Frau kellnert im Biergarten
Frau kellnert im Biergarten. Bild: Marc Müller / dpa

An manchen Tagen im Februar und März hätte man denken können, es sei schon Sommer, so warm war es. Falls Sie als Service- oder Aushilfskraft in der Gastronomie tätig sind, kennen Sie das sicher: Der Chef ruft spontan an und fragt, ob Sie nicht schnell einspringen können, weil gerade jede Menge Durstige in den Biergarten strömen. Im Juristendeutsch nennt man das „Arbeit auf Abruf“ – und dafür gelten seit Jahreswechsel neue Regeln.

Falls in Ihrem Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl steht, wurden bislang pauschal zehn Stunden pro Woche angenommen. Damit blieben Aushilfen meist unter der Grenze von 450 Euro im Monat, die für einen Minijob gilt. Seit Anfang des Jahres werden allerdings 20 Stunden pro Woche angenommen, falls nichts anderes vertraglich geregelt ist (§ 12 TzBfG). Selbst wenn Sie nur den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde verdienen, sprengt das die Minijob-Grenze. Konsequenz: Die Tätigkeit wird sozialversicherungspflichtig. Das wollen in der Regel weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber.

Unser Tipp: Sprechen Sie Chef oder Chefin darauf an. Lassen Sie die Stunden arbeitsvertraglich festlegen. Dann fällt es Ihnen auch leichter, auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen: Ihr Arbeitgeber muss mindestens 80 Prozent der vereinbarten Stunden bezahlen – auch in regnerischen Monaten. Andererseits darf Sie der Arbeitgeber nicht mehr als 25 Prozent Extrastunden schieben lassen. Na ja, und eigentlich muss Sie Ihr Chef mindestens vier Tage im Voraus einplanen. Das ist aber zugegebenermaßen schwierig.

Die Regeln gelten übrigens für sämtliche Minijobs, bei denen der Arbeitgeber die Arbeitszeit spontan festlegt.

Zum Ratgeber

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.