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Haben Sie Ärger beim Ausstieg aus Ihrer Lebensversicherung? Dann holen Sie sich Hilfe – das wirkt oft Wunder. So hat die Verbraucherzentrale Hamburg einen Kunden unterstützt und die Generali Lebensversicherung abgemahnt. Der Verbraucher wollte seine Lebensversicherung rückabwickeln lassen, weil er anscheinend falsch über die Widerrufsmöglichkeit informiert worden war.

Laut Verbraucherzentrale hatte die Versicherung dem Kunden weder erklärt, dass er auch per E-Mail stornieren kann, noch, dass es genügt, den Widerruf innerhalb von zwei Wochen abzuschicken. Das sind klare Fehler in der Belehrung, urteilte bereits der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 512/14). Trotzdem weigerte sich die Generali, den Widerruf zu akzeptieren – das Urteil gelte nicht „für den hier vorliegenden Vertrag“.

Viele kündigen ihre Lebens- oder Rentenversicherung einfach und nehmen dabei deutliche Abschläge in Kauf. Es ist häufig viel lukrativer, die Verträge zu widerrufen. Sie können den Widerrufsjoker ziehen, wenn Sie bestimmte Verträge zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben.

Sind Sie unzufrieden mit der Leistung Ihrer privaten Lebens- oder Rentenversicherung und wahrscheinlich berechtigt zum Widerruf, sollten Sie Ihre Widerrufsbelehrung erst prüfen lassen. Neben der Verbraucherzentrale Hamburg machen das einige Anwaltskanzleien auch kostenlos. Berechnen Sie anschließend, ob sich die Rückabwicklung lohnt und erklären Sie den Widerspruch. Wie das genau geht, beschreiben wir im Ratgeber.

Sara Zinnecker
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Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

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