Frankfurt am Main
Bild: IMAGO / Jochen Tack

Im April stellte der Bundesgerichtshof in seinem AGB-Urteil fest, dass die meisten Preiserhöhungen der Banken aus den vergangenen Jahren ungültig sind. Nun können Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Mehr als Hunderttausend Leserinnen und Leser haben bereits unseren Musterbrief abgerufen. Einige Banken zahlen, doch viele Banken sperren sich. Besonders dreist ist die PSD Bank Hessen-Thüringen: Sie hat Kunden kurzerhand gekündigt, nachdem diese Gebühren zurückverlangten. Aber auch andere Banken spielen unfair, etwa die Volksbanken Stuttgart und Göppingen.

Das BGH-Urteil besagt im Wesentlichen: Eine Änderung der AGB für bestehende Kunden ist ungültig, wenn der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt. Deshalb müssen Banken jetzt von allen Kunden erneut eine Zustimmung einholen, damit die geänderten AGB wirksam werden. Das ist die korrekte Vorgehensweise und Du solltest auch zustimmen, wenn Du Dein Konto dort weiter führen willst.

Irreführende Anschreiben

Doch stecken in manchen Bankschreiben böse Überraschungen: Ihr habt uns zum Beispiel Unterlagen der Volksbanken aus Stuttgart und Göppingen geschickt. Die bitten nicht nur um das Ja für die aktuellen Gebühren, sie verlangen es auch rückwirkend. Und verquicken beides miteinander.

Gehst Du darauf ein, verzichtest Du auf Deine Erstattung. Ein starkes Stück. Die Banken behaupten außerdem, dass Du auch zustimmst, indem Du das Konto weiter nutzt. Das reicht nach dem BGH-Urteil allerdings nicht aus.

Kläre direkt mit der Bankberaterin in der Filiale, dass Du die neuen AGB ab jetzt akzeptierst, aber nicht rückwirkend. Lass Dir das schriftlich geben und teile uns bitte per Mail mit, wie die Reaktion war.

 

Einfach gekündigt: Die PSD Bank

Die PSD Bank Hessen-Thüringen geht noch wesentlich weiter: Sie kündigte Lesern das Konto, nachdem diese Geld zurückgefordert hatten – ohne zu zahlen. Begründung: Die Kunden widersprächen damit den gültigen AGBs. Eine sehr eigenwillige Interpretation. Denn sie widersprechen ja den AGBs nicht für die Zukunft, sondern bestreiten nur ihre Gültigkeit in der Vergangenheit. Offenbar läuft es also nach dem Prinzip: Der Kunde stört, also muss er weg. Auf unsere Anfrage hat die Bank bis Redaktionsschluss nicht reagiert.

 

Vorschlag zur Güte

Ganz anders geht die Sparda Bank Baden-Württemberg vor. Ihr Angebot: Das zu viel gezahlte Geld, lieber Kunde, kannst Du gerne wiederhaben, dann steigen aber die Gebühren.

Die Vorstellung der Bank: 5 Euro kostet das betroffene Kontomodell derzeit monatlich. Wer alte Gebühren zurückfordert (etwa 50 Euro wären das), der muss künftig 7,50 Euro für das Konto berappen. Denselben Preis, der auch auf Neukunden ab Oktober zukommt. Wer keine Erstattung verlangt, erhält das 5-Euro-Konto noch drei Jahre länger. Es ist zwar nicht sicher, ob sich das ausgleicht, weil ja für verschiedene Leistungen weitere Kosten entstehen können. Aber immerhin: Die Bank macht ein Angebot, das sich lohnen könnte.

 

Im Zweifel wechseln

Viele Banken haben noch nicht klar auf Kunden reagiert, die Erstattungen fordern. Andere haben schon gezahlt, wie die Netbank. Auch einige Volksbanken und Sparkassen zahlen – oft aber weniger als eingefordert.

