Mehr Zeit für die Familie haben, die eigene Geschäftsidee vorantreiben oder Angehörige pflegen – das geht mit Vollzeitarbeit häufig nicht. Teilzeit bietet da mehr Flexibilität.
Wie Du Dir den Wunsch nach Teilzeit erfüllst, haben wir für Dich in sechs Punkten zusammengefasst:
Du hast ein Recht auf Teilzeit
Alle Angestellten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als 15 Personen arbeiten.
Ist beides erfüllt, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Deiner Chefin einreichen. Tue das am besten schriftlich und mindestens drei Monate im Voraus. Vergiss nicht anzugeben, ab wann die Teilzeit startet, wie hoch die künftige Arbeitszeit ausfällt und wie viele Stunden Du pro Wochentag arbeitest.
Vorsicht: Teilzeitfalle!
Viele meiden Teilzeit, weil sie Angst haben, später nicht mehr in Vollzeit wechseln zu können. Damit Angestellte dieser Teilzeitfalle entgehen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Brückenteilzeit eingeführt: Du gehst mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre, in Teilzeit und kehrst anschließend automatisch zur Vollzeit zurück.
Voraussetzung für die Brückenteilzeit: Du bist länger als sechs Monate im Unternehmen und die Firma beschäftigt mindestens 45 Mitarbeiter. Darüber hinaus gelten dieselben Regeln wie bei der normalen Teilzeit. Gib im Antrag unbedingt an, von wann bis wann Du weniger arbeiten möchtest. Dafür kannst Du das Musterschreiben von Finanztip nutzen.
Frei verhandeln
Ist Dein Betrieb klein und (Brücken-)Teilzeit deswegen nicht ohne weiteres möglich? Oder willst Du weniger als ein Jahr Teilzeit nehmen? Dann versuche, eine gemeinsame Lösung mit Deinem Arbeitgeber zu finden. Am besten machst Du Vorschläge, wie sich das organisieren lässt. Dann klappt es vielleicht auch ohne Rechtsanspruch. Wichtig: Lass Dir unbedingt in den Arbeitsvertrag schreiben, was Du ausgehandelt hast.
Mehr Freizeit, weniger Gehalt
Wer weniger arbeitet, hat am Monatsende weniger im Portemonnaie. Ein Beispiel: Eine Vollzeitbeschäftigte mit Kind in Steuerklasse IV kommt auf 3.500 Euro brutto im Monat. Sie halbiert ihre Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden. Ihr neues Bruttogehalt liegt bei 1.750 Euro. Ihr Nettogehalt sinkt nicht so stark, weil der Staat bei kleineren Gehältern weniger Steuern verlangt. Blieben ihr zuvor rund 2.280 Euro netto, sind es nun knapp 1.290 Euro – also deutlich mehr als die Hälfte.
Bedenke aber: Auch in Notlagen musst Du mit dem neuen Gehalt auskommen. Deshalb solltest Du vorab durchrechnen, ob Teilzeit wirklich drin ist, beispielsweise mit dem Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums.
Und wenn bei Dir demnächst die Familienplanung ansteht, vergiss nicht: Weniger Netto bedeutet auch weniger Elterngeld.
Teilzeitarbeit gleich Teilzeitrente?
Wer weniger verdient, zahlt weniger in die Rentenkasse. Immerhin: Eltern in Teilzeit können die fehlenden Entgeltpunkte teilweise ausgleichen. Für die Kindererziehung bekommst Du knapp drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Außerdem rechnet Dir die Rentenversicherung maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit an. Für sich genommen begründet letztere keinen Rentenanspruch. Für Angestellte, die in Teilzeit weniger als das Durchschnittseinkommen (derzeit gut 41.500 Euro) verdienen, bedeutet sie aber ein Rentenplus.
Privat vorsorgen
Bevor Du die Arbeitszeit verringerst, solltest Du Dich von der Rentenversicherung beraten lassen. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen der Teilzeit eher gering scheinen, kann es Dich im Rentenalter in Schwierigkeiten bringen, wenn Du jahrelang weniger einzahlst.
Unser Tipp: Fang rechtzeitig an, privat vorzusorgen, solange Du noch in Vollzeit arbeitest. Dann sind auch ein paar Jahre Teilzeit drin – ganz ohne schlechtes Gewissen. Lege aber auch in Teilzeit immer ein wenig privat zur Seite.
Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:
1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht
Anja Ciechowski spricht bei Finanztip offen über ihre eigenen Geldthemen – als Teil des Finanztip-Podcast-Duos „Auf Geldreise“. Die Redakteurin hat bei Finanztip volontiert und erhielt dabei u.a. auch Einblicke in den Redaktionsalltag beim dpa-Themendienst. Vor Finanztip schrieb Anja für die Ostsee-Zeitung in Greifswald. Während ihrer Arbeit für das Legal Tech Advocado lernte die studierte Diplom-Kauffrau zudem die Startup-Branche kennen.
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2 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ciechowski,
mit großem Interesse habe ich Ihre Artikel zum Thema Anspruch auf Teilzeitarbeit gelesen.
Sie nehmen in Ihren Artikeln u. a. Bezug auf Angestellte. Ich selbst bin Beamter und frage mich, wie es mit dem Anspruch auf Teilzeitarbeit für Beamte aussieht. Kann man das gesagte 1 zu 1 auf Beamte übertragen?
Guten Tag,
ich bin absolut damit einverstanden, dass die weibliche Form wenn möglich erwähnt wird aber wenn die männliche ausgeschlossen wird, wie in Ihren Kommentaren dann kann man wohl auch von Diskriminierung sprechen.
Herzlichen Gruß
Eva Meier