Nettes Personal im Krankenhaus
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+++ Patienten benötigen eigentlich eine Einweisung vom Arzt, um sich im Krankenhaus behandeln zu lassen – außer es handelt sich um einen Notfall. Andernfalls kann die Krankenversicherung sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Dagegen hat ein Kunde der AOK Niedersachen geklagt: Die Kasse wollte ihn auf 5.600 Euro für eine psychiatrische Behandlung sitzen lassen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt entschieden, dass die AOK die Kosten übernehmen muss, da die Behandlung „erforderlich und wirtschaftlich“ war (Az: B 1 KR 26/17 R). +++

+++ Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen können ab diesem Sommer ihre Girocard nutzen, um mit dem Smartphone kontaktlos zu bezahlen. Die Banken hinterlegen die Karte samt ihrer Bezahlfunktion in der Banking-App. Bei der Volksbank Mittelhessen funktioniert das schon jetzt: Ihre Kunden können mit dem Handy, aber auch der Karte selber kontaktlos zahlen. Die Genossenschaftsbank ist beim Bezahlen mit Smartphone in Deutschland schneller als der Internetriese Google. Der bringt Ende Juni sein Bezahlsystem Google Pay nach Deutschland – zusammen mit der Commerzbank. +++

+++ Wer ab Mitte August 2017 ein Ticket für einen Niki-Flug buchte, hat ein Anrecht auf Erstattung, wenn dieser wegen der Insolvenz gestrichen wurde. Kunden, die über einen Reisevermittler gebucht haben, berichten uns aber häufig von Problemen, die Erstattung zu beantragen. Viele Fluggäste wurden zwischen Vermittler und dem zuständigen Insolvenzverwalter (von Air Berlin) hin und her geschickt. Die Insolvenzverwaltung stellt nun Abhilfe in Aussicht: Man wolle die Ansprüche jetzt gemeinsam mit Reisevermittlern und dem Zahlungsabrechner IATA abwickeln. Mehr im Blog. +++

Finanztip-Redaktion
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