Restschuldversicherung
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Vor vier Wochen haben wir unseren Test von Kreditportalen vorgestellt und grundsätzlich für den Kreditvergleich empfohlen. Allerdings warnten wir davor, mit dem Kredit eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Die ist sehr teuer, ihr Schutz aber löchrig. Trotzdem boten die Portale die Versicherungspakete bisher im Vorbeigehen an, und so mancher Kunde dürfte mit dem günstigen Kredit zugleich eine teure Versicherung abgeschlossen haben.

Einige Portale reagierten auf unsere Kritik und gelobten Besserung. Inzwischen haben sich bei mehreren die Antragsstrecken verbessert. Eine wichtige Rolle dürfte dabei auch die sogenannte IDD-Richtlinie der EU gespielt haben. Die verlangt neuerdings von den Anbietern, die Bedürfnisse der Kunden konkret abzufragen.

Deshalb fordern die von uns empfohlenen Portale Verivox, Check24 und Finanzcheck die Kreditkunden in der Antragsstrecke nunmehr aktiv auf, eine Entscheidung über die Versicherung zu treffen. Ohne diese geht es in der Antragsstrecke nicht weiter.

Kunden schlittern künftig also nicht mehr so schnell in die unnötige Absicherung hinein. Leider versuchen die drei Kreditportale aber immer noch, durch suggestive Formulierungen den Eindruck zu erwecken, Sie als Kunde bräuchten unbedingt eine Versicherung.

Falls Sie in der Vergangenheit eine teure Versicherung zu Ihrem Kredit abgeschlossen haben, haben Sie übrigens zwei Möglichkeiten, die Versicherung loszuwerden: kündigen oder nachträglich widerrufen. Wie das geht, erläutern wir in unserem Ratgeber.

„Nein, ich trage alle Kosten und Risiken selbst“

Und so sahen die Antragsstrecken aus, als wir Sie Ende März erneut durchgingen: Check24 stellt seine Kreditkunden jetzt unter der Überschrift „Interesse an Kreditabsicherung“ vor die Wahl „Ja“ oder „Nein“. Ohne Haken geht es nicht weiter. Das finden wir gut. Nicht so gut finden wir, dass die Antwort Ja grün hervorgehoben ist und mit der Ergänzung versehen: „Ja, ich bin an einer einfachen Absicherung des Kredits interessiert.“ Die Antwort Nein dagegen ist schwarz und mit dem Hinweis versehen: „Nein, ich trage alle Kosten und Risiken selbst und benötige keine Kreditabsicherung gegen Arbeitslosigkeit, Einschränkungen und im Todesfall.“

Auch andere Anbieter wollen Sie durch Farbe und Wortwahl in eine Richtung lenken. Verivox nutzt sehr ähnliche Formulierungen wie Check24, Finanzcheck spricht von „Komplettschutz“ versus „kein Schutz“. Alle drei erwarten jeweils eine Antwort. Fehlt die, mahnt zum Beispiel Finanzcheck in Rot: „Bitte treffen Sie eine Auswahl bezüglich Ihrer Ratenschutzversicherung.“

Einen anderen Weg geht bisher noch Smava. Das Portal verlangt von den Kreditinteressenten bisher noch keine aktive Entscheidung über das Versicherungspaket, sondern hat den Verzicht auf die Restschuldversicherung voreingestellt. Auch bei dieser Lösung geraten Sie nicht „aus Versehen“ an diese Versicherung.

Alle vier Vergleichsportale sind gut geeignet, um einen günstigen Kredit zu finden – weshalb wir sie auch empfehlen. Nur eine Restschuld- oder Kreditversicherung sollten Sie sich nicht aufschwatzen lassen.

Und weil die Politik das Problem kennt, ist es mit der IDD-Richtlinie auch Vorschrift geworden, eine Woche nach Abschluss noch einmal eine Information zu schicken, in der Sie über Ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt werden. Erst dann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen. (Beziehungsweise die 30-tägige, nämlich in den Fällen, in denen auch eine Versicherung für den Todesfall enthalten ist.)

So werden Sie Ihre Versicherung los

Womöglich ist es Ihnen aber in der Vergangenheit schon mal passiert, dass Sie wegen der auffälligen Optik unwillentlich einen Versicherungsvertrag zu einem Kredit abgeschlossen haben. Dann haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten, diese unnütze Versicherung loszuwerden: kündigen oder nachträglich widerrufen.

Unter welchen Bedingungen Sie die Versicherung getrennt von Ihrem Kreditvertrag kündigen können, steht im Kleingedruckten der Versicherung. Ist dort eine Mindestversicherungszeit festgelegt, so kommen Sie aus dem Versicherungsvertrag nur heraus, indem Sie den Kredit zurückzahlen. Dies können Sie etwa so umsetzen, dass Sie den Kredit umschulden, also bei einer anderen Bank ein neues Darlehen über den noch offenen Kreditbetrag beantragen und auf die angebotenen Versicherungspakete verzichten. Abschlusskosten und bisherige Beitragszahlungen für das bisherige Versicherungspaket sind dann zwar verloren, aber immerhin die Versicherungsprämien für den Rest der vereinbarten Laufzeit können Sie sich anteilig zurückholen.

Der nachträgliche Widerruf ist möglich, wenn Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das ist in mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung der Fall, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden. Einzelheiten dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Finanztip-Redaktion
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