Heute wurde der Koalitionsvertrag unterzeichnet, am Mittwoch soll Olaf Scholz im Bundestag zum Kanzler gewählt werden: Die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP nimmt ihre Geschäfte auf. Aber was verspricht die Ampel Dir eigentlich genau?
Einige Themen will die Koalition grundsätzlich anpacken, wie Klimawende, Mindestlohn oder den Neubau von 400.000 Wohnungen im Jahr. Die Steuern sollen weder steigen noch sinken. Aber klimaschonende Investitionen sollen gefördert und immerhin der Sparerfreibetrag erhöht werden. Beim Thema Rente sind die Koalitionäre noch eher zurückhaltend – nur für kleine Selbständige ändert sich grundsätzlich was. Und Hartz IV soll durch ein abgemildertes Bürgergeld ersetzt werden.
Wir haben wichtige konkrete Vorhaben aus dem 177 Seiten starken Vertrag rausgesucht und geben Dir Hinweise, was Du tun kannst, um zu profitieren! Wahrscheinlich werden nicht alle Vorhaben umgesetzt. Wir werden diese Themen also im Newsletter in den kommenden vier Jahren für Dich verfolgen.
Hier erst mal die Liste der wichtigsten 25 Absichten der neuen Regierungskoalition:
Kleine Einkommen, Chancen auf Bildung
Rund 10 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sollen vom höheren Mindestlohn profitieren. Das war das zentrale Thema von Scholz. Wer aus einkommensschwachen Schichten kommt, soll außerdem mehr Ausbildungschancen haben.
1. Der Mindestlohn soll vermutlich schon kommendes Jahr auf 12 Euro steigen – bislang waren nur 10,45 Euro vorgesehen. Die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs soll von 450 auf 520 Euro erhöht werden. Die Grenze für Midijobs auf 1.600 Euro. Das Ganze hilft vielen ärmeren Haushalten – wird aber so manche Dienstleistung sicher auch teurer machen.
2. Garantierte Ausbildung: Allen Jugendlichen soll ein Ausbildungsplatz – nach Möglichkeit im Betrieb – garantiert werden, der „voll qualifiziert“ für den späteren Beruf. Vor allem das Handwerk soll gefördert werden. Wenn eine Lehre etwas für Dich ist, findest Du hier weitere Tipps.
3. Mehr Bafög für alle: Die Ausbildungsförderung soll komplett überarbeitet werden. Bafög soll länger gezahlt werden, weniger abhängig sein vom Einkommen der Eltern und die steigenden Mieten berücksichtigen. Mehr Geld ist auch für Fortbildung in Lehrberufen und für das Meister-Bafög geplant. Besonders interessant ist die Idee des „Lebenschancen-Bafög“, das lebenslanges Lernen auch lange nach Ausbildung oder Studium ermöglichen soll (Seite 67 und 97 im Koalitionsvertrag).
Die Energiekosten sollen weniger steigen
4. Schluss mit der EEG-Umlage: Kommendes Jahr sinkt die Umlage für Wind- und Solarenergie auf den Strompreis schon um 2,8 Cent pro Kilowattstunde. Die Ampel will, dass 2023 auch die restlichen 3,7 Cent für Dich als Stromkunde wegfallen. Die Kosten werden auf alle Steuerzahler verteilt, was kleine Einkommen entlastet. Zum günstigen Anbieter wechseln musst Du aber selbst.
5. Klimageld für alle: Mit der CO2-Abgabe für den Klimaschutz werden die Energiekosten tendenziell weiter steigen. Ein pro Kopf ausgezahltes Klimageld, wie in der Schweiz, soll diese Abgabe an die Bürger zurückgeben. Tun musst Du hier nichts. Aber Du profitierst, wenn Du weniger Energie verbrauchst, also das Klima schonst.
Weniger Druck, wenn‘s eng mit Deinem Geld wird
Hartz IV soll künftig Bürgergeld heißen. Das ist nicht nur ein schönes neues Wort. Zwar ist noch nicht von höheren Sätzen die Rede, aber die Bedingungen werden entschärft.
