Ältere Friseurin
Bild: Miodrag Ignjatovic / GettyImages

Viele machen sich Gedanken, ob die Rente im Alter reicht. Du auch? Wer 45 Jahre ein Durchschnittsgehalt verdient hat, der bekommt knapp 1.440 Euro an gesetzlicher Rente. Ein solches Durchschnittsgehalt entspricht aktuell 3.380 Euro brutto, also im Normalfall deutlich mehr als 2.000 Euro netto. Du musst also im Alter mit sehr viel weniger Geld auskommen als im Berufsleben.

Doch nicht jeder verdient überhaupt so viel. Und nicht jeder hat so viele Jahre gearbeitet. Vor allem, wenn Du lange Teilzeit gearbeitet hast, kann es im Alter sehr eng werden.

1. Grundsicherung: Das Minimum, das Dir zusteht

Grundsicherung ist die Sozialhilfe für Rentner. Wer als Alleinstehender nach Miete, Nebenkosten und Heizung weniger als 432 Euro zum Leben hat, sollte prüfen, ob er Anspruch darauf Alter hat. Denn das ist der Satz, der jedem als Grundsicherung zusteht. Im Schnitt werden zurzeit inklusive Wohnkosten 832 Euro im Monat gezahlt – regional stark schwankend, denn die Wohnkosten unterscheiden sich sehr.

Die Sozialhilfe im Alter ist mit großen Auflagen verbunden: Du musst eventuell in eine kleinere Wohnung umziehen, kannst in der Regel kein Auto unterhalten und darfst nur 5.000 Euro Vermögen besitzen – ein Auto würde zum Vermögen zählen. Auslandsaufenthalte sind auf vier Wochen beschränkt.

2. Grundrente: Berücksichtigung Deiner Lebensleistung

Wer zwei Drittel des Durchschnittslohnes verdient, also heute rund 2.250 Euro, der muss fast 40 Jahre arbeiten, um eine Rente gerade mal auf dem Niveau der Grundsicherung zu bekommen. Viele verdienen deutlich weniger.

Vor allem wer lange in Teilzeit beschäftigt ist, hat es schwer, einen ausreichenden Rentenanspruch zu erarbeiten. Um diese Härte abzumildern, hat die Koalition im Sommer auf Drängen der SPD die Grundrente eingeführt. Die Idee: Wer länger als 33 Jahre gearbeitet hat, aber in unterdurchschnittlich gut bezahlten Jobs, der soll dafür nicht auch noch in der Rente bestraft werden.

Die Grundrente soll im Durchschnitt bei etwa 75 Euro im Monat liegen, kann aber im Einzelfall bis zu gut 400 Euro betragen. Jeder zwanzigste Rentner, insgesamt etwa 1,3 Millionen, sollen ab dem kommenden Jahr einen Grundrenten-Zuschlag erhalten. Du musst dafür nichts tun, die Grundrente wird automatisch von der Rentenkasse berechnet.

Ein Beispiel:

Eine alleinstehende Bankkauffrau in Leipzig hat 35 Jahre in Teilzeit gearbeitet – ihr Gehalt läge heute bei 1.690 Euro Monatsbrutto. Damit hat sie 0,5 Entgeltpunkt im Schnitt gesammelt. Das entspricht einer Rente von 582 Euro. Ab 2021 erhält sie 305 Euro Zuschlag aus der Grundrente.

Weitere Beispiele findest Du hier.

Unser Tipp: Um die 33 Jahre voll zu bekommen, zählen nicht nur die Jahre im Job. Es werden auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten angerechnet. Andererseits zahlen berufstätige Zeiten nicht dazu, wenn Du nur im Minijob gearbeitet hast. Wichtiger Tipp: Wenn Du die Regelaltersgrenze erreichst, aber es fehlen noch ein paar Monate oder ein, zwei Jahre, kann es sich lohnen weiterzuarbeiten, bis die 33 Jahre voll sind.

3. Geringer Rentenanspruch. Was tun?

Je kleiner das Gehalt, um so schwieriger wird es, privat etwas fürs Alter zur Seite zu legen. Kleine Selbstständige zum Beispiel haben oft keine langen Rentenzeiten vorzuweisen. Manch einer legt schon nichts mehr zur Seite: „Ich werde im Alter sowieso auf Grundsicherung angewiesen sein.“ Doch diese Haltung ist unklug. Denn selbst wenn es so kommt, kannst Du Deine Finanzen auch in der Grundsicherung noch aufbessern.

Und das geht so: Bei der Grundsicherung werden deine Alterseinkünfte zwar angerechnet. Aber es gibt mehrere Freibeträge.

Wenn Du zum Beispiel in eine Betriebsrente oder einen Riestervertrag sparst, kannst Du mindesten 100 Euro geförderte Rente im Monat behalten. Darüber hinaus immerhin einen Teil, insgesamt höchstens 216 Euro. Es lohnt sich also auch dann zu riestern, wenn schon absehbar ist, dass es mit Deiner Rente eng wird.

Wenn Du Grundsicherung beziehst, aber weiter jobben kannst, behältst Du vom Gehalt 30 Prozent, höchstens wieder 216 Euro. Hilfst Du ehrenamtlich aus, kannst Du bis zu 200 Euro Aufwandsentschädigung behalten.

Wer selbst mit Grundrente nicht genug Rentenanspruch hat, um über das Grundsicherungsniveau zu kommen, erhält einen Freibetrag von bis zu 216 Euro. Das trifft auf – Stand jetzt – 130.000 Rentner zu – und weil der großzügig gerechnet wird, kriegen viele den vollen Grundrenten-Freibetrag.

