Brückenteilzeit
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Ob ehrenamtliche Arbeit oder mehr Zeit für Familie und Hobbys – es gibt tausend gute Gründe, in Teilzeit zu gehen. Und die meisten Arbeitnehmer haben auch ein Anrecht darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch eine spätere Rückkehr auf eine Vollzeitstelle war bislang vom Willen des Chefs abhängig. Das ist ab Januar in vielen Fällen Geschichte: Dann haben Sie das Recht, nach einer Teilzeitphase von einem bis fünf Jahren in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Dafür wird das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) um einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannte Brückenteilzeit erweitert (§ 9a TzBfG).

Der Haken: Die neue Brückenteilzeit können Sie nur nutzen, falls Sie in einer Firma mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten. In normale Teilzeit können Sie ab 15 Beschäftigten gehen. In beiden Fällen müssen Sie seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber angestellt sein.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann Ihr Chef Ihren Antrag auf Brücken(-Teilzeit) nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Die muss er belegen, was selten gerichtsfest gelingt. Am besten sprechen Sie in Ruhe mit Ihrem Chef, meistens lässt sich eine Lösung finden. Wollen Sie bereits heute einen Antrag auf (normale) Teilzeit stellen, können Sie unseren Musterbrief verwenden.

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Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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