Weihnachtsshopping
Bild: erhui1979 und sgursozlu, iStock,com; Montage Finanztip

Schlange stehen, durch 1.000 Angebote klicken, Pakete abholen, Menschenmassen – Shopping in der Weihnachtszeit ist immer etwas stressig. Egal ob Sie online oder im Laden kaufen. Damit sich wenigstens die finanzielle Belastung in Grenzen hält, haben wir ein paar vorweihnachtliche Einkaufstipps für Sie.

Online-Shops spielen derzeit besonders stark mit den Preisen. Durch ständige Preisänderungen sind scheinbare Schnäppchen von tatsächlichen nur schwer zu unterscheiden. Schauen Sie daher nach, wie sich der Preis des geplanten Geschenks in den letzten Wochen entwickelt hat. Solche Preiskurven für einzelne Produkte finden Sie auf Vergleichsportalen – zum Beispiel bei Idealo*, billiger.de oder Geizhals, die sich in unserem Preisvergleichstest für Smartphones bewährt haben.

Ob Sie vom Tablet oder vom Computer shoppen, in Berlin oder Bielefeld, spielt übrigens kaum eine Rolle. Nur die wenigsten Händler passen die Preise nach Gerät oder Standort an, wie die Marktwächter der Verbraucherzentrale Brandenburg herausgefunden haben.

Ihre Rechte nach dem Kauf

Geschenke, die Sie online kaufen, sollten Sie in den nächsten Tagen bestellen, damit sie noch pünktlich geliefert werden. Theoretisch könnte das noch bei Bestellungen bis zum 20. Dezember klappen. Doch darauf geben die Transportunternehmen keine Garantie. Und auch die Shops sind nicht immer so schnell, wie sie behaupten – besonders nicht vor Weihnachten.

Falls das Geschenk nicht gefällt, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung den Kauf widerrufen. Danach haben Sie nochmal zwei Wochen Zeit, um das Paket zurückzuschicken. Dieses Recht gibt es nur bei Online-Käufen, nicht im Laden. Manche Geschäfte nehmen Waren aber freiwillig zurück. Die Bedingungen können sie dabei nach Lust und Laune festlegen, zum Bespiel: Rückgabe nur gegen Gutschein, nicht gegen Bargeld. Fragen Sie vor dem Kauf nach.

Bei der Frist für die Rückgabe der Weihnachtseinkäufe geben sich einige Verkäufer großzügig: Otto und Amazon gewähren ein verlängertes Rückgaberecht bis zum 31. Januar 2019. Zalando bietet sogar ein Rückgaberecht von 100 Tagen. Achtung: Bei verlängerter Rücknahme können auch Onlineshops Regeln für die Rückgabe machen, ganz wie es ihnen passt. Die Gesetzesvorgaben gelten nur die ersten 14 Tage.

Das Porto für die Rücksendung zahlen einige Online-Händler aus Kulanz, aber längst nicht alle. Falls Sie mit Paypal zahlen, können Sie sich die Rücksendekosten aber zurückholen.

Wer lieber einen Gutschein verschenken möchte, sollte darauf achten, wie lange er einlösbar ist. Wertgutscheine gelten grundsätzlich bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Kauf. Bei Dienstleistungen dagegen kann der Gutschein durchaus begrenzt werden. So oder so: Wer will sich schon mit Verkäufern über die Einlösefrist eines Geschenks streiten.

Übrigens: Welche Erfahrungen haben Sie beim Preisvergleich zum Beispiel mit Idealo? Diskutieren Sie mit in unserer Community.

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Arne Düsterhöft
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