[Stand: 21. April 2020, ursprünglich veröffentlicht am 5. März 2020.]
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Jetzt gibt es für viele Diesel-Betrugsopfer doch eine Entschädigung. Volkswagen hat sich mit dem Verbraucherverband VZBV Ende Februar außergerichtlich geeinigt.
Rund 260.000 Verbraucher sollen zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen – die Musterfeststellungsklage ist damit vom Tisch, der Verband wird die Klage nach Ablauf der Vergleichsphase zurücknehmen. Die Abwicklung des Vergleichs übernimmt Volkswagen. Sollten Sie sich vergleichen? Oder auf eigene Faust weiter klagen?
Neu: Sie haben noch Zeit bis zum 30. April 2020. VW hat die Annahmefrist für einen Vergleich verlängert.
Finanztip beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Vergleich:
1. Wer bekommt eine Entschädigung?
Geld können alle bekommen, die sich wegen ihres manipulierten Diesels vom Typ EA 189 zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben. Das waren rund 440.000 Verbraucher. Wichtig ist allerdings das Kaufdatum: Sie müssen das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben; im September 2015 wurde der Abgasskandal erstmals bekannt. Wer später gekauft hat, der hat seinen Diesel trotz des Abgasproblems erworben.
Weiter gilt der Vergleich nur für diejenigen, die beim Kauf ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Sie dürfen natürlich auch noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich abgeschlossen haben. Auch wer seine Forderung abgetreten hat, etwa an Myright, bekommt grundsätzlich erstmal nichts. Für diese Betroffenen gibt es aber die Möglichkeit, über eine Rückabtretung doch am Vergleich teilzunehmen. Näheres dazu weiter unten bei Frage 9.
2. Muss ich den Diesel noch besitzen?
Es ist nicht entscheidend, ob Sie Ihren Diesel bereits weiterverkauft haben – Sie müssen aktuell also nicht mehr Eigentümer sein. Das ist eine entscheidende Verbesserung zum Direktvergleich, den der Konzern zunächst angeboten hatte. Sie müssen zwar die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an Volkswagen übermitteln, können den Kauf aber auch durch die Kopie des Kaufvertrags nachweisen, so der VZBV.
3. Wie viel Entschädigung gibt es?
VW will insgesamt rund 830 Millionen Euro zahlen. Das soll einer durchschnittlichen Einmalzahlung von 14,9 Prozent des Kaufpreises entsprechen. Unsere Leser berichten in den Kommentaren, dass sie von Volkswagen Angebote bekommen haben, die niedriger lagen.
Wie viel jeder Einzelne konkret bekommt, hängt von zwei Faktoren ab: Fahrzeugtyp und Alter des Fahrzeugs. Es kommt dagegen nicht auf die gefahrenen Kilometer an, die viele Gerichte oft gegenrechnen. Wer seine Daten auf der VW-Vergleichsplattform eingibt, bekommt eine konkrete Entschädigungszahlung genannt.
4. Ist die Vergleichssumme angemessen?
Der VZBV bewertet das Angebot von Volkswagen zwar als „nicht großzügig“, es liege aber im Rahmen der bisher von Gerichten gewährten Entschädigungen. Da jeder Fall anders ist, kann Finanztip keine pauschale Empfehlung abgeben: Annehmen sollten Sie das Vergleichsangebot tendenziell, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, das Auto schon viel gefahren haben und das Thema endgültig zu den Akten legen wollen.
5. Kann es sich lohnen, trotz Vergleichsangebot zu klagen?
Es ist durchaus möglich, dass Sie mit einer eigenen Klage eine höhere Entschädigung rausholen können. Stark verbessern würde sich Ihre Position, wenn das für Sie zuständige Gericht üblicherweise keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abzieht. Das sehen bisher aber nur einige Gerichte so. Beachten Sie außerdem: Wenn Sie auf eigene Faust klagen und gewinnen, müssen Sie das Fahrzeug in aller Regel zurückgeben. Alternativ können Sie lediglich eine Wertminderung einklagen und das Auto behalten, das ist aber eher unüblich.
6. Bis wann muss ich mich entscheiden?
Die Frist für die Annahme des Angebots läuft am 30. April 2020 ab. Nutzen Sie das Abwicklungstool, in das Sie Ihre Daten eingeben müssen, um ein Vergleichsangebot zu bekommen.
Sie können den Vergleich als Fernabsatzgeschäft auch widerrufen. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zugang der E-Mail von Volkswagen, die den Vergleichsabschluss bestätigt.
Wer sich für den Vergleich entscheidet, bekommt die Einmalzahlung innerhalb von zwölf Wochen von Volkswagen.
7. Das Vergleichsangebot anwaltlich prüfen lassen
Wenn Sie ein Vergleichsangebot haben, möchten Sie vielleicht prüfen lassen, ob das in Ihrem konkreten Fall ein gutes Angebot ist. Damit können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten für die Beratung in Höhe von 190 Euro (netto) bekommt der Anwalt von Volkswagen – allerdings nur, wenn Sie den Vergleich annehmen.
Wir finden diese Kopplung sonderbar – das scheint ein Kompromiss zu sein, damit die Anwaltschaft auch noch ein bisschen verdient, wenn sie die Verbraucher im Sinne des Vergleichs berät.
