ich abwarten, ob die Reise stattfindet?
    Wie lange müßte ich warten?
    Kann ich jetzt schon von der Reise zurücktreten und die Anzahlung zurückfordern?
    Die Restzahlung müßte im Dezember geleistet werden. Was, wenn ich bis dahin keine Bestätigung habe, dass die reise stattfindet?
    Vielen Dank

  46. Ich habe für meine Hotelbuchung bei Thomas Cook eine Anzahlung gemacht, die ich nun per ChargeBack von der Kreditkartenfirma zurückfordere.

    Meine Frage:

    Muss ich befürchten, dass die insolvente Thomas Cook auch die Anfang November fällige Restzahlung von meiner Kreditkarte abbucht?

  47. Das heißt im Klartext, das die Zürich versuchen wird so viel wie möglich bis zum 31.10.19 zu zahlen, um Geld zu sparen. Bei einer Rückerstattung von 10% oder 20% da ja die 110 Millionen schnell verbraucht sind. Und alle möglichst bedient werden sollen. Das ist eine Frechheit falls es so kommt. Da kann man sich ja schön geld sparen was für das Geschäftsjahr 2020 als Absicherung vorgesehen wäre. Da die Urlauber die nach dem 31.10 gebucht haben ja ins neue Geschäftsjahr fallen, und damit ja eigentlich volle Rückerstattung bekommen würden. Da die neue Versicherungssumme von 110 ja locker dafür reichen würde. Oder sehe ich das falsch?? Falls es so kommt ist es eine riesige Sauerei.

  48. Wir haben vom 19.12.19 bis 2.12.20 eine Pauschalreise gebucht aber bereits im Oktober voll bezahlt. Welches Versicherungsjahr ist dann zuständig, das bis 31.10.19 oder das ab 01.11.19?

    1. Nach meinem Verständnis kommt es für die Zuordnung Ihrer Ansprüche zum Geschäftsjahr nicht darauf an, wann die Reise hätte stattfinden sollen, sondern darauf, wann Pauschalreisenden die Erstattung bekommen. Das bedeutet: Zahlt Ihnen die Zurich noch vor dem 31.10.2019 den Reisepreis zurück, zählt es in das Geschäftsjahr bis zum 31.10.2019; bekommen Sie erst später die Erstattung, fällt es in das Geschäftsjahr bis zum 31.10.2020.

      1. Diese Antwort erscheint mir vor dem Wortlaut des Sicherungsscheines unlogisch: laut Sicherungsschein erfolgt die Erstattung nach Ablauf des Versicherungsjahres.

  49. Wir haben bei Bucher gebucht , sollte stattfinden vom 15.11. bis 29.11.
    Bis 14.10. soll die Restzahlung erfolgen, bisher kann keiner sagen wie es weitergeht. Wie lange lange lässt man Menschen, die lange auf einen Urlaub gespart haben im Unklaren ? Das völlig indiskutabel ! Zumal einem die Chance auf eine Neubuchung genommen wird und man ggfs. auch noch Stornogebühren zu zahlen hat . Für was ?

    1. Jetzt ist es für alle Betroffenen klar, deren Reise nach dem 31.10.2019 stattfinden sollte. Alle Reisen bis zum Jahresende sind abgesagt. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über Thomas Cook International gebuchte Leistungen.
      Melden Sie Ihre Ansprüche bei dem Dienstleister Kaera an. https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/

  50. Wir haben vom 8.11 bis 22.11 gebucht.
    Man hängt schon in der Luft. Wir haben angezahl, dürfen weder stornieren noch sonstiges. Wie wahrscheinlich ist es das der Insolvenzverwalter es schafft, das die reisen ab dem 1.11 stattfinden können. Oder sollte man vorsorglich lieber was anderes buchen. Die sollten schon zeitnahe wenigstens was bekannt geben. Und nicht erst am 30.10

  51. Grenze von 110 Mio ja nur für ein Geschäftsjahr. Das endet am 31.10.2019. Ein neues beginnt am 1. November. Auch im nächsten Geschäftsjahr muss die Summe von 110 Mio abgesichert

  52. Wir haben eine Reise ab 26.11.2019 gebucht, die noch nicht abgesagt ist.
    Bisher haben wir nur eine Anzahlung bezahlt.
    Müssen wir jetzt für die Anzahlung „vorsorglich“ auch die Anzahlung zur Erstattung anmelden?
    Und wenn die Reise auch abgesagt wird (wovon wir ausgehen), zählt das schon zu der Erstattungshöchstsumme von nächsten Geschäftsjahr (ab 01.11.)?

