Die Volksbank Gronau-Ahaus ist die Finanztip-Hauptempfehlung bei den Riester-Banksparplänen. Nun hat die Bank (wie auch andere Anbieter) auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert und Konditionen weiter angepasst.

Folgendes ist neu:

a) Ab 1.1. 2017 soll es eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro im Jahr geben. Kunden können bis Jahresende kostenlos auf einen anderen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter wechseln.

b) Vor einigen Monaten schon hatte die Bank die Mindestverzinsung von 0,25 auf 0,1 Prozent bei Neuabschlüssen gesenkt.

c) Zum 30.11.2016 wird die Bank den Sparplan (für Neukunden) ganz einstellen.

Kunden fragen sich nun, was hinter den Änderungen steckt – und ob ein Wechsel auf ein anderes Riester-Produkt sinnvoll ist. Ein paar Antworten auf die drängendsten Fragen:

10 Euro Verwaltungsgebühr – Soll ich trotzdem dabeibleiben?

Im Jahr 10 Euro für die Verwaltung des Riester-Sparplans zu bezahlen ist aus Kundensicht ärgerlich – zumal bislang keine Gebühren angefallen sind. Dennoch meinen wir bei Finanztip, dass Sie die „Kröte schlucken“ und im Vertrag bleiben sollten. Denn neben der Verzinsung sind beim Sparplan Transparenz, Sicherheit, Flexibilität wichtig. Und diese Vorteile gehen durch die Gebühr nicht verloren.

Reduziert sich die Sparleistung des Vertrags durch die neue Gebühr?

Natürlich fallen die 10 Euro im Jahr als Kosten ins Gewicht und mindern den Zinsertrag. Je nach Mindestverzinsung und Einzahlsumme kann sich der Vertrag in den ersten Jahren nun minimal negativ verzinsen. Sollte jemand nach kurzer Zeit auf eine andere Riester-Sparform übertragen, gehen ihm also einige Euro verloren. Das dürfte aber bei den wenigsten der Fall sein.

Ansonsten gilt weiterhin: Am Ende der Ansparzeit sind die Beiträge in jedem Fall sicher (Nullverzinsung). Dann haben Sie aber dennoch über Zulagen und ggf. Steuervorteil je nach Einkommen und familiärem Status zwischen 2 und 3 Prozent Rendite im Jahr gutgemacht. Sollten Zinsen gar wieder steigen, zöge auch die Sparverzinsung unmittelbar wieder an – die jährliche Rendite würde entsprechend steigen.

Sind andere Anbieter besser?

Unserer Kenntnis nach ist die Volksbank Gronau-Ahaus die einzige, die für den (bundesweit abschließbaren) Riester-Sparplan eine Mindestverzinsung anbietet. Vor allem, wenn Sie Ihren Banksparplan vor einiger Zeit abgeschlossen haben, sind Ihnen 0,25 oder gar 0,5 Prozent pro Jahr garantiert. Das bekommen Sie bei neueren Verträgen nicht mehr. Ohne systematisch bei allen Banken angefragt zu haben, haben wir doch von einigen mitbekommen, dass sie ihre Konditionen nach unten hin angepasst haben.

Warum verschlechtern sich die Konditionen bei den Banksparplänen aktuell?

Riester-Banksparpläne funktionierten gut, solange eine sichere Geldanlage noch Zinsen abwarf. Banken deckten ihre Kosten damals über Abschläge auf einen Referenzzins. Das heißt: Die Bank ging z.B. davon aus, dass sie Riester-Guthaben mindestens zum Referenzzins anlegen konnte (z.B. 1,5 Prozent). Kunden zahlten einen etwas geringeren Zins (z.B. 0,5 Prozent). Die Differenz (Abschlag = 1 Prozentpunkt) war der Ertrag, aus dem die Bank den Verwaltungsaufwand für den Riester-Vertrag mitfinanzierte.

Mittlerweile sind die Referenzzinsen aber so niedrig (Umlaufrendite zuletzt z.B. bei 0,05 %), dass der Ertrag für die Banken wegfällt. Würden sie starr den bisherigen Abschlag auf den Referenzzins nehmen, würde das für Kunden sogar eine deutliche Negativverzinsung bedeuten. In der Praxis wählen Banken das kleinere Übel, eine jährliche Pauschalgebühr, die zu einer geringeren Negativverzinsung (s.o.) führt. Die Bank muss irgendwie das Dilemma einfangen, dass die Bank Verwaltungsaufwand hat, Kunden aber gleichzeitig die eingezahlten Beiträge garantieren muss.

Sollte ich jetzt noch den Sparplan der Volksbank Gronau-Ahaus abschließen?

