Gastgeber begrüßt Urlauberinnen
Bild: FG Trade / GettyImages

Vor allem Großstädter verdienen sich gerne etwas dazu, indem sie ein Zimmer oder ihre ganze Wohnung zeitweise über Airbnb vermieten. Kein Problem, wenn Du die Mieteinnahmen bei der Steuer angibst (gehört in die Zeile 31, Untervermietung, Anlage V in der Steuererklärung). Oder wenn Du unter 520 Euro im Jahr bleibst – das ist dann steuerfrei. Doch wer mehr eingenommen und nicht erklärt hat, könnte jetzt Steuerfahnder am Hals haben.

Airbnb musste nämlich die Daten der Vermieter an die Steuerfahndung Hamburg rausrücken. Die Ermittlungen werden wohl im Norden beginnen und sich bundesweit ausdehnen. Falls Du es versäumt hast, höhere Mieteinnahmen über Airbnb bei der Steuer anzugeben, solltest Du über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken. Dabei gibt es allerdings zwei Tücken. Zum einen muss die Nacherklärung der Einkünfte der letzten zehn Jahre wirklich lückenlos und genau sein. Kosten der Wohnung kannst Du anteilig gegenrechnen.

Zum anderen steht noch nicht fest, ob die Selbstanzeige wirklich strafbefreiend ist. Sie wäre es dann nicht, wenn die Tat als „entdeckt“ gilt. Wie die Sache im Fall der Airbnb-Vermieter liegt, ist strittig. Es spricht viel dafür, dass eine schnelle und vollständige Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann – oder zumindest strafmildernd. Das müsstest Du aber sehr sorgfältig machen und mit professioneller Unterstützung!

Lass Dich also durch einen Steuerberater oder Steueranwalt beraten. Die Steuern nachzahlen musst Du am Ende natürlich trotzdem – plus Zinsen.

 

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Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

3 Kommentare

  1. hallo.
    ich habe 2014-17 mein ladenbuero ueber airbnb untervermietet und die einkuenfte als geschaeftseinnahmen versteuert. nun hat airbnb (die damals schon bei fast jeder 3. abrechnung zu betruegen versucht haben) wesentlich hoehere umsatzzahlen an das fa uebermittelt. das damalige benutzerkonto ist geloescht. auf anfragen reagieren sie nicht. wie kann ich diese drecksklitsche zur herausgabe der uebermittelten zahlen zwingen und diese auf korrektheit pruefen lassen?
    danke und mfg
    o. koch

  2. Hallo Tobias,


    uns als journalistischem Medium ist eine individuelle Steuerberatung rechtlich untersagt. Hier aber ein Auszug aus unserem Ratgeber Steuertipps für Vermieter (https://www.finanztip.de/steuertipps-vermieter/):

    „Auch wer Wohnraum nur kurzfristig vermietet, etwa über eine Plattform wie Airbnb oder 9 Flat, erzielt steuerpflichtige Vermietungseinkünfte. Vermietest Du ein Zimmer unter und nimmst im Jahr höchstens 520 Euro ein, dann musst Du diese Einnahmen nicht angeben. Deine Ausgaben zählen dann aber auch nicht. Wenn Du Dich auf diese Vereinfachungsregel der Finanzämter berufst, kannst Du Mieteinnahmen bis zu 520 Euro steuerfrei einnehmen (R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien).


    Bei höheren Einnahmen musst Du diese vollständig in der Anlage V (bei Untervermietung in Zeile 31) erklären und nach Abzug der Werbungskosten komplett versteuern. Die 520 Euro sind also eine Freigrenze, kein Freibetrag.“


    Ein guter Ort, um Steuerfragen zu diskutieren, ist auch unser Forum: https://community.finanztip.de/board/25-steuern-sparen/


    Weitere hilfreiche Ratgeber:
    https://www.finanztip.de/steuersoftware/
    https://www.finanztip.de/steuerberater/
    https://www.finanztip.de/lohnsteuerhilfeverein/


    Viele Grüße
    Daniel

  3. Hallo Herr Pöhler,

    ich vermiete bereits zwei Wohnungen und erwirtschafte deutlich mehr als den besagten Betrag. Gelten dann die 520€ pro Jahr auch für mich? Ich bin manchmal mehrere Tage nicht zuhause und würde gerne meine Wohnung kurzzeitig untervermieten.

    Grüße Tobias

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