Elterngeld
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Eltern sollen durch die Corona-Pandemie keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld erleiden. Deshalb änderten Bundestag und Bundesrat nun das Elterngeldgesetz rückwirkend zum 1. März in drei Punkten:

1. Höhe des Elterngeldes: Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Verdienen Sie aktuell wegen Corona weniger – weil Sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind –, dann gelten diese Monate jetzt nicht mehr. Stattdessen zählt das höhere Einkommen aus den Monaten davor (§ 2b BEEG-E).

2. Mehr Flexibilität: Eltern, die während der Corona-Pandemie arbeiten müssen, obwohl sie eigentlich Elternzeit geplant hatten, können diese Zeit aufschieben bis Ende Juni 2021 (§ 27 BEEG-E). Das betrifft alle, die in systemrelevanten Berufen arbeiten – zum Beispiel bei der Polizei, im Gesundheitswesen oder in der Kindernotfallbetreuung. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit dazu zählt, erkundigen Sie sich bei Ihrer Elterngeldstelle.

3. Partnerbonus: Eltern können vier zusätzliche Monate „Elterngeld Plus“ bekommen, wenn beide in diesem Zeitraum jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Falls Sie wegen Corona mehr oder weniger arbeiten als geplant, dann behalten Sie diesen Partnerschaftsbonus. Sie bekommen das Elterngeld trotzdem in der bewilligten Höhe. Das gilt auch, falls Ihr Job nicht systemrelevant ist.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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