Den Riester-Sparplan der Volksbank Gronau-Ahaus können Sie zu den aktuellen Konditionen (Mindestverzinsung 0,1 Prozent, ab Januar 2017 10 Euro jährliche Verwaltungsgebühr) noch eine Woche lang, bis zum 30.11.2016, online abschließen.

Unserer Meinung nach ist der Banksparplan immer noch eine Überlegung wert: Er ist und bleibt einfach, sicher, kostet kaum etwas (keine Abschlusskosten), erleidet keine Wertschwankungen und ist flexibel in der Hinsicht, dass das angesparte Kapital jederzeit ohne Abschläge durch hohe Abschlusskosten in eine Immobilienfinanzierung (selbst genutzte Immobilie) übertragen werden kann. Die 10 Euro jährliche Verwaltungskosten machen dabei „das Kraut nicht fett“: Die Rendite aus der Förderung gibt es immer (s.o.).

Wer darüber nachdenkt, über lange Jahre anzusparen, kann auch einen Blick auf einen Fondssparplan werfen. Nachteil: Der Sparbetrag kann zwischendurch schwanken. Langfristig sollte aber ein wenig mehr Rendite drin sein.

Warum stellt die Bank den Sparplan zum 30.11.2016 ein?

Die Bank beruft sich auf gesetzliche Vorgaben, die u.a. ab 2017 ein ausführliches Produktinformationsblatt für Riester-Verträge fordern. Das, so die Bank, könne sie als einzelne Filiale nicht ohne die Unterstützung der genossenschaftlichen Rechenzentrale bereitstellen. Weil nur wenige Genossenschaftsbanken Sparpläne anbieten, scheint der Aufwand dafür offenbar zu hoch. Die zusätzlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten kommt zur nachteiligen Zinssituation also noch dazu.

Es könnte also sein, dass die Volksbank Gronau-Ahaus daher nicht die einzige Bank ist, die den Sparplan bald einstellt.

Die Redaktion wird also den Jahreswechsel erst abwarten, welche Sparpläne künftig noch angeboten werden und erst dann einen neuen Konditionencheck durchführen.

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

12 Kommentare

  1. Hallo Frau Zinnecker,

    liegt Ihre Aufbereitung nach der Stellungnahme des Ombudsmanns inzwischen vor? Mich würde der aktuelle Stand sehr interessieren. Die Volksbank Gronau-Ahaus verschickt aktuell wieder Schreiben bzgl. der Einführung eines Verwaltungsentgeltes i.H.v. 10,00 EUR. Das gleiche Schreiben hatten wir bereits im Oktober 2016 erhalten. Aus irgendwelchen Gründen hatte sich die Bank dann anscheinend aber doch dagegen entschieden, die Verwaltungsgebühr einzuziehen.

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung,
    pilli0806

  2. Sie schreiben im Beitrag „Im Jahr 10 Euro für die Verwaltung des Riester-Sparplans zu bezahlen ist aus Kundensicht ärgerlich – zumal bislang keine Gebühren angefallen sind. Dennoch meinen wir bei Finanztip, dass Sie die „Kröte schlucken“ und im Vertrag bleiben sollten.“

    Daraus schließe ich, dass die Bank bei einem Widerspruch kündigen kann. Können Sie das begründen? Im Vertrag ist ausdrücklich die Kündigung seitens der Bank ausgeschlossen.

    1. Sehr geehrter Leser,
      danke für den guten Hinweis. Dank eines anderen Nutzers liegt uns mittlerweile sogar die Stellungnahme des Ombudsmanns zu dieser Frage vor. Wir bereiten dies gerade auf und informieren dann bald genauer.
      Besten Dank für Ihre Geduld,
      Sara Zinnecker

      1. Liebe Frau Zinnecker,

        mich würde es auch sehr interessieren, ob Sie hier zwischenzeitlich nähere Informationen haben. Die Bank verschickt – wie ein anderer Nutzer bereits geschrieben hat – aktuell wieder Schreiben, wonach die Gebühr eingeführt wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das funktioniert, sondern glaube eher, dass das Kalkül ist. Die Schreiben sind so formuliert, dass der Kunde den Eindruck vermittelt bekommt, dass er entweder nichts machen kann (mit dem Ergebnis dass er der Gebühr lt. den AGB damit zustimmt) oder dass er umschichten bzw. (förderschädlich) kündigen muss. Die dritte Alternative, nämlich einfach nur der Erhöhung zu widersprechen, ohne selber zu kündigen wird nur in einem Nebensatz erwähnt. Allerdings stellt sich dann eben tatsächlich die Frage, ob die Bank kündigen kann (was ich nicht glaube) und darüberhinaus, ob die Bank – selbst wenn sie kündigen kann – mir dann nicht den „Förderschaden“ zu ersetzen hat. Hinzu kommt im übrigen noch, dass in meinem Fall der Vertrag Ende 2016 abgeschlossen wurde und dort noch nicht von Gebühren die Rede war. Jetzt ein Jahr später mit der Begründung „Niedrigzinsphase“ (die war schon in 2016) bzw. man müsse hier jährlich irgendeinen „Check“ machen (das war der Bank schon zu Vertragsschluss bekannt) ist schon ein bisschen frech. Keine Frage, eine Bank soll und darf selbstverständlich Gewinn machen. Aber ich habe den Eindruck, dass hier bewusst ein anfänglicher Verlust einkalkuliert wurde, um z.B. in Testergebnissen wie bei Ihnen „ganz oben“ mit dabei zu sein, um dann im Anschluss die Gebühren zu erhöhen…. ich würde mich freuen, wenn Sie an dem Thema dranblieben.

