Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung zu suchen. Doch es gibt Ausnahmen: Die Kosten für Arbeiten rund um den Haushalt können Ihnen einen vierstelligen Betrag bei der Steuererklärung für 2019 einbringen.

1. Party oder Gassi gehen? Spart beides Steuern!

Den Koch für Ihre Gartenparty im vergangenen Jahr oder den Gassi-geh-Service für Ihre Hunde können Sie steuerlich absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsnah bedeutet: Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung, im Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Weitere Beispiele, was Sie alles als haushaltsnahe Dienste von der Steuer absetzen können: putzen, laubblasen, Winterdienst, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen. Absetzen können Sie Kosten bis zu 20.000 Euro, sodass ein Steuerrabatt bis 4.000 Euro drin ist. Tragen Sie die Kosten in die neue Anlage haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung ein (Zeile 5).

2. Die gute Fee, die Geld spart

Sie wollen eine Haushaltshilfe beschäftigen? So geht’s steuersparend: Sie stellen die Haushaltshilfe als Minijobber an und zahlen ihr bis zu 450 Euro monatlich. Melden Sie die Person über das „Haushaltsscheckverfahren“ bei der Minijob-Zentrale an und zahlen Sie die fällige Pauschalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Auf diese Weise können Sie 20 Prozent von maximal 2.550 Euro als Steuerermäßigung bekommen – also bis zu 510 Euro. Tragen Sie den Lohn der Haushaltshilfe in Zeile 4 ein.

3. Zwei linke Hände, eine Ermäßigung bei der Steuer

Für Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Ihrer Wohnung oder am Haus können Sie Handwerker-Rechnungen bis 6.000 Euro in der Steuererklärung angeben und damit einen Steuernachlass bis zu 1.200 Euro bekommen. Dies gilt beispielsweise, wenn Handwerker in Ihrem Haushalt Elektrogeräte reparieren, das Bad sanieren, Wände streichen, Fliesen verlegen, eine zugefallene Wohnungstür öffnen oder Möbel aufbauen. Die Kosten tragen Sie in Zeile 6 ein.

Für Handwerker und haushaltsnahe Dienste benötigen Sie eine Rechnung, die die Arbeitskosten ausweist. Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer können Sie absetzen. Das bringt eine Steuererstattung von 20 Prozent. Nicht absetzen können Sie hingegen die Materialkosten. Und weil der Gesetzgeber Schwarzarbeit bekämpfen will, akzeptiert er keine Barzahlung. Sie müssen das Geld überweisen oder mit Karte zahlen.

4. Wie Mieter die Nebenkosten absetzen

Mieter können bestimmte Posten ihrer Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienste oder Handwerkerleistungen absetzen. Dazu zählen die Kosten für Hausmeister, Gärtner, Schornsteinfeger, Putzkräfte, Winterdienst, Aufzugswartung und Legionellenprüfung. Falls Ihre Nebenkostenabrechnung solche Posten nicht einzeln aufführt, bitten Sie Ihre Hausverwaltung oder den Vermieter um eine entsprechend aufgedröselte Abrechnung.

Liegt Ihnen die Betriebskostenabrechnung für 2019 noch nicht vor, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie können die jeweiligen Kosten in dem Jahr absetzen, in dem Sie Ihre Abrechnung bekommen. Beispiel: Für die Steuererklärung 2019 verwenden Sie die Betriebskostenabrechnung für 2018, die Sie im letzten Jahr bekommen haben. Diese Variante empfehlen wir tendenziell, weil sie am einfachsten ist.
  2. Alternativ können Sie die Vorauszahlungen für die Treppenhausreinigung ansetzen und andere regelmäßige Ausgaben, die Sie 2019 bezahlt haben. Einmalige Ausgaben, etwa für Handwerker aus der Nebenkostenabrechnung 2019 können Sie dann im nächsten Jahr in der Steuererklärung 2020 angeben.
  3. Und schließlich können Sie die Kosten aus dem Jahr 2019 auch nach Erhalt des Steuerbescheids für 2019 nachträglich abrechnen. Das Finanzamt muss ausnahmsweise den Steuerbescheid ändern, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dies erlaubt ein Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1319/16).

 

Die Finanztip-Steuerserie:

1. Start: So kriegen Sie Geld vom Staat zurück
2. Werbungskosten – absetzen, was Sie zur Arbeit brauchen
3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker
4. Sonderausgaben wie Kinderbetreuung geltend machen
5. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit absetzen
6. Kapitaleinkünfte richtig angeben und Pauschalbetrag nutzen
7. Im Ruhestand weniger Steuern zahlen

 

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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