8. Wer bekommt keine Entschädigung?
Wer nicht zur Musterklage eingetragen ist, geht bei dem Vergleich leer aus. Auch VW-Fahrer aus Österreich oder anderen Ländern bekommen nichts, auch wenn sie sich zur deutschen Musterfeststellungsklage angemeldet hatten. Alle, die nach dem 1. Januar 2016 ihren Betrugsdiesel gekauft haben, gehen ebenfalls leer aus. Sofern für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen, gilt laut Volkswagen folgendes: Grundsätzlich erhält nur derjenige eine Vergleichszahlung, der als Letzterwerber des Fahrzeugs vor dem 1. Januar 2016 alle Vergleichskriterien erfüllt.
9. Was gilt für Myright-Kläger?
Viele Myright-Kunden sind gleichzeitig in der Musterfeststellungsklage angemeldet. Grundsätzlich sind sie vom Vergleich zwischen Volkswagen und dem VZBV ausgeschlossen, da sie ihre Forderung an Myright abgetreten hatten.
Wer trotzdem die Angelegenheit beenden will und den Vergleich aus der Musterfeststellungsklage annehmen möchte, muss sich seine Forderung wieder zurück übertragen lassen. Myright ermöglicht das und entlässt Betroffene aus der Sammelklage. Im Gegenzug erheben sie eine Gebühr von 25 Prozent der Vergleichssumme für die Aufwendungen, die bisher angefallen sind.
Möchten Sie den Vergleich annehmen, sollten Sie sich aber beeilen, damit Sie noch rechtzeitig vor Ablauf der Annahmefrist am 30. April wieder Inhaber Ihres Anspruchs sind. Planen Sie ein, dass Myright für die Bearbeitung Ihres Antrags Zeit benötigt.
Volkswagen hat gegenüber Finanztip erklärt, dass sie auch den Myright-Klägern einen Individualvergleich anbieten werden. Sie müssen die Rückabtretung nur entsprechend nachweisen. Falls Sie keine Zugangsdaten zum Vergleichsportal erhalten haben, melden Sie sich beim Service-Center, um den Vergleichsprozess anzustoßen (Telefonnummer: 05361 3790506).
Jeder Betroffene muss selbst entscheiden, welchen Weg er gehen möchte.
10. Kann, wer leer ausgeht, noch auf eigene Faust klagen?
Wer als Musterkläger kein Vergleichsangebot bekommt, kann sich überlegen, doch noch eine eigene Klage einzureichen. Das geht bis sechs Monate nach Beendigung der Musterfeststellungsklage – das wäre etwa Oktober 2020 (§ 204 Abs. 2 BGB). Sie sollten die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof gegen Volkswagen im Mai 2020 abwarten (Az. VI ZR 252/19). Es geht dabei um die Frage, ob die gefahrenen Kilometer vom Schadensersatz abzuziehen sind. Das Urteil könnte für die Bewertung Ihrer Erfolgschancen wichtig werden.
Lassen Sie sich zu einer Einzelklage ausführlich beraten und wägen Sie die Chancen und Risiken ab, besonders wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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67 Kommentare
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Hallo, was für Möglichkeiten habe ich heute noch?
Habe mich damals myright angeschlossen.
Hier passiert m. e. nach nichts.
Ich bin auch Kläger über myRight. Der Schummel Passat war unser 6. Volkswagen. Meine Frau träumte von einem Golf 8. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen. Mir kommt kein VW mehr ins Haus.
Mal sehen, wieviel Stammkunden VW verliert.
Ich habe mich am 17.01.2017 der Sammelklage gegen VW mittels einer Treuhänderischen Abtretungserklärung vonMyright angeschlossen und habe mich auf Anraten von Myright ins Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen. Ich habe den Vergleich mittels Rückabtretung mit VW abgeschlossen und sehr schnell von VW das Geld erhalten. Ich habe mehrfach Myright aufgefordert mir eine Rechnung für die Klagerücknahme zu senden die dann auch erst am 7.6.20 bekam. Ich habe sie auf dem VW-Portal hochgeladen und von VW eine Absage der Kostenübernahme erhalten, mit merkwürdigen Begründungen: keine Anwaltsrechnung falsches Leistungzeitraumdatum. VW sichert aber in der Vergleichsvereinbarung unter §4 die Kostenübernahme zu. Ich bin ratlos was kann ich noch tun. Meine Rechtschutzversicherung verweigert sich weil ich beim Fahrzeugkauf noch nicht bei ihr versichert war.
Myright ist kein Anwaltsbüro und rechnet seine Gebühren nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung ab.
Du kannst Dich aber an die VW-Ombudsstelle wenden, allerdings nur noch bis zum 31. August 2020.
Die Ombudsstelle ist befugt, über Streitigkeiten oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleiches zu entscheiden. VW ist an die Entscheidung der Ombudsstelle gebunden.
Vielleicht sehen die Schlichter die Sache anders und verpflichten Volkswagen zur Kostenübernahme.
Um die Ombudsstelle zu erreichen, musst Du zuerst über das Call-Center gehen: 05361 379 05 06. Beim Anruf des Call-Centers musst Du fordern, dass Deine Angelegenheit an die Ombudsstelle weitergegeben wird.
Sollte das nicht klappen, kannst Du Dich per E-Mail an die Geschäftsstelle der Ombudsstelle wenden (geschaeftsstelle@ombudsstelle-vw-vergleich.de).
Viel Erfolg!!!
