Finanzbeamtin vor ihren Steuerfällen.
Finanzbeamtin vor ihren Steuerfällen. Bild: Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa

Der 31. Mai hat sich über Jahrzehnte eingeprägt – als Datum für die späteste Abgabe der Steuererklärung. Zumindest für diejenigen, die überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Jetzt dürfen Sie sich ein neues Datum merken: den 31. Juli. Das ist ab diesem Jahr die allgemeine Abgabefrist für die jährliche Einkommensteuererklärung. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat für die 2018er Erklärung sogar Zeit bis zum 2. März 2020.

Im Gegenzug haben sich die Regeln verschärft, falls Sie verspätet abgeben. Bislang konnten Finanzbeamte relativ frei entscheiden, ob sie Bummlern einen Verspätungszuschlag berechnen oder nicht. Nun endet deren Ermessen nach sieben Monaten Verspätung. Dann zahlen Sie mindestens 200 Euro Strafe.

Viele Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, es dennoch zu tun! Denn durchschnittlich gibt es von Vater Staat fast 1.000 Euro zurück. Für eine freiwillige Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Erstattungen aus zurückliegenden Jahren werden fürstlich verzinst: Nach einer Karenzzeit von 15 Monaten mit 6 Prozent pro Jahr.

Werden Sie die längere Frist nutzen? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil.

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Daniel Pöhler
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Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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