Soli-Abstimmung
Bild: Michael Kappeler, dpa

Die Koalitionspartner Union und SPD haben die letzten Hürden bei zwei Großprojekten ausgeräumt, die Millionen Bundesbürger entlasten.

Zum einen verabschiedete der Bundestag gestern das weitgehende Ende des Solidaritätszuschlags (siehe Bild oben): Ab 2021 soll er für die meisten entfallen. Sparer und Anleger mit mehr als 801 Euro Zinsen oder Aktiengewinnen im Jahr müssen ihn allerdings weiter zahlen. Auch wer als Single mehr als rund 73.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt weiter Soli, wenn auch weniger als bisher. Spitzenverdiener ab 109.000 Euro müssen ihn weiterhin komplett entrichten. Für Paare gelten andere Werte, abhängig auch von der Zahl der Kinder. Alle Details finden Sie im Ratgeber Solidaritätszuschlag.

Zum anderen die Grundrente: Wer mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung hat und am Ende trotzdem eine sehr kleine Rente bekommt, soll künftig eine Aufstockung erhalten. Technisch gesprochen: Wer im Schnitt nur 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte erworben hat, bekommt die Grundrente. Zu den 35 Jahren zählen auch Elternzeiten oder die Pflege von Angehörigen. Die Idee: Wer jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll mehr kriegen als die Grundsicherung, auf die jeder ein Anrecht hat.

Die Grundrente wird nicht ohne Vorbehalte ausgezahlt: Wer Einkommen hat, etwa aus Lebensversicherungen, Betriebsrenten oder Vermietungen, darf als Single nach der Aufstockung nicht über 1.250 Euro im Monat kommen; Paare nicht über 1.950 Euro. Das eigene Heim spielt für die Berechnung dagegen keine Rolle. Anders als beim Soli muss die Grundrente aber erst noch durch den Bundestag gebracht werden.

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Hermann-Josef Tenhagen
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Stand:

Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.

4 Kommentare

  1. Grundrente , Ich kann mit dem Satz:Wer im Schnitt 0,3-0,8 Rentenpunkte erworben hat, bekommt die
    Grundrente. Ich bitte um eine Erklärung. Meine Frau hat eine Rente mit Erziehiungszeiten von 595,84 ausgezahlt.668,74 -,+Krankenkasse.Rentenwert 33,05, darus ergibt sich ein Rentenwert von 20,2319
    so habe ich es errechnet.Kann meine Frau einen Zuschuß erwarten.

    1. Lieber Herr Bärenreiter,

      verstehe ich Sie richtig, dass Ihre Frau 20,2 Rentenpunkte hat? Wenn das so ist, dann hätte sie wahrscheinlich Anrecht auf etwas Grundrente. Denn wenn sie 35 Jahre gearbeitet hat, dann wären das 20,2 geteilt durch 35 gleich 0,6 Rentenpunkte. Hätte sie bereits 40 Jahre gearbeitet, wären es 0,5 Rentenpunkte. Das würde auch ausreichen. Nach den bisherigen Plänen würde die Rente dann so aufgestockt, als hätte sie 0,8 Rentenpunkte im Schnitt und davon dann 12,5 Prozent Abschlag.

      Ja, das ist alles komliziert. Aber Sie müssen nichts tun, die Deutsche Rentenversicherung wird von allein tätig. Entscheidend ist aber, dass Sie beide zusammen an Ende nicht mehr Einkommen haben als die besagten 1.920 Euro.

      Noch ist das Gesetz nicht durch den Bundestag. Wir werden wieder berichten, sobald das Gesetz durch ist.

      Mit besten Grüßen
      Matthias Urbach

  2. Sehr geehrter Herr Tenhagen,
    den Artikel zur neuen Soli-Gesetzgebung halte ich für ziemlich oberflächlich, was ich sonst noch nicht bei Ihnen gesehen habe. Was mich stört ist das Fehlen des Hinweises das die Dividen und Aktienerlöse weiterhin mit dem Soli belegt werden.
    Offensichtlich wollen unsere Politiker gar nicht, daß die Bürger endlich selbstverantwortlich handeln – oder sehen Sie das anders?
    Mit freundlichen Grüssen
    KR

    1. Lieber Herr Rodewald,

      in der komprimierten Erzählweise unseres Newsletter ist vielleicht nicht so gut rausgekommen, dass wir diesen Umstand auch erwähnen. Im Text oben schreibt Herr Tenhagen: „Sparer und Anleger mit mehr als 801 Euro Zinsen oder Aktiengewinnen im Jahr müssen ihn [den Soli] allerdings weiter zahlen.“

      Wir wollten nicht in die politische Debatte einsteigen. Alle Details finden Sie im Ratgeber zum Thema.
      https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/

      Mit besten Grüßen
      Matthias Urbach

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