Angestellter
Bild: Stocksy / David Prado

Sobald Du im Büro oder in der Werkstatt bist, gelten die Regeln, die Deine Chefin und die Firma festlegen. Das ist nicht immer einfach. Umso wichtiger, dass Du Deine Rechte und Pflichten kennst.

1. Mündliche Verträge

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig. Doch um solche Verträge gibt es oft Streit. Deshalb ist es besser, das Vereinbarte schriftlich festzuhalten. Angestellte haben nach spätestens einem Monat das Recht, eine schriftliche Fassung der Vereinbarung zu bekommen. Das regelt das Nachweisgesetz im Detail.

 2. Pflanzen und Bilder im Büro

Manche Angestellte richten sich wohnlich ein: Mit Pflanzen, Bildern oder Luftbefeuchtern. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Dein Chef kann das untersagen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann das ausschließen.

3. Du musst immer erscheinen

Egal, ob ein Sturm tobt, Schnee die Straßen blockiert oder die Bahnverbindung ausfällt, als Arbeitnehmer trägst Du das sogenannte Wege-Risiko: Du musst pünktlich zur Arbeit erscheinen. Tust Du das nicht, kann Dir der Lohn gekürzt werden – oder Du musst nacharbeiten. Klar ist aber auch: Hast Du keine Schuld und konntest Du beim besten Willen nicht zur Arbeit kommen, darf Dir deswegen nicht gekündigt werden.

4. Nebenjobs erlaubt

Du musst Deine Arbeit im vertraglich vereinbarten Umfang leisten. Das heißt auch, dass Du Nebenjobs annehmen darfst, solange das Deinen Hauptjob nicht beeinträchtigt. Solange Du also morgens frisch auf der Matte stehst, kannst Du abends noch kellnern. Für die Konkurrenz solltest Du dagegen nicht arbeiten. Viele Arbeits- oder Tarifverträge verlangen zudem, dass Du eine Nebentätigkeit angibst und Dir ein offizielles Okay holen musst. Weitere Infos findest Du im Ratgeber Nebenjob.

Bild: IMAGO / CHROMORANGE

5. Kein Recht auf ein Sabbatical

Willst Du für längere Zeit eine Auszeit nehmen, musst Du das mit Deiner Chefin aushandeln. Du hast in der Regel keinen Anspruch darauf. Bislang gibt es nur in rund zwei Prozent der Firmen in Deutschland Sabbatical-Regeln – vor allem in größeren Unternehmen und im öffentlichen Dienst, etwa an Schulen. Aber auch ohne Regeln kannst Du ein Sabbatical mit Deinem Arbeitgeber verhandeln.

6. Der Teilzeit-Trick für Auszeiten

Wo Sabbaticals geregelt sind, funktioniert es typischerweise so: Du hast ein Arbeitszeitkonto und stellst Deinen Vertrag vorübergehend auf Teilzeit um. Trotzdem arbeitest Du Vollzeit. Nach einem halben Jahr zum Beispiel hast Du dann genug im Voraus gearbeitet, um ein halbes Jahr Sabbatical zu machen. Das Gute an der Regel: Du bist die gesamte Zeit sozialversichert. Im öffentlichen Dienst verzichtet man oft einfach auf einen Teil der Bezüge und spart so ebenfalls freie Tage an.

7. Beziehungen im Büro

Anders als in den USA dürfen Unternehmen hierzulande ihren Angestellten keine Beziehungen zueinander verbieten. Der Konzern Walmart zum Beispiel scheiterte vor dem Arbeitsgericht Wuppertal mit dem Versuch, das zu tun. Fakt ist aber auch: Eine kurze Affäre mit Kolleginnen oder Kollegen, denen Du dort oft begegnest, kann verheerend für das Arbeitsklima sein.

8. Arbeitszeugnis prüfen

Ein großer Streitpunkt ist oft das Arbeitszeugnis. Immer, wenn Dein Vorgesetzter wechselt oder Du den Betrieb verlässt, hast Du Anspruch auf ein Zeugnis. Es muss wohlwollend sein. Das Problem: In den Zeugnissen hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt. Manche Formulierungen klingen gut, sind aber als Warnung an den nächsten Arbeitgeber gedacht. So etwas musst Du nicht hinnehmen. Wie Du sie erkennst und was Du noch wissen solltest, liest Du im Ratgeber Arbeitszeugnis.

 

 

Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:

1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht

 

 

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

1 Kommentar

  1. Ich hätte ein Frage für einen guten Bekannten, 81 Jahre, selbständig mit einer Mitarbeiterin:

    – der Bekannte ist vollständig – also 2x geimpft – und hat erst vergangene Woche erfahren, dass
    seine Mitarbeiterin – mit Ehemann und schulpflichtigem Kind (alle ungeimpft) eben nicht
    geimpft ist.

    Dass er keinen Druck für eine Impfung ausüben kann, das ist ihm klar. – Die Dame ist 3 Tage/Woche zusammen mit ihrem Chef gemeinsam im Büro; übrige Zeit im home office.

    Welche Möglichkeiten hat er, um sich vor seiner Mitarbeiterin zu schützen ?

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