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Auch beim Thema Steuern tut sich 2023 einiges, wir haben das Wichtigste für Dich zusammengefasst. Falls Du noch einen guten Vorsatz brauchst: Nimm Dir doch vor, Deinen nächsten Steuerbescheid genau zu prüfen. Denn das kann sich lohnen: Laut Finanzministerium waren im letzten Jahr fast zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich. Diese Neuerungen kommen 2023 auf Dich zu:

  • Die Homeoffice-Pauschale gilt künftig dauerhaft, bisher war sie bis Ende 2022 befristet. Wenn Du von zuhause aus arbeitest, kannst Du auch 2023 eine Tagespauschale geltend machen. Bisher gab es maximal 5€ für bis zu 120 Tage, also höchstens 600€. Künftig steigt die Pauschale auf 6€, die für maximal 210 Tage gewährt wird – es sind also bis zu 1.260€ möglich. Alles wichtige zum Thema Homeoffice haben wir hier für Dich zusammengefasst.
  • Wer ein Arbeitszimmer hat, kann statt der tatsächlichen Aufwendungen jetzt eine Jahrespauschale von 1.260€ ansetzen. Was Du dabei beachten solltest und wie Du beim Arbeiten von zuhause aus Steuern sparen kannst, erfährst Du hier.
  • Falls Du Kinder hast, die eine Ausbildung machen oder studieren und nicht zuhause wohnen, kannst Du 2023 einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Der Ausbildungsfreibetrag steigt von 924€ auf 1.200€ pro Jahr. Wichtig: Das geht nur, wenn Du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Weitere Steuervorteile für Eltern findest Du in unserem Ratgeber.
  • Bei der Altersvorsorge kannst Du Beiträge z. B. zur Rürup-Rente oder in die berufsständische Versorgung 2023 zu 100% als Sonderausgaben absetzen – sofern sie den Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieses Limit liegt bei 26.528€ bzw. 53.056€ für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit einer gemeinsamen Steuererklärung.
  • Wenn Du verheiratet bist und mit Deinen Investments Verluste gemacht hast, hast Du künftig eine weitere Option: Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitaleinkünften können rückwirkend ab 2022 mit positiven Kapitaleinkünften des anderen Ehegatten verrechnet werden. Welche Kapitalerträge in der Steuererklärung miteinander verrechnet werden können, erfährst Du hier.

Wer zum 1. Januar 2022 ein Grundstück besessen hat, muss bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung machen. Unsere Ausfüllhilfe für alle Bundesländer findest Du in unserem Ratgeber.

Emil Nefzger
Autor

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