Bild: yenwen / iStock.com

Wer häufig seinen Strom- oder Gasanbieter wechselt, dem haben wir vor drei Wochen einen Tipp gegeben: Fordern Sie Ihre bisherigen Versorger auf, Ihre persönlichen Daten zu löschen, damit die Anbieter Sie beim nächsten Kontakt nicht ablehnen. Wir haben da offenbar einen Nervgetroffen: Schon 40 Leser schrieben uns, wie ihre Versorger auf den Löschaufruf reagierten. Herzlichen Dank dafür!

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass eine Firma Ihre persönlichen Daten nicht mehr nutzen darf, sobald der Vertrag beendet ist und keine Forderungen mehr bestehen. Bestimmte Abrechnungsdaten müssen die Anbieter zwar aus steuerlichen Gründen bis zu elf Jahre speichern. Andere Abteilungen als die Buchhaltung dürfen aber keinen Zugang dazu haben, wenn Sie um Löschung gebeten haben.

So bestätigt beispielsweise Stromio einem Leser, „dass die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten derzeit für jegliche Verwendung gesperrt sind“. Oder Mainova: „Zugriff zu den Daten haben nur noch autorisierte Mitarbeiter.“ Nutzen Sie gerne unseren Musterbrief (Word-Dokument), wenn Sie Ihre Daten gelöscht haben wollen.

Einige Anbieter nutzen allerdings weitere Methoden, um wechselfreudige Kunden herauszufiltern: Sie analysieren dazu alle bestehenden Kundendaten. So könnte es sein, dass Sie abgelehnt werden, weil Sie zufällig eine Postleitzahl und einen Verbrauch haben, der bei wechselfreudigen Kunden häufig vorkommt.


Die Ergebnisliste unseres Strom-Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Tarifen bei Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.

Zum Ratgeber

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

10 Kommentare

  1. Sehr geehrte Frau Rutschmann,

    die Fa. Vattenfall informiert derzeit ihre Kunden über ihre ergänzten und erweiterten Regelungen zum Datenschutz. Insbesondere wird auf folgende Ergänzung hingewiesen:

    „2.3.1.3 Optionale Vertragsablehnung bei Vielfach-Bonuszahlungen
    Ihre personenbezogenen Daten werden – neben der Speicherung zu den Zwecken der Aufbewahrung und Dokumentation – auch zum Zwecke der Verhinderung von mehrfach wiederholter Inanspruchnahme von Bonusvertragsabschlüssen pro Lieferstelle verarbeitet. Dies kann einen Zeitraum von fünf Jahren betreffen. Wenn in dieser Zeit an der betreffenden Lieferstelle mit Ihnen bereits zwei oder mehr Sonderverträge mit Bonusanspruch geschlossen oder mehr als 500 Euro Bonus an Sie ausgezahlt wurden, können wir eine erneute Vertragsanfrage ablehnen. Eine solche Ablehnung von Vertragsanfragen ist ebenfalls möglich, wenn an der Lieferstelle in den letzten 25 Monaten bereits drei oder mehr verschiedene Bonusverträge bestanden oder mehr als 500 Euro Bonus ausgezahlt wurden. Um diese Überprüfung vornehmen zu können, ist die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Vertragsdaten erforderlich und insoweit zur Durchführung des zwischen uns aufgrund des Vertrages auch nach den Stromlieferungen bestehenden Verhältnisses zulässig. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.“

    Dies sei mit der Hamburger Datenschutzbehörde abgestimmt, obwohl diese in ihrer Presseveröffentlichung vom 24.09.2021 zum Thema „Bußgeld gegen Vattenfall Europe Sales GmbH verhängt“ darauf hinweist, dass der Datenabgleich von sogenannten „Bonushoppern“ in der DSGVO nicht ausdrücklich geregelt ist und keine eindeutigen rechtlichen Regelungen existieren. (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/09/2021-09-25-vattenfall2)
    Ob eine Speicherungsdauer von 5 Jahren verhältnismäßig ist, erscheint fraglich. Es sollte Aufgabe des Gesetzgebers sein, hier für Klarheit zu sorgen.

