Niki ist insolvent
Bild: Presse Niki Luftfahrt / flyniki.com [Montage]

[Letzte Aktualisierung am 21. Juni 2018]

Wer nach dem 15. August ein Ticket für einen Flug mit Niki gebucht hat, hat einen Flugvertrag mit Air Berlin. Dabei geht es um rund 200.000 Tickets. Obwohl Air Berlin insolvent ist und seinen Gläubigern vermutlich gar nichts auszahlen kann, gilt für diese Flugtickets eine Sonderregel: Die Zahlungen gingen auf ein Treuhandkonto, von dem nun im Prinzip alle ausgefallenen Flüge (die nicht umgebucht wurden) erstattet werden können.

Wer davon betroffen ist, kann sich an den Insolvenzverwalter wenden. Er wird aber nicht automatisch informiert! Da es sich nicht um Forderungen aus der Insolvenz selbst handelt, ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die Kunden anzuschreiben – und tut es wegen der Kosten auch nicht. Außerdem liegen dem Insolvenzverwalter gar nicht alle Kontaktdaten vor, weil viele Flüge über Vermittler wie Opodo oder fly.de gebucht wurden.

Wenn Sie als Kunde Ihr Ticket über einen Reisevermittler gebucht haben, verlangt die Insolvenzverwaltung, dass Sie Ihre Ansprüche über den Vermittler geltend machen.

Urlauber wurden zwischen Reisevermittlern und Insolvenzverwalter hin und her geschickt

In den vergangenen Monaten häuften sich Fälle, wo uns Leser davon berichteten, dass sie Probleme hätten, die Erstattung überhaupt zu beantragen. Oft wurden sie zwischen Insolvenzverwalter und Reisebüro hin und her geschickt. (Siehe auch die Kommentare unter diesem Artikel.) Die Sache wurde noch komplizierter durch den Umstand, dass ja Fluglinie und Reisevermittler nicht direkt miteinander im Kontakt stehen, sondern die Abrechnung des Ticketverkaufs normalerweise über die IATA abgewickelt wird. Die IATA ist der Dachverband der Fluggesellschaften. Dort liegt auch oft noch das Geld der Kunden, die über Reisevermittler gebucht haben, nicht auf dem oben erwähnten Treuhandkonto. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nun berichtet der Insolvenzverwalter gegenüber Finanztip, dass man mit der IATA einen Weg ausgehandelt habe, um den Prozess zu vereinfachen. Außerdem stehe man mit vielen Reisevermittlern im direkten Gespräch, um sich auf einen handhabbaren Prozess zu einigen. Diese Gespräche verliefen sehr aussichtsreich, erklärte der Sprecher der Insolvenzverwaltung gegenüber Finanztip. Bei den Reisevermittlern wurden offenbar Listen angefertigt, wer Erstattung beantragt hat. An diesen Listen, heißt es beim Insolvenzverwalter, arbeite man derzeit gemeinsam mit Reisevermittlern und IATA, um die Rückerstattung einzuleiten.

Für Betroffene, die Ihre Ansprüche bereits angemeldet haben, heißt das, sie müssen vorerst nichts unternehmen.

Alle anderen sollten Ihre Ansprüche noch anmelden. Dafür ist es nicht zu spät.

Und so gehen Sie vor, wenn Sie direkt bei Air Berlin gebucht haben

Schreiben Sie an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung eine E-Mail (an inso@floether-wissing.de): Geben Sie dabei Buchungsdatum, Buchungsnummer, Ticketnummer und Passagierdaten an.

Die ganze Anleitung finden Sie auf der Website des Insolvenzverwalters unter „Fragen und Antworten“. Klicken Sie dafür die Frage an: „Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?“

Und so gehen Sie vor, wenn Sie beim Reisevermittler gebucht haben

Fordern Sie Ihren Reisevermittler auf, die Erstattung beim Insolvenzverwalter von Air Berlin einzufordern. Verweisen Sie Ihren Reisevermittler dazu auf die Website des Insolvenzverwalters. Dort steht das nötige Vorgehen in der Rubrik „Fragen und Antworten“ unter – und zwar unter der Frage „Ich bin Consolidator, stationäres Reisebüro oder Online-Reisebüro. Was muss ich beachten?“. (Leider gibt es keinen direkten Link.)

Dort stehen folgende entscheidende Sätze für das Reisebüro:

Screenshot airberlin-inso.de
Bild: Screenshot airberlin-inso.de

„…
C) Weiteres Vorgehen

Im B2B-Bereich nutzen Sie bitte auf der Homepage unter Kontakt das Kontaktformular mit dem Betreff „BSP Refund für Tickets mit Buchungsdatum nach dem 15.08.2017“ und füllen diese Maske vollständig aus. Die daraus erstellten Listen werden dann auf die insolvenzrechtliche Sachlage geprüft und soweit Buchungen nach dem 15. August 2017 betroffen sind, erstattet. Dies gilt auch für partielle refunds.“

Wenn Sie bereits versucht haben, Ihr Ticket direkt über den Insovenzverwalter erstattet zu bekommen, dann hilft es wahrscheinlich, wenn Sie Ihrem Reisevermittler die Antwort des Insolvenzverwalters weiterleiten. Wir haben schon von mehreren Fällen gehört, wo sich die Reisevermittler zunächst geweigert haben, die Rückerstattung für Ihre Kunden zu beantragen. Offenbar wissen einige auch gar nicht, dass die Kunden anders nicht an ihr Geld kommen. Auch fühlen manche Reisevermittler sich dafür nicht zuständig.

Der Insolvenzverwalter erklärt dazu, die Reisevermittler seien zur Rückforderung des Geldes für den Kunden verpflichtet, weil Air Berlin nur über den alten Zahlungsweg das Geld zurückerstatten könne.

[Aktualisierung vom 21.6.2018] Wie weiter oben beschrieben, befindet sich der Insolvenzverwalter inzwischen in direkten Verhandlungen mit vielen Reisevermittlern. Finanztip gegenüber erklärte er, die Gespäche verliefen sehr aussichtsreich und betroffene Urlauber sollten sich noch etwas gedulden.

Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen hier in der Kommentarspalte oder per Mail!

Wann das Geld kommt

Im Regelfall bekommen Sie zuerst eine „Änderungsrechnung“ von Air Berlin PLC & Co. Auf dem Briefkopf stehen auch die Logos von Niki und Air Berlin. Darin wird der Rückerstattungsbetrag angegeben. Erst deutlich später bekommen Sie das Geld zurücküberwiesen.

Lange kannten wir aus unserer Leserschaft kaum einen Fall, wo das Geld bereits erstattet wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte dazu, dass die Überweisungen aufgrund der „enormen Zahl an Fällen“ noch „eine ganze Zeit dauern“ könne – „unter Umständen mehrere Monate“. Auf der Website heißt es außerdem: „Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht“.

Mitte Mai kamen dann gehäuft Meldungen von Lesern, dass nun Geld überwiesen wurde. Ein Leser beschrieb uns zum Beispiel mit folgenden Daten seinen Fall:

„Anbei meine ‚Historie‘:

  • gebucht: 02.12.2017
  • Registrierung bei Insolvenzverwalter: 20.01.2018
  • vollständige Erstattung auf Girokonto: 22.05.2018

Zwischendurch gab es keinerlei Kontakt.“

 

Wie gesagt: Diese Rückerstattung ist nur möglich bei Tickets, die nach der Insolvenz von Air Berlin am 15. August 2017 gebucht wurden und die von Niki ausgeführt werden sollten.

 

 

[Originaltext vom 15.12.2017]

Schock am Donnerstag: die ehemalige Air-Berlin-Tochter Niki stellt überraschend den Flugverkehr ein und geht in die Insolvenz. Die geplante Übernahme durch die Lufthansa war am Mittwoch geplatzt. Insgesamt 410.000 Flugtickets wurden ungültig. Rund 40.000 Fluggäste, die schon im Urlaub sind, haben in den kommenden zwei Wochen zunächst keinen Rückflug mehr.

Zuerst hieß es, dass alle, die bei Niki direkt gebucht haben, leer ausgehen würden. Am Donnerstagabend korrigierte der Insolvenzverwalter: „Fast alle Passagiere erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht“.

Pauschalreisende sind sicher

Falls Sie einen Niki-Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, sind Sie so oder so auf der sicheren Seite. Ihr Veranstalter muss kostenlos einen Ersatzflug organisieren.

Bei einer reinen Flugbuchung, was für mindestens 210.000 Tickets zutrifft, kann der Insolvenzverwalter eine volle Erstattung des Preises aber noch ausschließen. Zum Beispiel falls der Versuch scheitert, schnell einen Käufer für die insolvente Airline zu finden. In der Erklärung vom Donnerstag schränkt der Insolvenzverwalter denn auch ein, die Kunden bekämen „den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet“.

Nicht allein auf den Insolvenzverwalter verlassen

Deshalb sollten Sie nicht nur auf das Schreiben des Insolvenzverwalters warten, sondern zusätzlich versuchen, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister zurückzuholen. Voraussetzung ist: Sie haben mit Paypal, Kreditkarte oder per Lastschrift gezahlt.

  1. Wer per Lastschrift gezahlt hat, hat 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld zurückzuholen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank.
  2. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann das sogenannte „Chargeback“ beantragen. Das ist für Fälle gedacht, wo keine Leistung erbracht wurde. Die passenden Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Bank. Die Abbuchung von der Karte kann bis zu 540 Tage zurückliegen. Die Reklamationsrichtlinien von Mastercard zum Beispiel sehen ausdrücklich auch Schutz vor Insolvenz vor.
  3. Ebenfalls gute Karten hat, wer mit Paypal gezahlt hat. Der Käuferschutz sieht bei unterbliebener Leistung eine Rückzahlung bis zu 180 Tage nach Vertragsschluss vor.

Das gilt besonders für die, die vor dem 15. August Ihr Ticket bei Niki gebucht haben. Denn für die schloss der Insolvenzverwalter bereits eine Erstattung aus. Berichten Sie uns bitte, welche Erfahrungen Sie dabei machen.

Falls Sie gestrandet sind

Falls Sie zu den Unglücklichen gehören, die jetzt gestrandet sind, müssen Sie sich anders helfen. Von den 40.000 Gestrandeten haben rund 25.000 über einen Reiseveranstalter gebucht. Der muss nun eine neue Rückreise organisieren, wenden Sie sich also an ihn.

Die restlichen 15.000 aber müssen sich nun selbst einen Rückflug organisieren. Folgende Fluglinien bieten für verfallene Rückflüge bis zum 31. Dezember rabattierte Ersatzflüge an: Condor, Tui-Fly, Lufthansa, Austria, Swiss, Eurowings und Germania.

Das funktioniert so: Sie müssen die Flüge auf deren Websites buchen und sich dann nachträglich die Hälfte des Netto-Flugpreises erstatten lassen können.

Wichtig zu wissen: Der Netto-Flugpreis ist nur das, was die Fluglinie selbst berechnet. Steuern und Flughafengebühren, die oft den Löwenanteil der Flugkosten ausmachen, müssten Sie allerdings voll zahlen.

Condor bietet als einzige Airline an, Fluggäste spontan am Flughafen mitzunehmen, falls Plätze frei sein sollten.

Die 15.000, die so Ihren Rückflug verloren haben, sollten anschließend versuchen, über Ihren Zahlungsdienstleister die Kosten erstattet zu bekommen. Wie oben beschrieben, funktioniert das nur mit Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift.

Wer einen Sicherungsschein für den Flug hatte, kann sich darüber den Ausfall erstatten lassen.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

177 Kommentare

  1. Ich habe heute ca. 6 Wochen nach Einreichung des Formulars den vollen Betrag erstattet bekommen. Danke an dieses Forum!

