
[zuletzt aktualisiert: 8.5.2018]
„Gut für die Region“, heißt es auf der Website der Kreissparkasse Böblingen. Manches, was sie so machte, war dann aber doch nur gut für die Sparkasse selbst: zum Beispiel zusätzliche Kontoführungsgebühren für einen Immobilienkredit. Die sind rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Stuttgart. Nach Ansicht der Richter ist das Konto keine Dienstleistung für den Kunden, sondern liegt nur im Interesse der Sparkasse (Az. 14 O 243/17). Die Bank muss daher die Kosten von 6 Euro pro Jahr selbst tragen – und mit 2,5 Prozent Zinsen zurückzahlen.
Was in Böblingen gilt, betreffe auch andere Hausbauer, berichtet die Rechtsanwaltskanzlei Hahn, die das Urteil erstritten hat. Auch die Kreissparkasse Lauenburg, die beiden Sparkassen Holstein und Lüneburg, sowie die Förde-Sparkasse (Kiel) hätten unzulässige Gebühren fürs Kreditkonto erhoben.
Die Kreissparkasse Böblingen spricht in einer Stellungnahme gegenüber Finanztip von einem Einzelfall: Bereits „seit sehr vielen Jahren“ stelle man bei Verbraucherdarlehen keine Kontoführungsgebühren mehr in Rechnung. „Vorliegend ging die Kreissparkasse Böblingen davon aus, dass der Darlehensnehmer ein Gewerbetreibender und kein Verbraucher ist“, sagte eine Sprecherin. „Somit handelt es sich hier um einen Einzelfall.“
Die Kanzlei Hahn erklärte dagegen, es sei ihr ein weiterer Fall aus 2009 bekannt, wo „ebenfalls Zinsen als Kontoführungsgebühren ‚getarnt‘ wurden“. Man könne zwar nicht behaupten, dass die Kreissparkasse das durchgängig für einen gewissen Zeitraum so praktiziert habe. „Von einem einmaligen Ausreißer“, so die Kanzlei, „ist jedenfalls auch nicht auszugehen“.
Wer von solchen Gebühren betroffen ist und sie sich zurückholen möchte, kann sich von der Kanzlei Hahn* eine kostenlose Ersteinschätzung geben lassen.
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Welche Gebühren bei Bankkonten noch unzulässig sind, lesen Sie in unserem Ratgeber.
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2 Kommentare
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Ich habe eine Frage zum Urteil: ich zahle keine Gebühr für das ImmobilienKredit-Konto, aber meine Bank hat mich verpflichtet in diesem Zuge ein Girokonto zu eröffnen, das ich eigentlich nicht brauche, denn ich habe schon eins bei einer anderen Bank. Aber das ginge nicht, hat man mir erklärt. Für dieses Girokonto zahle ich nun 7,50€ pro Monat (könnte ich auch in einem anderen Modell auf 2€ reduzieren). Fällt dieser Fall auch unter dieses Urteil?
Nein, aber das Girokonto sollte keine Bedingung mehr für Ihr Darlehen sein. Es handelt sich ja um zwei getrennte Verträge, oder?