    MfG
    W. Seidlitz

  2. Sehr geehrte Frau Rutschmann,

    das Begehren nach Löschung der persönlichen Daten bei einem Energieversorger hat doch hauptsächlich den Zweck, dass dieser Energieversorger bei einem neuen Antrag nicht weiß, ob der Antragsteller bereits früher Kunde bei dem Energieversorger war. Sonst wäre das Begehren ziemlich sinnlos. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Energieversorger auf den Datenlöschantrag mit einer kryptischen Antwort reagieren und bei einem erneuten Antrag auf Energielieferung den Antragsteller ablehnen, also seine Daten nicht vollständig gelöscht haben. Deshalb halte ich den Datenlöschantrag für ein stumpfes Schwert, das die Mühe nicht lohnt, leider.

  3. Hallo,
    mein Stromanbieter (Stadtwerke Flensburg) will nach der Kündigung meine Daten erst nach der „gesetzlichen Frist“ von 10 Jahren löschen!! Kann/darf das sein?

    Original Text:
    Sie verlangen die Löschung Ihrer im Rahmen des Liefervertrages erfassten personenbezogenen Daten. Grundsätzlich sind nach der EU-Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Anstelle der Löschung kann eine verordnungskonforme Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten erfolgen, sofern einer vorgeschriebenen Löschung besondere Gründe entgegenstehen. Solche Gründe können gesetzlich, satzungsmäßig oder vertraglich festgelegte Aufbewahrungsfristen sein, aber auch ein etwaiges schutzwürdiges Interesse des Betroffenen nach Art. 17 Abs. 3 lit. e, wenn Ihnen zum Beispiel Beweismittel verloren gingen. Ferner geben die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der jeweiligen energierechtlichen Verordnungen oder die Bestimmungen des Steuerrechts und der Abgabenordnung vor, dass Daten auch nach Beendigung eines Liefervertrages noch zur Verfügung stehen müssen (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).

  4. Welchen Weg empfehlen Sie, um den Strom- oder Gasanbieter aufzufordern, meine persönlichen Daten zu löschen?

    -Postbrief?
    Einschreiben?
    -eMail?
    -Über das Konto beim Anbieter?

    1. Lieber Leser,
      eine E-Mail genügt in der Regel, am besten an den Datenschutzbeauftragten im Unternehmen adressieren, sofern die Adresse bekannt ist. Ab neun Mitarbeitern muss ein Energielieferant einen Datenschutzbeauftragten haben.
      Viele Grüße
      Ines von Finanztip

  5. Hallo,

    ich habe den Musterbrief von Stiftung Warentest genutzt (https://www.test.de/Energieversorger-wechseln-Wenn-der-Versorger-Sie-als-Kunde-ablehnt-5493684-5493820/) und erhielt folgende Antwort von der Energie.Manufaktur aus Dresden:

    „Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeiten, z.B.
    um gegebenenfalls rechtliche Ansprüche geltend machen zu können, erfolgt dies unter
    besonderer Abwägung Ihrer schutzwürdigen Interessen. Gegen diese Abwägung steht Ihnen
    das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu, welches jedoch voraussetzt, dass
    besondere Gründe vorliegen. Wir bitten Sie deshalb, Gründe darzulegen, die sich aus Ihrer
    besonderen Situation ergeben und gegen die Verarbeitung im Rahmen unseres berechtigten
    Interesses sprechen.“

    Was antworte ich denn da?

    Freue mich über einen Tipp.

    Gruß,
    Erkan

    1. Hallo Erkan,

      bitte wende Dich mit dieser Frage an die Stiftung Warentest. Da Du ihren Musterbrief genutzt hast, können sie Dir in dieser konkreten Situation besser weiterhelfen.

      Grüße

      Deine Finanztip-Redaktion

  6. Ich habe Ihren Musterbrief für einen Löschauftrag bei Mainova verwendet und eine Antwort mit dem im Artikel zitierten Schlusssatz erhalten.

    „Zugriff zu den Daten haben, nur noch autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens.“

    Das klingt für mich sehr unspezifisch weil nicht klar daraus hervorgeht das nur die Buchhaltung autorisiert ist. Halten Sie diese Antwort/Beschränkung für ausreichend?

    1. Lieber Leser,
      ob damit nur die Buchhaltung oder auch Mitarbeiter anderer Abteilungen gemeint sind, ist allein anhand des zitierten Satzes leider schwer zu sagen. Gibt es weitere Anhaltspunkte im Schreiben des Unternehmens?
      Viele Grüße
      Ines von Finanztip

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.