  53. Ich habe im Septmeber einen Reisegutschein über 400 Euro gekauft, aber nicht in einem Reisebüro, sondern Online was nicht die Thomas Cook Vertriebs GmbH ist. Was kann ich in dem Fall machen?

  54. Wir haben eine Anzahlung und eine Restzahlung über das Reisebüro Thomas Cook (Neckermannreisen) bezahlt. Unsere Reise sollte vom 02.10. bis 16.10.2019 stattfinden, nun leider nicht mehr. Wir haben auch bei der Zurich einen Antrag auf Rückerstattung gestellt. Jetzt lesen wir, dass wir das auch bei der Bank zurückholen können. Weir verhalten wir uns jetzt.
    Wie lange rückwirkend können wir das Geld bei der Bank zurückholen?

    1. Sie haben alles richtig gemacht. Nach den Bedingungen der Kreditkarten-Firmen müssen Sie im Fall der Insolvenz eines Pauschalreiseveranstalters zunächst die Zahlung von der Insolvenzversicherung verlangen. Sollte das nicht klappen, kommt ein Charge-Back in Betracht. Anders ist es, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur zum Beispiel ein Hotel gebucht haben.

  55. Ich habe nur ein Hotel bei Thomas cook gebucht! Ich hatte eine terminierte Überweisung zum 1.10 in Auftrag gegeben, diese storniert, aber aufgrund eines fehlers meinerseits Wohl doch durchgegangen. Desweiteren hab ich meine Buchung bereits am 25.9 storniert. Mir wurde seitens Thomas cook gesagt, dass Stornierungen wahrend Insolvenz nicht möglich sind! Das kanndich nicht sein! Muss ich zahlen obwohl klar ist dass mein Urlaub nicht stattfinden wird?

    1. Wenn die Reise noch nicht stattfand, müssen sie auch nicht zahlen. Sollten sie aber ihrerseits storniert haben und nicht Thomas Cook, gelten die normalen im Vertrag vereinbarten Stornoregeln. Ergeben sich daraus Stornogebühren, müssen sie diese auch zahlen.

      1. Dass ich die Stornogebühren zahlen muss ist klar. Mir wurde aber gesagt, dass ich nicht stornieren darf und den vollen Preis zahlen muss!

  56. Wir haben über Bucher Reise in den Herbtferien eine Pauschalreise gebucht und diese mit Kreditkarte (Visa) bezahlt. Die Restzahlung erfolgte erst am 30.08.19. Besteht nicht die Möglichkeit, zumindest diesen Betrag zurückzuholen? Oder sogar den vollen Reisepreis?
    Kann man nicht innerhalb 8 Wochen einen Chargeback ohne Angabe von Gründen machen?

    1. In den Charge-Back-Bedingungen von Visa und Mastercard ist vorgesehen, dass Chargeback erst dann möglich ist, wenn der Karteninhaber zunächst versucht hat, sein Geld von dem im Reiseschein genannten Insolvenzabsicherer zu bekommen. Erst wenn das scheitert, ist Chargeback möglich. Wenden Sie sich so schnell es geht an KAERA.

  57. Ist es nicht denkbar das man die BRD über eine Musterfeststellungsklage zB von der Verbraucherzentrale verklagt?
    Weil der deutsche Gesetzgeber damit die europäische Richtlinie zur Kundengeldabsicherung mangelhaft umgesetzt hat, sind im Gegenzug notfalls sogar Ansprüche gegen den Staat (Staatshaftung) denkbar. In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 10.07.2019 – C-163/18, Rn. 43) wurde sogar bereits auf eine solche Möglichkeit hingewiesen. Hintergrund ist, dass die EU-Pauschalreiserichtlinie dem nationalen Gesetzgeber vorschreibt, für eine ausreichende (!) Kundengeldabsicherung zu sorgen. Wenn die Deckelung auf 110 Millionen Euro aber nicht ausreicht, ist die Bundesregierung der europäischen Vorgabe nicht nachgekommen.

