565€ sparen beim nächsten Handy? So gehts! ++ 300€ geschenkt vom Staat: Die wichtigsten Fragen zur Energiepreispauschale ++ Gasrechnung zu hoch? Das Jobcenter kann Dir helfen!
  26.08.2022
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Die 3 größten Fallen bei der Grundsteuer
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Die 3 größten Fallen bei der Grundsteuer

Die Grundsteuererklärung mit Elster ist alles andere als einfach. Damit Du keinen Ärger hast oder am Ende sogar mehr Grundsteuer zahlst als nötig, hat unser Steuerexperte Jörg die größten Stolperfallen für Dich identifiziert.

Falle #1: Du gibst zu viel Wohn- und oder Nutzfläche an

In diese Falle können praktisch alle Eigentümer tappen, deren Immobilie nicht in Baden-Württemberg steht. Denn im Bundesmodell oder den Flächenmodellen der übrigen Bundesländer heißt es praktisch: Je mehr Fläche, desto mehr Grundsteuer. Im Zweifelsfall solltest Du also genau nachmessen und auch nur die Quadratmeter angeben, die Du zwingend angeben musst.

Zur Wohnfläche gehört alles, was Du zum Wohnen nutzt, also z. B. Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche, aber eben auch das heimische Arbeitszimmer. Dafür gehören z. B. Abstellkammern und Kellerräume nicht dazu. Flächen unter Dachschrägen musst Du entweder nur zur Hälfte (Deckenhöhe unter zwei Metern) oder gar nicht (Deckenhöhe unter einem Meter) angeben. Was alles zur Wohnfläche gehört, zeigt Dir die Übersicht:

 

Und dann gibt’s noch die Nutzfläche. Dazu gehören z. B. Garagen, die zu Deiner Immobilie gehören und Gartenhäuser. Wenn Deine Immobilie in Bayern, Hamburg oder Niedersachsen liegt, wo ein Flächenmodell genutzt wird, dann musst Du Nutzflächen erst ab einer bestimmten Größe überhaupt angeben. Beispiel: In Bayern sind 50 m² Nutzfläche für die Garage frei. Wenn Deine Garage 60 m² hat, musst Du also nur 10 m² eintragen.

Falle #2: Die Zähler-Nenner-Verwirrung

Zähler und Nenner kommen gleich drei Mal in der Grundsteuererklärung vor: Bei den Eigentumsverhältnissen, der Flurstücksnummer und der wirtschaftlichen Einheit.

Am einfachsten ist es noch bei den Eigentumsverhältnissen: Gehört die Immobilie nicht nur Dir allein, sondern zur Hälfte z. B. auch Deinem Partner oder Deiner Partnerin, dann trägst Du das mit ½ ein. Also im Feld Zähler eine 1, im Feld Nenner eine 2. Übrigens: Auch wenn die Immobilie Euch beiden gehört, müsst Ihr nur eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Flurstücksnummer besteht normalerweise ebenfalls aus einem Zähler und einem Nenner und sieht z. B. so aus: 94/110. Allerdings hat nicht jede Flurstücksnummer einen Nenner. Besteht sie bei Dir nur aus einer Zahl, dann lässt Du das Feld für den Nenner frei.

Es kann sein, dass Dir nur ein Teil des Grundstücks gehört, etwa wenn Deine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt. Hier geben Zähler und Nenner dann Deinen Anteil an der Grundstücksfläche an, etwa 50/1.000, Du findest ihn in der Regel im Kaufvertrag. In Ländern mit Bundesmodell und in Baden-Württemberg musst Du dann aber anhand des Zählers und Nenners selbst ausrechnen, wie viele Quadratmeter des Gesamtgrundstücks des Mehrfamilienhauses Dir gehören.

Falle #3: Du wählst die Anlage Grundstück nicht aus

Zu Beginn der Grundsteuererklärung mit Elster musst Du alle Formulare auswählen, die Du brauchst. Der Hauptvordruck ist schon vorausgewählt. Den Haken bei der Anlage Grundstück musst Du selbst setzen und zwar am besten gleich zu Beginn, denn: Es ist nicht so leicht, Anlagen später noch hinzuzufügen oder zu entfernen. Die Schaltfläche dafür ist nämlich in einem Aufklappmenü versteckt und daher leicht zu übersehen.

So vermeidest Du Stolperfallen

Damit Dir solche und andere Fehler bei der Grundsteuererklärung gar nicht erst passieren, haben wir eine kostenlose Ausfüllhilfe vorbereitet. Du findest sie hier direkt zum Download als PDF.

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565€ sparen beim nächsten Handy? So geht’s!