        1. Hallo Joe,
          super, dass Sie die Sache noch einmal aufgreifen. Also: Damals war es so, dass die Bank „individuelle Lösungen“ für die Kunden finden wollte, die Ihre Verträge beim Ombudsmann vorgelegt hatten. Das waren wohl eine Handvoll. Unsere Juristin hat das Schreiben des Ombundsmanns damals ebenfalls geprüft. Kurzes Fazit: Die Bank tut an sich nichts per se unrechtes (grundsätzlich kann man also solche Gebühren einführen), hat aber damals den „Fehler“ gemacht, sich im Vertrag kein Kündigungsrecht für den Fall einzuräumen, dass der Kunde einer Vertragsänderung widerspricht. Das ist also die „Lücke“, die Sie nutzen können. Ich werde das erneut von der Kollegin prüfen lassen und mich bemühen, dass wir das Ganze im Newsletter vom 19.10. aufnehmen.
          Beste Grüße,
          Sara Zinnecker

  3. Hallo Frau Zinnecker,
    tritt der fall einer nachgelagerten besteuerung in der auszahlphase auch dann ein, wenn man die eingezahlten beträge + förderung während der ansparphase ausdrücklich nicht bei der steuererklärung angibt?
    gruß, J. Arnold

    1. Hallo Herr Arnold,

      wenn Sie Förderung in Anspruch nehmen und nicht in der Steuererklärung angeben, erhalten Sie keinen Steuervorteil. Fraglich, ob das sinnvoll ist. Für die nachgelagerte Besteuerung ändert sich unserer Auffassung nach nichts. Es gibt allerdings die Möglichkeit, im Riester-Mantel ohne Förderung anzusparen. Dann wird das Kapital bei Renteneintritt anders behandelt.

      1. Fall Leibrente: Sie vereinbaren vor dem Renteneintritt eine Leibrente. Dann wird nur der Ertragsanteil (bei einem Rentenalter von 67 aktuell 17%) mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Oft liegt die Rente unter dem Freibetrag und ist damit steuerfrei.
      2. Fall Entnahme: Wer ab 62 Geld entnehmen möchte und wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft, greift die sogenannte 12 / 62 Regel. Sie zahlen dann den persönlichen Einkommenssteuersatz auf die Hälfte der Erträge.

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

  4. Guten Tag Frau Zinnecker,

    da der Banksparplan der Volksbank Gronau-Ahaus mittlerweile eingestellt wurde, welchen Banksparplan würden Sie momentan empfehlen, der überregional und online abschließbar ist? Da ich den Riester kurz- bis mittelfristig zurd Finanzierung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung einsetzen möchte, wäre mir der Zins nicht so wichtig, ich würde möglichst viele Gebühren vermeiden wollen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Thomas Schneider

    1. Hallo Herr Schneider,

      wir testen die verbliebenen Banksparpläne neu Anfang nächsten Jahres und finden dann hoffentlich eine neue Empfehlung. Ich bitte daher um etwas Geduld.

      Viele Grüße,
      Sara Zinnecker

  5. Hallo! Kann ich morgen noch abschließen und für 2016 die gesetzlichen Zulagen erhalten (also mind. 4% vom Einkommen einzahlen und 154€ Zulage bekommen)? Sind die monatlichen Beiträge eigentlich flexibel?

    Vielen Dank

    1. Hallo Jan,

      soweit mir das bekannt ist, zahlen Sie monatlich eine gleichbleibende Rate in den Sparplan. Die Höhe der Rate können Sie aber anpassen.
      Was die Förderung angeht: Grundsätzlich können Sie bei allen Riester-Verträgen, die Sie unterjährig beginnen, ggf. via Einmalzahlung den Höchstbeitrag vollmachen, um die volle Förderung zu erhalten. Fragen Sie aber sicherheitshalber noch einmal bei der Bank nach.

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

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