Tipps & Tricks

Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co: So holst Du Deine Heizkosten zurück

Wenn Du mit Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co. heizt, bringen Dir die staatlichen Preisbremsen nichts. Doch jetzt kannst auch Du Hilfe bekommen. So holst Du Dir Geld für teure Rechnungen zurück.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Du heizt nicht mit Gas, Fernwärme oder Wärmepumpe? Dann haben Dir die staatlichen Preisbremsen in der Energiekrise nichts gebracht. Denn die gelten nicht für Dich, wenn Deine Heizung z. B. mit Pellets, Flüssiggas oder Heizöl läuft. Wenn Du letztes Jahr Nachschub bestellen musstest, hast Du aber vermutlich viel mehr bezahlt als sonst – und dafür kannst Du durch eine staatliche Heizkostenhilfe für Härtefälle jetzt endlich etwas Geld zurückbekommen.

Wer bekommt Geld?
Du bekommst die Hilfe, wenn Du zwischen 1. Jan. und 1. Dez. 2022 (entscheidend ist i. d. R. das Lieferdatum) mehr als doppelt so viel für einen Brennstoff bezahlen musstest, als er 2021 im Schnitt gekostet hat. Ob und wie viel Du 2021 wirklich bestellt hast, ist dabei egal.

Denn Bund und Länder haben Referenzpreise für alle Brennstoffe festgelegt, für die Du Geld zurückbekommen kannst. Das sind die Durchschnittspreise aus 2021, die Du in folgender Tabelle in der Mitte siehst. Ganz rechts steht die Verdopplung. Lag Dein eigener Preis 2022 über diesem Preis, kannst Du einen Antrag auf Hilfe stellen. Wenn Du Vermieterin oder Vermieter bist, musst Du die Entlastung an Deine Mieterinnen und Mieter weitergeben.

Wie viel Geld bekommst Du? 
Maximal sind 2.000€ pro Haushalt möglich. Wie viel Du genau bekommst, wird nach einem ähnlichen Prinzip berechnet wie bei den Preisbremsen für Strom und Gas: Der Staat übernimmt 80% Deiner Kosten, die über die Verdopplung hinausgehen.

Beispiel: 2022 hast Du 3.000 l Heizöl für 1,60€/l bestellt. Das ist mehr als das Doppelte des Referenzpreises (0,71 ct/l), genauer gesagt 18 ct mehr (2*0,71 ct/l = 1,42 ct/l). Du hattest also Mehrkosten von 540€ (0,18€/l*3.000 l). 80% davon bekommst Du erstattet, in diesem Beispiel 432€.

Aber: Solange bei dieser Rechnung weniger als 100€ rauskommen, bekommst Du kein Geld. Ab 100€ aber die volle Summe. Für Vermietende gelten die 100€ pro Haushalt. Bei mehr als zehn Haushalten bleibt diese Grenze bei max. 1.000€. Du willst nicht selbst rechnen? Dann hilft Dir dieser Rechner des Bayrischen Sozialministeriums.

Wo, wie und wann kannst Du das Geld beantragen?
Für die Auszahlung ist das Bundesland zuständig, in dem Du wohnst. Dafür soll es so schnell wie möglich eigene Online-Portale geben, auf denen Dein Antrag unbürokratisch möglich sein soll. Du brauchst nur drei Dinge: Deine Rechnung aus 2022, Kontoauszüge oder andere Zahlungsbelege und eine eidesstattliche Erklärung, dass Dir die Kosten tatsächlich entstanden sind.

In Berlin kannst Du Deinen Antrag bereits stellen. Die Portale für die anderen Bundesländer folgen hoffentlich im Laufe des April, spätestens im Mai. In unserem Ratgeber liefern wir alle Links, sobald sie feststehen – und halten Dich über mögliche Besonderheiten in einzelnen Bundesländern auf dem Laufenden. Denn wichtig: Die Länder dürfen die vom Bund vorgegebenen Kriterien selbst anpassen – aber nur zu Deinem Vorteil.

Heizöl, Pellets & LPG wieder günstiger
Übrigens: Wenn Du aktuell Deine Tanks auffüllen willst, geht das wieder zu deutlich günstigeren Preisen – auf einem Niveau wie vor dem Ukraine-Krieg. Heizöl bekommst Du z. B. schon für weniger als 1€/l, Pellets für rund 34 ct/kg und LPG ab ca. 67 ct/l. Normalerweise wird’s zum Sommer hin nochmal günstiger, weil dann traditionell die Nachfrage sinkt. Ob Du Dich auch dieses Jahr darauf verlassen kannst, ist nach der ungewöhnlichen Preisentwicklung im Vorjahr aber nicht ganz sicher.

Du heizt mit Gas? Mit diesen Tipps holst Du mit der Preisbremse mehr raus.

(jfe/bew)

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