  2. Ich habe ebenfalls das Formular und drei Wochen nach der Rücksendung das Geld erhalten. Zwar 20 % weniger als an Opodo gezahlt – ohne, dass wir irgendwelche Zusatzleistungen hatten. Aber das lassen wir jetzt so stehen, obwohl es nicht nachvollziehbar ist und nicht erklärt wurde.

  3. pfage011, wie lange hat es gedauert( ich meine von E-mail, welche Sie bearbeit haben bis Geld aufs Konto)?

  4. WOW, kaum zu glauben: ich habe heute endlich (!!) mein Geld zurückerhalten! 550 EUR war es insgesamt. Die von Martina erwähnte Email (ihr Post vom 09.05.2019) habe ich auch vor einigen Wochen erhalten und sofort untergeschrieben und zurückgeschickt. Die Rückzahlung kam dann als Überweisung direkt vom Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther.
    Ich fühle mich super erleichtert. Und eines ist gewiss: nie wieder mit SOFORT-Überweisung, da kein Käuferschutz.

  5. Hallo, ich habe heute eine Email bekommen von airberlin (noreply@airberlin.com) bzgl. der Rückerstattung der Flugtickets von flyniki im vergangenen Jahr. Ich wurde aufgefordert über einen Link meine Daten einzugeben und ein ausgefülltes Formular per Post an airberlin zu senden. Da die Email nicht vom Insolvenzverwalter kommt, bin ich etwas misstrauisch. Zudem habe ich vom Kreditkartenunternehmen bereits das Geld zurück erstattet bekommen. Ich gehe davon aus, dass ich nichts mehr tun muss.

    1. @ Martina:
      Ich habe die E-Mail auch erhalten und sie sofort bearbeitet. Da Sie ihr Geld bereits zurückhaben, sind Sie nicht in der Lage, das Ding zu unterschreiben, da Sie bestätigen würden, dass Sie noch kein Geld erhalten haben. ….Also, vergessen Sie es ganz einfach! 😉

  6. Ich kriege in der Regel auch nur den Hinweis, dass man an der Sache dran sei – und dass nur noch wenige Mitarbeiter an der Rückzahlung arbeiteten. Man muss dazu wissen, dass der Insolvenzverwalter selbst unter dem Druck steht, möglichst wenig Kosten zu erzeugen.

    Ärgerlich ist es trotzdem – und mich wundert es inzwischen auch.

    Wichtig für Sie: Wenn Sie bereits ein Schreiben des Insolvenzverwalters haben, in dem er Ihre Forderung konkret anerkennt, dann haben Sie auch kein Verjährungsproblem.
    Ist das nicht der Fall, haben Sie bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Ereignisses Zeit, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Also bis 2020.

  7. nein, sie sind nicht alleine. Auch ich warten noch auf Geld das nicht in die Insolvenz fällt, angeblich auf einem Treuhandkonto liegen soll und über die IATA erstattet werden soll. Leider hält es Kollege Flöther und seine Insolvenztruppe seit gut 1,5 Jahren nicht für nötig zu diesen Geldern mal irgendeine Info auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
    Ich habe Verständnis dass das alles eine Zeit dauert. Aber eine Info ins Netz zu stellen was der Stand der Dinge ist kann nicht so schwer sein und würde sicher einige beruhigen. Schön wäre wenn die Presse hier nochmal etwas Druck machen würde.

    1. @ an Peter:
      Danke für die Rückmeldung. Ja, eine Info auf der Homepage wäre wirklich gut. Auch ein Zeitraum – wäre ja kein Problem zu wissen, es dauert noch x Monate, aber so kann man halt gar nicht agieren. Irgendwann ist das Verfahren abgeschlossen und wir haben rechtlich nix unternommen, weil wir noch warten….

  8. Wartet noch jemand auf eine Rückzahlung, oder nur noch wir??
    Mehr als einem Jahr nach der NIKI Pleite, und keine Erstattung bis Jetzt.

    1. Es warten wohl noch viele Leute! Eine ganz normale Sache, da der jetzige Besitzer des Geldes keine Notwendigkeit sieht, das Geld dem Eigentümer schnellstens zurückzugeben. Es gibt nichts zu verdienen und auch keinerlei Druck in dieser Sache. Da bleibt uns nur die Hoffnung und Geduld! 🙁

  9. Immerhin: wir haben eine Nachricht des Insolvenzteams per Email, dass die „finale Bearbeitung“ noch dauert….. ein gutes Zeichen, dass es voran geht!

  10. Hallo Herr Urbach,

    Danke, dass Sie die Sache weiterhin am Schrim haben. Leider hat Herr Flöther es in gut einem Jahr nicht geschaft auf seiner Seite Infos für die Leute zur Verfügung zu stellen die nicht zur Insolvenzsmasse gehören (also für Buchung nach 15.08.18). Scheinbar gibt es (wie die Posts aus Jan+Feb 2019) zeigen noch etliche deren Gelder bei der Iata liegen + die auf die Rück- erstattung warten. Einige Buchungsportale sind da aktiver, anderen ist das völlig egal. Bliebe die Frage zu klären was mit den Geldern passiert die von den Buchungsportalen nicht abge- fordert werden. Wieso informiert Herr Flöther hier tausende besorgte Reisende nicht ?

    1. Nach meinen Informationen hat die IATA die nicht abgerufenen Beträge inzwischen (zumindest teilweise) an den Insolvenzverwalter überwiesen.

      Was das Tempo des Abarbeitens beim Insolvenzverwalter anbelangt: Dort arbeitet ein kleines Team. Das kann noch eine Weile dauern, bis die mit allem durch sind.

  11. Auch wir haben 14 Tage vor der Insolvensverkündung über ein Reisbüro gebucht und bezahlt, jedoch bis zum heutigen Tag noch keine Rückerstattung erhalten. Nachfragen beim Reisebüro waren bislang erfolglos. Die Antwort des Reisebüros: wir sind dran, bekommen aber vom Insolvenzverwalter keine Antwort.

  12. Auch wir warten noch.
    Wir haben bei travelgenio gebucht und erfüllen alle Voraussetzungen für die Erstattung.
    Aber kommt nichts

  13. …. Nachtrag: Herr Urbach, könnte Finanztip nochmals recherchieren und bei Opodo und Wising nachhaken, um die Öffentlichkeit zu informieren? Es scheinen noch viele betroffen zu sein. Beste Grüße!

    1. Ich kann nichts versprechen, bin aber gerade dabei, noch mal nachzufragen, wo es im Moment hakt bei denen, die noch kein Geld haben.

      Fest steht schon mal, dass der Insolvenzverwalter noch immer an der Rückerstattung arbeitet. Das Geld ist nicht verloren.

      1. Hallo Herr Urbach, auch ich hatte meine Ansprüche w/ Niki bei Flöther und Wissing angemeldet.
        Im November 18 habe ich dann ein Schreiben vom Inso Team der Air Berlin Gruppe bekommen. Mir wurde eine Gutschrift erteilt, mit der Aufforderung, die Erstattung über ein Rückbuchungsverfahren bei Mastercard anzustossen. Das habe ich unter Beifügung von Rechnung und Gutschrift über meine Hausbank getan.
        Die Card Prozess nach Sichtung eine Rückbelastung veranlasst und ich habe das Geld von meiner Hausbank bekommen. Die Card Prozess hat aber am 28.11.18 darauf aufmerksam gemacht, dass die Händlerbank 8 Wochen Zeit hat, dieser Rückbelastung zu widersprechen. Gestern (nach 10 Wochen) habe ich (noch) inoffiziell erfahren, dass die Händlerbank widersprochen hat.
        Anscheinend weiß die Linke hier nicht, was die Rechte tut.
        Wenn das Geld tatsächlich auf einem Treuhandkonto geparkt ist, dürfte das Verfahren eigentlich nicht so schwierig sein.
        Haben sie darüber weitere Informationen?
        Gruß, Ingo Bade

  14. ….. auch wir warten noch…. bei Opodo gebucht. Wir erfüllen alle Voraussetzungen für die Erstattung und sind wie erforderlich vorgegangen. Es kommt nichts. Keine Ahnung, was zu tun ist.

  15. Habe jetzt für unsere Oktober 2017 gebuchten Flüge (Flugtermin Oktober 2018) ein Schreiben von Air Berlin erhalten. Die Mail enthielt ein Formular das ausgefüllt und zurückgeschickt werden soll. Mit ein wenig Glück ist das Thema bald endlich durch.

  16. Fast ein Jahr nach Erhalt von einer Änderungsrechnung von dem Insolvenzverwalter (550 EUR soll mir zurückgezahlt werden) warte ich immer noch verzweifelt auf die Erstattung. Wartet noch jemand, oder nur noch ich?? Der Insolvenzverwalter gibt mir keine Auskunft weder telefonisch noch über Email.
    Die Flugtickets wurden ürsprunglich mit SOFORT-Überweisung bezahlt, auch diese Firma gibt mir keine Hinweise. Ein Rückbuchungsverfahren, wie einige andere Kunden in den Kommentar (direkt oben) mit VISA bzw. Mastercard anstoßen konnten, scheint in meinem Fall keine Möglichkeit zu sein.

    Für jegliche Hilfe oder Rat wäre ich sehr dankbar!

  17. Wartet noch jemand auf eine Rückzahlung, oder nur noch ich??
    Ich habe am 20.02.2018 eine Stornobestätigung mit einer dieser Änderungsrechnungen erhalten, von der Mail-Adresse do-not-reply@invoices.airberlin.com. Die Tickets habe ich übrigens direkt auf der NIKI-Website gebucht und mit Sofort-Überweisung bezahlt.
    Mehrere Emails an dem Insolvenz-Verwalter bekommen keine Antwort. Anrufen bringt auch nichts. Mehr als einem Jahr nach der NIKI Pleite und mein Geduld ist längst zu Ende.

  18. Habe jetzt eine Mail vom Insolvenz Team der Airberlin Gruppe bekommen.
    Man hat mir eine Gutschrift über den gesamten Flugpreis erteilt, mit der Aufforderung, die Erstattung über ein Rückbuchungsverfahren beim Kreditkartenunternehmen anzustoßen.
    Dazu muss ich die Rechnung und die Gutschrift beim Kreditkartenunternehmen einreichen.
    Bin mal gespannt ob das klappt.

  19. Hallo. Angeblich hat unser Reisebüro den Antrag bei Flotter gestellt. Wir haben aber noch nie eine Bestätigung oder ähnliches gesehen. Wenn das Reisebüro jetzt sagen wir mal – theoretisch – das Geld zurück bekommt und uns nicht Bescheid gibt, könnten die es ja in die eigene Tasche schieben oder ?? Nur theoretisch! LG R. Ries

  20. Hallo! Danke erstmal für die hilfreichen Informationen. Ich werde von opodo leider seit Monaten hingehalten. Wenn man überhaupt telefonisch durchkommt, dann heißt es nur, dass der Vorgang in Bearbeitung sei. Bei mir stimmen alle Voraussetzungen für eine Erstattung – leider kommt aber kein Geld. Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit opodo?

  21. Das ist ein Auszug aus der Antwort von Check24:

    Sehr geehrter Her XXX,
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet. Erste wenige Buchungen wurden bereits bearbeitet und erstattet. Nach letzter Rücksprache sind alle von uns eingereichten Buchungen in der Bearbeitung. Auch Ihre Buchung, alle notwendigen Informationen liegen vor. Einen genauen Zeitpunkt der Bearbeitung konnte mir nicht genannt werden.

