Brief lesen
Bild: Danil Nevsky / Stocksy

Zu kaum einem anderen Thema erhalten Patientenberatungsstellen so viele Hilfegesuche wie zum Krankengeld. Es geht um viel – sowohl für die Betroffenen als auch für die Krankenkassen. Rund 16 Milliarden Euro haben Krankengeldzahlungen die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2020 gekostet – gut ein Drittel mehr als vier Jahre zuvor.

Womöglich liegt es an diesen hohen Kosten, dass die Kassen beim Krankengeld ganz genau hinschauen. Aber nicht alles, was die Kassen tun, ist erlaubt. Wir zeigen sieben häufige Probleme und wie Du sie löst.

Punkt 1: Lücken in der Krankschreibung

Damit Du während einer längeren Krankheit durchgehend Krankengeld bekommst, brauchst Du lückenlos aufeinanderfolgende Krankschreibungen. Deine Ärztin muss Dich spätestens am nächsten Werktag erneut krankschreiben. Endet Deine Krankschreibung zum Beispiel an einem Freitag, musst Du spätestens am Montag erneut zum Arzt. Samstage zählen in diesem Fall nicht als Werktage. Verpasst Du das, kann die Kasse die Zahlung einstellen, bis Du eine neue Krankschreibung einreichst.

Punkt 2: Dokumente sind nicht angekommen

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg bekommen immer wieder Patienten kein Krankengeld, weil ihre Kasse behauptet, Dokumente nicht erhalten zu haben. Eine schwierige Situation, denn Du musst nachweisen, dass wichtige Unterlagen wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Kasse eingegangen sind. Verschicke solche Briefe deshalb immer als Einwurf-Einschreiben. Alternativ kannst Du sie per Fax versenden oder bei einer Geschäftsstelle Deiner Kasse abgeben und Dir den Empfang quittieren lassen.

Die gute Nachricht: Ab 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Darum musst Du Dich dann nicht mehr kümmern.

Reha
Bild: julief514 / GettyImages

 

Punkt 3: Der Medizinische Dienst hält Dich für arbeitsfähig

Ein Brief flattert ins Haus, darin teilt die Krankenkasse mit, dass sie ab der kommenden Woche kein Krankengeld mehr zahlt. Meist beruft sich die Kasse dann auf ein Gutachten des Medizinischen Diensts (MD). Den müssen die Krankenversicherungen einschalten, wenn sie Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit haben. Der MD urteilt meist rein nach Aktenlage.

Falls die Kasse das Krankengeld einstellen will, solltest Du schnellstens das Gutachten des MD anfordern und Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Du die Begründung nach Erhalt des Gutachtens nachreichst. Bitte Deinen Arzt oder Deine Ärztin, ein Zweitgutachten zu beantragen. Deine Chancen stehen gut: Viele Widersprüche sind erfolgreich. Ein Musterschreiben und weitere Infos findest Du in unserem Ratgeber zum Widerspruch.

Punkt 4: Du sollst eine Reha beantragen

Viele Patienten sind verunsichert, wenn die Krankenkasse sie auffordert, eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Das darf die Kasse tun, wenn sie glaubt, dass Du erwerbsunfähig werden könntest. Du kannst Dir dafür aber zehn Wochen Zeit lassen. Eine kürzere Frist darf die Kasse nicht setzen.

Geht es Dir dann noch nicht besser, kann die Reha vielleicht helfen. Du kannst die Klinik sogar selbst aussuchen. Wenn Du nach der Reha immer noch arbeitsunfähig bist, läuft das Krankengeld weiter.

Punkt 5: Unliebsame Anrufe der Krankenkasse

Krankenkassen setzen Versicherte mit Anrufen unter Druck, raten manchmal sogar dazu, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – solche ungeheuerlichen Erfahrungen schildern Sozialverbände, Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung. Tatsächlich darf Dich die Krankenkasse anrufen – allerdings nur, wenn Du dem ausdrücklich zugestimmt hast. Die Zustimmung kannst Du jederzeit widerrufen (§ 44 Abs. 4 SGB V).

