Gehaltsverhandlung
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Die Jahresendgespräche sind fällig. Oft geht’s dabei auch ums Gehalt fürs nächste Jahr. Oder wenigstens eine kleine Anerkennung. Wenn Du beim Lohn nicht weiterkommst, dann rede doch über ein kleines Extra: Ein Jobticket etwa, Warengutscheine, Zuschüsse zum Urlaub oder zur Kinderbetreuung.

Der Vorteil: Diese können frei von Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen ausgezahlt werden. Du hast also netto viel mehr davon als von einer normalen Lohnerhöhung. Und für Deine Chefin ist diese Variante auch günstiger.

Auch Minijobber, die schon 450 Euro im Monat verdienen, dürfen solche Gehaltsextras bekommen – ohne dass sie den Minijob-Status verlieren. Hier eine Übersicht für Dich:

Punkt 1: Der verlängerte Corona-Bonus

Insgesamt 1.500 Euro kann Dein Arbeitgeber steuerfrei seit 2020 als Corona-Bonus zahlen. Das wurde verlängert bis März 2022. Wenn Du noch nichts bekommen hast, kannst Du noch die volle Summe kriegen. Hast Du schon 1.000 Euro bekommen, wären dieses Jahr noch 500 Euro frei von Steuern und Abgaben.

Punkt 2: Kita oder Tagesmutter zahlen lassen

Solange Dein Kind nicht in die Schule geht, kann Deine Chefin Dir zusätzlich zum Lohn die Kinderbetreuung zahlen. Das bleibt steuer- und abgabenfrei. Bedenke aber, dass Du diese Kosten selbst von der Steuer absetzen könntest.

Punkt 3: Extra Urlaubsgeld

Die Firma kann auch etwas zum Urlaub beisteuern, die sogenannte Erholungsbeihilfe: 156 Euro bleiben steuer- und abgabenfrei. Zusätzlich auch Beträge für Ehepartner (104 Euro) und Kinder (je 52 Euro). Für eine vierköpfige Familie kommen so 364 Euro pro Jahrzusammen. Der Arbeitgeber selbst muss allerdings 25 Prozent Lohnsteuer ans Finanzamt zahlen.

Punkt 4: Deine Gesundheit unterstützen

Bis zu 600 Euro im Jahr kann Deine Firma Dir steuerfrei für gesundheitsfördernde Kurse zahlen. Fitnessklub oder Sportverein zählt allerdings nicht, es muss schon ein zertifizierter Kurs sein: Zum Beispiel Rückentraining, Yoga oder Antistresskurs.

Punkt 5: Deine Weiterbildung zahlen

Selbst wenn Du eine Sprache lernst oder Computerkurse machst, kann die Firma das steuerfrei bezahlen. Bedingung: Der Kurs bringt Dich beruflich weiter. Ob es der Firma nützt, ist egal.

 

Gespräch
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Punkt 6: Das Jobticket

Wenn die Chefin zum Lohn zusätzlich ein Jobticket zahlt, bleibt das frei von Steuern und Abgaben. Das lohnt sich vor allem, wenn Du bei der Steuer mit Fahrtkosten und den übrigen Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1.000 Euro hinauskommst. Dann kannst Du Deine Fahrtkosten steuerlich nämlich nicht extra absetzen.

Kannst Du dagegen Deine Fahrtkosten komplett absetzen, hat das Jobticket nicht mehr so große Vorteile gegenüber einer normalen Lohnerhöhung.

Punkt 7: Dienstrad oder Dienstwagen

Das bekannteste Gehaltsextra ist sicher der Dienstwagen. Allerdings unterschätzen viele, wie hoch die zusätzliche Steuerlast ist. Üblicherweise musst Du 1 Prozent des Listenpreises des Autos Monat für Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Das wird zusätzlich vom Lohn abgezogen. Bei Elektroautos allerdings verlangt der Fiskus nur ein Viertel dieser Summe.

Gänzlich steuerfrei dagegen kann Deine Chefin Dir ein E-Bike überlassen. Und das ist auch leichter verhandelbar in einem Jahresendgespräch.

Punkt 8: Gutscheine von der Firma

Dein Arbeitgeber kann Dir auch ganz profan Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen überlassen: Etwa fürs Tanken, Fitnessklub oder Konzerte. Solange die weniger als 50 Euro im Monat kosten, ist das frei von Abgaben und Steuern. Wichtig: Die Gutscheine müssen an konkrete Geschäfte oder Waren gebunden sein.

Punkt 9: Betriebliche Altersvorsorge

So schön es ist, keine Steuern und Sozialabgaben auf einen Teil des Lohnes zu zahlen: Bedenke, dass Dein Arbeitslosengeld und die Rente niedriger ausfallen, wenn Du weniger Sozialabgaben vom Gehalt abführst. Unser Tipp: Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kannst Du steuerfrei vorsorgen, und bist im Alter auch noch besser abgesichert. Wenn Deine Chefin das ordentlich bezuschusst, wäre das auch ein gutes Ergebnis.

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Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

2 Kommentare

  1. Trotz Orthografie, inhaltlich stimmt bei Herbert alles. War gestern mit 2 Frauen aus dem öffentlichen Dienst feiern, für die sind die Annehmlichkeiten normal. Ich war über 27 Jahre in der Firma und nie hat jemand Bildungsurlaub oder eine Kur gehabt, keiner. Ich habe 17 Jahre in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt und mein AG hat -trotz mehrfacher Nachfrage- nichts beigesteuert, nur sich gefreut, dass er weniger Lohnnebenkosten zahlen musste. Erst ab 2023 besteht die Pflicht für Altverträge, leider.
    Corona-Prämie gab’s auch nicht, obwohl ich viel mit vielen Personen Kontakt hatte, teilweise auch in deren Wohnungen.

  2. Alles sehr Gut aber Bringe mal dein Arbritgeber dieses Bei und sage das Kannst du mir
    Bezahen fürs Mix Tun. Bin mal Gespant wie viel der Arbeitgeber Zahlt- Lasst es mich wissen-

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