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Liebe Leserin, lieber Leser,

um die 1.000 Euro kostet das neueste iPhone im Onlineshop von Apple. Obwohl Apple luxuriöse Produkte verkauft, war es bei der Rücknahme enorm kleinlich: Zurücksenden durften Sie das teure Stück nur in der kleinen Pappbox, in der es geliefert wurde. Schlecht, wenn Sie die aus Versehen weggeworfen hatten: keine Verpackung, kein Geld zurück.

Das war rechtswidrig: Sie dürfen Online-Käufe auch ohne Originalverpackung zurückschicken, solange sie sicher verpackt sind. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Elektronikriesen ab – und der strich die Zusatzbedingungen nun aus seinen AGBs.

Doch Apple ist nicht das einzige schwarze Schaf beim Rückgaberecht. In einer Stichprobe bei 25 großen Onlineshops fand die Verbraucherzentrale neun weitere Anbieter mit ähnlich fragwürdigen Extravorschriften, darunter zum Beispiel Cyberport und Notebooksbilliger.

Besonders absurd ist die Forderung des Discounters Lidl an seine Online-Kunden. Haben Sie schon mal versucht, eine Matratze nach dem Probeliegen auf eine ähnliche Größe zu schrumpfen wie vor dem Auspacken? Ohne Verpackungsmaschine kaum machbar. Doch ungefähr das verlangt Lidl: Größer als 160 x 50 x 50 Zentimeter darf das Matratzen-Paket für den kostenlosen Rückversand nicht werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern: Sie haben das Recht, online bestellte Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Ob in Originalverpackung oder nicht.

Aber Achtung! Falls ein Händler aus Kulanz das Widerrufsrecht verlängert, kann er nach den ersten 14 Tagen strenger sein bei der Rücknahme.

Wir haben in einem zweiten Artikel zusammengefasst, was Sie bei einer Rückgabe beachten müssen.

Finanztip-Redaktion
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2 Kommentare

  1. So schön starke Verbraucherrechte auch sind, in diesem Fall kann ich nur den Kopf schütteln. Wer zwingt denn den Verbraucher, die Originalverpackung wegzuwerfen, statt sie 2 Wochen aufzuheben? Wer so blöd ist und die OVP wegwirft ist m.E. selbst schuld, dafür sollte man die Firmen nicht bestrafen. Zum Schluss wirde es doch eingepreist und wir alle zahlen für die Hirnlosen mit.

    1. Ganz Genau…deswegen hebe ich die Originalverpackungen zwei Jahre lang, falls irgendwann Garantieansprüche sich ergeben, OVP ist die beste Verpackung. Bei Elektronische Artikeln, wie Fotokameras, Computern, und andere hochwertige Geräte, sogar mehrere Jahren, falls ich diese bei eBay verkaufen möchte, so bekomme ich paar Euros mehr als ohne Verpackung.

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