Vater und Sohn
Bild: IMAGO / Westend61

Beim Verkauf von Gold, Edelsteinen oder Grundstücken musst Du unter Umständen auf den Gewinn Steuern zahlen, falls Du diese Güter noch nicht allzu lange besessen hast – die sogenannte Spekulationssteuer. Bei Gold beträgt die Frist ein Jahr, danach ist der Gewinn steuerfrei. Bei privaten Immobilien dagegen gilt: Liegen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre, musst Du den Gewinn als „sonstige Einkünfte“ versteuern. Hast Du in den letzten drei Jahren selbst drin gewohnt, ist Dein Gewinn steuerfrei.

Innerhalb der Familie kannst Du aber einen Trick nutzen, um zumindest etwas weniger Steuern zu zahlen – indem Du die Immobilie an Deine Kinder verschenkst und diese sie dann verkaufen. Das ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. April 2021, Az. IX R 8/20).

In dem Fall hatte eine Mutter ein Grundstück gekauft und den baldigen Verkauf geplant, es dann aber ihren beiden Kindern geschenkt – die es noch am selben Tag verkauften. Erbschaften und Schenkungen bis zu 400.000 Euro sind innerhalb von zehn Jahren pro Kind steuerfrei.

Sohn und Tochter erzielten jeder einen sogenannten Veräußerungsgewinn von 50.000 Euro und mussten diesen nur nach ihrem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Der war durch die Aufteilung insgesamt geringer, als wenn die Mutter auf den Gesamtgewinn von 100.000 Euro selbst Steuern hätte zahlen müssen.

Das zuständige Finanzamt witterte den Missbrauch einer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit, weil die Mutter den Verkauf einfädelte und die Immobilie bereits am Tag der Schenkung wegging. Dem widersprach der Bundesfinanzhof: Die Kinder haben das Grundstück verkauft und den Erlös erzielt, deshalb könne der Gewinn nicht der schenkenden Mutter zugeordnet werden.

 

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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