    Bitte seien Sie Gewiss, dass wir Sie unverzüglich informieren sobald wir die Erstattung der Air Berlin vorliegen haben.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch persönlich telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    -Teamleitung Kundenservice-
    Anja Glück

    1. Vielen Dank für die Info.

      Habe auch nochmal an check24 geschrieben und sinngemäß die selbe Antwort bekommen.

      Dann warten wir mal ab.

  22. Ich habe am 02.11.2017 2 Flüge über Check24 gebucht und per Klarna-Sofortüberweisung an Check24 Reise GmbH überwiesen. Eine Buchunsbestätigung mit den Worten „Vielen Dank für Ihre Buchung, für die wir Ihnen folgende Rechnung stellen:“ habe ich ebenfalls von check24 erhalten.
    Allerdings steht hier ebenfalls „Flugbuchungen werden im Auftrag der Airline vermittelt„ vermerkt.

    Ich habe am 14.02.18 einen Erstattungsantrag an Flöther gestellt und bis heute keinerlei Antwort Realteilung. War das richtig oder muss ich mich erneut an check24 wenden, die mir auf Anfrage bereits Anfang Februar eine Erstattung versagt und mitgeteilt hatten: „Sämtliche ausstehende Forderungen sind direkt mit der Fluggesellschaft bzw. dem Insolvenzverwalter abzurechnen“.

    1. Bei mir ist es ganz ähnlich, allerdings habe ich mittlerweile die schriftliche Bestätigung von Check24, dass meine Forderungen bereits an den Abwickler weitergeleitet wurden bzw. von ihm bearbeitet werden. Wenn Check24 die Rückerstattung erhält, bekäme ich sofort mein Geld zurück.

      1. Also haben Sie einen Antrag direkt an check24 gerichtet? Per E-Mail oder auf welchem Wege? Und wann haben Sie das eingereicht?

        Vielen Dank für die Infos 🙂

        1. Nein, ich habe den Antrag ehemals an Flöther…. gerichtet. Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass das bei der IATA zwischengeparkte Geld nur dann von deren Seite freigemacht wird, wenn der ursprüngliche Zahler an AirBerlin die Rückforderung stellt. Das wiederum hat Check24 dazu veranlasst, eine Gesamtliste der Forderungen an den Insolvenzverwalter zu schicken, die nun abgearbeitet werden muss. Ich hoffe auch, dass das recht schnell geht, da auch meine ca. 950 Euro seit fast einem Jahr festhängen! 😉

  23. Gibt es noch mehr Erfahrungsberichte?
    Ich habe Anfang Oktober 12 Flüge gebucht und bis heute kein Geld zurückerhalten.
    Auf meine Mails mit allen Details habe ich auch keine Rückmeldung erhalten 🙁

    1. Wann hätten ihre Flüge stattfinden sollen ? Sieht für mich so aus als würde man sich beim Insolvenzverwalter nach Flugdatum langsam vorarbeiten. Unserer Flüge hätten erst jetzt im Oktober 18 stattfinden sollen und wir haben bis jetzt noch keinerlei Rückmeldung erhalten. Gebucht haben wir im Oktober 17 und die Ansprüche beim Insolvenzverwalter im Februar 2018 angemeldet.

  24. Guido
    Haben am 26.10.2017 für Weihnachten 2017 zwei Flüge nach Mallorca direkt bei Niki gebucht und mit Kreditkarte bezahlt.
    Am 05.02.2018 den Antrag auf Rückerstattung gestellt, bis heute keine Reaktion.
    Weder Antwort noch Geld.

  25. Wir haben im September 2017 für Juni 2018 gebucht. Email an Insolvenzverwalter im Februar 2018. Bis heute keine Reaktion.

  26. Habe am 12.11.17 Zwei Flüge mit NIKI Hamburg-Malaga-Hamburg gebucht. Die Bezahlung erfolgte per Mastercard. Am 7.2.18 habe ich meine Ansprüche per E-Mail bei Floether-Wissing geltend gemacht. Angeblich soll das Geld ja auf einem Treuhandkonto sein.
    Bis heute habe ich weder eine Antwort, noch Geld bekommen.

  27. Flüge im Oktober über opodo per Ayden-Überweisung gebucht. Heute kam kommentarlos die vollständige Rückerstattung auf dem Konto an.

    1. Sagen sie bitte: wie lange müssen wir warten, bis das Geld auf’s Konto kommt? Wir haben im September 2017 über travelgenio gebucht und bisher haben wir gar nicht’s bekommen

      1. Sie müssen bei Travelgenio Ihre Ansprüche geltend machen. Leider gehörte Travelgenio bislang zu den weniger kooperativen Reisevermittlern. Am besten schicken Sie gleichzeitig eine Mail an den Insolvenzverwalter.

  28. Gestern kam vom Reisebüro für fünf Flüge und heute für drei Flüge die Erstattung. Von acht Flügen nur bei dreien die Buchungsgebühr als Verlust. Die anderen neu gebucht ohne Buchungsgebühr. Sind alle happy.
    Waren fast 900 €.
    Hat alles das Reisebüro erledigt.

  29. Hallo Zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ist hier noch jemand, der einen Flug bei Niki-Air über der Vermittlungsportal „Flighttix.de“ gebucht hat.
    Ich habe Flighttix damit beauftragt, die Rückerstattung zu beantragen (incl. umfassender Anleitung wie sie vorzugehen haben).
    In mehreren Mailverläufen erhalte ich jedoch wiederkehrend die Antwort, dass „eine Rückerstattung nicht möglich ist, auch wenn dies auf diversen Infoseiten so publiziert wird“.
    Ich vermute hierbei handelt es sich um einen billige Ausrede von „Flighttix“.
    Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht.

    Über eure Mithilfe wäre ich sehr denkbar.

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße Yannick

    1. Wenden Sie sich am besten zusätzlich an den Insolvenzverwalter wie oben beschrieben, damit denen auch Ihr Vermittler bekannt ist. Möglicherweise nimmt der Insolvenzverwalter dann auch mit diesem Vermittler einen direkten Kontakt auf.

  30. Hallo, nach Stornobestätigung im Februar habe ich die Erstattung (etwas mehr als 500€) vor zwei Wochen erhalten.

  31. Habe bei NIKI 2x gebucht nach dem Stichdatum. Eine Stornobestaetigung niemals erhalten , aber meine Forderungen den Insolvenzverwalter geschrieben. Ohne Antwort. Den groessten Betrag der ersten Buchung ist letzte Woche kommentarlos erstattet. Warten wir auf den Rest . Es gibt Hoffnung.

  32. Gebucht am 27.10.2017 über Opodo
    Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter am 18.04.2018
    Email vom Insolvenzverwalter am 02.05.2018

    Habe seitdem nichts wieder gehört, weder von Opodo noch vom Insolvenzverwalter. Auf telefonische Nachfrage sagte man mir bei Opodo nur, dass für alle Passagiere eine Rückerstattung angefragt wurde, aber es noch keine Rückmeldung vom Insolvenzverwalter gab. Man gab mir noch den Tipp, meine Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter einzureichen… Auf die Idee bin ich auch schon selbst gekommen. Den Insolvenzverwalter und auch Opodo habe ich heute beide nochmal per Email angeschrieben und um zeitnahe Bearbeitung des Falls gebeten. Geht hier um zwei Buchungen mit einem Gesamtbeitrag von knapp 2.000€.
    Geplantes Flugdatum ist der 13.06.2018.
    Hat noch jemand eine Idee für mich, was ich machen kann? Außer warten natürlich…
    Vielen Dank an alle!

  33. Ich habe am 24.05.2018 mein Geld zurückerstattet bekommen ohne vorher eine Stornobestätigung zu erhalten.

  34. Heute auch meine Kohle erhalten.
    Wahnsinn, habe schon nicht mehr dran geglaubt.
    Muß man auch mal loben die Leute, die aufgepasst haben, dass die Kohle nach einem bestimmten Datum nicht weg ist.
    Ende August 17 gebucht
    Februar Stornobestätigung
    Allen anderen wünsche ich die gleiche Erfahrung.
    Ihnen, Herr Urbach, noch mal danke für diese Seite. Hatte mächtig geholfen, dass man nicht allein vor dem Problem stand.

    Bis zur nächsten Pleite 😉

  35. Hallo,

    unser Vermittler Travelgenio weigert sich hartnäckig das Geld für unsere Niki Flüge zurückzufordern.
    Was kann man hier tun?
    Vg,

  36. Gestern kam die Kohle. Yes! 14 Flüge a 145 €. Geld wird direkt für das nächste Malle Wochenende reserviert. 🙂

  37. Hallo,
    habe die Tage auch mein Geld erhalten.
    Gebucht im Oktober 17
    Änerungsrechnung automatisch erhalten im Februar 18

    Einfach Geduld haben. Das Geld kommt , irgendwann

  38. Hallo,

    ich habe heute auch die Erstattung erhalten.

    Flüge gebucht: 3.11.17
    Eingereicht: 9.2.18
    Stornobestätigung: 14.2.18
    Zahlungseingang: 24.5.18

  39. Hallo,

    hab jetzt auch die Rückerstattung erhalten. Eingereicht am Ende Januar. Stornobestätigung Anfang Februar und heute die Rückerstattung.

  40. Habe jetzt endlich die Rückerstattung überwiesen bekommen.

    Hier der Verlauf des Vorgangs bei mir:

    Gebucht im Oktober
    Stornobestätigung im Februar
    Geplantes Flugdatum 21.05.2018
    Datum der Rückerstattung 22.05.2018

    Gruß K.Koch

  41. Auch bei mir das Selbe, Stornobestätigung mitte Februar bekommen, bis jetzt kein Geld. Auch nach mehrere Versuche Kontakt aufzunehmen, keine Antwort.

    1. Wie (inzwischen) auch im Text oben ergänzt, ein Leser schrieb uns zu Ihrem Problem folgendes:

      „Anbei meine ‚Historie‘:

      gebucht: 02.12.2017
      Registrierung bei Insolvenzverwalter: 20.01.2018
      vollständige Erstattung auf Girokonto: 22.05.2018

      Zwischendurch gab es keinerlei Kontakt.“

  42. Selbes bei mir: Wir haben seit Anfang Februar ein Stornobestätigung und immer noch keine Rücküberweisung erhalten. Eine Antwort erhält man auch nicht.

  43. Wir haben seit Anfang Februar ein Stornobestätigung und immer noch keine Rücküberweisung erhalten. Eine Antwort erhält man auch nicht. Ein aktueller Stand der Dinge vom zuständigen Inso-Verwalter auf der Homepage würde den Informationsaustausch fördern. Verstehe nicht, warum man nicht gleich mit dem Versand der Stornobestätigung, die Überweisung veranlassen kann.
    Oder wird hier nach Datum der Flugbuchung vorgegangen. Kann jemand, der schon sein Geld bekommen hat, sein Buchungsdatum mitteilen.

    1. Buchungsdatum war Mitte Oktober, Flugdatum Anfang Januar, Stornobestätigung kam Anfang Mai, Geld kurz danach. Nach den Berichten hier ist aber zweifelhaft, ob diese Info was bringt…

  44. Ich habe am 12.11.17 per Lastschriftverfahren für 5 Personen Flüge über Air Berlin von Stuttgart nach Mallorca gebucht . Am 22. Februar 2018 habe ich dann eine Mail an den Insolvenzverwalter (inso@floether-wissing.de )geschrieben, die alle Buchungsdetails enthielt, verbunden mit der Bitte um Rückerstattung. Habe bis heute auch noch keine Antwort bzw. keine Stornobestätigung erhalten.