6. Zwei Jahre Schonfrist: Besonders wichtig ist dabei eine Konsequenz der Politik aus der Corona-Krise, in der man einen vereinfachten Zugang zur Sozialhilfe ermöglichte: In den ersten zwei Jahren soll beim Bürgergeld keine Vermögensprüfung mehr stattfinden und auch kein Zwang ausgeübt werden, dass Du Dir eine preiswertere Wohnung suchen musst. Das hat in der Pandemie vielen Soloselbständigen geholfen. (Details auf Seite 75 bis 78 des Vertrages).
7. Mehr Wohngeld: Der Heizkostenzuschuss wird für alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, noch einmal erhöht. Kriegst Du schon Wohngeld, musst Du nichts tun. Andernfalls solltest Du vielleicht Wohngeld beantragen. Viele, die Anspruch hätten, stellen bislang keinen Antrag.
Mehr Sozialbau, mehr Schutz für Mieter
Die Ampel-Koalition will dafür sorgen, dass 400.000 neue Wohnungen pro Jahr entstehen. Dafür soll das Baurecht entbürokratisiert werden. Die angespannte Lage am Mietmarkt wird dadurch nicht schnell verbessert, weshalb die Ampel Mieterhöhungen etwas erschweren will.
8. Mehr sozialer Wohnungsbau: So will die Koalition mit Fördermitteln sicherstellen, dass jeder vierte Neubau eine Sozialwohnung wird. Auch der Bau des Eigenheims soll „sozial gefördert“ werden.
9. Weniger Sanierungskosten: Bei bestehenden Mietverträgen geht es der Ampel vor allem um die Verteilung der Kosten für die energetische Sanierung. Die sollen sich Vermieterin und Mieter teilen. Wenn Details klar sind, erfährst Du sie im Newsletter.
Ein Punkt ist schon klar: Vermieter übernehmen einen Teil der CO2-Abgabe. Ist die Wohnung besonders gut isoliert, müssen sie weniger beitragen. Die Mieter haben ja auch niedrigere Energiekosten. Ist die Wohnung besonders zugig und schlecht gedämmt, zahlen die Vermieter mehr. Bis das genau ausgerechnet ist, zahlen sie die Hälfte. Die CO2-Abgabe steigt übrigens kommendes Jahr um 1,6 Cent brutto pro Liter Heizöl – das hat noch die alte Regierung beschlossen.
10. Strengeres Mietrecht: Deine Vermieterin soll die Miete in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren nur noch um 11 Prozent anheben dürfen (statt bisher um 15 Prozent). Den Rahmen für Mieterhöhungen setzt in Städten der Mietspiegel, für den nun die Vergleichsmieten der vergangenen sieben Jahre (statt sechs) berücksichtigt werden. So sollen die Mieten langsamer steigen. Wie Du als Vermieter die Miete korrekt anhebst oder Dich als Mieter gegen zu hohe Mietsteigerungen wehrst, liest Du in unserem Ratgeber.
Das eigene Heim soll leichter zu bauen sein
Auch der Bau und Kauf der eigenen Wohnung soll leichter werden, sonst lassen sich die 400.000 Wohnungen pro Jahr nicht erreichen.
11. Weniger Grunderwerbsteuer: Die Bundesländer sollen künftig Erstkäufern von Wohnungen oder Häusern die Grunderwerbsteuer erlassen können. Es könnte sich also lohnen, abzuwarten, ob Deine Landesregierung das umsetzt. Die Ersparnis beträgt schnell einige 10.000 Euro.
12. Mehr Darlehen: Wenn Du eine Wohnung oder ein Haus kaufst, soll ein staatlich garantiertes Darlehen künftig zu Deinem Eigenkapital zählen können – und die Finanzierung bei der Hausbank erleichtern.
13. Solardach wird Pflicht: Wenn Du neu baust, brauchst Du bald ein Solardach. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.” Finanziell lohnt sich das sowieso.
14. Zur Dämmung verpflichtet: Wenn Du ein Haus kaufst, musst Du Dir inzwischen gleich über die energetische Sanierung Gedanken machen; ab 2024 musst Du auch höhere Standards einhalten, wenn Du das erworbene Haus stärker umbauen möchtest. Die Energieberatung dafür soll kostenlos werden.
15. Wärmepumpen und Biomasse: Ab 2025 muss jede neue Heizung zu wenigstens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Unser Tipp: Wenn die Heizung bald ausgetauscht werden muss, beeil Dich, sonst werden die Handwerker teuer. Ansonsten lass Dir Zeit bis nach 2025. Ordentliche Förderung gibt es schon heute.
