Familie macht Abwasch
Bild: SolStock/Gettyimages

Kurzarbeit, Auftragseinbrüche oder unbezahlter Urlaub, um sich um die Kinder zu kümmern – die Corona-Krise trifft viele Menschen wirtschaftlich hart. Damit Sie deswegen nicht Ihre Wohnung verlieren oder Ihnen der Strom abgestellt wird, treten am 1. April neue Verbraucherrechte in Kraft.

Abschläge auf Strom, Gas oder Wasser oder die monatliche Rechnung für Telefon und Internet müssen Sie nicht unbedingt im April, Mai und Juni zahlen – sondern dürfen dies in den Sommer verschieben, falls Sie durch die Corona-Krise knapp bei Kasse sind. Bedingung: Der jeweilige Vertrag bestand vor dem 8. März 2020. Ihren Vertragspartner sollten Sie informieren, dass Sie die Zahlungen vorübergehend aussetzen.

Können Sie Ihre Miete nicht zahlen, darf Sie der Vermieter in den kommenden drei Monaten nicht kündigen. Auch hier sollten Sie ihm erklären, dass Sie aufgrund der Corona-Krise im Rückstand sind. Kreditraten, etwa für Ihre Baufinanzierung oder einen Ratenkredit, dürfen Sie ebenfalls bis Juli zurückhalten – sofern Sie den Vertrag vor dem 15. März geschlossen haben.

Und was ist ab Juli? Dann müssen Sie die Zahlungen für Strom, Gas und Telefon für mehrere Monate auf einmal leisten (die Miete erst bis Juni 2022). Aber bis dahin haben Sie immerhin Zeit, Anträge auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder auch Sozialhilfe zu stellen. Ab April haben auch mehr Menschen Anspruch auf Kindergeldzuschlag und Sozialhilfe – denn ein wenig Vermögen zählt nicht mehr, sondern einzig das aktuelle Einkommen.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.