Ich habe mich 2 mal an die Ombudsstelle gewandt zuletzt am 12.08.2020
Antwort der Ombudsstelle am 14.08.2020
für die von ihnen erwähnten kosten ist die Ombudsstelle nicht zuständig. im zusammenhang mit der MFK können unter bestimmten Vorraussetzungen Anwaltskosten in Höhe von 190 Euro erstattet weden. Darüberhinaus kann ihnen die Ombudsstelle nicht weiterhelfen.
Warum wurde die Stelle denn überhaupt eingerichtet? Nun muss ich wohl auf die 700Euro sitzenbleiben die Myright für die Klagerücknahme verlangt.
Hallo!Wir haben unseren Tiguan 2012 neu! bestellt, Anfang 2013 erhalten und über die VW-Bank finanziert, leider liefen die Raten bis ins Jahr 2017. Somit galten wir bis 31.12.15 nur als Inhaber und nicht als Eigentümer des Fahrzeuges, obwohl bis dahin bereits ein hoher Anteil des nicht gerade kleinen Betrages beglichen war. Im Vertrauen auf das Softwareupdate und eigentlich auch zufrieden mit dem Auto haben wir brav weiter gezahlt und sind damit raus für das Vergleichsangebot. Toller Trick, schließlich bleibt es ein manipuliertes Auto.
Hallo,
ich habe alle Vorraussetzungen für den Vergleich mit VW erfüllt. Anfang Mai habe ich dann eine Mail von VW bekommen, dass der Vergleich durch VW abgelehnt wird. Ich würde die Kriterien für einen Vergleich nicht erfüllen!
Wie gesagt, ich erfülle alle Vorraussetzungen und habe auch sämtliche Unterlagen an VW versandt.
Was kann ich jetzt machen?
Danke im Voraus und beste Grüße
Susann
Hallo Susann,
Sie können sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die ist im Rahmen des Vergleichs zwischen VW und dem VZBV installiert worden.
Schreiben Sie dazu eine E-Mail an die Geschäftsstelle der Ombudsstelle wenden: geschaeftsstelle@ombudsstelle-vw-vergleich.de.
Viele Grüße,
B. Schön
Lohnt es sich jetzt, den Vergleich zu widerrufen und über Verbraucherritter aufgrund des gestrigen BGH-Urteils die Ansprüche separat geltend zu machen ?
Habe heute von VW die vereinbarte Vergleichs-Summe auf mein Konto bekommen.
VW ist für mich nun abgehakt. VW hat einen jahrzehntelangen, treuen Kunden verloren und ich hoffe, nicht nur einen….
Euch allen viel Glück und Erfolg beim Vorgehen gegen VW!
Gruß
andi
Hallo Andy, Freud mich das es noch weitere „VW Kunden“ gibt die mit der Firma abgeschlossen haben. Kundenzufriedenheit ist für VW ein Fremdwort. Wir klagen seid 2017, haben im November 2019 am LG gewonnen und sollten den VW Caddy zurück geben. VW ist in Berufung gegangen. BGH Urteil hat am 25.05.20 den Verbrauchern das Recht zur Rückgabe des VW mit dem Motor E189 zugesprochen. Unser Termin am 02.06.20 am OLG fand trotzdem statt. VW wurde wieder aufgefordert der Caddy zurück zu nehmen. Mein Anwalt geht aufgrund der Erfahrung davon aus, dass VW auch hier wieder Einspruch einlegen wird. Die gehen mit den Kunden solange vor Gericht bis die Autos keinen Wert mehr haben. Leider spielen hier die Gerichte mit und berechnen immer noch die Nutzungspauschale und solange das so ist wird VW immer weiter klagen. Ich würde vorschlagen die Nutzungspauschale fällt weg und wird von VW an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Mir geht es schon lange nicht mehr darum mein Auto nur abzugeben und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Gibt es eigentlich schon „Echtfälle“, bei dem tatsächlich ein Vergleich als Ausfluss aus der Muster-Sammelklage zustande gekommen ist ?
Die VW-Kundenverdummung geht dreist weiter (warum denn auch nicht wo doch der Staat da für VW seit langem so schön im VW-Sinn mitspielt resp. dies durch ineffiziente oder zurückgehaltene Aufsicht via KBA überhaupt erst in diesem Umfang und Dauer doch ermöglicht hat ), jetzt noch mit der Behauptung eines angeblich hohen Vergleichs-Interesses mit der VW-obligaten Medienauf-bauschung . Ich als einer der seriell Dauerbetrogennr von VW (mind. 5 betroffene PKW-Neuwagen seit 2009, zusätzlich bisher 4 von 5 mit erheblichen Qualitätsmängeln wie defekten DSG ) mußte beim Versuch der Einsichtnahme erst einmal feststellen, daß ich zunächst dort gezwungen wäre, grundsätzliches Interesse an der Vergleichsvorgaben nebst einseitig vorgegebenen Konditionen zuzusichern ( nur daher kommen die ständig im Interesse von VW gehypten Zahlen, die der Öffentlichkeit quasi anstehende Abschlüsse in dieser Menge suggerieren, um den Versuch von Druck auf die anderen Betrogenen auszuüben…) um dann anschließend meinerseits erst mal diverse Arbeiten für VW zu erledigen /meinerseits Daten an VW weiterzugeben/hochzuladen etc., erst danach gibt es weitere einseitig dort vorgegebenen Schritte, bevor dann irgendwann ggf. gnädigerweise überhaupt erst einmal die von VW im Rahmen der merkwürdigen Vereinbarungen mit den Verbraucherschützern (wie kann d/f/m solchem Procedere nur zustimmen unabhängig von der Höhe der suggerierten Summen…?) individuelle zugeteilte Höhe zu erfahren… .Das geht gar nicht auch bei staatlich trotz langjährigen ausgeprägtem diversen Betrügereien absurd weiter protektierten Großkonzernen; es ist auch zu fordern, daß die langen gewinnorientierten Verzögerungsstrategien von VW juristisch – außerhalb dieser merkwürdigen Vergleichsergebnisse- auch zu korrigieren sind, um bei ggf. jur. Laufleistungs-Anrechnung allerhöchstens den km-Stand zum Zeitpunkt der Betrugsaufdeckung anzusetzen.NO GO; also BGH-, notfalls EU-Rechtssprechung !