    1. Das ist eine spannende Frage. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Gesetzgeber deckeln durfte. Außerdem gilt die Grenze von 110 Mio ja nur für ein Geschäftsjahr. Das endet am 31.10.2019. Ein neues beginnt am 1. November. Auch im nächsten Geschäftsjahr muss die Summe von 110 Mio abgesichert sein.
      Sollte die Frage allerdings vor den EuGH kommen, kann es sein, dass das Gericht die Deckelung für europarechtswidrig hält. Und in der Tat, dann steht zumindest die Staatshaftung im Raum.

      1. Ehrlich gesagt finde ich es mehr als fragwürdig, dass er der EuGH darüber entscheiden muss. Immerhin halten Betroffene wie ich das „Unternehmen BRD“ mit ihren Steuerzahlungen „am Kacken“ und werden um ihren verdienten Jahresurlaub „betrogen“.
        So habe ich ja für meine ausgefallenen Reise, für die ich über 6.000,- € bezahlt habe und im guten Glauben war, dass es in Deutschland durch die verpflichtenden Sicherungsscheine gar nicht möglich ist sein Geld bei einer Buchung zu verlieren schon über 4.000,- € Steuern zahlen müssen. Also ist es fast schon eine Frechheit, dass der Staat nicht schon längst die Erklärung abgegeben hat, dass alle gebuchten Reisen zu 100% erstattet werden.
        Die 110 Mio werden hinten und vorne nicht reichen und das ist seit Jahren bekannt. Für mich ist das ähnlich als wenn ich auf meinen PKW ein Mofa-Kennzeichen schraube.

      2. Guten Tag Frau Schön,
        ihre „Pro-BRD“ mäßige Aussage im ersten Teil ihrer Aussage verstehe ich nicht ganz.
        Warum sieht sich das EuGH bemüßigt eine Entscheidung gegen die BRD zu fällen, wenn nicht aus dem Grunde das die BRD die EU Verordnung nicht ausreichend umsetzt.
        Ich denke die haben genug zu tun ohne aus Spaß an der Freude Entscheidungen/Urteile zu fällen, die nicht notwendig sind.
        Ich gehe davon aus das unser Staat da zur Rechenschaft gezogen werden kann.
        Frage ist nun – Wer legt Beschwerde beim EuGH ein? Verbraucherzentrale Bund? Wie können wir als einzelne Betroffene vorgehen?
        Frage ist auch, ob der Insolvenzverwalter nicht Geld von mir zurück fordern kann, falls ich meine Lastschrift bzw. Kreditkartenzahlung „zurück buchen“ lasse.
        Wie sieht es da rechtlich aus? Kann ich mein so zurück erhaltenes Geld behalten oder kann ein Insolvenzverwalter dies zurück fordern?

    2. Lt. Medienberichten hat Thomas Cook im letzten Jahr 2,1 Milliarden € erwirtschaftet und die Bosse von Thomas Cook haben Bonuszahlungen in Millionenhöhe bekommen. Wenn die Versicherung nicht reicht,um allen ihr Geld zurückzuzahlen, müssen eben diese Bonuszahlungen zurückgezahlt werden.
      Wir sollen an die Versicherung Geld zurückzahlen, wenn wir zuviel bekommen haben und es nicht für alle reicht. Aber wie immer wird wieder der Kleine zur Kasse gebeten, der das ganze Jahr für seinen Urlaub gespart hat. Die, die schon genug haben, brauchen nichts abgeben.
      Ich hoffe nur, das ich mein Geld komplett zurückbekomme, ansonsten werde ich meinen Urlaub nur noch in Deutschland machen und zwar dort wo keine Anzahlung verlangt wird und ich meinen Urlaub erst bezahlen muss, wenn ich abreise. Nach dem Motto : Erst die Ware dann das Geld….!!!

