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Bild: sorbetto / Gettyimages

Im zweiten Teil unserer Steuer-Serie geht es um die sogenannten Werbungskosten – also all das, was Arbeitnehmer für ihren Job ausgegeben haben. Für das Corona-Jahr 2020 gibt es einige Besonderheiten, die Du kennen solltest.

 

1. Mit der Homeoffice-Pauschale 1.000-Euro-Grenze knacken

1.000 Euro sind immer drin. Selbst wenn Du im Jahr 2020 nur eine kurze Zeit angestellt warst, steht Dir die komplette Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu. Sobald Du in Deiner Steuererklärung die Anlage N ausfüllst, wird dieser Betrag vollständig von Deinem Steuerbrutto abgezogen. Andernfalls bleibt es anteilig bei dem, was Dein Arbeitgeber schon über die Gehaltsabrechnung abgezogen hat. Praktisch: Du brauchst für die Pauschale keine Belege.

Belege zahlen sich aber so richtig aus, sobald Du die 1.000-Euro-Schwelle mit Deinen Werbungskosten überschreitest. Mit der neuen Homeoffice-Pauschale ist das jetzt leichter möglich: 5 Euro sind drin für jeden Arbeitstag, an dem Du im vorigen Jahr ausschließlich von zuhause aus gearbeitet hast (für bis zu 120 Tage, also höchstens 600 Euro). Du brauchst also nur noch Belege für etwas mehr 400 Euro, um die Grenze zu knacken.

 

2. Häusliches Arbeitszimmer absetzen

Im Betrieb stand Dir kein Arbeitsplatz zur Verfügung und Du musstest daher Deinen Job vom heimischen Arbeitszimmer aus erledigen? Dann darfst Du bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten ansetzen. Unbegrenzte Kosten sogar, wenn Dein Arbeitszimmer beruflicher Mittelpunkt war, Du also beispielsweise mindestens an drei von fünf Arbeitstagen dort gearbeitet hast.

Wichtig: Um ein Arbeitszimmer abzusetzen, muss es sich immer um einen abschließbaren Raum handeln, den Du mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt.

 

3. Fahrtkosten zur Arbeit

Du kannst 30 Cent als Pendlerpauschale für jeden Entfernungskilometer zur Arbeit absetzen – für jeden Tag, an dem Du tatsächlich dorthin gefahren bist. Pandemiebedingt bist Du vermutlich weniger oft gependelt.

Als Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln kannst Du statt der Entfernungspauschale Deine tatsächlichen Kosten abrechnen, soweit sie für den Arbeitsweg angefallen sind. Das ist für Jahres- und Monatskartenbesitzer interessant.

 

4. Reisekosten mit erhöhten Verpflegungspauschalen

Warst Du auf Dienstreisen, darfst Du für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent abrechnen. Außerdem kannst Du jetzt erhöhte Pauschalen für den „Verpflegungsmehraufwand“ geltend machen: Warst Du mehr als 8 Stunden unterwegs, sind es 14 Euro; ab 24 Stunden der doppelte Betrag. Erstattungen vom Arbeitgeber musst Du natürlich abziehen.

Berufskraftfahrer können in der Steuererklärung 2020 erstmals von einer Übernachtungspauschale von 8 Euro profitieren.

5. Computer und andere Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel, das ohne Mehrwertsteuer höchstens 800 Euro gekostet hat, kannst Du als geringwertiges Wirtschaftsgut auf einen Schlag absetzen. Du erledigst häufig Berufliches mit Deinem privat gekauften Computer? Schätzt Du den beruflichen Anteil der Nutzung auf 50 Prozent, darfst Du die Hälfte des Kaufpreises absetzen. (Das akzeptieren in der Regel die Finanzämter als vereinfachte Annahme.)

Weitere typische Arbeitsmittel sind: Schreibtisch, Bücherregal, Werkzeug, Aktentasche, Fachliteratur und Berufsbekleidung. Viele Finanzämter akzeptieren dafür pauschal bis zu 110 Euro ohne Belege.

 

6. Weitere Werbungskosten

Das Spektrum an Werbungskosten ist breit: Dazu zählen Fortbildungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro ohne Nachweis), berufliche Telefonkosten oder Umzugskosten, falls der Umzug beruflich nötig war. Wenn Du dann eine Zweitwohnung hast, kannst Du die doppelte Haushaltsführung ebenfalls absetzen.

Musst Du im Betrieb selbst bezahlte Corona-Masken tragen, kannst Du versuchen, dafür einen geschätzten beruflichen Kostenanteil abzusetzen. Weil Du sie aber auch privat nutzen kannst, könnte das Finanzamt den Abzug komplett versagen.

