U-Bahn
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Viele nutzen derzeit ihre Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel kaum. Die Corona-Krise an sich ist zwar kein Grund, sein Ticket erstattet zu bekommen (denn Busse und Bahnen fahren ja weiter). Und die umweltfreundlichen Anbieter leiden ohnehin unter der Krise. Doch wenn Sie selbst knapp bei Kasse sind, wollen Sie verständlicherweise nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Müssen Sie oft auch nicht.

So können die Hamburger Pendler ihr HVV-Abo bis Juli pausieren. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) räumt sogar ein Sonderkündigungsrecht ein – zumindest für Kunden im ersten Vertragsjahr. Die anderen können ihr Abo pausieren.

Die Münchner MVG/MVV hat keine Kulanzregel und ermöglicht auch keine Abo-Pause – aber die normale Kündigungsfrist ist relativ kurz. Selbst wenn Sie Ihr MVV-Ticket jährlich zahlen, können Sie vorzeitig kündigen: zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat. Die zwei Gratismonate des Jahresabos entfallen dann allerdings.

Beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) inklusive BVG können Kunden ihre Jahreskarte eigentlich nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende kündigen. So steht es in den Abo-Bedingungen. Doch Punkt 10.2 erlaubt die Kündigung „auch vor Ablauf der 12-Monats-Laufzeit“. Dann wird das Abo so abgerechnet, als hätten Sie die gesamte Zeit einzelne Monatskarten gekauft – plus 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr.

Prüfen Sie, wie Ihr Verkehrsverbund das handhabt. Falls es keine Kulanzregel gibt, kann sich ein genauer Blick in die Bedingungen (Abschnitt Kündigung) lohnen.

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

2 Kommentare

  1. Hallöchen, Damen und Herren,

    Ich möchte doch“ nur“ mal nachfragen , wie es bei den …Öffentlichen… in Berlin und Brandenburg, mit ein bischen Kulanz ausssieht ; wIr sind ein Rentnerehepaar ! Seit 2 Jahren haben wir ein Abo .
    Wir sollen– können– und dürfen die „Öffentlichen“ so gut wie nie benutzen. Ja wirklich nur zum Doc und zum Einkaufen. Alle Leute müssen im hinteren Bereich des Busses einsteigen so das ich niemals erkenne das diese Leute ein Ticket haben. Wir haben treu und brav bezahlt. Jeden Monat! Ist das fair ??? Wäre doch Kundenfreundlich wenn die BVG uns entgegen kommen würden. Wie uns , geht es sicher vielen Verkehrsteilnemer der BVG und wir bringen einen Stein ins rollen..

  2. Guten Tag .
    Ich bin richtig schockiert
    Ich – Stamm Kunden von Jahres Fahrkarte
    Da meine mama alt ist bezahlt ich ihre ihr Monate Fahrkarte
    Nur ist große Fehler passiert
    Ich wollte eigentlich meine mama Jahres Fährte Karte kündigen , ich habe sogar mit Ihre Vorname und nach Name geschrieben nur die refendenz nr war falsch geschrieben, es wurde meine Fahrt Kate nicht gekündigt sonder meine meine Jahr Karte obwohl ich es nicht möchte , erst heute 13.08 gesehen , obwohl ich am 30.11.2019 Kündigung wollte ,mit mama Name und Nachname dass Problem meine mama hat ab 1.12.19 selber ihre eigene Fährte Karte bezahlt , aber wurde weiter aus meine Konto abgebucht was macht ich nu, es ist 600€ , es ist viel Geld , ich Mutter von 4 Kindern , sorry ich leider nicht mächtige mit Deutschesprache, ich bin english native speaker . Idee Tipp bin ich sehr dankbar .
    Dankeschön Vorraus

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