  45. Ich habe bereits im Februar die Bestätigung von der Insolvenzverwaltung erhalten, dass ich zur Erstattung berechtigt bin, allerdings die Erstattung wie hier beschrieben beim Online-Reisebüro „Travelgenio“ beantragen muss.
    Dies habe ich getan, der Kundenservice von Travelgenio antwortet allerdings nur mit einer vorgefertigten Mail, in der mir geraten wird mich an die Insolvenzverwaltung zu wenden. Auf mehrmalige folgende Mails und Nachfragen antwortet der Kundenservice nicht, ich vermute die ziehen sich hier einfach aus der Verantwortung. Wer weiß, vielleicht möchten sie den von FlyNiki erstatteten Betrag auch selbst behalten…

    Hat hier jemand Rat, wie am klügsten vorzugehen ist?
    Besten Dank!

  46. Hallo,

    ich habe am 08.02.2018 die Stornobestätigung mit dem ausgewiesen Betrag erhalten.
    Habe bis heute (06.05.2018) noch keinen Geldeingang auf meinem Konto.

    Ich habe zwischenzeitlich dem Insolvenzverwalter eine Mail geschickt und bekam auch diese Antwort:
    „Der Sachverhalt wurde an das schuldnerische Unternehmen zur Bearbeitung bzw. zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Diese wird sich nach Abschluss der Bearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis.“

    Jetzt lese ich hier in den Kommentaren, dass einige nach mir die Stornobestätigung erhalten haben und noch vor mir das Geld zurückersattet bekamen. Wie kann das denn sein?

    Danke und Grüße

    D. Chryssoulas

    1. Verstehe ich auch nicht. Vielleicht geht es ja auch nach geplantem Abflugsdatum… Wir warten auch schon seit Februar (Eingang der Änderungsrechnung) auf knapp 1250euro Rückerstattung per Überweisung.

    2. Habe heute mein Geld bekommen. Es geschehen doch noch Wunder 🙂 Also geduldet euch einfach, da kommt was! LG

  47. Wir hatten bereits Anfang Februar eine Stornobestätigung erhalten und bis heute noch keinen Geldeingang. Eine Nachricht erhält man leider auch nicht.

  48. Ich kann positive Neuigkeiten vermelden: Hatte im Dezember bei Niki gebucht und eine Rückerstattung über die Insolvenzverwalter angefordert. Letzte Woche kam eine Stornobestätigung und heute war das Geld da.

    Ich drücke allen Betroffenen die Daumen, dass auch bei euch zeitnah die Erstattung erfolgt.

    1. Bei uns kam jetzt auch eine Stornobestätigung. Gebucht im Oktober 17 für Januar 18. Auch wenn die Informationspolitik über Monate sehr zu wünschen übrig liess, scheint das Geld ja irgendwann zurück zu kommen und das ist doch eine gute Nachricht.

      1. So, Geld kam schon 2 Tage nach der Stornorechnung. Gebucht war direkt über Niki/AB bezahlt übers Girokonto, so kam es auch zurück. Vielleicht ging es deshalb am Ende so flott, keine Ahnung. Akte zu!

  49. Ich habe am 13.10.17 für 6 Personen Flüge über Air Berlin nach Mallorca gebucht (14. – 25.7.18, Operated by Niki). Am 28.01.18 habe ich mich per E-mail an inso@floether-wissing.de gewandt, mit der Bitte um Erstattung.
    Das man so gar nichts in den Händen hält (weder Eingangsbestätigung o. ä.) verunsichert doch sehr. Beruhigend ist nur, dass wir offenkundig nicht die Einzigen sind, die warten und warten und warten…
    Das die Abwicklung der Insolvenz u. U. Jahre dauern kann leuchtet ein, aber muss man die Erstattung von Ticketkosten über das Treuhandkonto nicht losgelöst von der Insolvenz bearbeiten?
    Ich überlege, ob wir über unsere Rechtsschutzversicherung eine Beschleunigung erhalten…

    PS. Dies ist übrigens die einzige Seite, auf der man recht aktuelle Informationen von weiteren Betroffenen lesen kann. Danke dafür.

  50. Zuversicht der Rückzahlung besteht – ich habe via opodo nach 15.08.17 nur Flüge gebucht.

    Das habe ich heute nach erfolgter Antragstellung und Nachfrage bekommen:

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    der Sachverhalt wurde an das schuldnerische Unternehmen zur Bearbeitung bzw. zur weiteren Veranlassung weitergegeben. Die Schuldnerin wird sich nach Abschluss der Bearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen. Als Zwischenschritt des Vorgangs werden Sie demnächst eine Änderungsrechnung erhalten, welche als Gutschrift entspricht, die für die Buchhaltung und spätere Auszahlung wichtig ist. Sie müssen also erstmals nichts weiter unternehmen. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang aufgrund des immens hohen Arbeitsvolumens einige Monate in Anspruch nehmen wird. Wir bitten um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    FLÖTHER & WISSING | Insolvenzverwaltung

    Wallstraße 14a · 10179 Berlin
    Telefon: +49 30 41714024
    Telefax: +49 30 41714082

    1. Hallo Bernd,

      beim wem und auf welchem Weg hattest Du Deinen Antrag gestellt?
      Ich habe bereits vor Wochen jeweils mails an Floether und an Opodo verschickt und bis heute so rein gar nichts an Rückmeldung erhalten.

      Danke schon mal für Deinen Hinweis

  51. Wir haben am 07.10.2017 über kissandfly.at zwei Niki Flüge für Dezember 2017 nach Mallorca per Kreditkarte gebucht. Die Info war damals: die Sache ist sicher weil bei Niki Gelder für nach dem 15.08.2017 gebuchte Flüge auf einem Treuhandkonto liegen. Tun sie wohl auch! Leider kommt man nur sehr schwer dran.

    Die Seite des Insolvenzverwalters Flöther ist für Laien sehr unübersichtlich und unverständlich. Ich habe meine Forderung dann am 19.02.18 auf der https://www.airberlin-inso.de/kontakt Seite unter „Entschädigung einreichen“ angemeldet.

    Am 12.03.18 habe ich von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG i.I. ein Email erhalten mit V Nummer und der Info dass mein Vorgang nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Weiterhin würde ich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Formblatt erhalten.
    Formblatt habe ich keines bekommen.

    Erst hier habe ich erfahren dass die Treuhandgelder wohl nicht zur Insolvenzmasse gehören und die Rückerstattung scheinbar nur über den Vermittler erfolgen kann. Kissandfly antwortet mir auf meine Anfrage (mit Hinweis w.o. beschrieben):

    „Aufgrund der Insolvenz von AirBerlin/Niki besteht leider keine Möglichkeit, Ihre Flugtickets durch unserer Agentur zurückzuerstattet. Wir möchten Sie informieren, dass wir in keiner Weise daran interessiert sind, Ihre Rechte als Verbraucher zu verletzen, aber im Moment ist unsere Agentur als Vermittler vorübergehend in Verarbeitungsverfahren für die Rückerstattung der Tickets dieser Fluggesellschaft eingeschränkt. Dies liegt daran, dass AirBerlin als juristische Person nicht in Systemen zur gegenseitigen Abrechnung verfügbar ist“.

    Lustigerweise taucht meine Forderung aber auf der Inso Seite auf : https://www.airberlin-inso.de/claim/wizard/ticket/claim-preselection
    Mit meiner Buchungsnummer und Name bin ich erfasst, kann ein Formblatt ausdrucken und an Herrn Flöther senden. Das werde ich jetzt mal tun und schauen was passiert.
    Leider habe ich die Info mit dem Chargeback verfahren zu spät gelesen.
    Trotzdem Danke an Finanztip.de . Die Infos hier sind besser als alles andere was ich Netz dazu gefunden habe. Ich werden weiter berichten

  52. Hallo Herr Urbach, ihrem Ratschlag folgend habe ich über Chargeback bei meiner Kreditkartengesellschaft die Zahlung für einen nicht erfolgten NIKI Flug Ende Dezember, den wir Anfang Dezember gebucht haben, zurückgefordert. Gestern habe ich Bescheid bekommen, dass sie mir die Summe unter Vorbehalt zurückgebucht haben. Heute haben wir ein wütendes und drohendes Schreiben des Vermittlers Tripado bekommen, die uns aufffordern, die Summe plus Kreditkartengebühr zurückzuzahlen. Sie behaupten, sie seien nicht verantwortlich für das Zustandekommen der Leistung verantwortlich. Sie kündigen weitere rechtliche Schritte an, falls wir nicht innerhalb weniger Tage das Geld überweisen. Was tun? Vielen Dank für Ihren Rat!

  53. Guten Tag,

    ich habe eine Änderungsrechnung für 4 gebuchte Flüge bei NIKI erhalten. Gebucht wurde im November 2017, stattfinden sollten die Flüge im Mai.
    Laut der Änderungsrechnung vom 08.02.2018 erhalte ich glücklicherweise die gesamte Summe zurück. Allerdings ist bis heute noch kein Geld auf meinem Konto eingegangen.
    Eine Email-Anfrage an den Insolvenzverwalter, ob ich diese Forderung zusätzlich anmelden muss, blieb bis heute unbeantwortet.

    Muss ich noch weiter tätig werden, oder reicht geduldiges Warten aus ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Der Insolvenzverwalter erklärte uns, dass die Kunden Geduld haben sollten. Wir haben auch schon von Kunden gehört, dass die inzwischen Geld bekommen haben. Viele warten aber offenbar noch.

      1. Hallo,
        so wie Herr Urbach schon sagte, habe ich diesen Wortlaut auf Nachfrage vom Insolvenzverwalter bekommen:
        Sehr geehrter Herr Kürschner,
        am 8. Februar 2018 haben Sie eine Änderungsrechnung des schuldnerischen Unternehmens erhalten, welches als Zwischenschritt des Vorgangs als Gutschrift entspricht, die für die Buchhaltung und spätere Auszahlung wichtig ist. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang aufgrund des sehr hohen Arbeitsvolumens einige Monate in Anspruch nehmen wird. Wir bitten um Verständnis.

        Also hilft jetzt nur warten
        Gruß

  54. Hallo im Dezember haben wir 2 Flüge Hamburg-Innsbruck gebucht über Travelgenio gibt es irgendwelche Erfahrungen mit dieser absolut Kundenunfrundlichen Vermittlungsplattform?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sie sind nicht der Einzige mit solchen Problemen. Inzwischen hat travelgenio auf dieser Seite mehrfach geantwortet. Und fordert alle Betroffenen auf, sich an ihre Kundenbetreuung zu wenden. Und zwar unter folgender Email:
      customer.service@travelgenio.com

      Aktualisierung: Mir gegenüber erklärte Travelgenio auf Nachfrage Mitte Mai mehrfach, sich nicht zuständig zu fühlen.

  55. Bei einer Forderung wegen anerkannter Entschädigung (Verspätung) seitens niki Luftfahrt haben wir nun, wie Sie vorgeschlagen haben (danke dafür!) diese in Österreich angemeldet. Es ist nun wiederum sehr schwer, an weitere Informationen zu kommen, wie es nun weitergeht. Das Amtsgericht hat die 23 Euro abgebucht, somit sind wir also registriert.
    Haben Sie noch einen Tipp, wie oder wo man an Informationen kommen kann, was dies angeht?
    1000 Dank noch einmal vorab.

  56. Hallo Herr Urbach, haben Ende November Flüge nach Palma gebucht, über opodo. Bestätigung etc erhalten, jedoch gab es jetzt im TV, dass Niki nicht mehr von FRA international Airport aus anfliegt. Laut buchungsnummer und status des flugs in der opodo App, ist der flug pünktlich….während ich hier schreibe hänge ich in der warteschleife von opodo.
    Danke für ihre antwort

    1. Dazu kann ich leider nichts sagen. Mich würde es sehr wundern, wenn noch Flüge stattfänden. Bitte berichten Sie uns, was Opodo antwortet.

