Ein Paar zerreißt einen Vertrag
So wird man seinen Vertrag nicht los... Bild: skynesher / GettyImages

In der Post liegt die neue Bahncard. Mist! Schon wieder die Kündigung vergessen. Bei einem Mobilfunkanbieter gibt‘s günstig ein tolles Handy. Nur hat sich der alte Vertrag gerade um ein Jahr verlängert.

Neue Verträge abschließen – das machen uns die Anbieter leicht. Ein paar Daten eintippen, ein Klick, fertig. Aber wenn wir erst mal am Haken sind, hoffen die Anbieter, dass wir den Vertrag möglichst vergessen. Und wehe, wir wollen raus aus dem Vertrag! Dann fängt das Suchen an: Nach der Kündigungsfrist, der Anbieter-Adresse, der Kundennummer.

Wir zeigen Ihnen, welche Strategien dagegen helfen – und wie Sie zum Kündigungsprofi werden!

Der wichtigste Tipp zuerst: Verträge, die länger laufen, sollten Sie immer vorsorglich kündigen. Und zwar direkt nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Das hat zwei Vorteile: Sie vergessen die Kündigung später nicht und der Anbieter bekommt sie garantiert rechtzeitig. Außerdem haben Sie ein Druckmittel in der Hand für einen besseren Preis, falls Sie doch verlängern. In aller Regel wird der Anbieter versuchen, Sie mit einem guten Angebot zum Bleiben zu bewegen.

Kündigen ist leichter geworden

Bereits seit Oktober 2016 müssen Anbieter eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich akzeptieren. Die Unternehmen können nicht mehr auf einen unterschriebenen Brief bestehen. Das gilt für fast alle Verträge: Bankkonten, Versicherungen, Strom- sowie Handyverträge und viele mehr. Ein paar Punkte sollten Sie dennoch beachten. So muss erkennbar sein, dass die Kündigung tatsächlich von Ihnen kommt: Schicken Sie sie von der E-Mail-Adresse ab, die beim Anbieter hinterlegt ist. Und schreiben Sie am besten eine Kunden- oder Vertragsnummer dazu.

Für ältere Verträge aus der Zeit vor Oktober 2016 gilt die E-Mail-Kündigung nicht unbedingt. Sie müssen im Vertrag nachschauen, welche Bedingungen dafür gelten. Außerdem reicht für Miet- und Arbeitsverträge sowie notariell beurkundete Verträge eine Kündigung per E-Mail weiterhin nicht aus.

Vorbildlich finden wir Anbieter, denen man jederzeit mit einem Klick im Online-Kundenbereich kündigen kann. So geht das zum Beispiel bei Netflix oder Spotify. Andere wie Sky oder die Bahn machen es ihren Kunden unnötig schwer. Wie Sie deren Kündigungs-Hürden überwinden, erklären wir weiter unten im Text.

Die richtige Strategie für die E-Mail-Kündigung

Es kann leider vorkommen, dass der Anbieter behauptet, die Kündigung niemals erhalten zu haben. Das Problem: Sie als Kunde müssen dann beweisen, dass die Kündigung angekommen ist. Bei einer Mail haben Sie schlechte Karten. Der Postausgang Ihres E-Mail-Programms wird kaum helfen. Deshalb empfehlen wir folgende Strategie: Kündigen Sie deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und bitten Sie um eine Bestätigung „mit Angabe des Enddatums“ Ihres Vertrags. Diese Bestätigung ist dann Ihr Beweis, dass die Kündigung ankam. Nur Stromverträge mit Bonuszahlung sollten Sie anders kündigen. Warum und wie, steht weiter unten in den konkreten Beispielen.

Unsere E-Mail-Strategie funktioniert allerdings nicht bei Last-minute-Kündigungen kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dafür empfehlen wir ganz klassisch Einschreiben oder Fax.

