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Nun ist es amtlich: Zwei Diesel-Typen, einer von Opel und ein Modell der Daimler-Marke Smart, verbrauchen mehr, als die Hersteller behaupten. Das zeigen diese Woche veröffentlichte Messungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Demnach liegt der Ausstoß des Opel Zafira 1,6 CDTi und eines Smart Fortwo 0,8-Liter CDI selbst unter allerbesten Laborbedingungen über den Angaben im Autoprospekt: Und zwar um 8,9 beziehungsweise 4,4 Prozent. In früheren, unter Verschluss gehaltenen Messungen des Amtes waren die Werte der Fahrzeuge sogar um rund 20 Prozent zu hoch gewesen (wir hatten berichtet). Wenn Sie so ein Auto besitzen, können Sie Nachbesserung verlangen, einen Teil des Kaufpreises zurückfordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Wie das geht, haben wir im Folgenden zusammengefasst. 

Das sind Ihre Rechte als Besitzer eines Autos mit zu hohem Verbrauch

Die Vorschriften für Autohersteller sind eindeutig: Nach der PKW-EnVKV müssen die Autobauer CO2-Emissionen angeben – natürlich korrekt. Der Ausstoß von CO2, also von Kohlendioxid, entspricht direkt dem Spritverbrauch. Sind diese Angaben des Herstellers falsch, liegt ein Sachmangel vor. Dann hat der Käufer Gewährleistungsrechte gegen seinen Autohändler. Gehen Sie am besten so vor:

1. Nachbesserung verlangen

Verlangen Sie vom Verkäufer eine Nachbesserung und setzen Sie ihm dazu eine Frist von sechs Wochen. Auch wenn das etwas formell anmutet: Die Aufforderung zur Nachbesserung ist immer Voraussetzung für alle weiteren Rechte, wie Rücktritt vom Vertrag oder Reduzierung des Kaufpreises. Es ist zweifelhaft, ob der Hersteller den erhöhten CO2-Ausstoß überhaupt durch eine Reparatur beheben kann, ohne dabei andere Werte wie den Stickoxid-Ausstoß oder das Fahrverhalten zu verschlechtern.

Volkswagen versucht bislang nicht, sich mit der Verjährung herauszureden. Eine ähnliche Haltung sollten Verbraucher auch von Opel erwarten.

2. Teilweise Erstattung des Kaufpreises verlangen

Sind die sechs Wochen verstrichen, können Sie den Kaufpreis mindern. Da der CO2-Ausstoß mit dem Spritverbrauch eng zusammenhängt, können Sie sich bei der Höhe Ihrer Forderung an der Rechtsprechung zu erhöhtem Spritverbrauch orientieren:

  • LG Detmold, Urteil vom 14. November 2012, 10 S 176/10: Erstattung von 4 Prozent des Kaufpreises bei Überschreitung des Spritverbrauchs um 17,7 Prozent.
  • AG Husum, Urteil vom 11. April 2011, Az. 2 C 35/10: Erstattung von 10 Prozent des Kaufpreises bei Überschreitung um 7,2 Prozent.
  • OLG Stuttgart Urteil vom 4.12.2008, 7 U 132/07: Erstattung von 4 Prozent des Kaufpreises bei Überschreitung des Spritverbrauchs von 9 Prozent.

Eine allzu große Erstattung können Sie also eher nicht erwarten, da das Kraftfahrtbundesamt bei den beiden Modellen Überschreitungen von unter 10 Prozent festgestellt hat. Aber verschenken sollten Sie das Geld auch nicht.

3. Vom Kaufvertrag zurücktreten

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Spritverbrauch mehr als 10 Prozent über den Angaben des Herstellers liegen, um den Wagen zurückgeben zu können. Es ist aber auch denkbar, dass die Gerichte die falschen Herstellerangaben nicht mehr als Bagatelle abtun, sondern eine mögliche bewusste Falschangabe vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals mittlerweile als erheblichen Mangel bewerten.

4. Schadensersatz vom Hersteller

Schreiben Sie immer auch an den Hersteller, der hat schließlich die falschen Angaben gemacht. Gegen ihn können Sie Schadensersatz aus dem sogenanntem Deliktsrecht verlangen.

Wer rechtsschutzversichert ist, sollte seine Rechte mit einem spezialisierten Rechtsanwalt durchzusetzen versuchen.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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