Liebespaar
Bild: IMAGO / Westend61

Wenn Paare ein Kind bekommen, tritt häufig immer noch die Mutter beruflich kürzer – und verdient weniger. In Deutschland müssen Frauen zehn Jahre nach der Geburt ihres ersten Kindes im Schnitt mit rund 60 Prozent weniger Lohn als vorher auskommen. Kommt es bei Unverheirateten zur Trennung, gibt es anders als bei einer Ehescheidung dafür keinen Ausgleich.

Willst Du nicht heiraten, solltest Du mit Deinem Partner einen finanziellen Ausgleich vereinbaren: am besten mit einem Partnerschaftsvertrag. Darin könnt Ihr frei regeln, was Ihr für fair haltet. Lasst Euch ausführlich von einer Rechtsanwältin beraten und den Vertrag rechtssicher aufsetzen. Zum Notar müsst Ihr, wenn es ums Erben geht oder Immobilien ins Spiel kommen (mehr dazu in den kommenden Wochen).

Am besten redet Ihr nicht nur über Geld: Besprecht auch, wie lange der sich kümmernde Partner zuhause bleibt oder in Teilzeit arbeitet – etwa bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht, in die Grundschule kommt oder sie verlässt.

Da der sich kümmernde Partner durch weniger Einkommen auch weniger Rentenansprüche erwirbt, solltet Ihr in jedem Fall bei der Altersvorsorge für Ausgleich sorgen. Das können etwa freiwillige Einzahlungen für die gesetzliche Rente sein, eine Rürup- oder Riester-Rente, aber auch eine Geldanlage in Indexfonds (ETFs).

Denkbar sind ebenso klassische private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Aktuell empfehlen wir aber keine, da die Kosten zu hoch sind.

Insbesondere den Ausgleich für die Altersvorsorge solltet Ihr frühzeitig klären. Sonst wird es schwierig, genug Geld zur Seite zu legen. Am besten lasst Ihr Euch gemeinsam beraten.

Serie: Unverheiratete Paare

1. Ohne Trauschein musst Du mehr regeln
2. Mit Kindern Gehalt und Rente gerecht aufteilen
3. Die gemeinsame Immobilie absichern
4. Das Erbe so regeln, dass der Partner nicht leer ausgeht

Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

2 Kommentare

  1. Guten Abend,

    alles schön und gut. Steuerpflicht wird bei dem Artikel nicht betrachtet. Wenn eine z.B. Mutter oder Vater weniger arbeiten kann um die Betreuung z.T. Zu gewährleisten, dafür einen Ausgleich vom Partner erhält, dann muss es dazu ja auch eine steuerliche Betrachtung geben oder?

  2. Vielen Dank für die Behandlung dieses Themas. Da der Anteil der nicht verheirateten Paare stetig steigt und der Gesetzgeber für deren Konstellation anscheinend deutlich weniger Regelungen getroffen hat, finde ich es zunehmend wichtiger, über die finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenhänge aufzuklären. Ich freue mich auf künftige Beiträge hierzu.

    Gleichzeitig möchte ich eine pauschale Behauptung des Artikels anzweifeln: „Da der sich kümmernde Partner durch weniger Einkommen auch weniger Rentenansprüche erwirbt, solltet Ihr in jedem Fall bei der Altersvorsorge für Ausgleich sorgen.“

    Prinzipiell stimme ich zu: Wenn einem der Partner*innen insbesondere durch Kinderbetreuung finanzielle Nachteile entstehen sollten, sind diese auszugleichen. Das umfasst auch die Rentenansprüche. Gleichzeitig ist es meinem Verständnis nach gerade bei den Rentenansprüchen häufig nicht der Fall.

    Wenn die Frau für die Kindererziehung weniger oder gar nicht arbeitet, dann bekommt sie prinzipiell von der deutschen Rentenversicherung pro Kind bis zu drei Jahre Erziehungszeiten gutgeschrieben, selbst ohne jede berufliche Tätigkeit während dieser Zeit: „Daher sorgen wir für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt.“

    Dafür erhalten die erziehenden Mütter etwa einen Rentenpunkt pro Jahr gutgeschrieben, was einer Einzahlung von Rentenbeiträgen aus einem Durchschnittseinkommen von heute etwa 39.000 € Jahresbrutto entspricht. Bei Teilzeitarbeit wird dieser Rentenpunkt sogar bis zu insgesamt 1,7 Rentenpunkten auf die Zahlungen aus der Teilzeitarbeit ergänzt. Wenn während gut bezahlter Teilzeitarbeit ein Rentenpunkt verdient wird, wird ein weiterer aufgeschlagen und in der Summe bei 1,7 Rentenpunkten gedeckelt.

    Diese Erziehungszeiten fallen ohne weiteres Zutun der Mutter zu. Anderes muss im Voraus der Deutschen Rentenversicherung im Einverständnis beider Elternteile schriftlich erklärt werden.

    Es ist folglich so, dass die Mutter während der drei Jahre nach Geburt des Kindes jährlich mindestens etwa einen Rentenpunkt bekommt und im Falle von Teilzeitarbeit sogar bis zu 1,7 Rentenpunkte.

    Wenn die Mutter vor der Geburt in Vollzeit weniger als oder höchstens das Durchschnittseinkommen verdient hat, dann ist sie für drei Jahre nach der Geburt bezüglich der gesetzlichen Rente mindestens gleich gut oder sogar besser gestellt. Und das ohne Ausgleich durch den Vater. Wenn die Mutter auch noch Teilzeit arbeitet, kann sie erheblich besser gestellt sein, als ohne Kind. 1,7 Rentenpunkte werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 60.000 € erreicht.

    Daraus folgere ich, dass es nur bei Besserverdienenden während der ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kinder ohne Ausgleich zu einem Rentennachteil der Mutter kommt. In über der Hälfte der Fälle müsste die Mutter durch die Betreuungszeit sogar höhere Rentenansprüche erwerben.

    Daher teile ich die pauschale Aussage nicht und bitte um Prüfung und gegebenenfalls Richtigstellung. Bis zum Durchschnittseinkommen sollte für die ersten drei Jahre gerade keine Ausgleichszahlung nötig sein.

    Mir ist bewusst, dass das Thema kompliziert ist. Nicht betrachtet sind in meiner Darstellung eine Reduktion der Arbeitszeit von mehr als drei Jahren pro Kind oder Effekte niedrigerer Rentenansprüche durch Jobauszeit, dadurch verspätete berufliche Weiterentwicklung und entsprechend verhältnismäßig niedrigerem Einkommen über die Jahrzehnte bis zum Renteneintritt.

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html

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