So geht‘s: Wie Sie Sky, Bahn, Telekom und Fitness-Studio kündigen

Sky – Der Bezahlsender gibt auf seiner Website drei Wege an, um zu kündigen: Telefon, Chat und Brief. Dass es auch per E-Mail geht, steht da nicht. Nutzen Sie dafür die Adresse service@sky.de. Übrigens gehört regelmäßig kündigen und feilschen zum normalen Vorgehen für alle Sky-Kunden, die einen guten Preis wollen. Wer nicht kündigt und verhandelt, zahlt zu viel. Mehr dazu hier.

Bahncard – Die Kündigung der Bahncard finden Sie im Online-Bereich nicht etwa unter „Meine Bahncard“. Das wäre auch zu einfach. Klicken Sie stattdessen auf „Hilfe & Kontakt“, dann ganz unten auf „Zu den Online-Formularen“, dann auf „Ich habe Fragen zur Bahncard“, dann auf „Zum Kontaktformular“, und dann wählen Sie neben dem Betreff im Auswahlmenü fast ganz unten „Kündigung Ihrer Bahncard“. Puh! Oder ganz klassisch per E-Mail an bahncard-service@bahn.de.

Telekom, Vodafone, O2 und so weiter – Wenn Sie umziehen und Ihr Anbieter für Festnetz und Internet am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen kann, dann können Sie vorzeitig raus aus dem Vertrag. Allerdings mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Ärgerlich: Die Frist beginnt erst mit dem Umzug, nicht mit Unterschrift des neuen Mietvertrags. Sie zahlen also mindestens drei Monate für nichts.

Fitness-Studio – Noch übler ist die Situation bei Verträgen mit Fitness-Studios, die meist ein oder zwei Jahre laufen. Dafür gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen (BGH-Urteil von 2016). Manche Anbieter räumen es aber doch ein, schauen Sie dafür in Ihren Vertag oder in die AGBs. In jedem Fall sollten Sie Ihre Situation dem Studiobetreiber schildern. Vielleicht entlässt er Sie aus Kulanz aus dem Vertrag. Manche Fitness-Studios erlauben es Ihnen auch, den Vertrag an jemand anderen weiterzugeben.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn Sie schwer erkranken oder schwanger werden. Das gilt als „wichtiger Grund“, aus dem Sie laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 314) vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können.

Prepaidkarte fürs Handy, zum Beispiel Congstar – Prepaidkarten sind super, was die Kündigungsregeln angeht. Sie können jederzeit kündigen oder die Karte einfach nicht mehr nutzen. Doch wenn sich noch Guthaben auf der Karte befindet oder wenn Sie die Rufnummer mitnehmen wollen, müssen Sie die Karte kündigen beziehungsweise die Nummer freigeben. Letzteres kostet meist knapp 30 Euro – so viel Guthaben muss noch auf der Karte sein. Bei Congstar haben wir es erlebt, dass nach der Portierung keine Angaben mehr im Kundenbereich zum Restguthaben zu finden waren. Lassen Sie sich nicht abschrecken: Geben Sie in der Hotline oder im Chat Ihr Bankkonto an und verlangen Sie, dass das verbleibende Guthaben ausbezahlt wird.

Stromvertrag mit Bonus – Etwas tricky ist die Kündigung von Stromverträgen mit Neukundenbonus. Wenn Sie diese „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen, kann es sein, dass der Anbieter Sie einen Tag früher aus dem Vertrag lässt – und den Bonus streicht. Denn den gibt es oft nur, wenn Sie ein volles Jahr mit Strom versorgt worden sind. Formulieren Sie also besser etwas umständlicher und kündigen Sie so, wie es die Bonusvereinbarung vorsieht. In der Regel läuft das hinaus auf: „mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres“.

Preiserhöhung – Wenn ein Anbieter seine Preise erhöht, haben Sie übrigens meist ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie raus aus dem Vertrag, auch wenn der eigentlich noch länger läuft. Allerdings müssen Sie schnell reagieren – und die Preiserhöhung überhaupt bemerken. Manche Anbieter verstecken die Information in einem Schwall an Werbesprech. Schauen Sie also aufmerksam hin, wenn eine Nachricht von Ihrem Anbieter kommt.