  57. Ich hatte im Oktober letzten Jahres direkt bei Niki 6 Flugtickets von Hannover nach Palma gebucht, Kaufpreis 530€ .Am 30. Januar hatte ich dann eine Mail an den Insolvenzverwalter geschrieben, die alle Buchungsdetails enthielt, verbunden mit der Bitte um Rückerstattung.Am 12. Februar bekam ich dann die Stornobestätigung für die Tickets von AirBerlin ( Mailadresse ….airberlin.com ).Seitdem hat sich nichts mehr getan, auch auf eine Nachfrage per Mail hin (man versucht es ja zumindest) kam keine Rückantwort.Mag sein, dass ja alles seinen geregelten Gang geht, ein Hauch Kommunikation mit den ehemaligen Kunden, die zum Teil gewiss noch auf höhere Beträge als ich warten , wäre jedoch sehr nett.Von der Logik her kann
    ich auch nicht verstehen, warum der Vorgang nicht gleich in einem Rutsch bearbeitet wird, d.h. wenn schon jemand für mich und meine Daten ein Storno generiert, so kann er doch im gleichen Zug die Rückzahlung anstoßen, wo ist denn da das Problem ?

    1. Genau das versteht keiner. Warum gehen die nicht die Buchungen der Reihe nach durch und erstatten die Beträge, die auf das Sonderkonto geflossen sind? Man hört nur von wenigen, dass was gezahlt wurde. Eine genaue Info, wie der Ablauf ist, wäre sehr hilfreich. Das Reisebüro wo ich gebucht habe, bekommt auch keine neuen Infos. Man hat ja auch Angst eine Frist zu verpassen und nachher leer auszugehen.

  58. Ich habe von insgesamt 8 gebuchten Flügen inzwische 4 erstattet bekommen, nachdem ich im Januar meine Forderungen geltend gemacht habe. Ich bin zuversichtlich, dass auch die noch ausstehenden Buchungen erstattet werden.

  59. Guten Tag Herr Urbach,

    Danke zunächst für die Informationen in Ihren Artikeln, die sind wirklich sehr hilfreich.

    Ich habe 5 Niki Tickets Mitte Oktober 2017 für Flüge im April 2018 auf OPODO gebucht und über Sofortüberweisung gezahlt. Ich habe entsprechend Ihres Artikels am Freitag, den 23.3.2018 Opodo über die Opodo Kontaktseite angeschrieben und auch eine automatisierte Email erhalten, dass meine email eingegangen ist und man sich um mein Anliegen kümmern wird. Mehr ist bisher nicht passiert.

    Daher meine generelle Frage:

    Haben Sie schon Erfahrungen mit der Rückerstattung von über Opodo gekaufte Tickets?

    Gibt es eine Telefonnummer, Adresse bzw. email Adresse von Opodo, an die man sich sonst nochmal wenden kann?

    Gibt es ansonsten die Möglichkeit, über die Sofortüberweisung das Geld zurückzubekommen?

    Ich werde meine weiteren Erfahrungen hier einstellen, wenn es was neues gibt.

    Beste Grüße

    Max B.

    1. Hallo,

      ich habe von Opodo inzwischen (ca. 2 Wochen nach meiner Anfrage) die folgende Nachricht erhalten:

      Sehr geehrter Herr B,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Wir haben die Erstattung des NIKI Fluges nun für alle Passagiere angefragt.
      Leider können wir keine Erstattung garantieren. Sobald wir Neuigkeiten haben werden wir Sie natürlich umgehend informieren.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

      Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 16.45 Uhr.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Opodo-Team

      Ich werde berichten, wie es weiter geht.

      Beste Grüße

      Max B.

  60. Das „Nachfragen die Angelegenheit nicht beschleunigen“ ist klar. Wäre aber trotzdem nett wenn man vom Insolvenzverwalter wenigstens mal eine Rückinfo bekommen würde das der Fall bearbeitet wird. Habe vor über 4 Wochen meine Anspürche für einen nach 15.08 be Niki gebuchten Flug per Mail an die genannte Adresse geltend gemacht, Rückinfo war bisher gleich Null.

    1. Geht uns genauso! Keinerlei Rückinfo, ob die Mail überhaupt eingegangen ist. Ich überlege ein Einschreiben nach zu schieben. Es geht um Niki Flüge von Januar 2018, direkt gebucht bei Niki im Oktober 2017, bezahlt per Lastschrift

  61. Hallo Hr. Urbach,
    ich habe am 14.08.2017 abends um ca. 20 Uhr online über die airberlin/air-niki-Seite Flüge von Salzburg-Mallorca (20.05.2018 hin und 01.06.2018 zurück) gebucht und per Mastercard bezahlt.
    Gemäß Kreditkartenabrechnung Buchungsdatum 16.08.2017.
    Wie bekannt, hat Airberlin am 15.08. Insolvenzantrag gestellt. Gemäß Angabe Insolvenzverwalter kann ich meine Forderungen anmelden (was ich gemacht habe), habe aber sehr geringe Chancen, weil ich vor dem 15.08. gebucht habe. Ist das so, obwohl ich erst am 16.08. bezahlt habe?.
    Die Kunden, die nach dem 15.08. gebucht haben, sollen den vollen Betrag zurückgekommen.
    Meines Wissens darf aber nach dem Insolvenzantrag (meine Zahlung am 16.08.) keine Geld mehr angenommen werden oder landet auf einem separaten Konto.
    Welche Möglichkeiten habe ich/sehen Sie?
    Auf Anraten von ihrer Seite habe ich mittlerweile ein Chargeback bei der LBB beantragt, habe aber noch keine Antwort erhalten?
    Bin ich wirklich den Kunden zuzuordnen, die vor dem 15.08. gebucht haben, obwohl die Bezahlung erst danach einging?
    Der Flugbetrieb soll ja wieder aufgenommen werden. Die Flüge werden also sehr wahrscheinlich durchgeführt. Besteht keine Möglichkeit, an den neuen Eigentümer heranzutreten (Kulanz)?
    Vielen Dank für ihre kurze Einschätzung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. Lieber Herr Forstner,

      es ist leider so: eine Buchung bedeutet rechtlich den Vertragsabschluss – und das war am 14.08.2017, also vor dem Stichtag.
      Damit kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr an. Allein durch die Begründung der Forderung vor dem Stichtag wird die Forderung zur Insolvenzforderung (§ 38 InsO).

      Der Weg über das Chargeback ist daher vernünftig.

      Ich wünsche Ihnen damit viel Erfolg!

      Beste Grüße
      Matthias Urbach

      1. Hallo Hr. Urbach,

        vielen Dank für die rasche und kompetente Antwort.
        Ich werden über meine weiteren Erfahrungen berichten.

        Viele Grüße
        Christian

  62. Ich bin aus der Schweiz und habe 4 Niki-Tickets über Opodo.ch gebucht. Da ich bisher keine konkreten Infos von Opodo erhalten habe, möchte auch ich selbst aktiv werden. Kann ich aus der Schweiz auch Ansprüche im Deutschen oder Österreichischen Insolvenzverfahren machen oder gibt es dafür in der Schweiz eine eigene Anlaufstelle? Oder muss die Forderung unabhängig davon über Opodo eingereicht werden, da sie als Vermittler auftreten? Vielen Dank für eine Rückmeldung dazu.

    1. Für Sie gelten, soweit ich das einschätzen kann, dieselben Anlaufstellen wie für alle anderen. Denn entscheidend ist ja für die meisten Rechtsfragen der Sitz der insolventen Airline. Und das ist hier Air Berlin und damit Deutschland.

  63. Sehr geehrte DAmen und Herren,

    ich habe über travelgenio 15 Flüge gebucht für unsere Fußballmannschaft. Dieser sagt jedoch folgendes:
    Sehr geehrte/r Frau/Herr Groh,
    Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir als Reisebüro Ihr Ticket ausgestellt haben. Diese wurde sofort bei der Fluggesellschaft bezahlt und auch per E-Mail an Sie gesendet.
    Dennoch bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass diese Stornierungen von der Betreiberfirma Niki kommen. Leider haben wir bis jetzt keine offiziellen Informationen von Niki über eine eventuelle Rückerstattung oder einen erneuten Schutz auf anderen Flügen erhalten.
    Wir verstehen und bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Kunden durch diese Situation entstanden sind.

    letztens habe ich folgende Email erhalten:
    Sehr geehrter Kunde,

    wir setzen uns mit Ihnen bezüglich der derzeitigen Lage der Fluggesellschaft airberlin / Niki in Verbindung.
    Wie öffentlich bekannt ist, befindet sich die Fluggesellschaft in einem Insolvenzverfahren, was zur Stornierung aller Flüge geführt hat.
    Gemäß dem laufenden Verfahren durch die zuständigen Behörden wird jegliche
    Auskunft in Bezug auf die betroffenen Flugtickets auf der Website http://www.airberlin-inso.de
    bekanntgegeben.

    Wir empfehlen Ihnen, die auf dieser Website aufgezeigte Vorgehensweise
    entsprechend Ihrem Fall einzuhalten. Alle Fragen zu dieser Vorgehensweise
    richten Sie bitte an die unter „Contact“ angegebenen Stellen der Website https://www.airberlin-inso.de/kontakt
    Wir bedauern die Umstände, die Ihnen dieser Anlass verursacht und stehen Ihnen für jede Hilfe zur Verfügung.

    und vom Insolvenz-Team habe ich folgende Email erhalten:
    Sehr geehrter Herr Groh,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir bedauern sehr, dass Sie von Ihrem Reisebüro erneut an die Fluggesellschaft verwiesen worden sind. Dennoch bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Rückerstattung nur über den Ticketaussteller (Reisebüro/Onlineportal) möglich ist, welcher die Zahlung erhalten hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Insolvenz Team der airberlin Gruppe

    Was soll ich denn bitte jetzt machen? Hier haben 15 Spieler einen Flug gebucht und erhalten keine Erstattung ? Das kann ja wohl nicht sein, dass sich keiner dafür zuständig fühlt oder?

    Vielen Dank

    1. Sehr geehrter Herr Groh,

      wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Reisevermittler auf die oben im Artikel genannte Stelle auf der Website des Insolvenzverwalters hinzuweisen. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt, so fürchte ich.

      Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, ob Sie Erfolg haben.

      Mit besten Grüßen
      Matthias Urbach

  64. Ich habe eine Gruppen Buchung für 5 Personen und 3 Einzel-Buchungen von Flügen über Niki Air im November 2017 für September 18 im Reisebüro in Auftrag gegeben. Das Reisebüro hat im Dezember die Forderungen eintragen lassen (wo auch immer). Von da an gibt es keine Neuigkeiten und keine Erstattung. Muss ich jetzt noch selber tätig werden? Wie lange wird sich das ganze hinziehen können? In der Zwischenzeit haben wir neue Flüge gebucht und die wollen bezahlt werden.

  65. Danke für die Antwort, werde es dem Onlinereisebüro weiterleiten.
    @ Jürgen Kürschner: die mail kam von airberlin<no-response@airberlin.com
    ich hoffe dir damit geholfen zu haben. Gruß Kerstin

  66. Hallo Herr Urbach,
    habe bei einem Onlinereisebüro Tickets für 2 Niki Flüge gekauft, und per Überweisung an das Reisebüro bezahlt. Die Flüge wurden dann bei dem Veranstalters Aerticket, Boppstraße 10, , 10967 Berlin gekauft. Mit der Rechnung habe ich nun versucht, bei Airberlin die Flüge erstattet zu bekommen, doch die Antwort ( vom Insolvenz Team airberlin Gruppe) war, dass ich mich an den Anbieter bezüglich der Rückerstattung wenden soll. Doch das Reisebüro, dass in der Rechnungsanschrift von Airticket steht, weist jede Zuständigkeit von sich, da es nur als Vermittler gedient hat und nicht als Reiseveranstalter. Wer kann das Geld dann zurückfordern? Vorab schonmal vielen Dank für die Antwort.

