
Wenn Du viel im Homeoffice sitzt, hast Du vielleicht schon mal überlegt, ob Du nicht auch ganz woanders arbeiten könntest: bei einem Galão in einem Lissaboner Café. Auf einer Dachterrasse mit Blick auf die französische Riviera. Oder in einem Strandhaus an der italienischen Adria. Ein schöner Tagtraum – denkst Du vielleicht. Doch so kompliziert ist es gar nicht, wenn Du es nur mal ein paar Wochen ausprobierst – und Dein Arbeitgeber mitspielt.
Der richtige Ort
Überlege Dir also als erstes, wo es Dich hinzieht. Willst Du nach Feierabend noch eine Runde schwimmen? Oder morgens in den Bergen wandern? Solange Du nur einen Laptop für die Arbeit brauchst und ins EU-Ausland willst, hast Du freie Wahl, denn eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis brauchst Du nicht.
Die Erlaubnis Deines Arbeitgebers brauchst Du schon, denn der bestimmt Deinen Arbeitsort (beziehungsweise der Arbeitsvertrag). Bevor Du mit ihm sprichst, suchst Du am besten eine geeignete Unterkunft. Damit überzeugst Du ihn leichter.
Die richtige Unterkunft
Zentral dabei: Deine Internetverbindung am Arbeitsort muss vergleichsweise stabil sein. Da viele Länder der EU besser vernetzt sind als Deutschland, kann das einigermaßen einfach sein. Willst Du im Sommer in den Süden, stell auch sicher, dass Du in klimatisierten Räumen arbeiten kannst. Und Deine Arbeitsumgebung sollte die nötige Ruhe bieten.
Was die Unterkunft betrifft, so kannst Du entweder ein Hotel oder ein Apartment suchen, wo Du auch arbeiten kannst. Auf großen Buchungsplattformen lässt sich nach Inklusiv-Internet filtern. Frag im Zweifel den Anbieter, ob die Geschwindigkeit hoch genug ist zum Arbeiten und ob Du das W-Lan unbegrenzt nutzen kannst. Oder Du schaust nach einem Co-Working-Space (speziellen Räumen für Leute, die mobil arbeiten) – die gibt es bereits an einigen angesagten Orten.
Sprich alles genau mit Deiner Chefin ab
Hast Du eine passende Unterkunft oder einen Co-Working-Space gefunden, besprich mit Deiner Chefin, ob und wie lange und Du im Ausland arbeiten darfst. Kläre außerdem unbedingt, welche Arbeitszeiten für Dich gelten und wie Du diese Zeiten erfasst.
Natürlich kann es auch Gründe geben, weshalb Du Deinen Arbeitsort nicht ins Ausland verlagern darfst. Manche sind nicht offensichtlich: So gibt es bestimmte Tätigkeiten, die für Deine Firma eine Steuerpflicht im Ausland auslösen können – zum Beispiel, wenn Du Verträge für Deinen Arbeitgeber schließt. Dann kannst Du ja immer noch überlegen, an der Ostsee oder am Bodensee Dein Homeoffice aufzuschlagen.
Bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung ändert sich übrigens nichts, wenn Du Dein Homeoffice nur vorübergehend ins Ausland verlegst. Mehr noch: Laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland kann es sich sogar um eine Entsendung handeln, wenn der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch im Ausland arbeitet. Dann ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich, bevor steuerrechtliche Fragen geklärt werden müssen.
Starte gut vorbereitet ins Ausland
Bevor es losgeht, solltest Du prüfen, ob Du die wichtigsten Versicherungen im Gepäck hast. Dazu gehört neben einer Haftpflicht in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Du bist im EU-Ausland zwar versichert, wenn Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist, aber wenn wirklich etwas passiert bekommst Du nur einen Teil der Behandlungskosten erstattet. Diese Lücke schließt die Versicherung fürs Ausland, die auch für einen möglichen Rücktransport aufkommt.
Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.
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