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

24 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Kündigen. Gut zu wissen, dass das Kündigen für den Verbraucher leichter geworden ist. Ich interessiere mich für den Kündigungsschutz.

  2. Vielen Dank für den Artikel! Ich suche aktuell ein neues Fitnessstudio, ziehe allerdings oft um. Nachdem ich jahrelang mit einer Klage gegen eine Kündigung meinerseits zu kämpfen hatte, bin ich bei dem Thema unglaublich vorsichtig. Daher ist es gut zu wissen, dass es bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht gibt – ich werde wohl einen Vertrag abschließen müssen, der das beinhaltet.

  3. Ich möchte einen Arbeitsvertrag kündigen. Interessant, dass bei einer Mail die Problematik mit dem Erhalt der Kündigung entsteht. Daher werde ich am besten einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht darum bitten, mir zu helfen.

  4. Ich hänge gerade in einem Vertrag fest. Mir war nicht bekannt, dass man bei einer Preiserhöhung in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht hat. Ich werde mit einem Fachanwalt sprechen, der mich weiter beraten kann.

  5. Danke für den informativen Beitrag zum Thema Kündigung. Mein Freund hat vor langer Zeit eine Kündigung eines Vertrages eingereicht. Die Mail ist angeblich nicht im System auffindbar. Gut zu wissen, dass man am besten schon zu nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen sollte, mit einer Bitte um eine Bestätigung mit Datum. Jetzt überlegen wir erstmal zu einem Rechtsanwalt zu gehen, um die Sache aufzuklären.

  6. Jetzt in Coronazeiten Betreuungskostenpauschale im Fitnesscenter zu verlangen ist ganz schön treist oder???Wo bleibt da die Betreuung???

  7. Vielen Dank für diesen tollen Blog Artikel! Finde ich sehr informativ 🙂 Beste Grüße aus Fürth, Nick Freund

  8. Habe bei Stayfriends gekündigt, Bestätigung kam per Mail, allerdings hatte ich einen Link übersehen, mit dem ich meine Entscheidung nochmal bestätigen sollte. In meinem Profil hatte ich auch auf nicht verlängern gestellt. Nun wurde mir ein Jahresbeitrag abgezogen, ist das überhaupt rechtens?

  9. Hallo, „Widerrufsrecht, Frist 14 Tage. Ich habe spontan per Online, „gesundmachtschlank“ mich registriert, was ein großer Fehler war. Man hat mir online zum Runderladen, Rezepte für drei Wochen von 47,00 € sowie Entgiftungsformel von 47,00 € sowie Bücher für ca. 07,00 € und Einmalig zahlen von 37,00 € und und per E-Mail versendet. Ich konnte die 47,00 € Rezepte sowi e Entgiftung, nicht ansehen und runterladen. Man hat mir immmer wieder von meinem Konto, musste ich angeben, diese Gebühren abgezogen, dies ohne Vertrag oder als Einzugsermächtigung. Habe alles zurückbuchen lassen, sofort die Kündigung ohne Vertrag und berufe mich auf das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, per Einschreiben in dieser Frist versendet. Muss ich noch nachzahlen oder die Rückbuchungen von je 12,00 € noch zahlen?
    Noch nichts überwiesen, denn habe keine Einwilligung bewilligt und man hätte mich vorher fragen oder informieren müssen. Muss ich die 47,00 € für das Runterladen, nicht passiert, bezahlen sowie die Rückbucheungen drei Stk je 12,00 €.
    Danke für Ihre freundliche Auskunft darüber.
    Mit freundlichen Grüßen Helga

  10. Achtung bei VODAFONE Kabel.Verträgen gibt es eine Kündigungsfalle: Wer Kabel-TV, Festnetz und Internet „fristgemäß zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit“ kündigt, wird feststellen müssen, dass Festnetz- und Internetvertrag in 3 Monaten gekündigt sind und auslaufen, der TV-Vertrag aber schon am nächsten Tag ausläuft und man ohne Fernsehversorgung dasteht – bzw einen deutlich teueren 24-Monate-TV-Vertrag abschließen soll/muss. Offensichtlich ist die 3-Monatsfrist für den Kabel-TV-Vertrag irgendwann auf eine 1-Tages-Frist gesenkt worden. Man fragt sich schon in wessen Interesse das erfolgt.