Keine neuen Steuern, aber auch keine Reform
Bei den Steuern herrscht Waffenstillstand unter den Koalitionären: Es gibt keine Vermögensteuer, aber der Soli für Besserverdienerinnen und Sparerinnen bleibt. Ein paar Entlastungen im Detail gibt es doch:
16. Höherer Sparerfreibetrag: Er soll 2023 um ein Viertel auf 1.000 Euro erhöht werden, für Paare auf 2.000 Euro. Du kannst also mehr Rendite behalten, ohne Steuern zahlen zu müssen. Um das meiste rauszuholen, musst Du Deine Freistellungsaufträge für Konten und Depots richtig verteilen – oder im Nachgang eine Steuererklärung machen.
17. Elektrisch bevorzugt: Ob Diesel bald genauso viel kostet wie Benzin, darüber streitet die Ampel-Koalition schon. Klar ist, die hohe Prämie fürs E-Auto wird bis Ende 2022 verlängert. Und ab 2024 wird es Steuervorteile bei einer Neuanschaffung nur noch für vollelektrische Dienstwagen geben. Die Koalition will 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte für die geplanten 15 Millionen vollelektrischen Autos bis 2030.
18. Keine Doppelsteuer: Die Steuern für Rentner sollen langsamer steigen, um eine Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Bereits ab 2023 sollst Du Deine kompletten Einzahlungen in die Rentenversicherung von der Steuer absetzen können. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt dagegen für künftige Rentner deutlich langsamer als bisher. Die Vollversteuerung der Renten kommt nach den Plänen erst 2060 – eine Reaktion auf die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Renten.
Rente: Aktien und Druck auf Selbständige
Bei der Rente wird es wohl keinen großen Wurf geben. Selbständige sollen stärker dazu gedrängt werden, etwas für ihr Alter zu tun. Was auch sinnvoll ist. Ob es die große Riester- und Rürup-Reform gibt? Abwarten. Auch die gesetzliche Rente soll bleiben, wie sie ist.
19. Nicht ohne Rente: Wer sich selbständig macht, soll künftig eine Altersvorsorge nachweisen müssen. In der Regel ist das die gesetzliche Rentenversicherung. Aber Du kannst auch eigene Wege gehen, wenn Deine Altersvorsorge insolvenz- und pfändungssicher ist und eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus bietet – also über den Daumen gepeilt 1.000 Euro Rente. Welche Produkte dafür in Frage kommen, werden wir im kommenden Jahr prüfen.
20. Stabile gesetzliche Rente: Das Rentenniveau von 48 Prozent bleibt garantiert, das Beitragsniveau soll bis 2026 die 20 Prozent nicht überschreiten. Der Nachholfaktor wird allerdings wieder eingeführt. Das heißt, 2022 steigt die Rente nur um gut 4 Prozent statt wie ursprünglich gerechnet um gut 5 Prozent, weil sie eigentlich wegen Corona in diesem Jahr hätte gesenkt werden müssen.
Entlastung bei Pflege und Krankheit
21. Entlastung bei Pflegekosten: Bei den Kosten der stationären Pflege soll der Eigenanteil weiter begrenzt werden. Wie das konkret passiert, findest Du dann in unseren Ratgebern. Für diejenigen, die zu Hause pflegen, soll endlich das Pflegegeld regelmäßig an steigende Kosten angepasst werden. Du solltest zudem ab und an den Pflegegrad überprüfen lassen.
22. Zuschuss für die Krankenkassen: Die Kosten für die Krankenkasse sollen für gesetzlich Versicherte nicht so stark steigen. Dafür zahlen dann alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen – also auch die privat Versicherten. Wenn Deine Kasse bei den Leistungen patzt oder zu teuer wird, solltest Du einfach wechseln.
Lehren aus der Corona-Pandemie
Ein paar Dinge werden bleiben. Ganz sicher werden wir mehr aus dem Homeoffice arbeiten. Und weiter mit Unsicherheiten leben müssen. Auch das hat die Ampel in den Blick genommen.
23. Homeoffice-Pauschale: Sie soll auch kommendes Jahr gelten. Hier erklären wir, wie Du sie in Anspruch nimmst, und haben ein paar weitere Tipps dazu.