    1. Hallo Kerstin,
      wie lautet denn die Absendermailadresse, von der Sie die Antwort bekommen haben? ( vom Insolvenz Team airberlin Gruppe)

    2. Es ist tatsächlich so, dass sich der Reisevermittler an Air Berlin wenden muss. Machen Sie das denen bitte klar, denn das ist die Auskunft des Insolvenzverwalters auch auf unsere Nachfrage. Es gab darüber schon mehrfach Streit zwischen Reisebüros, Kunden und dem Insolvenzverwalter.

      Verweisen Sie Ihren Reisevermittler an auf die Website des Insolvenzverwalters von Air Berlin. Dort steht das nötige Vorgehen unter http://www.airberlin-inso.de/faq – und zwar unter der Frage „Ich bin Consolidator, stationäres Reisebüro oder Online-Reisebüro. Was muss ich beachten?“.
      Leider gibt es keinen direkten Link.

      Dort stehen folgende entscheidende Sätze:

      „… C) Weiteres Vorgehen

      Im B2B-Bereich nutzen Sie bitte auf der Homepage unter Kontakt das Kontaktformular mit dem Betreff „BSP Refund für Tickets mit Buchungsdatum nach dem 15.08.2017“ und füllen diese Maske vollständig aus. Die daraus erstellten Listen werden dann auf die insolvenzrechtliche Sachlage geprüft und soweit Buchungen nach dem 15. August 2017 betroffen sind, erstattet. Dies gilt auch für partielle refunds.“

      Vielleicht hilft es, wenn Sie Ihrem Reisebüro die Antwort des Insolvenzverwalters schicken. Wir wissen aber auch, dass es mehrere Fälle gab, wo sich die Reisevermittler nicht zuständig fühlten.

  67. Hallo zusammen,

    wir haben am 06.11.17 direkt bei NIKI 2 Flüge für den 27.08.18 gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Am 12.02.18 haben wir unsere Forderung per Mail an das Insolvenzbüro von Flöther & Wissing mit Passagierdaten und Flugangaben (Ticketnr., Buchungsnr., usw.) per Mail gesendt, wie auf deren Homepage unter „Häufige Fragen und Antworten“ stand. Dies haben wir zufällig im Netz gefunden.
    Originaltext von Homepage:

    „Alle Tickets der Air Berlin PLC & Luftverkehrs KG und Tickets „operated by NIKI“, die vor dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock (745) ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.
    Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Vorgänge mit Buchungen nach dem 15. August 2017 aufgrund der Vielzahl der Buchungen, Passagiere und unterschiedlicher Zahlungsmethoden eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt und sich u.U. mehrere Monate hinziehen kann. Die entsprechenden Gläubiger möchten sich bitte zur Ermittlung der Daten und Prüfung der Angelegenheit unter Angabe des Buchungsdatums, der Buchungsnummern, Ticketnummer und Passagierdaten schriftlich an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden oder eine E-Mail mit den entsprechenden Daten an inso@floether-wissing.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage http://www.airberlin-inso.de schreiben. Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht. Sie werden sodann unaufgefordert informiert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Homepage http://www.airberlin-inso.de nicht zur Registrierung dieser Ansprüche dient. Es sind ausschließlich Datensätze mit Buchungen vor dem 15. August 2017 auf der Homepage hinterlegt. Gläubigerrundschreiben für diese Sachverhalte werden nicht erstellt und versandt.
    Vor dem 15. August 2017 gebuchte und nach dem 15. August 2017 umgebuchte Tickets können nicht erstattet werden, da hier die Zahlung des Fluges vor dem 15. August 2017 erfolgte. Damit handelt es sich um Insolvenzforderungen, die lediglich zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Allenfalls etwaige Zusatzleistungen, die nach dem 15. August 2017 zusätzlich gebucht und bezahlt worden sind, sind u.U. erstattbar.“

    Ende

    Am 27.02.18 erhielten wir per Mail eine Stornobestätigung mit der ursprünglichen Buchungsnummer. Im Anhang war eine Änderungsrechnung über den kompletten Betrag. Unter Zahlart stand „sonstige Zahlart“.

    Einen Geldeingang konnten wir bis zum 05.03.18 nicht feststellen. Es kam an diesem Tag allerdings eine weitere Mail mit folgendem Text:

    „Wichtige Information zur Erstattung Ihrer Buchung XXXXXX

    Sehr geehrter Fluggast,

    kürzlich haben wir Sie mit einer Änderungsrechnung über eine Gutschrift bezüglich Ihrer Flugbuchung informiert. Aus technischen Gründen konnte diese bisher nicht von Ihrem Kreditkarteninstitut an Sie übermittelt werden. Um den bei Ihrem Kreditkarteninstitut durch uns autorisierten Betrag zu erhalten, bitten wir Sie, diesen über ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) bei Ihrem Kreditkarteninstitut anzustoßen. Bitte fügen Sie zur Identifizierung der Beträge die Originalrechnung und die letzte Änderungsrechnung Ihrer Anfrage bei.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre airberlin
    Ihre NIKI“
    Ende

    Ich habe noch am selben Tag (05.03.18) bei meinem Kreditkarteninstitut angerufen und den Vorgang geschildert. Hier sagte man mir das ein sogenanntes Chargeback nur 120 Tage nach Buchung der nichterbrachten Leistung angestoßen werden kann (bei uns waren die 120 Tage am 06.03.18 abgelaufen!!

    Ein Mitarbeiter unserer Hausbank hat uns am nächsten Tag eine „Zahlungsreklamation“ (welche eigenhändig vom Kreditkarteninhaber unterschrieben werden muß) erstellt und mit der Originalrechnung der Buchung, sowie der Änderungsrechnung an die Kreditkartenabteilung gefaxt. Paralell habe ich die kompletten Unterlagen an das Insolvenzbüro gefaxt.

    Jetzt heißt es weiter warten. Ich melde mich sobald es neuigkeiten gibt.

    VG CEBE

    1. Vielen Dank für diese Schilderungen. Um welche Kreditkartenfirma geht es?
      Denn bei Visa sind die Chargebackkonditionen laut DKB so:
      – Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 100 Tagen nach geplantem Flugtermin oder Mitteilung über Stornierung des Fluges bei uns eingereicht werden.
      – Die Abbuchung auf der DKB-VISA-Card darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.
      (https://www.dkb.de/info/air-berlin)

      1. Hallo Herr Urbach,

        es handelt sich um eine VISA Card. Wir haben mittlerweile eine Bestätigung bekommen, dass das Rückbuchungsverfahren eingeleitet wurde.

        VG CEBE

        1. Hallo zusammen,
          wir haben gestern den kompletten Betrag zurück bekommen. Allerdings wurde das Geld nicht meiner Kreditkarte gutgeschrieben, sondern die Überweisung ging direkt auf mein Girokonto.

          Ich wünsche allen anderen Gläubigern auch viel Glück, dass sie ebenfalls zu ihrem Geld kommen!!

          VG CEBE

  68. Hallo zusammen,

    auch ich habe eine Stornobestätigung mit dem Hinweis auf eine Rücküberweisung erhalten. Die Erstattung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Hat hier zufällig schon jemand etwas gehört? Habt ihr bei der ursprünglichen E-Mail eure Bankdaten angegeben?

    VG Lisa

    1. Vermutlich sind Ihre Kontodaten bei der ursprünglichen Zahlung übergeben worden. Kann das sein?

  69. Guten Tag,

    wir haben auch am 09.02.2018 eine “Änderungsrechnung und Bestätigung“ per Mail zugesandt bekommen. Jedoch ist bis Heute auch bei uns noch keine Gutschrift auf Konto erfolgt… Also weiter daumen drücken angesagt…

    1. Ich habe heute eine weitere E-mail bekommen mit dem Hinweis ein Cargeback bei meinem Kreditkarteninstitut „anzustoßen“, da die Rücküberweisung aus techn. Gründen nicht funktionieren würde.

  70. Haben noch mehr ihr Geld zurück? Bis jetzt ja leider nur Herr Kugler.
    Ich warte auch noch auf mein Geld. Ich habe meine Mail am 8.02.18 mit der Rückerstattungsbenachrichtigung erhalten, habe bis heute aber noch kein Geld auf dem Konto.

  71. Sehr geehrter Herr Urbach, ich habe am 21.10.2017 für 9 Personen (2.1340 Euro) Flüge nach Mallorca im Mai 2018 gebucht. Die Flüge habe ich mit der goldenen Barclaycard/Mastercard bezahlt.
    Ich habe dem Insolvenzverwalter eine E-Mail geschickt. Weiterhin habe ich Barclaycard/Mastercard angerufen und mich nach dem Chargeback erkundigt. Am Telefon sagte man mir, dass Barclaycard/Mastercard dafür nicht hafte! Ich bin jetzt etwas verwirrt, da oben unter Punkt 2 steht, dass Mastercard auch Schutz gegen Insolvenz hat.
    Soll ich trotzdem einen Reklamationsantrag stellen? Oder was raten Sie mir noch?
    Herzliche Grüße Sandra Kühl

    1. Hallo, Auf jeden Fall zur Bank gehen und Chargeback da klären,haben wir auch gemacht.Wir haben auch nur eine Mail von Air Berlin/Niki Air bekommen mit der Stonierung.Heute gehen alle Unterlagen zurück zu Mastercard. Hoffen das es so klappt. Auf das Geld 1400.00 Euro für sieben Personen kann man doch nicht einfach so verzichten. Es ist so traurig das man keine Ansprechpartener hat.Wünschen wir uns alle viel Glück. Liebe Grüsse Christel Hoffmann.

  72. Hallo,
    ich benötige eine Rechnung von airberlin für einen Flug aus 2016 Jahres für eine Dienstreise. Diese ist meinem Steuerberater wohl abhanden gekommen. Gibt es eine Möglichkeit diese Rechnung nochmals anzufordern?

    MfG

  73. Hallo Herr Urbach,
    ich habe mit einer Ersatzrechnung von Niki für Fluge die nach dem 15.08.2018 gebucht wurden an den Inso.-Verwalter gewandt. Nun kam am 13.2. eine Abrechnung von Niki mit dem Hinweis Gutschrift per Überweisung. Ich habe seinerzeit mit Sofortüberweisung bezahlt. Bekomme ich nun das Geld überwiesen ? Muss ich noch was veranlassen ?
    Vorab vielen Dank für Infos
    Grüße

    1. Ich habe auch eine Änderungsrechnung am 06.02.2018 bekommen (11 Flüge gebucht) auch per Sofortüberweisung bezahlt und am 09.02.2018 war das Geld zurück auf meinem Konto. Also müsste das bei allen anderen auch noch passieren 🙂

  74. Hallo Herr Urbach,
    wir hatten bei CHECK24 Hin- und Rückflug (nur Flug) mit Niki nach Teneriffa gebucht. Die Flüge wurden aufgrund der Insolvenz gestrichen. Wie empfohlen haben wir einen Chargeback der Kreditkartebelastung (Visa-Card IngDiba) durchgeführt. Jetzt meldet sich CHECK24 und fordert die volle Summe wieder an und droht andernfalls mit rechtlichen Schritten. Hier der Ausschnitt aus der Mail:

    „Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass für diese Rückbuchung keine rechtliche Grundlage besteht, da wir als Vermittler die Ticketgebühren direkt an die Fluggesellschaft weitergeben.
    Wir haften außerdem als Vermittler nicht für die Leistungserbringung durch die Fluggesellschaft. Dies können Sie unseren AGB im Abschnitt 4 entnehmen, denen Sie bei Flugbuchung zugestimmt haben….. “

    Wie empfehlen Sie weiter vorzugehen?

