Ehe für alle – Splitting rückwirkend
Ehe für alle – und das Splitting rückwirkend. Bild: Axel Heimken / dpa

Eine gute Nachricht für gleichgeschlechtliche Paare mit unterschiedlichem Gehalt: Sie können rückwirkend Ehegattensplitting beanspruchen, wenn Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft noch dieses Jahr in eine Ehe umwandeln. Das kann bei sehr hohen Steuersätzen mehr als 9.000 Euro pro Jahr bringen.

Der Grund: Die Große Koalition ist mit einer Gesetzesänderung überraschend schnell dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg gefolgt (wir berichteten). Danach können Paare, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, den Splittingvorteil rückwirkend beanspruchen (Az. 1 K 92/18). Und zwar seit dem Jahr, in dem diese eingetragen wurde.

Nutzen Sie die neue Gesetzeslage, wenn Sie bereits zwischen 2001 und 2012 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Es geht um viel Geld: Im besten Fall haben Sie Anspruch auf eine Steuererstattung für alle zwölf Jahre – plus 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Ab 2013 war das Splitting bereits erlaubt.

Wichtig: Sie müssen die Lebenspartnerschaft spätestens bis Ende 2019 in eine Ehe umwandeln und bis Ende 2020 beim Finanzamt einen Antrag auf Erlass oder Änderung der Steuerbescheide stellen.

Mehr dazu im Ratgeber

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank hohes Gericht und ihr Gesetzgeber,

    Ihr habt eine böse unglaubliche Ungerechtigkeit auf viele weitere Menschen ausgedehnt, rückwirkend!!!

    Ungerechtigkeiten müssen beendet werden, nicht erweitert werden. Ehegattensplitting ist eine solche Ungerechtigkeit. Wer kann erklären, dass ein Paar Vater mit Kind oder Mutter mit Kind bis 9.000€ mehr Steuern zahlen muss als ein Ehepaar, bei identischen Einkommensverhältnissen und rechtlichen Pflichten?

    Alle Parteien wissen es, keine ändert es!

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