Was beim Autokauf gang und gäbe ist, lohnt sich auch bei hochwertigen Smartphones: ein Gebrauchtes kaufen. Stopp, bevor Du jetzt sagst: „Gebraucht? Nein, das hält ja nicht lange.“ – lies erstmal weiter. Denn wir haben uns für Dich durch die Angebote der Gebrauchthändler gegraben und siehe da: Auch dort bekommst Du Handys in Top-Zustand, mit jahrelanger Garantie – aber wesentlich günstiger!

Wünschst Du Dir Dein Handy „wie neu“, kannst Du im Schnitt 14% sparen, das zeigt unser umfassender Test. Stört Dich ein kleiner Kratzer am Gehäuse nicht, sind es im Schnitt sogar 26%. Und die ersten Kratzer bekommt das Smartphone früher oder später ja sowieso ab. Mal ein Beispiel: Das Oberklasse-Smartphone Samsung Galaxy S21 Ultra haben wir in gutem Zustand fast um die Hälfte billiger gefunden – satte 565€ weniger als der aktuelle Neupreis im Idealo-Preisvergleich.

Und falls doch mal was kaputt gewesen ist?

Kein Problem – jedenfalls nicht, wenn Du das Handy von spezialisierten Händlern kaufst. Die bereiten die gebrauchten Handys professionell auf und verkaufen sie mit Gewährleistung und Rückgaberecht. Und wir bei Finanztip empfehlen Dir nur Händler mit langfristigen Garantien von bis zu 36 Monaten: Asgoodasnew*, Buyzoxs oder Rebuy*. Sie versprechen: Sollte das Handy in dieser Zeit den Geist aufgeben, gibt’s eine kostenlose Reparatur – besser als so mancher Service der Neugeräte-Hersteller.

Aufgepasst: Bei Buyzoxs musst Du die Händlergarantie kostenpflichtig dazubuchen. Aber selbst dann ist der Händler noch günstig. Bei Asgoodasnew musst Du Dich nach dem Kauf extra anmelden, um die Garantie zu bekommen – dazu bekommst Du vom Anbieter einen Link per E-Mail.

Experten-Tipp: Beim Kauf flexibel bleiben

Bis neue Handys auf dem Gebrauchtwaren-Markt auftauchen, dauert es logischerweise ein paar Monate. Deshalb lohnt es sich, beim Kauf flexibel zu bleiben. Entweder Du wartest eine Weile oder Du schaust nach anderen Smartphone-Modellen oder bei einem weiteren Händler nach Deinem Wunschhandy. Preiswecker bei Preisvergleichsseiten wie Idealo* oder billiger.de* können helfen.

Ăśbrigens: Mit einem gebrauchten Handy schonst Du nicht nur Deinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Denn kein neues Handy hat so eine gute Ă–kobilanz wie ein gebrauchtes.

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300€ geschenkt vom Staat: Das musst Du wissen

Schon im Frühling wurde sie angekündigt, jetzt ist sie endlich da: die Energiepreispauschale. Um die hohen Energiekosten abzufedern, bekommen Erwerbstätige einmalig 300€. Immerhin.

Aber kommt das Geld automatisch? Was ist mit Rentnern, Studenten und Minijobbern? Und was hat es mit dem 1. September auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Energiepreispauschale und geben Dir wichtige Tipps.

Wer bekommt die 300€?

Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.

Gehen Rentner leer aus?

Die Pauschale bekommt nur, wer ein Arbeits-Einkommen hat. Das bedeutet: Wenn Du als Rentner 2022 keine Einkünfte z. B. aus einem Nebenjob hast, bekommst Du kein Geld. Wenn Du die Pauschale dennoch haben möchtest, könntest Du noch bis Ende des Jahres z. B. einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Aber Vorsicht: Zum Mindestlohn ein paar Stunden die Enkel zu betreuen, nur um die Energiepreispauschale zu kassieren, reicht nicht und gilt als Gefälligkeit, wie uns die Minijob-Zentrale auf Anfrage mitgeteilt hat. Um sicherzugehen, dass Deine Beschäftigung auch anerkannt wird, sollte der Umfang Deiner Anstellung wohl etwas größer sein. Eine konkrete Stundenzahl, die Du für den Erhalt der 300€ erfüllen musst, hat uns die Minijob-Zentrale leider nicht genannt.

Welche Bedeutung hat der 1. September?

Der 1. September ist der Tag, an dem der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht. Wichtig: Er ist kein Stichtag! Du musst die Voraussetzungen für die Pauschale also nicht zwingend am 1. September erfüllen, sondern an einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2022. Hattest Du z. B. nur im März ein Einkommen, im September aber nicht, dann hast Du trotzdem Anspruch auf die 300€.

Was muss ich tun, um die 300€ zu bekommen?