    Vielen Dank vorab.

    1. Habe gerade gelesen, dass auch andere schon diese Erfahrung mit Portalen gemacht haben. Wir habt ihr reagiert und was ist dabei herausgekommen?

  75. Hallo Herr Ubach,
    Wir haben bereits einem Hin und Rückflug nach Mallorca vor dem 15.8.2017 Über Air Berlin (Vermittler Travelgenio) gebucht für Mai 2018. Flug wurde auf Niki umgebucht im Oktober . Jedoch kam dann die Mitteilung das der Flug storniert ist. Die Buchung erfolgte über Kreditkarte ! Kann ich den kompletten Betrag zurückfordern ?

    1. Dazu steht auf der Insolvenzseite von Air Berlin (zuständig für Ihren Flug) unter den sogenannten FAQs:

      „Vor dem 15. August 2017 gebuchte und nach dem 15. August 2017 umgebuchte Tickets können nicht erstattet werden, da hier die Zahlung des Fluges vor dem 15. August 2017 erfolgte. Damit handelt es sich um Insolvenzforderungen, die lediglich zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Allenfalls etwaige Zusatzleistungen, die nach dem 15. August 2017 zusätzlich gebucht und bezahlt worden sind, sind u.U. erstattbar.“

      Es ist zudem äußerst unwahrscheinlich, dass Sie aus der der Insolvenzmasse eine nennenswerte Erstattung bekommen.

      Deshalb bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, zu versuchen, das Geld über das Chargeback-Verfahren der Kreditkarte zurückzubuchen.

  76. Hallo Herr Urbach,

    wir haben.einen Flug nach Palma für den 4. August 2018’gebucht über Travel 2be.
    Jetzt wollte ich wissen, wie das in diesem Fall abläuft, da mir die Mitarbeiter am Telefon keine Auskunft geben können?

    Vielen lieben Dank
    Doreen Ludwig

    1. Falls es sich bei Travel 2be auch um einen reinen Reisevermittler handelt, dann haben Sie nur einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft. Sie haben dann, wie in unserem Ratgeber oben beschrieben, die Möglichkeit:
      a) sich den Ticketpreis von Air Berlin (für Niki) erstatten zu lassen, falls die Buchung nach dem 15.8. erfolgte.
      b) falls das nicht geht, evtl. ein Chargeback zu veranlassen, falls Sie mit Kreditkarte gezahlt haben.
      c) Ihre Forderung als Gläubiger einzureichen, falls Ihr Flug nicht bei Niki war und/oder vor dem 15.8. gebucht wurde (hierbei sind die Aussichten auf Erstattung leider eher gering).

      Die Details finden Sie im Artikel.

  77. Wir haben von Air Berlin bzw. Niki vor einigen Tagen ohne unser Zutun per Email eine Änderungsrechnung bekommen mit einem Negativbetrag, also zu unseren Gunsten.
    Als Verrechnungsart ist Überweisung aufgeführt. Handelt es sich hier nur um eine Formalität oder bekommen wir das Geld tatsächlich wieder?
    Bis jetzt ist nichts eingetroffen.

    Wir haben damals per Sofortüberweisung gezahlt (nach dem 15.8.17 gebucht).

    Wie sollen wir jetzt am Besten weitervorgehen?

    Vielen Dank!

    1. Hallo Helene . Wir haben auch so eine E-Mail bekommen . Aber ich weiß auch nicht ob das jetzt heißt das wir unser Geld wieder zurück bekommen . Haben sie evtl. Mittlerweile ihr Geld bekommen ? MfG Markus Grete

    2. Ich habe auch eine Änderungsrechnung am 06.02.2018 bekommen (11 Flüge gebucht) auch per Sofortüberweisung bezahlt und am 09.02.2018 war das Geld zurück auf meinem Konto. Also müsste das bei allen anderen auch noch passieren

      1. Vielen dank für deinen Hinweis Jürgen!
        Wann hattest du denn die Flüge gebucht ?
        lg
        Michael Gallmeister

  78. Hallo Herr Urbach

    Wie steht es um eine bereits erzielte aber noch nicht gezahlte Entschädigung (Flugverspätung)?
    Lt. Schlichtungsstelle hatte Niki der Forderung zugestimmt, die Zahlung sollte erfolgen, dann kam die Insolvenz.
    Gibt es nun Chancen, die Entschädigungsforderung anzumelden?
    Danke vorab für Ihre Hilfe.

    1. Entschädigungen für Flugverspätungen sind Teil der Insolvenzmasse. Das gilt für Niki genauso wie für Air Berlin. Sie müssen Ihre Forderung dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Im Fall Air Berlin ist es unwahrscheinlich, dass dabei nennenswerte Beträge erstattet werden. Im Fall Niki ist das schwerer einzuschätzen. Möglicherweise ist da inzwischen mehr drin. Allerdings kostet dort bereits die Anmeldung von Ansprüchen eine Gebühr von 23 Euro. Näheres finden Sie beim Niki-Insolvenzverwalter in Österreich in diesem PDF-Dokument.

      1. Danke!

        Die Schlichtung erfolgte mit der Niki Luftfahrt GmbH, ich gehe davon aus, dass diese in Deutschland ihren Sitz hat(te). Müssen wir sowohl in D als auch in Österreich den Anspruch geltend machen?
        Danke noch einmal für Ihre Tipps, ich konnte bisher nämlich nirgends eine Antwort dazu bekommen!

  79. Guten Abend Herr Urbach,

    ich habe über travelgenio Flüge mit NIKI gebucht. Heute kam die Email, dass es keine Kostenerstattung oder Ersatzflüge geben wird. Ich befürchte, dass travelgenio die Flüge nur vermittelt hat. Somit besteht mein Kaufvertrag mit Niki, richtig? Bezahlt habe ich mit meiner Kredikarte (VISA) der LBB (ADAC). Gibt es Chancen das Geld zurückzubekommen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

    1. Laut seinen AGB tritt travelgenio nur als Vermittler auf, sie müssten also einen Werkvertrag für eine Flugreise mit Niki selbst haben. Das sehen Sie am besten an Ihren Reiseunterlagen. Dies vorausgesetzt ist es tatsächlich eine gute Idee, nun das Chargeback-Programm von Visa über Ihren Kreditkartenausgeber, den ADAC, auszulösen. Sie können aber auch versuchen, Ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter von Air Berlin geltend zu machen. Laut seinen Angaben steht das Geld hierfür noch immer zur Verfügung und Forderungen werden auch in voller Höhe gezahlt. (Vorausgesetzt, Sie haben das Ticket nach dem 15. August 2017 gebucht.)

      Dazu müssen Sie sich laut Insolvenzverwalter unter Angabe „des Buchungsdatums, der Buchungsnummern, Ticketnummer und Passagierdaten schriftlich an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden oder eine E-Mail mit den entsprechenden Daten an inso@floether-wissing.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage http://www.airberlin-inso.de schreiben“. Siehe https://www.airberlin-inso.de/faq

      Hier als Zitat der gesamte Text:

      „Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?

      Alle Tickets der Air Berlin PLC & Luftverkehrs KG und Tickets „operated by NIKI“, die vor dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock (745) ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.

      Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Vorgänge mit Buchungen nach dem 15. August 2017 aufgrund der Vielzahl der Buchungen, Passagiere und unterschiedlicher Zahlungsmethoden eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt und sich u.U. mehrere Monate hinziehen kann. Die entsprechenden Gläubiger möchten sich bitte zur Ermittlung der Daten und Prüfung der Angelegenheit unter Angabe des Buchungsdatums, der Buchungsnummern, Ticketnummer und Passagierdaten schriftlich an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden oder eine E-Mail mit den entsprechenden Daten an inso@floether-wissing.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage http://www.airberlin-inso.de schreiben. Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht. Sie werden sodann unaufgefordert informiert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Homepage http://www.airberlin-inso.de nicht zur Registrierung dieser Ansprüche dient. Es sind ausschließlich Datensätze mit Buchungen vor dem 15. August 2017 auf der Homepage hinterlegt. Gläubigerrundschreiben für diese Sachverhalte werden nicht erstellt und versandt.

      Vor dem 15. August 2017 gebuchte und nach dem 15. August 2017 umgebuchte Tickets können nicht erstattet werden, da hier die Zahlung des Fluges vor dem 15. August 2017 erfolgte. Damit handelt es sich um Insolvenzforderungen, die lediglich zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Allenfalls etwaige Zusatzleistungen, die nach dem 15. August 2017 zusätzlich gebucht und bezahlt worden sind, sind u.U. erstattbar.“

      Und hier steht, wie Sie mit der ADAC-Kreditkarte eine Reklamation aussühren (Zitat von der LBB-Website):

      „19. Reklamation
      Wir unterstützen Sie bei der Reklamation unberechtigter Händler- und Bargeldumsätze noch vor der Rechnungsstellung sowie nach der Rechnungsstellung gegenüber den Händlern und Automatenbetreibern. Zu diesem Zweck wird Ihnen sowohl auf der Seite „Kartenumsätze“ als auch auf der Seite „Rechnungen“ zu jedem Händler- oder Bargeldumsatz der Button „Reklamation“ angezeigt. Klicken Sie auf den Button, werden Sie gebeten den Grund der Reklamation anzugeben. Auf der nächsten Seite erhalten Sie dann weitere Hinweise. Falls erforderlich, können Sie uns Ihren Einwand in dem dafür vorgesehenen Textfeld näher erläutern. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Reklamation und i.d.R. eine vorläufige Gutschrift (ausgenommen Prepaid-Karten) bis wir Ihre Reklamation endgültig klären können. Nach Veranlassung einer Reklamation über das Kreditkarten-Banking wird der Button „Reklamation“ beim jeweiligen Umsatz nicht mehr angezeigt.
      Bitte beachten Sie, dass Einwendungen gegenüber Karten- und Kreditkarten-Akzeptanzstellen der Bank nicht entgegengehalten werden können.“

      https://kreditkarten-banking.lbb.de/adac/cas/dispatch.do?ref=1200_ADAC&bt_HELP=do&service=COS#reklamation

  80. Ich habe am 21.10.17 über fluege.de einen Flug von La Palma nach Düsseldorf gebucht. Bezahlt habe ich per Lastschrift. Ausrichter war NIKI. Eine Buchungsbestätigung bekam ich von nurflug.de. Das Ticket und die Rechnung bekam ich wiederum von Bentour Reisen. Einen Buchungscode oder eine Ticketnummer, die bei http://www.airberlin-inso.de akzeptiert wird, habe ich nicht. Es gab nach Eingabe der Daten die Meldung „Zu Ihren angegebenen Eingaben konnte kein Datensatz gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben“. Was kann ich tun, um bei Airberlin / Niki dennoch meine Ansprüche geltend zu machen?

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    1. Das klingt, als wäre nurflug.de oder Bentour Reisen der Reiseveranstalter. Die wären in diesm Fall verpflichtet, Ersatz zu schaffen.

      Falls nicht: Für Niki hat der Insolvenzverwalter ja angekündigt, stornierte Flüge zu entschädigen. (Allerdings wechselt für Niki derzeit das Insolvenzfahren in die Zuständigkeit von Österreich. Noch ist unklar, was das im Einzelnen für Konsequenzen hat.)

