
Hast Du eine Riesterrente, eine betriebliche Altersvorsorge, eine private Rentenversicherung oder einen Rürupvertrag? Dann ist der Rentenfaktor sehr wichtig für Dich. Denn: Er bestimmt, wie viel Rente Dein Versicherer Dir später monatlich auszahlt.
Beispiel: In Deinem Vertrag – egal ob klassisch oder mit Fonds – liegen am Ende der Laufzeit 100.000€ Guthaben. Liegt der Rentenfaktor z. B. bei 30, bekommst Du dann 300€ monatliche Rente. Läge er bei 20, bekämst Du nur 200€. Ein niedrigerer Rentenfaktor ist für Dich also von Nachteil.
Versicherer kürzt Rentenfaktor? Schau genau hin
Anfang des Jahres haben wir hier berichtet, dass einige Versicherer den Rentenfaktor bei vielen Verträgen gesenkt haben. Konkret ging es dabei vor allem um den Versicherer Zurich, der den Rentenfaktor um 25% gesenkt hat und das mit der Niedrigzinsphase begründete.
Das Landgericht Köln hat daraufhin ein Urteil zum Rentenfaktor und die generelle Vertragsgestaltung von Rentenversicherungen gefällt. Laut diesem ist es in vielen Fällen ungültig, wenn ein garantierter Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt wird. Denn das stellt effektiv eine Rentenkürzung für Dich dar.
Nach Ansicht des Gerichts darf ein Versicherer den Faktor nicht einseitig senken und niedrige Zinsen allein als Grund nennen (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und wurde von Zurich akzeptiert. Heißt, Du kannst Dich jetzt rückwirkend gegen die Herabsetzung Deines Rentenfaktors wehren, indem Du Dich auf das Urteil berufst.
Das solltest Du jetzt tun
Schau in Deinen bisherigen Schreiben Deines Versicherers nach, ob Dein Rentenfaktor herabgesetzt wurde. Wenn ja, solltest Du mit Verweis auf das Urteil jetzt verlangen, dass Dein ursprünglicher Rentenfaktor wieder eingesetzt wird. Dafür kannst Du unser Musterschreiben verwenden. Wurdest Du bisher vertröstet, weil das Gerichtsverfahren noch im Gange war, kann sich der Versicherer damit jetzt nicht mehr herausreden. Denn das Urteil ist rechtskräftig.
Du bekommst schon Rente aus so einem Vertrag und die Rente ist wegen eines abgesenkten Rentenfaktors niedriger? Auch dann solltest Du mit Verweis auf das Urteil eine Nachzahlung fordern. Das geht laut Gesetz drei Jahre rückwirkend, also einschließlich für das Jahr 2020.
Auch dafür haben wir ein Musterschreiben für Dich.
Wichtig: In einem ähnlichen Fall hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz wegen der Absenkung des Rentenfaktors in einem Riester-Vertrag geklagt. Das Landgericht Stuttgart entschied im Juli 2023 allerdings zugunsten des Versicherers und hält die Klausel im Vertrag für rechtskonform. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale ist in Berufung gegangen. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, informieren wir Dich hier und in unserem Ratgeber darüber.
Veronika Schmalzried ist als Digital Content & Media Managerin verantwortlich für die Inhalte der Finanztip App und versorgt Dich als Redakteurin für den Finanztip Newsletter jede Woche mit den besten Tipps für Dein Geld. Außerdem steuert sie unsere Interviews auf YouTube. Veronika hat Kommunikationswissenschaft und Medienkulturforschung an der LMU München studiert und währenddessen als Redakteurin beim BR und bei Siemens in der Unternehmenskommunikation gearbeitet.
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3 Kommentare
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Ich habe heute ebenfalls ein Schreiben der Zurich erhalten. Sie können meinem Anliegen, den Rentenfaktor wieder anzupassen, nicht entsprechen. Zurich ist der Auffassung, dass die Kürzung rechtmäßig war… Klärung wird erst ein höchstrichterliches Urteil des BGH bringen.
Habe heute das Schreiben Antwort Schreiben von Zurich erhalten.
Die Anpassung des Rentenfaktors wird weiterhin als Rechtmäßig angesehen und auf den laufenden Fall gegen die Allianz verwiesen.
Wann hat denn die Zurich ihren Einspruch gegen das Urteil des LG Köln 26 0 12/22 (Herabsetzung Rentenfaktor Riester-Rente) zurück genommen?