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Credit: Ole Spata / dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gebühren der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau in acht Punkten für unzulässig erklärt. Das betrifft Gebühren für Dienstleistungen, zu denen die Sparkasse gesetzlich verpflichtet ist, wie die Löschung von Daueraufträgen. Und Banken und Sparkassen dürften zum Beispiel für die Nachricht von geplatzten Lastschriften oder Überweisungen nur das an Gebühren verlangen, was ihnen tatsächlich an Kosten entsteht.

Nun können Sie Ihr Geld zurückfordern, falls auch Ihre Sparkasse diese Gebühren genommen hat – oder andere Gebühren, die Gerichte schon vorher beanstandet haben: Etwa Kosten für Kartensperre oder Ersatzkarte, Bearbeitungsgebühren für eine Kontoüberziehung oder für Freistellungsaufträge.

Sie können für drei Jahre rückwirkend Ihr Geld zurückbekommen: Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeber.

Wie viele Sparkassen und Banken solche Gebühren verlangen, wissen wir noch nicht. Bitte melden Sie uns, bei welcher Bank Sie welche Gebühren zahlen mussten. Vielen Dank!

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Matthias Urbach
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Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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