Stimme Ihnen zu! Fand es äußerst merkwürdig von VW, dass ICH dem Konzern nach Hochladen der geforderten Dokumente ein Vergleichangebot gemacht hätte, an das ich bis zum 24. April gebunden sei. Nachdem letztlich nur 6,6% vom damaligen Hauspreis (nicht Listenpreis) für meinen EOS geboten wurde (siehe oben), habe ich nun dem VW-Angebot widersprochen und werde mit Hilfe eine RA-Kanzlei auf Schadensersatz klagen. Die Vergleichsangebote, die dann von VW VOR Gerichtstermninen gemacht würden, lägen nach übereinstimmender Auskunft verschiedener Stellen, deutlich über den zunächst gebotenen, „dürftigen“ 6,6%. Bin gespannt …
Kauf im März 2016:
Eingestanden hat VW die Manipulationen erst Mitte 2016. Beim Kauf, mit dem ich mich damals länger beschäftigt hatte, war mir nichts bekannt.
Hätte mich da ggf. der Verkäufer hinweisen müssen?
Anders gefragt, gibt es eine Chance auf Entschädigung auch wenn im 1.Quartal 2016 gekauft wurde?
Das sollte es eigentlich, bin da ganz ihrer Meinung! Es ist eine Sauerei, was da (wieder) bei VW abläuft. Und jetzt dann nach staatlichen Hilfen rufen… Unfassbar!
Hallo!
Wie schaut es bezüglich des VW Vergleichs bei finanziertem Fahrzeug aus? Der Golf Vl 2.0l Diesel wurde von meiner Frau als Neuwagen 2009 teilfinanziert über die VW Bank. Entgültig bezahlt war er dann im März 2016 und wurde November 2018 in Zahlung gegeben. VW hat die Vergleichsannahme abgelehnt mit der Begründung das meine Frau nicht bis 1.01.2016 im Teil 2 eingetragen sei. Dieser wurde aber nie an VW gesannt da nicht mehr vorhanden.
Nachweis über Kaufvertrag.
Hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht: Habe heute bei VW angerufen (nach 3 h durchgekommen) und nach dem Prozedere gefragt, wenn man myright Kunde ist. Leider keine befriedigende Antwort erhalten. Es kann also sein (worst case szenario), dass ich mir nun die Forderungsnanspruch zurück hole bei myright, es dann aber nicht mehr schaffe, bis zum 20.04.20 das Vgl. Angebot (von dem ich noch nicht mal weiss, wie hoch es ist, denn myright Kunden dürfen dies nicht wissen!) anzunehmen. Denn über die VW Internetseite ist das nicht möglich, als myright Kunde wird man da durch Eingabe der Fahzeug-Nr. sofort abgeblockt…. Schöne Aussichten….
Wir haben einen VW Touran vor 2016 finanziert von meiner Frau und einem Sohn – beide wohnhaft in unserem Einfamilienhaus – erworben. Meine Frau ist 2017 verstorben, wir haben den Touran auf unseren Sohn umgeschrieben. VW lehnt eine Berücksichtigung in Vergleich ab. Ich werde wohl nciht umhin können, als anderweitig zu klagen.
Ich habe einen gebrauchten A8 gekauft und bin auch von VW angeschrieben worden. Nach Eingabe der FIN in Vergleichsportal, erhalte ich die Antwort, dass für dieses Fahrzeug kein Vergleich geschlossen werden kann!? Wie geht das? In der Aufstellung über die aufgeführten Summen je PKW nach Baujahr, fehlt im übrigen der A8 ?
Ich bin auch bei der Musterfestellungsklage und der MyRight „Sammelklage“ dabei.
Damit ich das Angebot von VW annehmen kann muss ich mich bei MyRight „freikaufen“ eine Vereinbarung zur Rückabtrettung habe ich von MyRight bereits vorliegen diese wird aber nur bei Zahlung eines Erfolgshonorar gültig.
müsst Ihr auch ein Erfolgshonorar an MyRight zahlen damit ihr aus der „Sammelklage“ raus kommt?
Auch ich bin bei myright und würde das vergleichsangebot Von Volkswagen gerne annehmen. Würde mich freuen im neuen Finanztipp Newsletter Hilfe zu erhalten
Mich würde mal generell interessieren, warum hier so viele, die mit myright eine Einzelklage gestartet haben, das doch angeblich so magere Vergleichsangebot von VW annehmen wollen und bei myright aussteigen möchten
Angeblich bringen Einzelklagen mit Anwalt doch soo viel bessere Entschädigungen. Oder doch nicht?
myRight ist (bei den allermeisten) keine Einzelklage, sondern eine Sammelklage ohne Kostenrisiko für den Kläger. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an.