  11. Habe Sky per Email an die bekannte Service emailadresse kündigen wollen. Das ordnungsgemäß erstellte Mail kam aber immer wieder als nicht zustellbar zurück. Dann habe ich das Wort Kündigung aus der Betreffszeile entfernt und diese nur im Text erwähnt. Oh, welch einWunder das Email kam nicht zurück und wurde sogar per noreply als angekommen bestätigt.

  12. Bei mir weigert sich O2 bis heute, mir ca. €80 Restguthaben aus nicht genutzten Handyaufladungen auszuzahlen. Aucheine Schlichtung über die Netzagentur wurde abgelehnt. Das seien „Kulanzguthaben“, was immer das heißen soll …

  13. Ein Rechtsanwalt erwähnte mir voriges Jahr, dass selbst ein Brief mit Einschreiben nicht ausreichen könnte, wenn es hart auf hart kommt, da man höchstens die Zustellung beweisen könnte, nicht aber, was im Brief steht.

    Gut, sein Rat bezog sich auf die Kündigung eines Mietvertrages, wobei er empfohlen hatte, die Kündigungsschrift notariell beglaubigen zu lassen und/oder, die Kündigung in Anwesenheit eines Zeugens dem Mieter persönlich zu überreichen. Oder, ein Zeuge könnte die Tatsache unterstreichen, dass man die Kündigung persönlich ins Postfach des Vermieters eingeworfen hat.

  14. Genau wie der Vorredner ROBERT schon schrieb. Genau so vorgehen und bloß NICHT mit Rückschein….
    Man muss dieses Einschreiben
    A) nicht annehmen
    B) auch nicht abholen
    Aber bei einem Einschreiben mit Einwurf
    vermerkt der Briefträger wann er es eingeworfen hat und dass sollte man um sicher zu gehen über die Sendungsverfolgung
    abrufen und abspeichern, so spät man sich bei Problemen alles beisammen zur Beweislage. Denn mit Einschreiben mit Einwurf gilt das Schriftstück als zugestellt!

  15. Ist bei Fitnessverträgen n ach neuester Rechtsprechung die dreimonatige Kündigungsfrist
    nicht hinfällig?

  16. Ganz schlecht mit Rückschein, wenn der Adressat nicht annimmt – immer Einwurfeinschreiben – gilt mit Einwurf als zugestellt. Online Zustellung ausdrucken bzw. speichern. Ausserdem noch billiger.

  17. Sie schreiben bei schriftlicher Kündigung so schön, klassisch kündigen per Einschreiben. Damit könen sie den Zugang der Kündigung – wie bei E-Mail – auch nicht beweisen.

      1. Das Einschreiben mit Rückschein ist definitiv wertlos, denn man könnte nach Vertragsabschluss vorsorglich ein leeres Blatt Papier versenden und im Falle des Falles anhand des Rückscheines behaupten, es wäre eine Kündigung gewesen. Eine sichere Methode ist die Übermittlung wichtiger Dokumente über den Gerichtsvollzieher, denn dieser bestätigt den Inhalt des Schreibens.

        1. Der Gerichtsvollzieher bestätigt nicht nur der Versand des Schreibens, er kann sogar gerichtssicher, den Inhalt des Schreibens bestätigen!
          Das ist das Allerwichstigste und sicher. Bei äußerst wichtigen Verträgen sollte man diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, auch wenn es etwas kostet und ggf. etwas Aufwand bedeutet. Einen eindeutigeren Zeugen für den Inhalt des Schreiben können sie gar nicht bekommen, wenn Aussage gegen Aussage steht.

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