    3. Klaus hat Recht. Ich habe in meiner Not auch die Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises angeschrieben. Die überraschende Antwort der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bereist am 19.3.2019 wurde von der Fraktion eine Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht, um für eine ausreichende Deckungssumme zu sorgen (Drucksache 19/8565, einfach googeln). Hier die Originalantwort:

      „Leider sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, in Deutschland für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters nur unzureichend abgesichert. Unsere Kollegen der GRÜNEN Bundestagsfraktion haben bereits im März im Bundestag eine Debatte dazu angestoßen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig besser vor Insolvenzen der Anbieter zu schützen. Anbei übersende ich Ihnen diesen Antrag z.K., dieser wurde aber leider von der Großen Koalition abgelehnt. Somit hat die Bundesregierung Situationen wie diese fahrlässig in Kauf genommen.

      Wir Grüne streiten schon seit Jahren für einen effektiveren Verbraucherschutz. Gerade im Bereich der Pauschalreisen werden individuelle Verluste seit Jahren fahrlässig in Kauf genommen. Zwar müssen Reiseanbieter sich für den Fall einer Insolvenz absichern, die von Deutschland festgelegte Höchstfestsumme von 110 Mio EUR reicht aber nicht aus. Für Ihren konkreten Fall bleibt mir leider nichts anderes übrig, als Ihnen zu raten, sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Die Verbraucherzentrale NRW ist in dieser Angelegenheit ein verlässlicher und unabhängiger Partner, der Ihnen sicherlich die für Ihren Fall zu klärenden Fragen beantworten kann.“

      Von dieser Fahrlässigkeit, weiteren gesetzlichen Hintergründen und einem wiederholten Einknicken der GroKo vor den Lobbyisten der Reiseveranstalter berichtet passend die Chiemgau-Zeitung am 1.10.2019: https://www.ovb-heimatzeitungen.de/wirtschaft/2019/10/01/warum-thomas-cook-kunden-draufzahlen.ovb

      Die Verbraucherzentrale NRW hat sich bis heute nicht zu einer Musterfeststellung geäußert, obwohl die VBZ schon selbst einen höhere Versicherungssumme gefordert hatte. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sammelt derzeit private Anfragen/Beschwerden. Fachlich zuständig ist das Büro des Bundestagsabgeordneten Markus Tressel: https://www.markus-tressel.de.

      Es bleibt zu hoffen, dass soviel Geschädigte wie möglich auf allen Kanälen Druck machen, um doch noch eine volle Entschädigung zu erreichen. Eine Sammelklage ist aus meiner Sicht unumgänglich, da es sich nach der Anzahl der Betroffenen und Schadenssumme aktuell um den größten Betrugsfall neben dem Diesel-Skandal handelt.

      Dazu passt die abschließende Feststellung: Von den am 27.9.2019 angeschriebenen MdL und MdB meines Wahlkreises meldeten sich bis heute keine Vertreter der CDU und SPD zurück…

    4. Hier die ernüchternden Antwort der VBZ Dülmen auf die Frage nach einen Sammelklage gegen die Regierung:

      Guten Tag Herr Brakweh,

      Nach den uns vorliegenden Informationen und Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale NRW, ist mit dem Instrument der Musterfeststellungsklagen eine Klage gegen den Bund, wegen der zu geringen Insolvenzabsicherung, nicht möglich. Die Musterfeststellungsklage ist nur gegen ein gewerbliches Unternehmen möglich.
      Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Website der Verbraucherzentrale NRW:
      https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/thomas-cook-ist-insolvent-was-sollten-reisende-jetzt-tun-40192

      Mit freundlichen Grüßen
      i.A. Ulrich Mensing
      Beratungsstelle Dülmen

      Falls dies stimmt, was ist der Ausweg? Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, der EU…?

      1. Tja der Staat ist nicht dumm – Musterfeststellungsklagen gegen die BRD sind nicht möglich – die Info ist richtig.
        Klage vorm EuGH. Es gibt ein Beschluss aus diesem Jahr:
        (EuGH, 10.07.2019– C-163/18, Rn. 43) Der deutsche Gesetzgeber hat demnach die europäische Richtlinie zur Kundengeldabsicherung mangelhaft umgesetzt.
        Frage ist, wer da Klage einreicht? Ich denke dafür ist der Reiseverband (der müsste Interesse daran haben, da jetzt vorerst Zigtausende keine Pauschalreisen mehr buchen werden) oder die Verbraucherzentrale Bund da?!
        Das ganze geht natürlich erst, wenn klar ist was die Zurich zahlt.
        Wir müssen da alle Druck aufbauen um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

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