Zu dem Zeitpunkt war noch keine MFK möglich. Einige vermuteten ja sogar, dass die Politik diese extra lange in der Schublade gelassen hat um VW zu schonen….?
Wieviel über diese Sammelklage zu erzielen ist, kann aber nur spekuliert werden. Ganz entscheidend wird wohl die Frage sein, ob ein Abzug für Nutzung vorgenommen wird oder eben nicht. Das entscheidende Urteil sollte im Mai kommen, könnte sich wegen Corona aber nochmals verzögern. Der Termin wurde schon mal verlegt. VW beschäftigt eine ganze Armada damit alles juristisch mögliche zur Verzögerung zu tun.
So oder so wird das noch eine längere Zeit dauern, wahrscheinlich Jahre.
Wohl deshalb würden wohl viele myright Kunden lieber den Vergleich annehmen anstatt mit ungewissen Ausgang auf wahrscheinlich mehr Geld zu warten.
Dieses Warten spielt ja eben VW finanziell (abhängig vom Urteil!!!) in die Tasche. Die Autos fahren ja weiter und haben inzwischen viele Kilometer auf dem Buckel und das mindert den erstrittenen Ausgleich erheblich, die Provision von MyRight kommt dann auch noch in Abzug.
Sollte die Nutzung nicht abgezogen werden, dann sieht die ganze Rechnung natürlich völlig anders aus. Dann muss VW richtig viel zahlen und es wäre tatsächlich eine Strafe im Sinne des Wortes. Aber wie wahrscheinlich ist das in Deutschland……?
Übrigens hat VW wohl bisher alle (oder fast alle? ) Einzelklagen, die es ja auch noch gibt, vor einem Urteil mit einem Vergleich mit Schweigeklausel beendet. Auch so einer der tollen juristischen Tricks, die man in diesem Zusammenhang so bewundern kann. Alles natürlich ganz legal….
Danke für die ausführliche Erläuterung. Ja, das kann ich so gut nachvollziehen. Ich denke auch, dass VW weiter auf Zeit spielen wird und dass das Urteil nicht einen Wegfall der Nutzungsentschädigung beinhalten wird. Aufgrund dieser Unsicherheit werde ich auch den VW Vergleich annehmen. Vor allem wegen meiner hohen Km-Leistung und einer kürzlichen 6 TSD EUR Reparatur. Da lohnt sich nur das Fahren bis zum bitteren Ende 😉
Hallo Frau Schön,
auch ich bin bei Myright (ich glaube, das war auch mal eine Empfehlung von Finanztip..?) und habe mich nach Aufforderung durch Myright zusätzlich bei der MFK eingetragen. Und auch ich würde gerne den mir angebotenen Vergleich von VW annehmen (wie wahrscheinlich viele – siehe auch weiter oben).
Myright würde wohl die Abtretung zurück geben und die Klage zurück nehmen will aber dafür angeblich wie oben ebenfalls schon erwähnt 2 Monate brauchen (Zufall oder Absicht….?) und weist darauf hin, dass man trotzdem nicht zu den Anspruchsberechtigten zählt, die den Vergleich annehmen dürfen, da angeblich zählt, dass man die Forderung zum Zeitpunkt des Vergleichs nicht abgetreten haben darf!?
Der Bundesverband der VZ antwortet auf Anfrage nicht, die werden wohl viele Anfragen vorliegen haben.
Können Sie sich des Themas nicht bitte nochmals annehmen, um vielleicht eine kurzfristige Lösung für die Myright Kunden zu finden, die den Vergleich gerne annehmen würden und es innerhalb der Frist (20.4.2020) nicht schaffen werden? Z. B. eine verbindliche Zusage von VW zu bekommen, dass der Vergleich angenommen werden kann und wirksam wird mit dem Rückerhalt der Abtretung von MyRight. Die wieder setzen sich dem ja wenigstens nicht grundsätzlich und wollen das sogar kostenlos vornehmen.
Wenn Sie z. B. bei der VZ oder VW anfragen, hat das sicher eine ganz andere Wirkung.
Ist der Vergleich, den VW anbietet besser, als das, was myright bei einer Klage in Aussicht stellt? Wenn ich so die Anzeigen von Rechtsanwälten lese, klingt das unisono, dass man mit Einzelklage besser fahren würde…
Nein, die Summen, die in den Anzeigen in Aussicht gestellt werden sind deutlich höher.
Die Betonung liegt auf in in Aussicht gestellt.
Da liegen noch viele juristische Hürden und alleine durch die vielen leider legalen Zeitverzögerungstaktiken eine lãngere Zeitspanne vor einem möglichen (!) Ergebnis. Und von dem dann erzielten Betrag geht dann natürlich noch die Provision von den Kanzleien ab (das finde ich aber okay, da sie ja auch das Prozessrisiko tragen, was andererseits verdeutlicht, dass sie nicht zwingend gewinnen müssen).
So ist ja der Vergleich und vor allem der Termin für die Annahme des Vergleichs vermutlich kein Zufall, da eine wichtige höchstrichterliche Entscheidung im Mai ansteht (Anrechnung der Nutzungsentschädigung). Und dieser Termin wurde vom Anfang des Jahres auf den Mai verschoben….. Ein Schelm, wer sich böses dabei denkt. Es wird eben jeder juristische Trick benutzt, der möglich ist, um Zeit zu gewinnen. Wie man liest verdient VW ja mit jeder gewonnen Woche enorme Summen an Geld.