Wenn Du Arbeitnehmer bist: In der Regel nichts! Wenn Du am 1. September in einem Arbeitsverhältnis bist, bekommst Du die Pauschale automatisch mit Deiner nächsten Gehaltsabrechnung. Wenn Du Dein Einkommen nicht über einen Arbeitgeber beziehst, also z. B. als Selbstständige, kannst Du Dir die 300€ über Deine Steuererklärung holen. Das gilt auch, wenn Du 2022 zwar angestellt warst, aber nicht am 1. September. Als Selbstständiger kannst Du auch jetzt schon Deine Vorauszahlung ans Finanzamt im dritten Quartal um 300€ kürzen.

Was muss ich als Minijobber beachten?

Auch wenn Du nur einen Minijob hast, bekommst Du die Energiepreispauschale. Dafür musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich versichern, dass der Minijob Deine einzige Beschäftigung ist – das sog. „erste Dienstverhältnis“. Wenn Deine Chefin das weiß, bekommst Du die 300€ auch als Minijobber mit Deiner nächsten Abrechnung. Hast Du mehrere Minijobs, musst Du den ersten benennen, denn nur für den gibt es die Pauschale.

300€, um die hohen Energiepreise auszugleichen – ist das nicht ein Tropfen auf den heißen Stein? Was Du jetzt schon tun kannst, um Dich auf hohe Rechnungen vorzubereiten, erfährst Du auf unserem Blog.

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Erhöhungen trotz Preisgarantien bei ExtraEnergie und ExtraGrün

Die beiden Anbieter ExtraEnergie GmbH und ExtraGrün GmbH kündigten einigen Kunden Ende Juli eine Erhöhung ihrer Strom- oder Gastarife an – obwohl die eigentlich Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hatten. Begründet wurde die Erhöhung laut der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) mit gestiegenen Beschaffungskosten durch die aktuell hohen Energiepreise.

Die Erhöhung sei aber nicht rechtens, sagt die VZ NRW, und geht deshalb gegen die beiden Anbieter vor. Einstweilige Verfügungen beim Landgericht Düsseldorf seien bereits beantragt worden. Der Grund laut der VZ NRW: Die Klauselwerke der Anbieter ließen Erhöhungen zwar wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zu – aber nicht wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie.

Die Verbraucherzentrale rät jetzt: Falls Du betroffen bist, kannst Du der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und fordern, zu den in der Preisgarantie festgelegten Preisen weiterbeliefert zu werden. Dafür kannst Du auch den Musterbrief nutzen, den die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt.

Wichtig: Tust Du das, kann es zu einem Belieferungsstopp kommen. Aber Du sitzt deswegen nicht im Dunklen oder im Kalten: Denn daraufhin würdest Du in die Ersatzversorgung fallen und drei Monate später automatisch in die Grundversorgung. Die Ersatzversorgung ist bei manchen Stadtwerken bzw. Grundversorgern teurer als der Grundtarif. In vielen Fällen ist ein Neuvertrag bei einem Grundversorger momentan das günstigste, was Dir passieren kann.

Kommt es nicht zum Belieferungsstopp und die VZ NRW setzt sich durch, kannst Du Dir die Mehrkosten zurĂĽckholen – das bleibt aber erstmal abzuwarten. Wir halten Dich natĂĽrlich auf dem Laufenden.

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Gasrechnung zu hoch? Das Jobcenter kann Dir helfen!

Die Nebenkostenabrechnung für 2021 ist für viele hoch. Aber: Wer durch eine Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann im Monat der Zahlungsfälligkeit, also vorübergehend, Hartz IV-Leistungen in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Haushalte, die bisher kein Hartz IV empfangen haben.

Was heiĂźt das konkret?

Hier ein Beispiel, das uns Finanztip-Leser Lars zugeschickt hat: Lars ist alleinstehend, zahlt eine Warmmiete von 400€ (inkl. Heizkosten) und verdient 1.200€ netto im Monat. Normalerweise hätte er keinen Anspruch auf Grundsicherung, da sein Einkommen sein Existenzminimum (Regelbedarf Alleinstehende: 449€ + Wohnkosten: 400€) um 351€ übersteigt.

Im Oktober muss Lars plötzlich eine Nebenkostennachzahlung von 900€ leisten. Nur im Monat Oktober würden damit seine Wohnkosten auf 1.300€ steigen und sich sein Bedarf auf 1.749€ erhöhen – bei 1.200€ Nettoeinkommen. Damit hätte er für diesen Monat Anspruch auf mind. 549€ Hartz-IV-Leistungen (ohne Freibeträge fürs Einkommen gerechnet).

