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5 Kommentare

    1. Wenn man keine Vertrauensperson hat, da würde ich mir dann einen Betreuungsverein vor Ort suchen und mit diesen Fachleuten reden… da gibt’s sehr gute und vertrauenswürdige Fachleute. Ich denke dabei z.B. an den SKM-Diözesanverein Trier oder Freiburg. Es gibt in vielen Städten einen Betreuungsverein, z.B. auch in Hildesheim usw. Also: Keine Scheu, einfach mit diesen ehrenamtlichen Leuten, die ihren Job wirklich gut und vertrauenswürdig wahrnehmen, reden und sich selbst einen Eindruck verschaffen.

  1. Das „Vollmachtsgetüdel“ wägt die Menschen in falscher Sicherheit.
    Eine Generalvollmacht für eine Person, mit Stellvertretung, von einem guten Notar ausarbeiten lassen die keine Beschränkungen enthält und über den Tod gilt. Dazu braucht man allerdings eine Person der man absolut vertraut.
    Gruß
    Pilzweger

  2. Wozu die Umfrage zu Patientenverfügung? Dazu werden von Fachleuten eben keine Vordrucke empfohlen, sondern individuelle Texte. Viel wichtiger ist die Vorsorgevollmacht, mit der man Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung regelt. Dafür gibt es amtliche Muster.

    1. Eine patientenverfuegung ist extrem wichtig, damit im falle einer schweren erkrankung, bei der man nicht mehr in der lage ist, selbst zu entscheiden, seinen persoenlichen willen im vorhinein bekundet hat. Dieser ist bindend fuer die behandelnden aerzte. Das gibt ausserdem einem betreuer, ob selbst gewaehlt oder gesetzlich bestimmt oder auch einer ethik-kommission eine viel bessere entscheidungsgrundlage fuer z. bsp. die beendigung von therapiemassnahmen, wenn eine genesung aufgrund der schwere der erkrankung ausgeschlossen ist.
      Die vordrucke , siehe link, sind sehr wohl nuetzlich und bindend, aber man sollte die verfuegung auch rehgelmaessig ueberpruefen und erneuern, da gerne alte (5 jahre od mehr) verfuegungen angezweifelt werden und es vielleicht auch unterschiedliche aussagen der familienangehoerigen und/od engen freunde/partner ueber den vermuteten patientenwillen gibt.
      http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html;jsessionid=FB023489A374A67FA41EAD1568E3A736.2_cid289?nn=6765634#%5BThema3%5D

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