Falls das Urteil zur Anrechnung von Nutzungsentschädigung aber verbraucherfreundlich ausfallen sollte (…), dann geht es um ganz andere Summen und die Summen des aktuellen VW Vergleichs wären viel zu gering. Möglicherweise deshalb das schnelle Einlenken von VW im aktuellen Vergleich?
So muss halt jeder gemäß des alten Sprichwortes selbst entscheiden, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach zu nehmen…. 😮
Ja, genau so siehts aus. Ich denke nicht, dass das Urteil verbraucherfreundlich ausfallen wird. Wir werden uns mit großer Wahrscheinlichkeit eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen müssen. Da fahre ich mit 170000 auf dem Tacho mit dem Vergleich nicht soo schlecht. Eine Klage würde sich ein weiteres Jahr ziehen, dann sind nochmal 15000 km drauf, was eine Entschädigung weiter schmälern würde. Ohne Rechtsschutz ist das ganze sowieso nicht lukrativ, bei 15-30%, was die Anwälte dabei kassieren. Aber selbst mit RS würde ich wahrscheinlich nicht mehr klagen. Wie oben schon erwähnt, würde ich im besten Fall ca. 14.300,- EUR bekommen und muss das Auto zurückgeben.
Hallo, mir fehlt die Transparenz des ganzen Vergleichsverfahrens! In § 1.3: „Höhe der Einmalzahlung“ ist nur von einem „durchschnittlichen Kaufpreis“ von 21.365 € die Rede und der Matrix in Anlage 3. Wie das Alter des Fahrzeuges eingeht, wird nicht erwähnt. Auch die Spalte „2016“ irritiert mich? Wenn man die 830 Mio. nimmt und für 262 Tausend Kläger rechnet, dann kommen ca. 3.168 € pro Kläger und diese im Vergleich zum durchschnittlichen Kaufpreis ergeben tatsächlich 14,9 %. Aber wie viele bekommen DIE?
Habe den Q5 Bj 2013 im August 2017 (also nach 1.1.2016) gekauft.
Der Verkäufer stellte keine MFK und keine Klage, bestätigte aber im Kaufvertrag:
„Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten“.
In 2018 bestätigten die RAE vom ADAC, dies sei im Sinne des aktuellen Besitzers – er könne klagen.
Habe MFK-Antrag in 2018 gestellt und frage, ob ich nach wie vor Erfolgschancen gegen VW habe.
15%
Hallo, Ich habe selbständig geklagt und auch ein Vergleichsangebot bekommen. Ich wurde von den von Ihnen empfohlenen Anwälte vertreten. VW müsste am 9.02.2020 die Vergleichssumme bezahlen!
Bis heute ist nichts passiert. Ein Mahnbescheid ist wohl auch raus, wieder nichts passiert!
Ich finde es unmöglich und frage mich besorgt wieso Sie sich so etwas ohne Konsequenzen erlauben können. Was muss man denn noch machen um das Geld zu bekommen????
Ich bin mittlerweile von den Anwälte wirklich enttäuscht .
Für eine fachliche Meinung wäre ich Ihnen sehr verbunden
Danke
Wie viel Prozent des Kaufpreises haben sie als Vergleichsangebot bekommen?
Skoda Yeti 2012 gekauft
Ich habe mich bei myRight angemeldet, dann hat mir myRight, als die MFK kam, empfohlen auch da mich zu beteiligen. Bei VW würde ich jetzt gerne die Entschädigung mitnehmen, nur muss ich mich bei myRight „freikaufen“ VW will mir zusichern wenn ich die Abtretung der Ansprüche von myRight zurückerhalte kann ich teilnehmen an der Entschädigung das würde dem Komentar wiedersprechen?
Hallo, Sie schreiben im Newesletter 15% der Kaufpreises sollten es schon sein. Habe für meinen EOS, EZ 2009 nur knapp die Hälfte vom KP angeboten bekommen.
Hat jemand aus dem Forum ein besseres Angebot bekommen?
Was nun? Doch klagen?
Wie, sie haben knapp 50 % des Kaufpreises angeboten bekommen und3 beschwerwn sich? Ist das ein Witz?
Sorry, ich meinte natürlich die Hälfte von den genannten 15%. Das Vergleichsangebot von VW beträgt rund 7%.
Okay ja, das ist ein bisschen dünn. Ist aber auch schon BJ 2009. Wenn sie jetzt noch viele km drauf haben, wird wahrscheinlich nicht viel mehr rumkommen. Für meinen Passat BJ 2012, 170 Tsd km bietet VW 11,7 %, das werde ich wohl annehmen. Mit Klage wären realistisch vielleicht 2000 € mehr drin, das ist den Aufwand nicht wert und ich muss das Auto zurück geben. Für die 14300 €, die ich bestenfalls dafür auf dem Klageweg bekomme, kann ich mir kein adäquates Auto kaufen…
Danke für Ihren Kommentar. Bin gut 160 Tkm gefahren, insofern schon etwas „fortgeschritten“. Jedoch nur 6,6% vom (damals gut verhandelten) Hauspreis und nicht vom Listenpreis erscheint mir im Vergleich mit den übrigen hier genannten Vergleichen etwas mager. Werde jetzt wohl doch einen Anwalt konsultieren.