Falls Du Dich von Deiner Kasse bedrängt fühlst, solltest Du ihr mitteilen, dass Du keine telefonische Beratung wünschst und Deiner sogenannten Mitwirkungspflicht gerne schriftlich nachkommst. Viele Fragen musst Du der Krankenkasse ohnehin nicht beantworten. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, das seit Juli gilt, dürfen Kassen nur nach zwei Dingen fragen, wenn sie Deine Arbeitsunfähigkeit überprüfen lassen wollen. Erstens: Ist absehbar, dass Du bald wieder arbeiten kannst? Wenn ja, wann? Und zweitens: Sind Behandlungen geplant, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen?

Wenn Du unsicher bist, wie Du auf Schreiben Deiner Kasse reagieren sollst, wende Dich an eine Beratungsstelle.

Punkt 6: Krankengeld im Urlaub

Du hattest den Urlaub schon gebucht und bist jetzt krankgeschrieben? Keine Sorge: Auch wenn Du Krankengeld beziehst, darfst Du verreisen – solange das Deiner Genesung nicht schadet. Nur wenn Dein Reiseziel außerhalb Deutschlands liegt, brauchst Du dafür die Zustimmung der Kasse. Reisen innerhalb der EU müssen Krankenkassen aber fast immer zustimmen, hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden (Az. B 3 KR 23/18 R). Kontaktiere Deine Krankenversicherung mehrere Wochen vor der Reise und lege Widerspruch ein, falls sie nicht zustimmt. Mehr zum Thema haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Punkt 7: Selbstständige werden benachteiligt

Für Selbstständige haben sich einige Kassen eine besondere Schikane ausgedacht. Krankengeld wird grundsätzlich erst nach sechs Wochen Krankheit gezahlt. Arbeitnehmer bekommen vorher weiter Gehalt, Selbstständige müssen die Zeit mit Erspartem überbrücken. Nach den sechs Wochen gibt es normalerweise keine Wartezeit mehr, auch wenn Du zwischenzeitlich arbeitest und dann erneut wegen derselben Erkrankung ausfällst. Diese Regel wenden die Kassen bei Selbstständigen aber nicht an, sondern verhängen erneut anderthalb Monate Wartezeit, berichtet die Unabhängige Patientenberatung.

Das solltest Du Dir nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen. Denn das Bundessozialgericht hat schon 2019 entschieden, dass für Selbstständige dieselben Regeln gelten wie für angestellte Versicherte: Einzelne Krankheitszeiten wegen derselben Erkrankung müssen zusammengezählt werden (Urteil vom 28.03.2019, Az. B 3 KR 15/17 R). Auf diese Entscheidung kannst Du Dich bei der Begründung Deines Widerspruchs berufen.

Lass Dich nicht entmutigen

Zusätzlich zum Widerspruch kannst Du Dich auch bei der Kassenaufsicht beschweren. Für bundesweit tätige Krankenkassen geht das online beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Aufsicht entscheidet zwar nicht über Deinen Einzelfall, aber die Beschwerde hilft den Aufsichtsbehörden, Fehlverhalten der Kassen zu bemerken.

Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

3 Kommentare

  1. Guten Tag, diese Hinweise finde ich recht angreifend gegenüber Krankenkassen und in der Form für nicht seriös. Es ist zu einseitig dargestellt und damit unzureichend. Bitte überarbeiten oder entfernen. Viele Grüße

    1. Diese Hinweise entsprechen der Realität. Selbst bin ich mit solchen Rechtsstreitigkeiten befasst und kann sagen, das die Hinweise nur die Spitze des Eisbergs benennen.

    2. Guten Tag, „nicht seriös“ sind die Anrufe und die Fragen der Krankenkassen. Das habe ich selbst erlebt. Der KK geht es nur darum, Geld zu sparen. Egal wie. Deshalb werden kranke Menschen, massiv und kontinuierlich unter Druck gesetzt, mit dem Hintergedanken möglichst schnell das Krankengeld zu streichen. Es ist eine Schande wie die eigene KK mit ihren Zahlern umgeht.
      Von der KK wird man dadurch noch kränker gemacht. Sachbearbeiter halten sich wissentlich nicht an gesetzl. Fristen (Anhörungen usw) Alles selbst erlebt. Ohne Beistand – keine Chance! Ich empfehle die VDK um existenziell und gesundheitlich nicht unter zu gehen.

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