Selbstständiger bei der Computerreparatur
Bild: Golubovy / GettyImages

Was bisher geschah: Du hast einen kleinen Businessplan, Dir etwas Zeit freigeschaufelt und kannst Deine laufende Kosten aus Deinem Teilzeitjob als Angestellter decken. Nun willst Du so richtig loslegen.

 

Bevor Du Deinen ersten Auftrag annimmst, solltest Du ein paar Formalien klären sowie die Kosten für Deine Selbständigkeit gut belegen und im Blick behalten. Keine Angst: Zu Anfang kannst Du ruhig ein paar Verluste machen – und sogar von der Steuer absetzen.

 

1. Melde Dich beim Finanzamt

Die Steuernummer ist essenziell für alles, was Du ab jetzt tust. Du meldest also Deine Selbständigkeit beim Finanzamt an und erhältst im Gegenzug eine neue Steuernummer. Sie ist etwas anderes als die Steuer-ID, die Dein Leben lang gleichbleibt.

Weißt Du schon, ob Du zur privilegierten Gruppe der Freiberufler gehörst? Dazu zählt insbesondere künstlerische, lehrende und ärztliche Arbeit. Wenn nein, prüfe das zum Beispiel auf existenzgruender.de, denn diese Gruppe hat Vorteile bei der Buchführung und zahlt keine Gewerbesteuer.

 

2. Melde Dein Gewerbe an

Alle anderen müssen sich beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzliche Anträge bei einer Kammer, die Anmeldung im Handelsregister oder bei einer Berufsgenossenschaft können nötig sein. Und nebenbei gesagt: Nicht jeder darf sich einfach als Steuerberater oder Orgelbauer selbständig machen. Es gibt geschützte Berufsbezeichnungen – und für einige handwerkliche Tätigkeiten eine Meisterpflicht.

 

Serie Selbständig machen

Teil 1: So bereitest Du Deinen Start vor
Teil 2: Die nötigen Behördengänge
Teil 3: Der erste Auftrag

 

3. Nutze eine Software für die Buchhaltung

Am Anfang hast Du mit der Buchhaltung nicht viel zu tun. Du brauchst keine komplizierte doppelte Buchführung oder Bilanz. Es reicht im Normalfall, am Ende des Jahres Ausgaben und Einnahmen aufzustellen und in der Steuererklärung einzutragen (Einnahmenüberschussrechnung).

Dafür kannst Du Dir eine Steuersoftware kaufen. Viele Anbieter bieten Zusatzmodule für Selbständige an, die nur wenig mehr kosten. Das lohnt sich.

 

4. Eröffne ein zweites Girokonto

Ein eigenes Konto brauchst Du als Selbständiger nicht zwingend. Aber irgendwann ist es hilfreich, Privates und Geschäftliches voneinander zu trennen, schon aus Übersichtsgründen. Einen Dispokredit räumen Banken dann aber nicht mehr so einfach ein. Auch hilfreich kann eine Banking-Software sein. Damit kannst Du Zahlungen einer Kategorie zuordnen und findest am Jahresende alle Daten für die Steuererklärung schnell wieder.

 

5. Mache etwaige Verluste geltend

Dass Du alle Ausgaben belegst und Quittungen aufbewahrst, ist ab sofort selbstverständlich. Darüber hinaus musst Du nun Deine Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Selbst wenn Du im ersten Jahr nur Ausgaben ohne Einnahmen hast, solltest Du diese unbedingt geltend machen. Ein steuerlicher Verlust führt schließlich zu einer Erstattung der Lohnsteuer aus Deinem Angestelltenverhältnis. So bekommst Du quasi einen Anschub vom Finanzamt.

 

6. Kontaktiere Deine Krankenkasse

Grundsätzlich gilt: Hast Du eine Vollzeitstelle, kannst Du bis zu 20 Stunden pro Woche in Deine Selbständigkeit stecken, ohne den Krankenversicherungsanspruch zu verlieren – und ohne extra zu zahlen. Arbeitest Du jedoch in Teilzeit, darfst Du nur grob 20 Prozent Deiner Arbeitszeit aus dem Angestelltenverhältnis selbständig tätig sein, damit das noch als nebenberuflich zählt. In jedem Fall solltest Du Deinen Versicherer kontaktieren, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

 

Kommende Woche: Was auf der Rechnung stehen muss, wie Du Dir die Mehrwertsteuer sparst – und welche Versicherungen Du vielleicht brauchst.

Florian Machnow
Autor

Stand:

1 Kommentar

  1. Eine ganz essentielle Betrachtung die bereits zu Beginn einer Selbständigkeit oder unternehmerischen Tätigkeit stehen sollte, wurde leider außer Acht gelassen: die Wahl der Gesellschaftsform.
    Die falsche (oder keine) Entscheidung kann hier schnell zu enormen steuerlichen Nachteilen führen.
    Als Einzelunternehmer muss ich meinen Gewinn mit bis zu 45 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer, also rund 50 % versteuern. In Form einer Kapitalgesellschaft kann dies, je nach Gemeinde, auf um die 30 % gesenkt werden, wenn Gewinne thesauriert und nicht ausgeschüttet werden. Die Thesaurierung bildet dabei den gleichen Effekt der Steuerstundung wie bei thesaurierenden ETF.
    Gerade für die Punkte Altersvorsorge, Vermögensaufbau, etc. ist bspw. die GmbH das optimale Akkumulierungskonstrukt.

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