Andere Banken wollen offenbar Kunden loswerden. Zeit, Dir ein anderes Konto zu suchen, gute und günstige Angebote gibt es. Beim Wechseln muss die alte Bank Dir sogar helfen. Gebühren kannst Du auch nach dem Wechsel noch einfordern. Nutze unser Musterschreiben oder lass Dir von einem Rechtsdienstleister helfen.

Halte uns bitte per Mail über die Antwort Deiner Bank auf dem Laufenden (redaktion@finanztip.de).

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Josefine Lietzau
Autor

Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

6 Kommentare

  1. Hallo,
    gilt die Rückforderungsmöglichkeit eigentlich auch für Bausparkassen, die ihre jährliche Kontopauschale ohne Kundenzustimmung verdoppelt haben?
    Danke für die Info.

  2. Bei mir geht es konkret um die VR-Bank in Erding … hier bietet man die Zahlung der unrechtmäßigen Gebühren an kündigt aber schon mal vorsorglich an, dass man dann im Gegenzug die Geschäftsbeziehung durch ordentliche Kündigung beenden würde, weil dann das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei.

    Hier meine Antwort an die VR-Bank:
    „…Der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland und damit die letzte Instanz in Zivil- & Strafverfahren stellt eine Rechtswidrigkeit in den Geschäftspraktiken von Banken fest. Nachdem wir nun dieses Recht – höchstrichterlich zugesprochen – einfordern, leiten Sie daraus fehlendes Vertrauensverhältnis ab und kündigen bereits jetzt die ordentliche Kündigung an? Sie [VR-Bank Erding] benachteiligen Kunden unfair!

    Sinngemäß zitiere ich aus der Pressemitteilung des Gerichts bei Urteilsverkündung im April: „Die Beklagte (in dem Fall die Bank) erhält damit eine Hand¬habe, das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben und damit die Position ihres Vertragspartners zu entwerten.“

    Ihr Rechtsverständnis finde ich erschreckend um nicht zu sagen beschämend!“

    Soweit so gut. Ich werde mir eine andere Bank suchen!

  3. es ist unverantwortlich was die Verbraucherzentralen ,Medien und Rechtsanwälte den Bankkunden raten,weil die Banken und Sparkassen sich jetzt von diesen unbeliebten Kunden trennen werden und das auch mit Recht!
    Das BGH kann sich zurück lehnen mit seinem Urteil, lässt aber die Bankkunden in ein offenes Messer rennen mit den Konsequenzen wegen ca.100 € ,die aber auf der Strecke bleiben mit dem Aufwand was dahinter stecken wird mit den Rechtsansprüchen.
    Keine Bank oder Sparkassen muss einen Kunden aufnehmen, außer mit einem Basiskonto und das auch nur unter bestimmten Bedingungen!
    Viel Glück beim neuen suchen eines kostenlosen Girokonto,außerdem wird sich die Schufa jetzt freuen bei den Meldungen.

    1. Hallo Herr Botzenhardt,

      dass die Banken Konten kündigen können darauf weisen wir immer wieder hin, auch im Zusammenhang zu den Erstattung nach dem BGH-Urteil. Tatsächlich haben wir bisher wenige Rückmeldungen von unseren Lesern erhalten, dass dies auch passiert…

      1. Hallo Frau Lietzau,
        die große Kündigungswelle kommt ja erst noch im Oktober,bei der Commerzbank rechnet man mit ca.1,5 Millionen Kunden!
        Viele Kunden melden sich aber auch nicht hier.
        Jeder hat ein Recht auf ein Basiskonto, das kostet aber mindestens 4,90 € im Monat bei allen Geldinstituten, was hat man denn jetzt eigentlich hiermit gewonnen mit den Gebühren?
        Die Kunden bekommen jetzt Recht mit den Gebühren, verlieren aber ihr Girokonto durch die Kündigung von den Banken.
        Tolle Rechtsprechung vom BGH.

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