  81. Guten Abend!
    Wir haben am 11.11.17 einen Hin- und Rückflug (25.12.17 und 1.1.18) nach Palma gebucht, der aufgrund der Insolvenz von Niki dann nicht statt fand. Somit liegen wir mit der Buchung nach dem 15.8.17. Die Rechnung wurde von Airberlin ausgestellt, der Flug sollte über Niki statt finden. Die Brechung wurde per Sofortüberweisung getätigt, so dass wir dieses Geld auch nicht wie z.B. bei Kreditkarte machbar, wieder zurück fordern können. Wir haben bisher keines dieser offiziellen Gläubigerrundschreiben erhalten. Auch wenn wir über die offizielle Seite unsere Forderung anmelden wollen, kommt nur die Nachricht „kein Datensatz zu ihren Angaben vorhanden. Prüfen sie ihre Angaben“.
    Wie können wir unsere Forderung einreichen? Sind wir bei http://www.airberlin-inso.de mit unserem Fall überhaupt bei der richtigen Adresse? oder müssen wir die Forderung an Niki (bzw. deren Insolvenzverwalter/Insolvenzverfahren schicken) schicken?
    Ist es sinnvoll, dass wir unsere Forderung, wie im Eröffnungsbeschluss beschrieben, bis zum 1.2.18 schriftlich einreichen, also direkt an das Büro des Insolvenzverwalters von Airberlin schicken, wenn die Eingabe unter der Internetseite nicht funktioniert?
    Wir hatten zusätzlich Kosten für Hotels, die zum Zeitpunkt der Insolvenz nicht mehr storniert werden konnten. Können wir diese auch in der Forderung angeben?
    Ich danke für die Antworten.

    1. Hallo, so wie wir das sehen, müssen Sie sich an Air Berlin wenden. Und ja, wenn Sie kein Schreiben bekommen haben, können Sie Ihre Forderung direkt an den Insolvenzverwalter schicken. Das Vorgehen ist auf der Website für die Air-Berlin-Insolvenz beschrieben. Ihre Kosten auf Mallorca können sie angeben, das bringt aber vermutlich nicht viel. Wie überhaupt das ganze Prozedere vermutlich wenig bringt, mehr dazu lesen Sie hier. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nichts Erfreulicheres berichten kann.

      Hier der entsprechende Abschnitt in den FAQs des Insolvenzverwalters:
      „Sollten Sie bis Jahresende 2017 kein Anmeldeformular erhalten haben, registrieren Sie Ihre Insolvenzforderung bitte sofort Anfang Januar 2018 unter http://www.airberlin-inso.de. Am Ende der Registrierung Ihrer Forderung erhalten Sie ein Formular zur Forderungsanmeldung, auf dem die registrierten Daten aufgedruckt sind. Bitte unterschreiben Sie dieses Formular und senden es unter Beifügung sämtlicher Nachweisunterlagen an

      Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
      Postfach 10 30 10
      18005 Rostock.

      Über diese Homepage können Sie nach Abhaltung des Prüfungstermins auch Einsicht in das Tabellenblatt mit Prüfungsergebnis nehmen und werden weitere verfahrensrelevante Informationen erhalten. Nutzen Sie daher bitte auch dann, wenn Sie ein Gläubigerrundschreiben erhalten haben, die Homepage, um sich zu informieren. Hierzu erhalten Sie mit dem Gläubigerrundschreiben eine Forderungs-PIN. Wichtig für etwaige weitere Korrespondenz ist die Angabe einer gültigen E-Mail Adresse. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der beteiligten Gläubiger, Einzelanfragen nicht beantwortet werden können.“

  82. Guten Tag. Wir haben Anfang Oktober einen Flug bei AirBerlin gebucht, der dann Ende Oktober nicht mehr stattfand. Eigentlich sollte die Erstattung ja automatisch erfolgen, passiert ist aber bisher nichts (bezahlt via GiroPay) – kann man etwas tun? Eine Stornobestätigung haben wir bekommen, mehr aber bisher nicht. Vielen Dnak im Voraus!

    1. Offenbar hat AirBerlin Ihre Daten nicht gespeichert. Falls Sie direkt über Air Berlin gebucht haben und per Giropay gezahlt, dann ist keine Rückbuchung möglich. Sie haben dann vermutlich nur noch die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren Ihre Forderung geltend zu machen. Dazu müssten Sie sich mit Ihrer Forderung auf der Website http://www.airberlin-inso.de im „Gläubigerbereich“ registrieren (dafür gibt es einen Menü-Punkt oben). Sie werden dort wahrscheinlich aber kein Geld mehr erstattet bekommen, höchstens eine symbolische Summe. Mehr dazu in diesem Beitrag.

      PS. Das Verfahren ist bei Air Berlin folgendermaßen beschrieben: „Am Ende der Registrierung Ihrer Forderung erhalten Sie ein Formular zur Forderungsanmeldung, auf dem die registrierten Daten aufgedruckt sind. Bitte unterschreiben Sie dieses Formular und senden es unter Beifügung sämtlicher Nachweisunterlagen sowie Angabe der Ticket-Nr., dem Buchungscode sowie den Namen sämtlicher Passagiere“ an die dort angegebene Adresse.

        1. Eigentlich hätten Sie eine Mail oder einen Brief vom Insolvenzverwalter bekommen müssen. Vielleicht hängt die im Spam?

          Aber wie gesagt: Übers Insolvenzverfahren werden Sie wahrscheinlich sehr wenig oder gar nichts erstattet bekommen.

  83. Haben 2tickes november2017 bei Niki im Reisebüro gebucht nach Mallorca hin U. zurück das Büro hat mit seiner Kreditkarte bezahlt wir Bar im büro.bekommen wir Geld zurück.besten Dank für einen goldenen Tipp?

    1. Wir empfehlen, wie im Text ausgeführt, die Zahlung über die Kreditkarte zu reklamieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Niki von sich aus erstattet. Das könnte aber länger dauern.

  84. Am 1.8.2017 haben wir bei AirBerlin (damals schon Operated by NIKI) Flüge von Mallorca nach Düsseldorf gebucht. Gesammtpreis 717.52€
    Versuche unser Foderungen unter https://www.airberlin-inso.de geltend zu machen, blieben erfolglos, denn wenn wir unsere Reservierunsnummer angaben, wurde lediglich folgende Nachricht angezeigt:
    Zu Ihren angegebenen Eingaben konnte kein Datensatz gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
    Auch wurden uns bis zum heutigen Datum kein Formular zugestellt, so wie dies eigentlich geschehen sein sollte.
    Was nun???

    1. Für Flüge von Air Berlin, die vor dem 15.8.2017 gebucht wurden, können Sie nur eine eher symbolische Erstattung von Air Berlin erwarten, weil das erst aus der Insolvenzmasse möglich ist. Dass Niki der Operator des Fluges war, ist unerheblich, solange Sie bei Air Berlin gebucht haben (aber für Niki-Flugbuchungen aus dieser Zeit gilt ohnehin nichts anderes, soweit wir wissen).

      Der Insolvenzverwalter müsste sich eigentlich inzwischen von sich aus bei Ihnen schriftlich gemeldet haben für diesen Erstattungs-Prozess. Wie uns der Insolvenzverwalter auf Nachfrage bestätigte, sind „fast alle“ Schreiben an die etwa 1 Million Gläubiger von Air Berlin rausgegangen. Dabei wurde allen mutmaßlichen Gläubigern eine 32stellige PIN mitgeteilt zur Registrierung auf der von Ihnen genannten Website.

      Bis zum 1. Februar muss Ihre fertig formulierte Forderung beim Insolvenzverwalter eingegangen sein. Falls Sie dabei Schwierigkeiten haben, versuchen Sie es bei der „InsO-Hotline“ unter 030 921 072 00.

      Aber noch mal: In diesem Verfahren geht es aller Voraussicht nach um weniger als 1 Prozent des von Ihnen gezahlten Flugpreis, den Sie erstattet kriegen können. Wenn Sie überhaupt was kriegen. Denn zuerst bekommt die KfW ihren Überbrückungskredit zurückerstattet. Das ist jedenfalls die Aussage des Insolvenzverwalters.

      Besser wären Ihre Chancen, falls Sie über Paypal oder per Kreditkarte bezahlt haben: Dann könnten Sie die Zahlung reklamieren (Karte) bzw. den Käuferschutz beantragen (Paypal). Für eine Lastschrift-Rückbuchungen ist es leider zu spät.

  85. Folgendes veröffentlichte die Air Berlin u.a. auf Ihrer Homepage nach der eigenen Insolvenz: Zitatanfang „NEHMEN AIRBERLIN UND NIKI NEUE BUCHUNGEN AN? airberlin und NIKI Flüge sind über die bekannten Buchungskanäle und Vertriebswege weiterhin buchbar. Sämtliche Tarife bleiben vorerst bestehen.Zahlungen für Flüge, die ab dem 1. November 2017 durchgeführt werden, sollen durch einen Treuhänder abgesichert werden. Sofern solche Flüge wider Erwarten nicht durchgeführt werden sollten, wird den betroffenenFluggästen der Ticketpreis erstattet. Dies betrifft nur Buchungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind.“ Zitatende.
    Sollte der Ticketpreis für diese Flüge nun seitens Air Berlin/Niki doch nicht erstattet werden ist dies doch offensichtlich Betrug oder etwa nicht?

    1. Niki hat ja noch Zeit, den Betrag zu erstatten. Mit Air Berlin hat Niki inzwischen nichts mehr zu tun.

  86. Lieber Herr Zettl,

    wir sind nicht sicher, ob L’Tur in Ihrem Fall wirklich nur Vermittler ist. Es könnte gut sein, dass L’Tur auch Reiseveranstalter ist. Das hängt von Ihren Reiseunterlagen ab, die wir nicht kennen. Danach können Sie entscheiden, ob sie sich nicht doch an L’Tur wenden können. Achten Sie auf folgende Fragen: Fällt das Wort „Vermittler“ da überhaupt? Wer ist laut Vertrag der Beförderer? Bzw. wie ist die Rolle von L’Tur beschrieben?

    Mit besten Grüßen
    Matthias Urbach

  87. Wir haben über ltur gebucht und fliegen mit eurowings nach Teneriffa und mit niki zurück. Wie soll ich da verfahren.
    Ltur hat den Betrag abgebucht und sind nicht dafür zuständig, sie sind nur der Vermittler.

  88. Ich hatte die Tickets bei Niki gebucht und per Sofortüberweisung bezahlt. Kann ich da etwas zurück bekommen? danke für jede Hilfe!

    1. Lieber Herr Wagner,
      nach unserer Einschätzung können Sie bei einer Sofortüberweisung keine Zahlungsreklamation auslösen. Die vermutlich einzige Chance ware dann: Dass Niki wie vom Insolvenzverwalter versprochen, die Flugpreise erstattet oder eine Umbuchung anbietet.

      Beste Grüße
      Matthias Urbach

  89. Was ist wenn wir nicht direkt bei der Airline gebucht haben sonder zb über Opodo. Kann ich mir die Zahlung per Kreditkarte trotzdem zurück holen?

    1. Hallo Sarah,
      Ihr Anbieter ist nicht der Veranstalter, wenn Ihnen der Flug nur vermittelt wurde und Sie im Vertrag Sätze stehen haben wie, die Firma ist „Vermittler von Dienstleistungen zwischen dem Kunden und den Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstaltern“ und „bei Stornierungen und Umbuchungen können Storno- bzw. Umbuchungskosten entsprechend den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt werden“.

      Ich nehme an, das gilt hier auch für Opodo. Dann müssten Sie sich für die Erstattung an den Fluganbieter werden. Der ist pleite, also können Sie Ihre Bank bitten, das Geld zurückzubuchen, weil die Leistung nicht erbracht wird.

      Beste Grüße
      Matthias Urbach

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