Betrug beim Onlinebanking
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Falls Sie mal in die Geschäftsbedingungen Ihrer Bank schauen, entdecken Sie diese zwei Wörter: „grobe Fahrlässigkeit“. Die greift zum Beispiel dann, wenn der Kunde beim Online-Banking etwas total falsch gemacht hat. Dann muss die Bank den Schaden nicht ersetzen. Doch was genau fällt eigentlich darunter

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste nun über einen solchen Fall entscheiden (Az. 8 U 163/17). Der Kunde hatte sich auf seinem Computer erst einen Trojaner eingefangen und dann eine angebliche Testüberweisung freigegeben. Der Kunde hielt das für eine Bitte seiner Bank, in Wirklichkeit steckten Kriminelle dahinter.

In der Überweisungsmaske war kein Empfänger genannt, auch bei der Iban und der Überweisungssumme stand lediglich das Wort „Muster“. Die echten Angaben kamen erst mit der SMS für die mTAN. Der Kunde achtete jedoch nicht darauf und tippte die mTAN ein – und überwies so 8.000 Euro auf ein polnisches Konto. Das Gericht urteilte: Genau diese Daten in der SMS hätte der Kunde kontrollieren müssen. Die Bank muss das Geld nicht erstatten. Schon die Bitte um eine Testüberweisung, so das Gericht, hätte den Kunden misstrauisch machen müssen.

Hier unsere Tipps zum sicheren Online-Banking. Wären Sie auf diesen Trick hereingefallen? Nehmen Sie dazu bitte an unserer Umfrage teil.

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Dirk Eilinghoff
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Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.

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