 

Die Finanztip-Steuerserie:

1. Auftakt: Was Corona ändert – und die richtige Steuersoftware
2. Werbungskosten – absetzen, was Du zur Arbeit brauchst
3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker
4. Sonderausgaben absetzen – von Kinderbetreuung bis Spenden
5. Außergewöhnliche Belastungen – finanzielle Notlagen abmildern
6. Kapitalerträge – so setzt Du Deine Freibeträge richtig ein
7. So zahlst Du im Ruhestand weniger Steuern

 

 

 

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

12 Kommentare

  1. Ich war überrascht, als ich erfuhr, wie viele Ausgaben man in der Steuererklärung geltend machen kann. Ich besitze ein Arbeitszimmer und werde es jetzt in meiner Steuererklärung angeben. Bisher habe ich nur meine Fahrtkosten abgesetzt und dadurch viel Geld sparen können.

  2. Ltd Entfernungs/Km Gesetz, werden PRO gefahrenen km, bis 20. Km mit 0,30€, ab 21. Km 0,35€.
    Arbeitsweg einfache Strecke 110 km tägl. ( 220 H+R)
    Hatte 240 Arbeitstage x
    110 km = 9000.00 €
    Damit über der Grenze, bekommt, selbst mit mehrfachen Belege (da bei Entfernungspauschale nur bis max 4500 € absetzbar ist) für Berechnung der km mit Belege entschieden, aber gerade mal ca 15% von den ausgerechneten 9000 €, davon.
    Täglich lange Strecke+ höheren Verschleiß = Höherentstehende Werkstatt/-Materialkosten.

    Die tägl ihre 10 km fahren, bekommen alle gefahrenen km angerechnet, da Fiskus automatisch 1000 €abzieht.
    Haben aber gleichzeitig weniger Verschleiß/-Werkstattkosten.

  3. Gut zu wissen, dass Homeoffice steuerlich absetzbar ist. Bisher wusste ich nur, dass man die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann. Ich werde einen Termin mit einem Steuerberater vereinbaren, um das zu besprechen.

  4. Danke für den informativen Beitrag über Werbungskosten. Meine Freundin überlegt gerade, was alles steuerlich für sie absetzbar ist, und wie sie es in die Steuererklärung eintragen muss. Gut zu wissen, dass man ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, sowie diverse Reisekosten.

  5. Gut zu wissen, dass ein Mitarbeiter die komplette Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro auch dann steuerlich geltend machen kann, selbst wenn man im Jahr 2020 nur eine kurze Zeit angestellt war. Mein Onkel möchte die Werbungskostenpauschale für das vergangene Jahr geltend machen. Er freut sich, dass er diese in voller Höhe geltend machen kann, obwohl er nur 3 Monate im Jahr 2020 angestellt war.

  6. Danke für den tollen Beitrag zu Steuertipps. Mein bester Freund arbeitet seit längerer Zeit schon im Homeoffice. Gut zu wissen, dass mit der Homeoffice-Pauschale 5 Euro pro Tag geltend zu machen sind. Da er alle Hände voll zu tun hat, könnte eine Steuerberatung für Privatpersonen für ihn Sinn ergeben.

  7. Als Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln kannst Du statt der Entfernungspauschale Deine tatsächlichen Kosten abrechnen, soweit sie für den Arbeitsweg angefallen sind. Das ist für Jahres- und Monatskartenbesitzer interessant.

    Ist damit gemeint, dass man neben der Homeoffice Pauschale von 600,00€ auch das Jahresabo für den Öpnv komplett (z. Bsp. 720,00) als Werbungskosten absetzen kann?

  8. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Werbungskosten absetzen. Mein Bruder sucht einen Steuerberater, der ihm bei seiner diesjährigen Steuererklärung hilft. Gut zu wissen, dass man seine Quittungen immer sammeln sollte, um übe die 1000 € Schwelle zu kommen.

  9. Wenn ich mir extra für eine Fortbildung einen neuen Laptop kaufen möchte weil aktuell nur ein tablet zur Verfügung steht, ich aber keine weiteren werbekosten abzusetzen habe, wirkt sich das ganze dann überhaupt steuerlich aus wenn er sagen wir 900€ kostet?

    1. Nur wenn das homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet wurde, kann man Telefon, Internet, Strom und sogar Anteile der Miete der Bürofläche geltend machen. Wer sich freiwillig ins homeoffice begibt, weil der AG die Wahl gelassen hat (bspw. während Corona) kann nichts absetzen.

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