Viele Versicherte verschenken Geld, weil sie ihre Versicherung monatlich oder vierteljährlich bezahlen, statt den Beitrag komplett für ein Jahr im Voraus zu überweisen. Nutzen sie nämlich die sogenannte unterjährige Zahlweise, verlangt der Anbieter dafür einen kräftigen Zuschlag.
In einer Finanztip-Studie am Beispiel der Kfz-Versicherung haben wir herausgefunden, dass es durchschnittlich acht Prozent teurer ist, den Beitrag monatlich oder vierteljährlich zu zahlen. Wer zweimal pro Jahr überweist, zahlt durchschnittlich 3,4 Prozent mehr. Einige Anbieter verlangten sogar deutlich mehr, im Extremfall bis zu 32 Prozent.
Ähnliches gilt für Hausrat, Haftpflicht und manche andere Versicherung, sogar für Lebensversicherungen. Falls möglich stellen Sie also überall auf jährliche Zahlweise um.
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Gibt es eine Regel die bestimmt ob man jährlich zahlen kann? Oder ist es unterschiedlich pro Anbieter? Ich habe gerade bei meiner Versicherung (Debeka) nachgefragt. Die Antwort war dass es da nur bei Kfz- und Lebensversicherung geht, also nicht bei Hausrat oder Haftpflicht.
Hallo Sanja,
im Gesetz (VVG) gibt es keine Regelung, die die Zahlungsweise an sich regelt. Daher müssten Sie ihn Ihre Versicherungsbedingungen schauen und prüfen, was dort steht. Sollte die jährliche Zahlweise dort nicht explizit ausgeschlossen sein, würde ich es nochmal versuchen.
Hilfsweise regelt § 271 Abs. 1 BGB, dass jede Leistung sofort verlangt werden kann, wenn nichts anderes bestimmt ist. Und auf die Prämie bezogen heißt das, dass eine „Ratenzahlung“ das Entgegenkommen und die Ausnahme – nicht die Regel – ist.
Schreiben Sie also nochmal an die Debeka und bitten um eine Umstellung auf jährliche Zahlweise.