den Vorgang telefonisch, nicht online. sorry Tippfehler
Habe auch mehrfach den Online-Vergleich bemüht und bin wie ein Ping Pong Ball hin und her geschubst worden. Bestätigungsemail blieb 3 Tage aus, also angerufen. „Ja, wir setzen das Kennwort zurück, mach nochmal…“ ok, also heute Vormittag nochmal – wieder keine Bestätigungsmail und wieder angerufen. „Bitte rufen Sie in 5 min. nochmal an, ich bin gerade mit ner Kollegin etwas am klären…“
10 min. später also Anruf Nr. 3: „ja da mit der fehlenden Bestätigungsmail ist bekannt, unsere IT arbeitet an einer Lösung. Versuchen Sie es nächste Woche nochmal…“
Nein! Ich möchte jetzt nicht mehr online, ich möchte jetzt einen telefonischen Vergleich. Darauf hin kam: „warum, Sie haben doch Internet – melden Sie sich am Montag nochmal an, bis dahin hat unsere IT das geklärt…“
Bin hartnäckig geblieben und habe nach langem hin und her den Vorgang online abgewickelt und eine für mich vertretbare Summe angeboten bekommen. Bin mal gespannt, ob ich das auch bis Montag schriftlich erhalten – allein der Glaube fehlt mir…
In Summe kann ich nur sagen: VW, selbst auf den letzten Metern arbeitet ihr das Ding noch stümperhaft ab! Prost Deutschland!
Ist das Zulassungsdatum entscheidend oder das Kaufvertragsdatum?
Im Rahmenvergleich zwischen dem VZBV und VW ist immer die Rede von Erwerb. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag entscheidend ist, nicht die Zulassung. Bei Fragen können Sie sich aber auch an die Hotline von Volkswagen wenden (05361 379 05 06) von 8.00 Uhr bis 20.00 (Montag bis Freitag). Dieses Service Center ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen. Es kann aber sein, dass man etwas Zeit mitbringen muss. Es gibt auch eine Schlichtungsstelle, die speziell zur Überwachung des VW-Vergleichs eingerichtet wurde. An die können Sie sich wenden, falls es Schwierigkeiten geben sollte.
Ich werde den Vergleich wohl annehmen, da ich das Auto behalten werde. In solchen Fällen, und wenn es schon einige KM runter hat, finde ich den Vergleich ok. Ob man nun ein paar hundert Euro mehr erstreiten kann, wohl möglich. Verbunden mit dem Prozessrisiko. Zu glauben, in jedem Fall würde man viel höher klagen können (und gewinnen) ist ein Irrglaube. Nur weil eine Hand voll eine für sich bessere Lösung erstritten haben, so gibt es auch genug Fälle, wo diese eben nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Besonders jetzt, wo ein Vergleichsangebot da ist, werden viele Gerichte sich wohlmöglich auch genau an diesem anlehnen. Daher, es ist Einzelfallabhängig. Das die Anwaltschaft nun groß trommelt, ist denke ich mal, mit klarem Verstand, zu verstehen.
Aufpassen, der genaue Ablauf über das Portal und Wortlaut im Vergleichsangebot gestaltet sich so, dass man hier als Käufer der VW ein Vergleichsangebot macht und diese annehmen KANN!!
Ich erfahre gerade, dass sich die Bearbeitung des Vergleichs genauso verstrickt, wie der Skandal selbst. Dumm und dreist. Was anderes fällt mir zur Bearbeitung nicht ein.
Wir haben die Problematik, dass 1) die im MFK-Register eingetragene Person zwischen Erwerb und Eintragung im MFK-Register eine Änderung des Nachnamens (aufgrund von Heirat) erfahren hat und es sich somit für VW um „nicht identische“ Personen handelt. „) die Person zwischenzeitlich umgezogen ist und 3) die Zulassung des Fahrzeuges auf den Lebenspartner erfolgte. Für VW gibt es ein solches Szenario (und auch die Vorstellungskraft davon) offenbar nicht. Unsere eingereichten Nachweise verschwinden von einem auf den anderen Tag. Das ist alles sehr dubios – um nicht zu sagen skandalös. Wir übergeben die Sache nun auch einem RA, um dem ganzen Geschäftsgebahren ein wenig Einhalt gebieten zu können und uns der Sache zu entledigen. Achso, gekauft hatten wir 9/2013 einen Audi A3 2.0 TDI. Verkauft wurde das Fahrzeug 12/2016 wegen Familienzuwachs. Insofern war das Vergleichsangebot „besser wie nichts“.
Der VW Konzern findet in unseren Kaufentscheidungen jedenfalls keine Berücksichtigung mehr.
Hab mich für Gabler & Hendel entschieden. Die haben anscheinend viele solche Fälle.
Bei welchem Anwalt bist du denn gewesen? Die gibts ja dafür wie Sand am Meer.
Mich regt die ganze Sache nur noch auf. Für das Auto bekommt man nichts mehr und der Vergleich ist ein Witz. Was hast du denn für ein Auto gehabt und wieviel Geld hast du noch dafür bekommen?
Hab einen Tiguan gehabt. Aber ich darf nicht sagen wieviel ich bekommen habe, da ich ne Verschwiegenheitserklärung unterschreiben musste. Aber auf jeden Fall mehr als die Summe hier vom Vergleich.