24. Sicherere Vorsorge: Beim Bürgergeld sollen Selbständige, die in finanzielle Not geraten, weiter Geld bekommen können, ohne ihre Altersvorsorge sofort anzutasten. Für die, die länger Hilfen brauchen, soll das Schonvermögen erhöht werden.
25. Kinderkrankengeld: Es soll unbefristet auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erweitert werden. Für Alleinerziehende gilt das Doppelte. Vor der Pandemie waren es nur 10 Tage. Hier unser Ratgeber dazu.
Unser Fazit:
Das also sind die wichtigsten Punkte für Deine Finanzen.
Vergleicht man diesen Koalitionsvertrag mit denen früherer Koalitionen, dann gehört er sicher zu den ambitionierteren politischen Plänen. Er hat ein großes Thema, das Klima. Aber auch eine große Leerstelle, die Steuerpolitik. Hier konnten sich Grüne, SPD und FDP am wenigsten einigen. Und es bleibt eine neue, alte Herausforderung: eine Reform der Rente. Dass die nötig ist, erkennen die Koalitionäre an – wie sie aussehen könnte, soll aber lediglich geprüft werden.
Ob die kommenden vier Jahre ein Erfolg für Dich und uns alle werden, wird sich zeigen: Ganz exemplarisch an der Frage, ob die große Herausforderung Klimawandel als Chance begriffen und mit mehr Elan und wenig Bürokratie angegangen wird. Wenn die Ampel ihre Aufbruchsstimmung verstetigen kann, umso besser. Allerdings muss sie ihre Vorhaben auch ohne Mehrheit im Bundesrat umsetzen.
Hier findest Du den kompletten Koalitionsvertrag (hier direkt das PDF).
Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.
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Kommentar zu Nr. 18 der Finanztip News vom 8.12.2021: Doppelbesteuerung bei Renten
Mit den im Koalitionsvertrag auf S. 167 genannten Maßnahmen wird die Doppelbesteuerung, trotz Vorgabe des Verfassungsgerichts, diese in jedem Fall zu beseitigen, nicht erfüllt, denn es bedarf 1. keiner mathematischen Übungen um Doppelbesteuerung festzustellen, wenn man in 2060 mit 67 in Rente geht hat man in der Regel vor 2023 Beiträge gezahlt. Da Teile dieser Beiträge nicht vollständig absetzbar waren, werden diese Teile dann ein weiteres ein zweites mal versteuert! Das hätten die am Koalitionsvertrag Beteiligten wissen müssen!
2.) bleibt die Doppelbesteuerung z. B. für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken nach wie vor gesetzlich verordnet, weil der Gesetzgeber nach der Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 15/2150, S. 22, allein auf die Verhältnisse von Arbeitnehmern abgestellt hat. Ein lediger AN konnte z. B. in 2005 maximal 20.000 € als Sonderausgaben für die Altersvorsorge absetzen. Das entsprach damals dem 1,64fach des GRV-Höchstbeitrags. Da aber wenige Freiberufler gegebenenfalls das 2,5fache als Pflichtbeitrag in ihr Versorgungswerk einzahlen mussten, waren in 2005 2,5f – 1,64f = 0,86 des Höchstbeitrags GRV nicht absetzbar. Es handelt sich um 10.420 €, die nach Artikel 14 GG, dem Eigentumsschutz, in der Rentenbezugsdauer des Gesetzes zurückfließen müssen.
3.) Wenn man in 2023 von 17,5% Rentenfreibetrag ausgeht, und dieser fällt um 0,5% p.a. gibt es bereits in 2058 keinen Rentenfreibetrag mehr und nicht erst wie im Koalitionsvertrag angegeben in 2060!
Übrigens: Im Koalitionsvertrag steht „Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden.“ Das ist falsch, denn der BFH hat am 19.5.2021, X R 20/19 z. B. in Randziffer 80 eine Doppelbesteuerung einer gesetzlichen Rente bereits für das Jahr 2009 ausgewiesen!
Und was ist wenn ich mitte 2023 in rente gehe .? Dann habe ich 45 jahre rentenbeiträge versteuert,und kann 1/2 Jahr noch absetzen und kaum bin ich in rente werden wieder steuern erhoben.also doppelbesteuerung und nichts davon bekomme ich im nachhinein wieder ,was hat sich geändert ? Für mich nichts nur für die jüngeren