Ganz wichtig: Der Zeitpunkt des Antrags

Der muss nämlich pünktlich gestellt werden: Genau in dem Monat, in dem die Nachzahlung laut Rechnung fällig ist – bei Lars wäre das im Oktober. Später ist nicht möglich. Aktuell profitieren Antragsteller übrigens von einer Regelung, die seit Beginn der Corona-Krise und noch bis 31.12.2022 gilt: Beim Antrag wird nicht die „Angemessenheit der Wohnkosten“ geprüft. Normalerweise wäre die nämlich entscheidend dafür, ob der Anspruch besteht. Dank der aktuellen Regel werden die Wohnkosten aber in den ersten zwei Jahren nicht angeschaut – für diesen einmaligen Anwendungsfall ist ihre Höhe also irrelevant. Außerdem wird aktuell auch Dein Vermögen nicht angerechnet, solange Du als alleinstehende Person kein „erhebliches Vermögen“ besitzt – also nicht mehr als 60.000€.

Auch Rentner können entlastet werden

Auch als Rentner kannst Du beim Sozialamt einen Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen, wenn Du durch eine einmalige hohe Heizkostennachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.

Übrigens: Einer Ratenzahlung solltest Du nicht zustimmen, wenn Dein Energieversorger Dir das für die Nachzahlung vorschlägt. Das empfiehlt auch Christoph Krüßmann, Berater beim Stromspar-Check der Caritas in Konstanz in der taz. Denn dann gibt es ggf. keinen Monat, in dem Du unter die Bedarfsgrenze fällst – Leistungen vom Jobcenter bekommst Du dann nicht. Wir empfehlen grundsätzlich auch: Statt hohe monatliche Abschläge zu zahlen, leg (sofern möglich) lieber etwas Geld aufs Tagesgeldkonto zurück und bezahl Forderungen dann auf einen Schlag.

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Auch noch wichtig diese Woche

Balkonkraftwerke wieder lieferbar

Die beliebten Stecker-Solar-Module waren aufgrund der hohen Nachfrage teils ausverkauft. Die Anbieter Priwatt und Yuma liefern bald wieder. Greenakku hat noch Lieferzeiten von bis zwei Wochen. Allerdings sind mit der Nachfrage auch die Preise gestiegen.

Zweite Gasumlage steigt

Neben der bekannten Gasbeschaffungsumlage sorgt eine weitere Umlage demnächst für höhere Gas-Kosten: die Bilanzierungsumlage. Sie soll die Kosten ausgleichen, die falsche Prognosen zur Gasnachfrage verursachen. Sie besteht zwar schon länger, liegt derzeit aber bei 0 Cent. Ab dem 1. Oktober steigt sie auf 0,57 Cent (netto) pro kWh. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh bedeutet das für Euch Mehrkosten von gut 90€ im Jahr inkl. Mehrwertsteuer.

Zusätzliche dritte Gasumlage geplant

Um die Gasversorgung im Winter sicherzustellen, plant die Bundesregierung zusätzlich eine dritte Umlage: die Gasspeicherumlage, die ab dem 1. Oktober die Kosten zum Füllen der Gasspeicher ausgleichen soll. Sie beträgt 0,059 Cent (netto) pro kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh sind das im Jahr knapp 9,50€ mehr inkl. Mehrwertsteuer. Die Gasspeicherumlage soll bis Frühjahr 2025 erhoben werden.

Die Finanztip-Podcasts

Geld Ganz Einfach

• Gehaltsverhandlung – Wie viel kann ich verlangen? Saidi verrät Dir zahlreiche Learnings und Tipps aus seiner eigenen Erfahrung.

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Finanztip in den Medien
Hermann-Josef Tenhagen im ARD-Buffet: Nebenkostenabrechnung
Hermann-Josef Tenhagen bei n-tv: Wie Anleger von der Klimawende profitieren können
Saidi Sulilatu bei SWR Aktuell: Achtung Eigenheimbesitzer – Diese Fehler sollten Sie bei der Grundsteuer vermeiden
28. August, Hermann-Josef Tenhagen, Brandenburg Aktuell: EnergiesparmaĂźnahmen
29. August, Hermann-Josef Tenhagen, MDR um 11: Preissteigerungen
29. August, Hermann-Josef Tenhagen, MDR Fakt ist!: Teurer Herbst
30. August, Hermann-Josef Tenhagen, MDR um 4
31. August, Hermann-Josef Tenhagen, rbb schön + gut
31. August, Hermann-Josef Tenhagen, hr m€x
31. August, Hermann-Josef Tenhagen, Stern TV
1. September, Hermann-Josef Tenhagen, hr die Ratgeber: Inflation
2. September, Hermann-Josef Tenhagen, MDR Riverboat
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In den folgenden Tabellen haben wir für Dich unsere aktuellen Empfehlungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Empfehlung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100% unabhängig.
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