Die genannten Freibeträge werden unabhängig voneinander gewährt: Wer also zum Beispiel etwas geriestert hat und Grundrente bezieht, hat am Ende bis zu 432 Euro mehr zum Leben im Monat.

 

Finanztip Renten-Serie:

1. Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen
2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
4. Warum Frauen noch immer im Nachteil sind
5. Wie Heiraten Dich fürs Alter absichert
6. So viel kannst Du in Rente hinzuverdienen
7. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst
8. Grundsicherung und Grundrente

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

14 Kommentare

  1. Wenn man verheiratet ist und die Rente beider Ehepaare zusammen eher hoch ist, bekommt man keine Grundrente, obwohl man nur 580,- Euro pro Monat Rente erhält! Ist das richtig so?
    Das gilt auch für zusammen lebende Paare? Ich frage für einen verwandten Rentner. Vielen Dank für eine Antwort

  2. Hallo allerseits,
    Ich bin 46 Jahre jung und habe ein schrecklichen Fehler gemacht. Ich war die letzten 17 Jahre selbstständig und habe aus Dummheit weder eine BUZ noch eine EUfähigkeitsrente noch Krankengeld abgeschlossen . Die Korona hat mich letztes Jahr fertig ( Insolvenz) gemacht. Jetzt hat man mit Angst und Panikattacken zu tun. Es ist äußerst schwer überhaupt klar zu kommen und geht arbeiten als Arbeiter zum Mindestlohn. Ich kann nur jeden selbstständigen warnen sich nicht umfangreich abzusichern.
    Ich Dachte auch immer.Mich erwischt so etwas nicht. Liebe Unternehmer macht eure Hausaufgaben und Anagengüter Dringen extra absichern.

    1. Ich verstehe die Frage leider nicht genau. Aber falls das hilft: Bei der Grundrente ist es nicht wichtig, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wieviel man verdient.

      Und aus dem Verdienst leiten sich die sogenannten Entgeldpunkte (oder Rentenpunkte) ab. Und damit wird die Grundrente ausgerechnet.

  3. Ich habe meine Mutter fast 18 Jahre gepflegt, davon 11 Jahre nachdem ich mit 60 Jahren und der entsprechenden Rentenkürzung in Rente gegangen war. Ich wollte seinerzeit zu Rentenbeginn (im Jahr 2004), daß die Pflegezeit weiter für meine Rente berücksichtigt würden. Das war im Jahr 2004 nicht möglich, ein paar Jahre später dann jedoch gesetzlich sehr wohl. Gibt es eine Möglichkeit, Beiträge nachzuentrichten oder anerkannt zu bekommen?

  4. Riesterverträge lohnen sich nicht. Ich habe 2001 einen Vertrag abgeschlossen und bis 30000 € bedient. Nun habe ich ausgerechnet, dass ich, wenn ich mit 67 in Rente gehe, 101 Jahre ! alt werden müsste, um mein eingezahltes Geld als Rente wieder heraus zu bekommen. So klein sind die monatlichen Beträge.

    1. Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Ich bekomme schon die Riester-Rente und habe mich auch schon mit der Bank angelegt, weil die mir ja die Riester-Rente angedreht haben. Damals hieß es aber noch, wir könnten uns entscheiden, entweder alles auf einmal ausgezahlt bekommen oder in monatlich Raten. Nur dann hat die Politik das wieder geänderte. Bin stinke sauer und muss nun auch noch mindestens 30 Jahre leben, ansonsten steckt sich den Rest meiner Ersparnis, Vater Staat ein. Könnte kotzen. LG

  5. Ich habe um das 40. Lebensjahr herum ca 1 Jahr nur Minijob gearbeitet, aber absichtlich MIT Rentenversicherungsbeiträgen, also ohne Antrag auf Freistellung. Wie kann das sein, daß das jetzt einfach unter den Tisch fällt und nicht zum Rentenanspruch (Höhe und Jahre) dazuzählt?

    1. Grundsätzlich hat man dadurch ja einen erhöhten Rentenanspruch. Nur für den Grundrentenzuschlag hat es keine Bedeutung.

  6. Ihre info ist immer wieder gut.das heißt das es für viele von uns keine Ausreden mehr gibt.ich muss heute schon überlegen womit ich später auskommen muss. Ich selbst habe 5 Jahre für meine Frau eingezahlt dafür ist sie 33 Monate früher in Rente.

  7. Hallo,
    Leider wird nichts darüber gesagt, ob Rentenanteile nach Scheidung aus Versorgungsausgleich auf die Grundsicherung angerechnet werden?!

    1. Ja, das wird auch angerechnet. Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen angerechnet.
      Für einige Einkommensarten gibt es aber, wie beschrieben, Freibeträge.

      Nur ein paar Einkommensarten sind ganz ausgenommen, zum Beispiel:
      – Grundrenten nach Bundesversorgungsgesetz, wie etwa Grundrenten an Wehr-, Grenz- oder Zivildienstopfer (nicht zu verwechseln mit dem oben genannten Grundrentenzuschlag),
      – Entschädigungeh nach Bundesentschädigungsgesetz,
      – Schmerzensgeld nach BGB.

  8. Guten Tag,

    Zunächst möchte ich mich für die vielen gewinnbringende Informationen bei finanztip bedanken. Ich freue mich die ganze Woche schon auf den neuesten finanztip Newsletter am Freitag und empfehle ihn oft weiter.
    Zum Thema Grundrente habe ich eine kurze Frage zur Anrechnungszeit: Wird die Pflegezeit zusätzlich als Arbeitsjahre angerechnet, wenn sie parallel zu einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob erfolgt ist? Die Pflegekasse hat zusätzlich die letzten vier Jahre Rentenbeiträge für mich gezahlt.
    Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße

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