War Dein Vergleich vor der Bekanntgabe des Vergleichs aus der Musterfeststellungsklage?
Ich bin froh, dass unsere Rechtsschutzversicherung uns damals gesagt hat, dass sie auch eine Klage gegen VW zahlen würden und wir uns nicht der Musterklage angeschlossen haben. Unser Anwalt hat ein Top Ergebnis für uns rausgeholt und uns sogar die Selbstbeteiligung für die Klage erlassen.
Habe gerade versucht die Klage bei myright zurückziehen. Sie brauchen dafür angeblich 2 Monate, somit kann ich an dem Vergleich nicht teilnehmen.
„weil Sie wissentlich den Deal eingingen“….
Soll das ein dummer Scherz sein? Als wir unseren Tiguan für rund 18.000 !!! Euro kauften, wurde
überhaupt nicht erwähnt das es irgendwelche Abgas-Skandale für das KFZ gibt!
Es ist eine Frechheit, das wir seitens VW nun wegen 6 Monaten zu spät gekauft auf sagenhafte 1970 Euro verzichten müssen! Das ist die Summe die VW uns gezahlt hätte. Der ganze Kram ist echt ein Witz, und nur in Deutschland möglich…
Habe soeben erfahren, daß ich meinen VW Golf Plus 14 Tage zu spät gekauft habe, also am 14.01 2016 und gehe leer aus.
Nach dem Online-Aktivierungsvorgang ist auch bei mir ist kein Bestätigungslink via E-mail eingegangen. Werde am Montag anrufen, vermute aber, dass dann die Telefonnummer völlig überlastet sein wird.
Es scheint als spiele VW schon wieder auf Zeit. Nach dem Online-Aktivierungsvorgang, soll via E-mail ein Bestätigungslink zugesendet werden damit der Aktivierungsprozess abgeschlossen werden kann. Die Zustellung der E-mail erfolgt nicht (auch nicht im Spamordner). VW schreib selbst, falls die Zustellung nicht erfolgt, soll man die Telefonnummer +49 5361-3790506 anrufen. Dort geht wird man nur auf die Geschäftszeiten verwiesen. Wieder ein paar Tage verstreichen. Das heißt der Kundes soll sich in die Hotline hängen, dann wird das Problem gelöst. Dann die Aktivierung bestätigen und wieder Anmelden und Daten eingeben, wieder warten, vielleicht vergisst der Kunde seinen Anliegen. Das ist einfach offensichtlich.
Auch ich habe keine E-Mail erhalten und wurde an der Hotline vertröstet. Erst nach wiederholter Nachfrage erhielt ich die Unterlagen.
Ich habe meinen SKODA Superb Combi 2.0 TDI (Erstzulassung 17.03.2014) im Oktober 2016 gebraucht erworben, da mein Vorgänger-Superb von einem LKW abgeräumt worden war und dabei Totalschaden erlitten hatte. Auf die Schnelle war damals trotz intensiver Suche kein vergleichbares Gefährt zu finden, weshalb ich mich für den Combi entschied. Beim Kauf des Wagens vertraute ich auf die Zusagen der Industrie, dass mit einem Software-Update, auf das ich bei der Übergabe sofort bestand, alles geregelt sei. Auch konnte ich den Autoverkäufer meiner SKODA-Vertragswerkstatt nicht wegen des betroffenen EA189-Motors herunterhandeln und bezahlte den ausgeschriebenen Preis.
Ich frage mich nun, weshalb der Vergleich nur dann angeboten wird, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft wurde.
Weil Sie schlicht wissentlich den Deal eingingen!
Ich habe mich sowohl bei myright als auch bei der Musterfeststellungsklage angemeldet und gehe beim Vergleich hier leer aus.
kann ich meine Abtretung bei myright zurückziehen und dann am Ergebnis des Vergleich partizipieren?
Müsste ich darüber VW informieren?
Das würde mich auch Interessieren. VW schreibt im Vergleichsportal, dass man sich nach der Rückabtretung per Hotline melden solle. Fauler Trick??
Habe die selbe Frage. MyRight würde mich angeblich herauslassen, aber VW Hotline gibt mir keine schriftliche Zusage, dass sie mich danach auch wirklich aufnehmen würden. Sind halt alles hoch ehrenwerte Leute…
Ich habe meinen Diesel-Skoda zur gewerblichen Nutzung gekauft. Deshalb konnte ich bei der Musterfeststellungsklage nicht mitmachen, bzw. musste nach einiger Zeit „aussteigen“. Bin mal neugierig wie die Verhandlung vor dem BGH ausgeht.
Hallo Herr Kohnle,
habe mein Fahrzeug (Touran) 2017 vom Arbeitgeber gekauft, der es 2014 für eine 99%ige gewerbliche Nutzung im Betrieb von VW gekauft hatte. Haben Sie zufällig Informationen, wie mit den Unternehmenskunden von VW weiter verfahren wird? Gibt es für diese Gruppe eine Aussicht auf Entschädigung? Muss jede Firma einzeln für sich klagen? Liefert hier vielleicht die anstehend Verhandlung vor dem BGH Aufschluss? Bei meinem AG betrifft es über 40 Fahrzeuge…
Hinweis: Mein AG wäre bereit, mir eine etwaige Entschädigung abzutreten.
Danke für Ihre Antwort!
Danke für diesen guten Artikel. Die Zusammennge werden klar und verständlich dargelegt.